Bremische Evangelische Kirche

eine der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
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Karte
Karte der Bremischen Evangelischen Kirche
Basisdaten
Leitung: Präsidentin des Kirchenausschusses:
Edda Bosse
Schriftführer des Kirchenausschusses:
Bernd Kuschnerus
Mitgliedschaft: UEK, Reformierter Bund
Kirchengemeinden: 52
Gemeindeglieder: 163.710 (31. Dezember 2022)[1]
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
27,5 % (31. Dezember 2022)[1]
Offizielle Website: www.kirche-bremen.de/

Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Gemeinden im Gebiet der Städte Bremen und Bremerhaven. Obwohl sie sich in Verfassung und Struktur von anderen Landeskirchen unterscheidet, kann sie aufgrund der historischen Verbindung mit der Freien Hansestadt Bremen zu den Landeskirchen gezählt werden. Sie ist eine von 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und besitzt wie die anderen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr Sitz ist in Bremen.

Die Kirche hatte mit Stand 2022 163.710 Gemeindeglieder (27,5 % der Gesamtbevölkerung)[1]. Mit Stand 2023 hat die Kirche nur noch 157.741 Gemeindeglieder[2] in 52 Kirchengemeinden und zwei diakonischen Einrichtungen (Stand 1. Januar 2024)[3]. Sie ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD und gehört daher zur Union Evangelischer Kirchen. Ferner ist sie Mitglied der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa sowie aufgrund ihres reformierten Ursprungs auch Mitglied im Reformierten Bund.

Das Gebiet der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) umfasst im Wesentlichen die Stadt Bremen. Ferner gehört die „Vereinigte Protestantische Gemeinde zur Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche“ in Bremerhaven zur Bremischen Evangelischen Kirche. Die übrigen Kirchengemeinden der Stadt Bremerhaven, die ihrerseits zur Freien Hansestadt Bremen gehört, sind Gemeinden der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers bzw. der Evangelisch-reformierten Landeskirche (Leer). Diese Gebiete wurden zwar im Jahr 1939 mit der Stadt Bremerhaven vereinigt, hingegen kam es zu keiner kirchlichen Vereinigung mit Bremen. Im Bremer Norden gehört die Ev.-ref. Kirchengemeinde Rekum trotz Zugehörigkeit zur Freien Hansestadt Bremen nicht zur BEK.

Die Grenzen der Kirchengemeinde in Mahndorf gehen über die Landesgrenze in das Gebiet des Landkreises Verden. Auch die beiden Gemeinden St. Magni und St. Martini (Bremen-Lesum) im Stadtbezirk Bremen-Nord greifen auf niedersächsisches Territorium (Landkreis Osterholz) über und unterhalten dort Filialkirchen. Die reformierte Gemeinde in Blumenthal sowie die lutherische Gemeinde in Aumund (Menkestraße) beziehen auch Bereiche der Ortschaft Beckedorf mit ein. Den historischen Hintergrund bildet das Amt Blumenthal, das bis 1666 zum Territorium der Stadt Bremen gehörte.

Besondere Struktur der BEK innerhalb der EKD

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Seit einer Verordnung von 1860 – erlassen vom Bremischen Senat als damals oberstem Kirchenherrn (Summepiskopat) der evangelischen Kirche in Bremen – ist es den Bewohnern in den evangelischen Gemeinden Bremens freigestellt, einer Kirchengemeinde ihrer Wahl unabhängig vom jeweiligen Wohnsitz beizutreten.[4] Es wurde damit ein Wechsel vom Parochial- zum Personalgemeindeprinzip vollzogen. Diese Aufhebung des Wohnsitzprinzips verstärkte den „Atomisierungsprozess“[4] (Ernst Rolffs, 1917) innerhalb der evangelischen Kirche in Bremen.

Ein Übertritt zu einer Gemeinde eigener Wahl kann heute mit geringem Aufwand durch Ausfüllen eines leicht erhältlichen Übertrittsformulars vollzogen werden.

