Public domain
Das Urheberrecht für dieses Werk der Regierung von Irland oder des Irischen Parlaments ist gemäß Kapitel 19, §191-193 des Urheberrechtsbeschluß, 2000 abgelaufen, und das Werk gilt daher als gemeinfrei. Entsprechend dem irischen Urheberrechtsgesetz gilt dies für folgende Dokumente:
  1. Werke, welche durch Beamte oder Angestellte der Regierung von Irland oder der Republik Irland vor dem 1. Januar 1974 erstellt wurden oder
  2. Werke, welche durch Beamte oder Angestellte des Irischen Parlaments vor dem 1. Januar 1974 erstellt wurden; oder
  3. Ton- und Filmmaterial, Live-Übertragungen oder -Programme von Regierungsverfahren, welche vor dem 1. Januar 1974 erstellt wurden; oder
  4. Gesetze oder Gesetzentwürfe der Regierung von Irland, welche vor dem 1. Januar 1974 veröffentlicht wurden.

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