Der American Bulldog ist eine nicht von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannte Hunderasse aus den USA. Die Rasse wird seit dem 1. Januar 1999 vom United Kennel Club (UKC) und seit 2019 vom American Kennel Club (AKC) anerkannt.[1] Auch die RKF, die russische Kynologenvereinigung innerhalb der FCI, erkennt die Rasse an und vergibt einen nationalen Championtitel (nach Anwartschaften über CAC, Certificat d’aptitude au Championnat).[2]

American Bulldog
American Bulldog
Nicht von der FCI anerkannt
Ursprung:

Vereinigte Staaten

Alternative Namen:

Old Country Bulldog

Widerristhöhe:

Rüden 22–27 Zoll (ca. 56–69 cm)
Hündinnen 20–25 Zoll (ca. 51–64 cm)

Gewicht:

nicht festgelegt

Zuchtstandards:

AKC

Liste der Haushunde

Es wird vermutet, dass der American Bulldog überwiegend von English Bulldogs abstammt und Boxer, Dogo Argentino und Pointer bei der Entstehung der Rasse eingekreuzt wurden.[3]

Beschreibung

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Der American Bulldog ist ein typischer Vertreter der Bulldoggenfamilie, bis 66 cm groß und 58 kg schwer. Es gibt mehrere Schläge bzw. Typen: Leichtere Arbeitslinien (z. B. SCOTT-Standard-Type) und den schweren Ausstellungstyp (JOHNSON-Bully/Classic-Type) sowie den Hybrid-Typ, der eine Mischform aus Standard und Bully ist. Der Hybrid-Typ wird bei Ausstellungen in einer der beiden Haupttypenklassen gerichtet, ausgehend davon, wo der jeweilige Hybrid-Hund phänotypisch hintendiert. SCOTT-Linien sind in der Regel schlanker und haben einen längeren Fang, da diese auch zur Wildschweinjagd eingesetzt wurden. Das Fell ist bulldoggentypisch kurz und anliegend. Laut UKC-Rassestandard sind alle Farben zulässig mit Ausnahme von komplett schwarz oder blau ohne Marken, tricolor (weiß mit schwarzen und lohfarbenen Marken), merle und einer komplett schwarzen Maske.

Merkmale

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Das Gebiss des Bulldogs variiert zwischen Standard-Type und Bully-Type. Der Bully hat einen starken Vorbiss des Unterkiefers. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Bulldog früher als Bewacher der Bullen auf dem Markt eingesetzt wurde. Dank dem Vorbiss war es ihm möglich, einen ausgebüxten Bullen zu schnappen und auf den Boden zu drücken und dabei noch immer Luft zu erhalten. Die Falten unter den Augen waren dazu da, damit das Blut der Bullen ablaufen konnte, ohne dass es dem Bulldog in die Augen lief. Eine schwarze Nase (Blacknose) ist ein positives Merkmal. Eine helle Nase (Rednose) ist ein kosmetischer Fehler, ebenso ein blaues Auge.

Bei Ausstellungen werden neben dem Gebäude des Hundes auch das Gebiss, das Wesen, die Knochenstärke, der Rücken und die generelle Struktur bewertet und gerichtet.

Der Standard-Type hat neben einer längeren Schnauze auch keinen Vorbiss des Unterkiefers, er ist schmaler und oftmals leichter, wobei der Widerrist oft höher als die der Bullies ist.

Verwendung

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Der American Bulldog entspricht am ehesten noch dem Typen des alten Bullenbeißers. Während er in den USA heute noch zur Jagd auf Wildschweine eingesetzt wird, ist er hier meist Familien- und Begleithund.

Gesundheit

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Bis auf die Probleme, die einigen weißen Hunderassen gemein sind (Allergien und Schwerhörigkeit), ist der American Bulldog bis heute ein relativ gesunder Hund, da bei ihm immer die Funktion und weniger die züchterische Übertreibung bestimmter Merkmale im Vordergrund stand.

Rassenproblematik

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Der American Bulldog zählt in Deutschland in den Bundesländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen zu den Listenhunden. Durch einen Wesenstest kann die generell angenommene Gefährlichkeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen widerlegt werden. In Hessen wird für American Bulldogs und deren Kreuzungen eine Gefährlichkeit vermutet, weshalb zur Haltung eine Erlaubnis nötig ist, die unter anderem an einen Wesenstest gebunden ist.[4]

In der Schweiz steht der American Bulldog im Kanton Tessin auf der Rasseliste; zur Haltung ist dort eine kantonale Bewilligung erforderlich. Im Kanton Zürich wiederum gilt der Hund lediglich als massiger Hund.[5] Mit Hunden des Listentyp I (große oder massige Hunde) muss eine Ausbildung absolviert werden.[5] Das dänische Hundegesetz in der Fassung von 2010 enthält den American Bulldog auf seiner Rasseliste, was ein weitgehendes Verbot von Haltung, Zucht und Einfuhr bedingt. Bei Hunden, die dieser Rasse ähnlich sehen, muss der Besitzer Rasse oder Typ des Hundes dokumentieren können. Eine Durchreise von Hunden, die das Auto nicht verlassen (Die Reise darf nicht lange unterbrochen werden, jedoch sind kurze Gassigänge erlaubt, sofern der Hund Auslauf benötigt), ist erlaubt.[6]

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Commons: American Bulldog – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. American Kennel Club: American Bulldog - About the Breed. Auf: akc.org zuletzt abgerufen am 30. September 2021.
  2. Породы, признанные РКФ и непризнанные FCI. (Rassen, die von der RKF anerkannt werden und nicht von der FCI anerkannt werden.) In den Bestimmungen der RKF zu CAC und CACIB. (doc-Datei, russisch, englisch; 396 kB).
  3. Gabriele Lehari: Ulmers Großes Lexikon der Hunderassen. Ulmer, Stuttgart 2004, ISBN 3-8001-4614-2, S. 11.
  4. Bürgerservice Hessenrecht: Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003. Auf: rv.hessenrecht.hessen.de; zuletzt abgerufen am 30. September 2021.
  5. a b Hunde. zh.ch, archiviert vom Original am 26. Mai 2018; abgerufen am 23. März 2024.
  6. Einreisebestimmungen Dänemark (Memento vom 29. März 2013 im Internet Archive), Auf: tyskland.um.dk, abgerufen am 22. August 2013.
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