Überdies hat die BEK heute die besondere Struktur, dass ihre Gemeinden, die selbständige juristische Personen in der Rechtsform einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts sind, jeweils ihre eigene Gemeindeverfassung, ihr eigenes Bekenntnis und ihre eigene Ordnung haben; ferner können sie ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Gesamtkirche ruhen lassen.[5] Damit kommt jeder evangelischen Gemeinde in Bremen der Status einer Einzelkirche zu, die – lose zusammengeschlossen – über den Dachverband BEK in der EKD vertreten sind. Einige dezidiert lutherische Gemeinden der BEK sind im lutherischen Gemeindeverband zusammengeschlossen. Diese Gemeinden können nicht frei über ihre Gemeindeordnung entscheiden, sondern sind verpflichtet, die Kirchengemeindeordnung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers zu übernehmen.

Eine weitere Besonderheit ist die Laienpräsidentschaft: Der Präsident (derzeit Edda Bosse) des Kirchenparlaments ist kein Theologe. Außerdem hat die Bremische Evangelische Kirche die Besonderheit, kein theologisches Oberhaupt (leitender Theologe) zu besitzen, sondern mit dem Schriftführer lediglich einen theologischen Repräsentanten.

Geschichte

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Am 9. November 1522 wurde in Bremen die erste reformatorische Predigt gehalten – von Heinrich von Zütphen in einer Kapelle der St.-Ansgarii-Kirche. Von da an war die Hansestadt Bremen über Jahrhunderte eine protestantische Stadt. 1534 wurde vom Prediger Johann Timann eine Kirchenordnung erarbeitet und durch Luther genehmigt. Danach gab es verschiedene Streitigkeiten zwischen Lutheranern und Anhängern Melanchthons, die 1561 zur Ausweisung des Dompredigers Albert Hardenberg führte. Danach blieb der Dom für 77 Jahre geschlossen. Er gehörte politisch zum Erzstift Bremen und nicht zur Stadt Bremen. 1581 schloss sich Bremen unter Federführung von Christoph Pezel der Genfer Reformation an. 1595 erhielt Bremen eine neue Kirchenordnung nach der deutsch-reformierten Form (den Consensus Bremensis).

Um 1600 wurde der Heidelberger Katechismus eingeführt. 1638 wurde der Dom durch Friedrich von Dänemark, Administrator des Erzstifts, wieder für die lutherische Lehre geöffnet. Durch Zuzug wuchs die lutherische Domgemeinde. Ab 1651 unterstand der Dom der schwedischen, ab 1715 kurhannoverschen Generaldiözese Bremen-Verden mit Konsistorium in Stade. Außer dem Dom waren auch einige Landgemeinden Bremens lutherisch. 1803 kam auf Grund des Reichsdeputationshauptschlusses der Dom zur Stadt Bremen, die vergeblich versuchte, die Domgemeinde zu zerschlagen. 1830 erhielt die Gemeinde eine neue Verfassung, die letztendlich von der Stadt Bremen anerkannt wurde.

Im Bremer Kirchenstreit von 1840 und 1844/45 zwischen hier überwiegend lutherischen theologisch rationalistischen Pastoren und den überwiegend konservativen reformierten Pastoren in Bremen gab es noch eine deutliche Mehrheit der orthodoxen Geistlichen. Durch den Bremer Senat wurde die Kirchenfreiheit in Bremen jedoch deutlich bestätigt. Nach 1845 verlor sich das reformierte Bekenntnis mehr und mehr, als die Gemeinden teilweise auch lutherische Pastoren beriefen. Neue Gemeinden entstanden und wurden nicht mehr zwischen „lutherisch“ und „reformiert“ unterschieden.

