Template:FoP-Sweden/de
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Es ist unklar, ob die Panoramafreiheit für dieses Bild gilt.
Dies ist eine Abbildung eines Gebäudes oder eines Kunstwerks in Schweden. Vom abgebildeten Werk selbst wird angenommen, dass es urheberrechtlich geschützt ist. Nach Artikel 24 des schwedischen Urheberrechtsgesetzes gilt: „Kunstwerke können dargestellt werden, wenn sie permanent an oder nahe an einem öffentlichen Ort im Freien aufgestellt sind. Gebäude können frei dargestellt werden.“ Es war bislang breit akzeptiert, dass Abbildungen wie diese aufgrund dieser Bestimmung legal sind. Am 4. April 2016 hat jedoch der Oberste Gerichtshof von Schweden bekanntgegeben, dass Artikel 24 nicht für die Publikation in Online-Datenbanken gelte, und am 6. Juli 2017 hat ein unteres Gericht entschieden, dass das Verlinken von Abbildungen urheberrechtlich geschützter Kunstwerke auf Commons eine Urheberrechtsverletzung sei. Siehe Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet/Schweden#Panoramafreiheit für weitere Informationen. Der zweite Absatz dieses Artikels, der sich mit Gebäuden befasst, wurde in dieser Stellungnahme bzw. diesem Urteil nicht bewertet. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die Frage, ob diese und ähnliche Abbildungen weiterhin auf Commons zur Verfügung gestellt werden können, werden gegenwärtig untersucht. Siehe hierzu die englischsprachige Seite Commons:Copyright rules by territory/Sweden#Freedom of panorama. Die Nutzung oder das Verlinken dieser Datei kann rechtliche Folgen haben. Ausgenommen hiervon ist, wenn der Künstler vor dem 1. Januar 1954 gestorben ist. Hier kann dann entweder die Vorlage {{PD-Sweden-photo}} oder {{PD-old-70}} verwendet werden. Es liegt allein in deiner Verantwortung, sicherzustellen, dass du keine Urheberrechte verletzt. Weitere Informationen findest du in unserem allgemeinen Haftungsausschluss.
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