Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet/Belgien
Urheberrechtsregeln: Belgien Kürzel: COM:BELGIEN | |
Schutzfrist | |
---|---|
Standard | Todesjahr 70 Jahre |
Anonym | Veröffentlichung + 70 Jahre |
Andere | |
Panoramafreiheit | Yes |
Frist geht bis zum Jahresende | Ja |
Gemeinsame Lizenzvorlagen |
{{PD-old-auto}} {{PD-Belgium-exempt}} |
Abkommen | |
Berner Übereinkunft | 5. Dezember 1887 |
Welturheberrechtsabkommen | 31. August 1960 |
Welthandelsorganisation-Mitglied | 1. Januar 1995 |
URAA-Wiederherstellungsdatum* | 1. Januar 1996 |
WIPO-Urheberrechtsvertrag | 30. August 2006 |
*Ein Werk ist in der Regel in den USA geschützt, wenn es sich um eine Art von Werk handelt, das in den USA urheberrechtsfähig ist, nach 31 December 1928 veröffentlicht wurde und im Ursprungsland am URAA-Datum geschützt ist. | |
Diese Seite bietet einen Überblick über die Urheberrechtsbestimmungen von Belgien, die für das Hochladen von Werken in Wikimedia Commons relevant sind. Beachte, dass jedes Werk, das aus Belgien stammt, sowohl in Belgien als auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei oder unter einer freien Lizenz verfügbar sein muss, bevor es auf Wikimedia Commons hochgeladen werden kann. Bei Zweifeln über den urheberrechtlichen Status eines Werkes aus Belgien solltest du die entsprechenden Gesetze zur Klärung heranziehen.
Geltende gesetzliche Bestimmungen
Belgien ist seit dem 5. Dezember 1887 Mitglied des Berner Übereinkommens, seit dem 30. August 2006 des WIPO-Vertrags und seit dem 1. Januar 1995 der Welthandelsorganisation.[1]
Im Jahr 2018 hat die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), eine Agentur der Vereinten Nationen, den Code de droit économique (Code of Economic Law) (aktualisiert am 10. September 2018) als das wichtigste vom belgischen Gesetzgeber erlassene Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums genannt.[1] Die WIPO verfügt über den Text dieses Gesetzes in ihrer WIPO Lex-Datenbank. Buch XI. dieses Gesetzes deckt geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse ab.[2] Die Website https://www.ejustice.just.fgov.be enthält den niederländischen und französischen Text dieses Gesetzes.[3][4]
Allgemeine Regeln
Gemäß dem Gesetz von 2018 (Art. XI.166.):
- Der Urheberrechtsschutz dauert 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Rechte an Werken, die von Arbeitnehmern oder im Auftrag geschaffen wurden, können auf den Arbeitgeber oder den Auftragnehmer übertragen werden.
- Bei gemeinschaftlich geschaffenen Werken dauert der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Urhebers. Bei audiovisuellen Werken umfasst dies verschiedene Personen, die eine bestimmte Rolle bei der Produktion des Werks spielen, einschließlich des Regisseurs, des Bühnenbildners und der Autoren von Text und Musik.
- Für anonyme oder pseudonyme Werke gilt eine Schutzdauer von 70 Jahren nach der Veröffentlichung, es sei denn, es bestehen keine Zweifel an der Identität des Urhebers oder er gibt seine Identität preis; in diesem Fall gilt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
- Die oben genannten Schutzfristen enden jeweils am 1. Januar des Jahres, das auf das letzte Jahr des Schutzes folgt.
- Ein Porträt darf 20 Jahre lang nach seinem Tod nicht ohne die Erlaubnis der abgebildeten Person oder ihrer Erben vervielfältigt werden.
- Bis 1994 war das belgische Recht 50 Jahre pma[5], aber das neue Gesetz ist rückwirkend, so dass alle Urheberrechte durch das URAA wiederhergestellt wurden.
- Die Veröffentlichung von unveröffentlichten Werken begründet ein neues Recht für 25 Jahre[6].
Lizenzvorlagen
Siehe auch: Commons:Lizenzvorlagen
- {{PD-Vlaams-gemeentewapen}} – für Gemeindewappen aus der flämischen Region.
- {{PD-Vlaamse-gemeentevlag}} - für Gemeindeflaggen aus der flämischen Region
- {{PD-Belgium-exempt}} - für die offiziellen Artikel der belgischen Regierung
Währung
Siehe auch: Commons:Währung
- Banknoten
OK Auf belgische Franc lautende Banknoten, die von der Belgischen Nationalbank ausgegeben wurden, können noch auf unbestimmte Zeit umgetauscht werden. Die Bank besitzt nach wie vor das Urheberrecht an der Gestaltung der von ihr ausgegebenen Banknoten. Solange Reproduktionen in der Werbung oder in Illustrationen nicht mit echten Banknoten verwechselt werden können, dürfen sie ohne vorherige Genehmigung der Bank von Belgien verwendet werden. Für Reproduktionen von belgischen Banknoten gelten die gleichen Einschränkungen wie für Euro-Banknoten.[7]
Bitte verwende {{Belgian franc banknote}} für belgische Francs-Banknoten.