Erst mit der Einführung eines einheitlichen Gesangbuchs in Bremen im Jahre 1873 gab es eine Verwaltungsunion zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden, die den konfessionellen Streit der Gemeinden im Wesentlichen beilegen konnte.

Die Kirche unterstand bis 1920 dem bremischen Senat und wurde von diesem nach außen vertreten.

1934 ernannte der Reichsbischof Ludwig Müller den Domprediger Heinz Weidemann, Mitglied der NSDAP von 1933 bis 1943, zum Landesbischof von Bremen; er blieb Landesbischof bis 1941.

Aufgrund der reformierten Tradition der BEK ist bis heute ein Vertreter dieser Landeskirche als Delegierter im Moderamen des Reformierten Bundes vertreten.

1963 war die BEK Gründungsmitglied des Diakonischen Werks Bremen e. V. in der Bremer Diakonie.

Ein Vorstoß der BEK, dass die evangelische Kirche beim Religionsunterricht zu beteiligen sei, war erfolglos. Der Bremer Staatsgerichtshof entschied 1965, dass der Biblische Geschichtsunterricht „bekenntnismäßig nicht gebunden“ sei und daher alle Konfessionsunterschiede erfasse. Die „allgemein christliche Grundlage“ sei nicht gleichbedeutend mit der „Grundlage des protestantischen Christentums“. (Siehe auch Bremer Schulstreit.)

Bremerhaven

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Mitte des 19. Jahrhunderts gründete die Stadt Bremen etwa 60 Kilometer nördlich auf einem angekauften Gebiet die Stadt Bremerhaven. Da diese Stadt durch Zuzug sowohl lutherische als auch reformierte Gemeindeglieder beherbergte, wurde die dortige Kirchengemeinde als unierte Gemeinde gegründet. Sie blieb bis heute die einzige Kirchengemeinde in Bremerhaven, die zur Bremischen Evangelischen Kirche gehört.

Leitung der Landeskirche

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Da Bremen als Freie Reichsstadt reichsunmittelbar war (unabhängig gegenüber allen Amtsträgern außer dem König bzw. Kaiser) und als Republik bis heute als eigenes Bundesland weiterbesteht, konnte sie auch ihre kirchlichen Angelegenheiten selbstständig regeln. Die bremischen Kirchengemeinden waren ursprünglich überwiegend reformierte Gemeinden und sind bis heute in Glaubens-, Gewissens- und Lehrfragen autonom. Dies liegt im reformierten Amtsverständnis begründet. Daher gibt es in Bremen im Grunde kein eigentliches Oberhaupt der Kirche. Leitendes Organ und damit laut Verfassung die eigentliche Kirchenleitung ist das Parlament, der Kirchentag. Nach jener Verfassung der Bremischen Evangelische Kirche, die in ihrer Urfassung am 14. Juni 1920 in Geltung trat, besteht der Vorstand des Kirchentages (Zitat:) „… aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem Schatzmeister, die nicht Pfarrer sein dürfen, und einem Schriftführer, der Pfarrer sein muss und Inhaber einer Gemeindepfarrstelle der Brem. Evang. Kirche sein soll … Der Stellvertreter des Schriftführers muss Pfarrer sein. Der Vorstand des Kirchentages ist gleichzeitig Vorstand des Kirchenausschusses.“ Die Vertretung der Kirche nach außen sowie die Verwaltungsgeschäfte und die Ausführung der Beschlüsse des Kirchentages obliegen jenem Kirchenausschuss.

Der Präsident oder die Präsidentin übt das Amt ebenso wie der Schatzmeister bzw. die Schatzmeisterin ehrenamtlich aus. Der Schriftführer ist der oberste theologische Repräsentant und Sprecher des Kirchenausschusses. Das Amt unterscheidet sich in den Befugnissen und Kompetenzen deutlich von dem eines Bischofs, Präses oder Landessuperintendenten anderer Landeskirchen.

