Bergmann (Familienrecht)
Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht (Kurzform: Der Bergmann)[1] ist eine umfassende Sammlung von Berichten über ausländische Familienrechtsordnungen mit Einführung und deutscher Übersetzung der einschlägigen Bestimmungen.
Das international verbreitete Standardwerk erscheint beim Verlag für Standesamtswesen als Loseblattsammlung in 22 Ordnern mit mehr als 16.000 Seiten und als Online-Version. Gerichten, Anwälten, Notaren, Standesbeamten, Verwaltungsbehörden und Rechtswissenschaftlern werden mit über 150 Länderberichten[2] die ausländischen Rechtsgrundlagen erschlossen, soweit sie aufgrund des internationalen Privatrechts für die Anwendung im Inland von Bedeutung sind.
Geschichte
BearbeitenDie erste Auflage des von Alexander Bergmann begründeten Werkes erschien 1926–1928 in drei Bänden und wurde anschließend durch Jahresberichte ergänzt. 1938–1940 folgte eine aktualisierte Auflage in zwei Bänden. Seit der 3. Auflage 1952 werden die Länderberichte in Form einer Loseblattsammlung durch regelmäßige Ergänzungslieferungen aktualisiert und um neue Staaten erweitert. Bei der 30.–112. Lieferung (1965–1992) hatte Murad Ferid die Leitung, Herausgeber seit der 113. Lieferung ist Dieter Henrich. Im August 2019 ist die 232. Lieferung des Standardwerkes[1] erschienen.
Inhalt
BearbeitenSeine heutige Gestalt nahm das Werk mit der 6. Auflage 1983 an. Ein staatenübergreifender Bericht informiert über einschlägige internationale Abkommen und europäische Rechtsakte.[3] Die Mehrzahl der Berichte, die von über 50 Autoren ständig bearbeitet werden, ist auch online verfügbar. Gegenstand jedes Länderberichts sind die Gebiete Eherecht (materielle und verfahrensrechtliche Bestimmungen zu Eheschließung und Scheidung, Ehewirkungen, Ehegüterrecht, Unterhalt), Kindschaftsrecht (Abstammung, Legitimation, Adoption, Unterhalt, Vormundschaft, Sorgerecht), Namensrecht, internationales Privatrecht (Ehe, Kindschaft, Namen), internationales Verfahrensrecht (Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung) und Staatsangehörigkeitsrecht (Erwerb, Verlust, Nachweis) unter Berücksichtigung der diesbezüglichen internationalen Abkommen.
Einen besonderen Beitrag in Form einer Persiflage stellt der Länderbericht über „Ferritanien“ dar, der 1974 anlässlich der Emeritierung von Murad Ferid erschien.[4]
Es folgt ein Überblick über die erfassten Länder. Berücksichtigt ist auch die ähnliche, 1955 von Murad Ferid begründete Sammlung zum internationalen Erbrecht, die im Beck-Verlag erscheint.[5]
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Auswärtiges Amt (Hrsg.): Rechtsverhältnisse der Ehepartner. (konsularinfo.diplo.de [abgerufen am 22. Februar 2012]).
- ↑ Stand der Länderberichte ( des vom 22. September 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (10. September 2019)
- ↑ Der einführende Bericht über religiöse Eherechte wurde mit der 224. Lieferung (November 2017) entfernt. Siehe aber Josef Prader: Das religiöse Eherecht der christlichen Kirchen, der Mohammedaner und der Juden unter besonderer Berücksichtigung der Staaten im Vorderen Orient (1973, ISBN 3-7875-5241-3).
- ↑ Rainer Hausmann, Ludwig Malz, Dieter Martiny, Wolfgang Olshausen, Jürgen Rieck, Sigrid Schmidbauer: Ferritanien (DNB 750390220). Danach ist Ferritanien „eine international-theokratisch-konservative Republik. Der Analphabetismus ist Staatsreligion.“ Es gilt staatliches Recht („Codex Barbarii“), religiöses Recht und Stammesrecht sowie das Recht der „wegen der interessanten Rechtslage eingewanderten Rechtsvergleicher.“
- ↑ Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann: Internationales Erbrecht (109. Auflage Juli 2019)