Amt Dippoldiswalde

Territoriale Verwaltungseinheit des Kurfürstentums Sachsen

Das Amt Dippoldiswalde war eine im Meißnischen Kreis gelegene territoriale Verwaltungseinheit des Kurfürstentums Sachsen. Bis zum Ende der sächsischen Ämterverfassung im Jahr 1856 bildete es den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. Verwaltungssitz war das Schloss Dippoldiswalde.

Geschichte

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Das Gebiet des Amtes Dippoldiswalde gehörte zuerst den Burggrafen von Dohna. Die Burggrafschaft ging 1401 im Zuge der Dohnaischen Fehde an die Markgrafschaft Meißen. In den folgenden Jahren wurde das Amtsgebiet durch Zukäufe erweitert. Zwischen 1781 und 1833 gehörte auch das Amt Altenberg verwaltungstechnisch zum Amt Dippoldiswalde, die wesentlichen Aufgabenfelder blieben jedoch getrennt. Ab 1856 übernahmen die neuen Gerichtsämter die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit der ehemaligen Justizämter, die 1831 von den (Rents)ämtern abgespalten wurden. Im Jahre 1868 wurde das Amt Dippoldiswalde endgültig aufgelöst, die verbliebenen Aufgaben gingen an andere Behörden über.

Angrenzende Verwaltungseinheiten

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Amt Grillenburg Amt Dresden Kreisamt Meißen
Kreisamt Freiberg   Amt Pirna
Amt Frauenstein Amt Pirna Amt Pirna

Amtsleute

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Literatur

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  • Karlheinz Blaschke, Uwe Ulrich Jäschke: Kursächsischer Ämteratlas 1790, Chemnitz 2009
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