Präsidenten des Kirchenausschusses

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  • 1920–1932: Theodor Lürman, Senator (1903–1919)
  • 1932–1933: Rudolph Quidde (1861–1942), Jurist, Präsident der Bürgerschaft (1911–1918)
  • 1945–1946: Richard Ahlers, Rechtsanwalt, Bürgerschaftsabgeordneter (CDU)
  • 1946–1958: Ferdinand Donandt, Jurist
  • 1959–1969: Arnold Rutenberg, Präsident des Landgerichts
  • 1969–1976: Heinz Hermann Brauer, Leitender Oberstaatsanwalt
  • 1977–1988: Eckart Ranft, Präsident des Finanzgerichts
  • 1989–2001: Heinz Hermann Brauer, Richter
  • 2001–2013: Brigitte Boehme, Richterin
  • Seit 2013: Edda Bosse, Journalistin

Schriftführer und stellvertr. Schriftführer des Kirchenausschusses

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  • 1920–1926: Wilhelm Büttner
  • 1927–1932: Otto Hartwich
  • 1933–1938: Ernst Boche
  • 1933–1944: Heinrich Weidemann
  • 1944–1945: ???
  • 1945–1958: Erich Urban, Emil Hackländer
  • 1959–1964: Günter Besch; Heinz Gerth
  • 1965–1970: Günter Besch; Wilhelm Petzinna
  • 1971–1976: Heinz-Georg Binder; Hans-Jürgen Kalberlah, Wolf-Udo Smidt (ab 1. Januar 1973)
  • 1977–1982: Wolf-Udo Smidt; Theodor Immer
  • 1983–1988: Wolf-Udo Smidt; Theodor Immer, Johann Herlyn (ab 20. Mai 1987)
  • 1989–1995: Ernst Uhl; Johann Herlyn
  • 1995–2001: Louis-Ferdinand von Zobeltitz; Annette Niebuhr
  • 2001–2007: Louis-Ferdinand von Zobeltitz; Annette Quade
  • 2007–2019: Renke Brahms; Bernd Kuschnerus
  • seit Juni 2019: Bernd Kuschnerus; Ulrike Bänsch[6]

Kirchentag

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Als „Parlament“ hat die Bremische Evangelische Kirche einen Kirchentag, der sich in Aufbau und Struktur sehr von den Landessynoden anderer EKD-Gliedkirchen unterscheidet. In den Kirchentag entsenden alle der BEK zugehörigen Kirchengemeinden ihre Vertreter, wobei die Anzahl der Delegierten je Gemeinde nach deren Größe bemessen wird. Der Kirchentag tagt mindestens einmal, in der Regel zweimal im Jahr. Er setzt sich alle sechs Jahre („Session“) neu zusammen. Im gleichen Turnus wählt der Kirchentag aus seiner Mitte den aus zwölf Mitgliedern bestehenden Kirchenausschuss als Verwaltungsgremium der Kirche. Vorsitzender des Kirchentags ist die Präsidentin oder der Präsident des Kirchenausschusses.

Außerdem unterhält der Kirchentag fünf ständige Ausschüsse: den Finanzausschuss, den Planungsausschuss, den Rechts- und Verfassungsausschuss, den Personalausschuss und den Ausschuss für Aufgaben der Gesamtkirche. Die Einrichtung weiterer, nicht-ständiger Ausschüsse ist in der Verfassung vorgesehen und wird regelmäßig praktiziert.