- Münzen
Unknown
De minimis
Siehe auch: Commons:De minimis
Art. XI.190 des Wirtschaftsgesetzbuches sagt:
- Lorsque l'oeuvre a été licitement, l'auteur ne peut interdire : […] 2° la reproduction et la communication au public de l'oeuvre exposée dans un lieu accessible au public, lorsque le but de la reproduction ou de la communication au public n'est pas l'oeuvre elle-même; […] (deutsch: Wenn das Werk rechtmäßig hergestellt wurde, darf der Urheber nicht verbieten: […] (2) die Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe des an einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort ausgestellten Werkes, wenn der Zweck der Vervielfältigung oder öffentlichen Wiedergabe nicht das Werk selbst ist; […])
Panoramafreiheit
Siehe auch: Commons:Panoramafreiheit
OK: {{FoP-Belgium}}
Seit dem 1. Januar 2015 ist das belgische Urheberrecht in Titel 5 des Buches XI (geistiges Eigentum) des Wirtschaftsgesetzbuches geregelt. Es ersetzte das Urheberrechtsgesetz vom 30. Juni 1994. Am 16. Juni 2016 führte das belgische Parlament die Panoramafreiheit ein, indem es dem Artikel XI.190 des Wirtschaftsgesetzbuches folgendes hinzufügte (hier ins Deutsche übersetzt): „Sobald ein Werk rechtmäßig veröffentlicht worden ist, kann sein Urheber es nicht verbieten: […] 2/1°. die Vervielfältigung und die öffentliche Wiedergabe von Werken der bildenden Kunst, der Graphik oder der Baukunst, die dazu bestimmt sind, dauerhaft an öffentlichen Orten angebracht zu werden, vorausgesetzt, dass die Vervielfältigung oder die Wiedergabe des Werkes so erfolgt, wie es sich dort befindet, und dass diese Vervielfältigung oder Wiedergabe die normale Verwertung des Werkes nicht beeinträchtigt und die berechtigten Interessen des Urhebers nicht unangemessen verletzt.“[2018 Art.XI.190] Das Gesetz wurde am 27. Juni unterzeichnet, am 5. Juli veröffentlicht und trat am 15. Juli 2016 in Kraft.
- 2022 Ergänzung
Durch eine Änderung des Gesetzes im Jahr 2022 wurde die Einschränkung „und dass diese Vervielfältigung oder Wiedergabe die normale Nutzung des Werks nicht beeinträchtigt und die berechtigten Interessen des Urhebers nicht in unzumutbarer Weise verletzt“ von Artikel XI.190 selbst nach Artikel XI.192/3 verlagert, wo sie nun Teil einer gemeinsamen Reihe von Bestimmungen ist, die den Anwendungsbereich mehrerer Ausnahmen einschränken. Hier ins Deutsche übersetzt, lautet er: „Art. XI.192/3 Die in den Artikeln XI.189, XI.190, XI.191, XI.191/1, XI.191/2, XI/192 (Abschnitt 1, Absatz 2), XI.192/1 und XI.192/2 vorgesehenen Ausnahmen sind nur insoweit anwendbar, als sie die normale Verwertung des Werks oder der Datenbank nicht beeinträchtigen und somit die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungerechtfertigt verletzen."[2022 Art.XI.192/3]
- Notes
- An explanation that was attached to a draft version of the freedom of panorama provision stated that the provision was intended to apply to locations that are permanently accessible to the public, such as public streets and squares, and that the provision was not intended to apply inside of public museums or other buildings that are not permanently open to the public.[8][9] According to the explanation, if a work of art is situated inside a building that is not permanently open to the public, then the artist may not have expected public exhibition of the work.
- Before 15 July 2016, there was no panorama freedom in Belgium. Modern pieces of art could not be the central motive of a commercially available photograph without permission of the artwork copyright holder. See also this discussion from 2009.
- Another exception to copyright, de minimis, is stated in article XI.190 (previously article 22 in the 1994 act) of the law: "Once a work has been lawfully published, its author may not prohibit: [...] 2°. reproduction and communication to the public of a work shown in a place accessible to the public where the aim of reproduction or communication to the public is not the work itself [...]". These conditions need not be met any more if the conditions of freedom of panorama as stated above are met.
Briefmarken
Siehe auch: Commons:Briefmarken In Belgien ist ein Bild einer Briefmarke urheberrechtsfrei, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 70 Jahre nachdem La Poste / De Post die Briefmarke herausgegeben hat UND 70 Jahre nachdem der Entwerfer des Bildes auf der Briefmarke gestorben ist.
Die Werke der folgenden Künstler sind gemeinfrei, weil der Künstler vor dem 31. Dezember 1945 gestorben ist.
- Baugniet, Charles (1814-1886)
- Houyoux, Léon (1856-1940)
- Meunier, Henri (1873–1922)
- Vloors, Émile (1871–1952)
Die Werke der folgenden Künstler werden am 1. Januar, 70 Jahre nach ihrem Tod, gemeinfrei sein
- Bonnevalle, Oscar (1920-1993)
- De Bast, Jean (1883-1975)
- Dolphyn, William (1935–2016)
- Van Noten, Jean (1903–1982)
Siehe auch
- België / Belgique / Belgien
- Category:Belgian FOP cases
- Category:License tags of Belgium
- Category:Stamps of Belgium
Zitate
- ↑ a b Belgium Copyright and Related Rights (Neighboring Rights). WIPO: World Intellectual Property Organization (2018). Retrieved on 2018-11-11.
- ↑ Code of Economic Law (updated on September 10, 2018). Belgium (2018). Retrieved on 2018-11-11.
- ↑ Wetboek van economisch recht (in Dutch). Retrieved on 2019-3-24.
- ↑ Code de droit économique (in French). Retrieved on 2019-03-24.
- ↑ [1]
- ↑ [2]
- ↑ Reproduction of Belgian franc banknotes. National Bank of Belgium. Retrieved on 2019-03-24..
- ↑ Belgium to adopt bill on the freedom of panorama. News Media Coalition (2016-05-12). Retrieved on 2016-07-17.
- ↑ Proposition de loi modifiant le Code de droit économique en vue de l’introduction de la liberté de panorama. Chamber of Representatives (Belgium) (2015-11-26). Retrieved on 2019-11-29.