Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet/Staat Palästina

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Diese Seite bietet einen Überblick über die Urheberrechtsbestimmungen des Staates Palästina, die für das Hochladen von Werken in Wikimedia Commons relevant sind. Beachte, dass jedes Werk, das aus dem Staat Palästina stammt, sowohl im Staat Palästina als auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei oder unter einer freien Lizenz verfügbar sein muss, bevor es auf Wikimedia Commons hochgeladen werden kann. Bei Zweifeln über den urheberrechtlichen Status eines Werks aus dem Staat Palästina solltest du die entsprechenden Gesetze zur Klärung heranziehen.

Hintergrund

Palästina stand bis zum Ersten Weltkrieg unter osmanischer Herrschaft und kam dann im April 1920 unter das Britische Mandat für Palästina. Transjordanien wurde dem Mandat im September 1922 hinzugefügt. Am 17. Juni 1946 wurde Transjordanien unabhängig. Der Palästinakrieg (1947-1949) wurde zwischen jüdischen Siedlern, die einen unabhängigen Staat gründen wollten, und den arabischen Bewohnern Palästinas, die von den benachbarten arabischen Staaten unterstützt wurden, ausgetragen. Er begann im November 1947 und dauerte bis März 1949. Das britische Mandat in Palästina endete formell am 15. Mai 1948. Als die Waffenstillstände in Kraft traten, kontrollierte Ägypten den Gazastreifen und Jordanien die Westbank.

Der Sechs-Tage-Krieg wurde im Juni 1967 zwischen Israel und den benachbarten arabischen Staaten ausgetragen. Als er endete, hatte Israel sowohl den Gazastreifen als auch das Westjordanland besetzt, die gemeinsam als Palästinensische Gebiete bezeichnet werden. Teile der Gebiete kamen 1993 nach den Oslo-Abkommen unter die politische Zuständigkeit der palästinensischen Autonomiebehörde, aber Israel behält die militärische Kontrolle.

Urheberrechtsgesetze

 
Gaza-Streifen und Westjordanland mit Gebieten unter der Palästinensischen Autonomiebehörde

Die Situation in Bezug auf das Urheberrecht ist unklar.

  • Unter britischem Mandat war die „Copyright Ordinance 1924“ auf der Grundlage des „UK Copyright Act 1911“ das geltende Recht.[1] Geschützte Werke nach dem Gesetz von 1911 waren literarische und dramatische Werke, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Fotografien und architektonische Werke. Das Urheberrecht galt für die Lebenszeit des Autors plus 50 Jahre. Das Urheberrecht an posthumen Werken galt für fünfzig Jahre ab der Veröffentlichung.
  • Nach dem jordanischen Recht, das vermutlich von 1948 bis 1967 im Westjordanland in Kraft war, basierte der Schutz des geistigen Eigentums auf dem osmanischen Recht.[2] In den meisten Fällen schützte das „Urheberrechtsgesetz“ (1910) des Osmanischen Reiches Werke für die Lebenszeit des Autors plus 30 Jahre.
  • Gemäß dem ägyptischen „Urheberrechtsgesetz Nr. 354 von 1954“ endet der Schutz 50 Jahre nach dem Tod des Autors oder, bei Werken, die Eigentum einer juristischen Person sind, 50 Jahre nach dem Datum der Veröffentlichung.
  • The Copyright Act 1911 (extension to Palestine), 1924 Ordinance galt für das Mandatsgebiet Palästina und später für den Staat Israel, wo es bis zum Inkrafttreten des israelischen Copyright Act 2007 am 25. Mai 2008 als geltendes Gesetz galt .[3] Nach dem Gesetz von 2007 gilt das Urheberrecht für die Lebenszeit plus 70 Jahre oder für die Veröffentlichung + 70 Jahre für anonyme Werke. Das Gesetz von 2007 hat das Urheberrecht für Werke, deren Urheberrecht vor seinem Inkrafttreten abgelaufen war, nicht wiederhergestellt.[3]

Es ist anzunehmen, dass die Verordnung von 1924 in den Teilen des Staates Palästina, die nominell unter der Kontrolle der Palästinensischen Autonomiebehörde stehen, noch in Kraft ist und das Leben des Autors für weitere 50 Jahre schützt.[Bearbeiten] Die kürzeren Fristen des jordanischen Gesetzes wären nicht mehr relevant, wenn sie es überhaupt jemals waren, da Werke, deren Urheberrechte nach jordanischem Recht bis 1967 abgelaufen waren, nun auch nach der 50-jährigen Laufzeit der Verordnung von 1924 urheberrechtsfrei wären. Am sichersten wäre es, davon auszugehen, dass in den Gebieten des Staates Palästina, die vollständig von Israel kontrolliert werden, israelisches Recht gilt.[citation needed]

Laut Samaan (2003) ist „das ‚Copyright Act of 1911‘, wie es in Palästina übernommen und durch die ‚Copyright Ordinance No. 16 of 1924‘ geändert wurde, sowohl im Westjordanland als auch im Gazastreifen in Kraft.“

Lizenzvorlagen

{{PD-State of Palestine}} - Gemäß dem Grundgesetz Palästinas und dem palästinensischen Urheberrechtsgesetz von 1911 gilt der Urheberrechtsschutz für anonyme und pseudonyme Werke für einen Zeitraum von 70 Jahren ab dem Datum ihrer Veröffentlichung. Gemäß der Markenverordnung von 1921 und dem Gesetz von 1938 können Regierungsgegenstände, einschließlich der Nationalflagge der Region, nicht als Markenzeichen oder urheberrechtlich geschützt werden.

Panoramafreiheit

  OK ausgenommen „grafische Werke“, mit freundlicher Genehmigung des „Copyright Act“ von 1911. Gemäß Abschnitt 2(1):

  • Die folgenden Rechtshandlungen stellen keine Urheberrechtsverletzung dar:
  • (iii) Die Herstellung oder Veröffentlichung von Gemälden, Zeichnungen, Gravuren oder Fotografien eines Kunsthandwerks, wenn sie sich dauerhaft an einem öffentlichen Ort oder Gebäude befinden, oder die Herstellung oder Herausgabe von Gemälde, Zeichnungen, Gravuren, oder Fotografies (die nicht in der Natur von architektonischen Zeichnungen oder Plänen sind) eines architektonischen Kunstwerks.

Siehe auch

Zitate

  1. Rawan Al-Tamimi (2018) "Copyright in the Palestinian Territories: Setting the Scene" in Copyright, Property and the Social Contract: The Reconceptualisation of Copyright, Springer Retrieved on 4 June 2019. ISBN: 978-3-319-95690-9.
  2. Mohammad Issa Mehawesh (February 2014). Translation, Copyright, and Copyright Laws in Jordan. US-China Foreign Language 129-136. Retrieved on 2019-06-04.
  3. a b Israel Copyright Act of 2007. Retrieved on 2019-06-04.
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