Verwaltung der BEK

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Die Bremische Evangelische Kirche hat rund 2200 Beschäftigte in der Verwaltung, den Gemeinden, Beratungsstellen und Kindertageseinrichtungen (Stand 2023).[7] Das Haushaltsvolumen der BEK beläuft sich auf rund 60,6 Mio. Euro für die Gemeinden und die gesamtkirchlichen Einrichtungen sowie auf gut 77,9 Mio. Euro für den Bereich der Kindertagesstätten (Stand: Haushalt für 2024). Im letztgenannten Bereich werden gut 73 Millionen Euro durch Elternbeiträge, öffentliche Betriebskostenzuschüsse und sonstige Einnahmen finanziert. Etwa 4,2 Millionen Euro schießt die BEK aus eigenen Mitteln zu. In Bremen gibt es keine Staatsleistungen. Insgesamt finanziert die BEK die Arbeit ihrer Gemeinden und Einrichtungen, z. B. auch den Denkmalschutz, größtenteils aus Kirchensteuermitteln und erhält nur sehr wenige öffentliche Zuwendungen.[8]

Die „Kirchenkanzlei“ („Haus der Kirche“) ist die Verwaltungsbehörde der Bremischen Evangelischen Kirche. Sie hat einen hauptamtlichen „Leiter der Kirchenkanzlei“, der Jurist sein muss (seit dem 1. April 2021 Peter Schultz; zuvor hatte Johann Daniel Noltenius 30 Jahre lang dieses Amt inne). Eine weitere Hierarchie innerhalb der Kirche gibt es in Bremen nicht. Über den Einzelgemeinden gibt es keine sonstigen Gremien bzw. Institutionen wie in anderen Landeskirchen (z. B. Kirchenkreise).

Kirchengemeinden

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Die Gemeinden im Land Bremen sind über das Internetportal der BEK zu finden, wobei die Gemeinden in fünf Regionen zusammengefasst sind.[3] In Bremerhaven gehört nur die Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche zur Bremischen Evangelischen Kirche, alle anderen evangelischen Kirchen in Bremerhaven gehören zur Landeskirche Hannover bzw. zur reformierten Kirche. Die Evangelisch-reformierte Kirche in Rekum ist die einzige Gemeinde einer EKD-Gliedkirche in der Stadt Bremen, die nicht zur BEK gehört. Die Evangelische Hohentorsgemeinde hatte im Jahre 1985 ihre Rechte und Pflichten aufgrund eines Streites um die Anerkennung einer freikirchlichen Theologenausbildung ruhen lassen. Erst im Mai 2015 nahm die Gemeinde nach einer entsprechenden Abstimmung durch den Kirchentag die Rechte und Pflichten wieder auf.

Zu den Kirchengebäuden der BEK-Gemeinden zählen unter anderem

Die Holzkirche Schönebeck wurde 2023 entwidmet.

Publizistik

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Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) gibt viermal jährlich die bremer kirchenzeitung[9] heraus – als kostenlose Beilage zum Weser-Kurier und den Bremer Nachrichten sowie zur Auslage in den Gemeinden und Einrichtungen (Print-Auflage: 66.000).

Gesangbücher

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Die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche singen bzw. sangen in den letzten Jahrhunderten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Gesangbuch der evangelisch-lutherischen Domgemeine zu Bremen, Bremen, ab 1779
  • Neues Bremisches Psalm- und Gesangbuch zur öffentlichen und besonderen Erbauung der Reformirten Stadt- und Landgemeinen, mit Hoch-Obrigkeitlicher Bewilligung, hrsg. von dem Bremischen Ministerio, Bremen, 1767 bzw. mit dem späteren Titel Evangelisches Gesangbuch, hrsg. vom Predigerverein der fünf reformierten Gemeinden im Herzogtum Bremen, Vegesack, ab 1857
  • Bremisches Psalm- und Gesangbuch – Neue durch einen Anhang vermehrte Ausgabe, Bremen, 1864
  • Christliches Gesangbuch zur Beförderung öffentlicher und häuslicher Andacht, Bremen, 1812
  • Gesangbuch zu gemeinschaftlicher und einsamer Andacht, Zunächst für die vereinigte evangelische Gemeine zu Bremerhaven, Bremerhaven, eingeführt im Februar 1857
  • Evangelisches Gesangbuch der Bremischen Gemeinden, Bremen, eingeführt im März 1873
  • Bremer Gesangbuch, Gütersloh, eingeführt 1917
  • Evangelisches Gesangbuch – Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Mecklenburg, Hamburg, Lübeck, Eutin und der Bremischen Evangelischen Kirche, Hamburg, 1949
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die Evangelische Kirche in Bremen, Hamburg, eingeführt im Advent 1950 auf Veranlassung des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen Kirche
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994

Informationszentrum der BEK in der Bremer Innenstadt

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Kapitel 8 ist das zentral in Bremens Innenstadt zwischen dem Dom und dem Konzerthaus Die Glocke gelegene Informationszentrum der BEK, das der Information über die Angebote und Einrichtungen der Bremischen Evangelischen Kirche und auch als Beratungseinrichtung dient. Es steht allen vorbeikommenden Besuchern offen. Eine Pastorin oder ein Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche steht hier zu Fragen nach verschiedenen Themen und über Aktivitäten innerhalb der BEK und ihrer Gemeinden zur Verfügung.[10] Kapitel 8 wurde so nach der Hausnummer 8 benannt. Im Domkapitelhaus befinden sich St. Petri-Domgemeinde, das Domkapitel und die Domgeistlichkeit. Das Kapitelhaus wird heute als Veranstaltungs- und Tagungshaus von der Bremischen Evangelischen Kirche genutzt und verwaltet.[11]

Die Themen, über die von Fachkundigen informiert werde, umfassen nach Angaben von Kapitel 8 „Information, Seelsorge, Kircheneintritt und Stadtkirchenarbeit“ als „Haupttätigkeitsfelder. Wir sind da als Schaufenster der (…) Gemeinden und der Bremischen Evangelischen Kirche in der Innenstadt Bremens. Pastor Hans-Jürgen Jung und ein Team von freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben ihnen gern und unkompliziert Auskunft. Wir organisieren Veranstaltungen im Schnittfeld von Glaube und Leben, Kirche und Religion, Kunst und Kultur.“[11]

Versäumnisse bei der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt

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Am 8. März 2024 veröffentlichte das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) in München die Ergebnisse einer Studie zu Fällen von sexualisierter Gewalt, die vor allem dem prominenten Bremischen Domprediger Günter Abramzik systematisch sexualisierte Gewalt gegen männliche Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in seiner Amtszeit von 1958 bis 1992, vor allem in den 1970er-Jahren, vorwarf. 17 Betroffene seien bekannt, aufgrund zahlreicher Gespräche mit Zeitzeugen sei aber von einem „erheblichen Dunkelfeld“ auszugehen.[12] Das Institut konstatierte, die seitens der Bremischen Kirche behauptete Aufarbeitung solcher Missbrauchsfälle habe es nicht gegeben, sondern die Verantwortlichen hätten strategisch gehandelt; „es wurde verschleppt und verzögert, so dass sich die Bedingungen für eine tatsächliche Aufarbeitung zunehmend verschlechterten“. Es seien keine Versuche unternommen worden, durch öffentliche Information weitere Betroffene ausfindig zu machen. Ab 2014 habe sich ein Gremium der Domgemeinde mit den Vorkommnissen befasst, aber das Vorgehen sei in eine Sprache der Selbstgewissheit und Selbstidealisierung gekleidet worden. Die Aktivitäten der Domgemeinde bezeichnete das Institut als „Flucht in die Prävention“. Bernd Kuschnerus, Schriftführer der Bremischen Kirche, räumte nach Veröffentlichung der Studie ein, die Kirche habe Fehler gemacht; die Ergebnisse der Studie ermöglichten es, „Prozesse zu verändern und anzupassen“ und so die weitere Aufarbeitung zu befördern.[13]

Trauung gleichgeschlechtlicher Paare

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Der Kirchentag der BEK hatte bereits im November 2014 eine Änderung der Kirchenbuchordnung beschlossen, die seinerzeit beinhaltete, dass Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare als Amtshandlungen in ein Segnungsbuch eingetragen werden. Diese Änderung wurde vom Kirchenausschuss sowie vom Rechts- und Verfassungsausschuss in den Folgemonaten umgesetzt. Dem Kirchentag wurde im Rahmen der Sitzung im Mai 2015 über die erfolgte Änderung der Kirchenbuchordnung Bericht erstattet. Bezüglich der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare besteht in der BEK allerdings keine einheitliche Haltung. Aufgrund der besonderen Eigenständigkeit der Einzelgemeinden in der BEK kann jede Gemeinde weitestgehend selbst über ihren Umgang mit der Frage entscheiden, wobei viele Gemeinden in diesem Punkt öffentlich sehr zurückhaltend sind. Bereits seit 2002 fanden in einzelnen Gemeinden Segnungen homosexueller Paare statt. Zuletzt boten 29, also etwa die Hälfte der evangelischen Gemeinden in Bremen, die Segnung an und gaben seit September 2009 dazu eigens eine Informationsbroschüre heraus, die auch alle Anlaufstellen für interessierte Paare enthielt und bei Kapitel 8, im Standesamt Bremen-Mitte und den Gemeinden auslag. Für die Belange homosexueller Christen setzt sich Kreuz + Queer ein, der Schwul-lesbische Konvent in der Bremisch Evangelischen Kirche.[14] In der Bremischen St. Martini-Gemeinde hingegen wurde die Ablehnung der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in der Gemeindeordnung festgelegt.[15] Die Internetseite der BEK weist für interessierte Paare ausdrücklich auf die Möglichkeit des Wechsels der Gemeindemitgliedschaft in eine Gemeinde hin, die ihnen eine Segnung anbieten kann. Wo die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einer Gemeinde praktiziert werde, finde sie nach evangelischem Verständnis in einem ähnlichen Rahmen wie eine Trauung anlässlich der Eheschließung zwischen Mann und Frau statt. Es handele sich um einen Gottesdienst mit Gebeten, Worten aus der Bibel, Liedern, Musik, einer Ansprache und einer feierlichen Zeremonie, in der sich das Paar öffentlich das Ja-Wort gibt und Gottes Segen zugesprochen bekommt.

Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es in Deutschland nun die „Ehe für alle“, so dass auch gleichgeschlechtliche Paare auf dem Standesamt mit allen Rechten und Pflichten die Ehe schließen können. Der Kirchenausschuss hat daraufhin die Kirchenbuchordnung aktualisiert. Weil es die eingetragenen Lebenspartnerschaften nun nicht mehr gibt, wird das Segnungsbuch perspektivisch geschlossen. Da die EKD trotz des neuen Personenstandsgesetzes von 2009 die standesamtliche Eheschließung als Voraussetzung für eine kirchliche Hochzeit ansieht[16], entsteht erst durch diese staatliche Möglichkeit der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare für diese die Möglichkeit, kirchlich zu heiraten. Mehrere Kirchengemeinden der BEK bieten solche Trauungen an. Die Amtshandlung wird wie jede andere Trauung auch in das Traubuch eingetragen.

Siehe auch

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Literatur

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  • Reinhard Jung (Hrsg.): „Wir sind in die Irre gegangen.“ Evangelische Kirche und Politik in Bremen 1933–45 (= protexte. Nr. 6). Bremen 1984.
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Commons: Bremische Evangelische Kirche – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b c Kirchenmitgliederzahlen Stand 31.12.2022. (PDF) ekd.de, abgerufen am 18. Juni 2024.
  2. Bremische Evangelische Kirche verliert fast 7.000 Mitglieder, abgerufen am 23. Juni 2024
  3. a b Bremische Evangelische Kirche: Gemeinden. Abgerufen am 19. Juni 2024 (deutsch).
  4. a b Dietmar van Reeken: Lahusen – Eine Bremer Unternehmerdynastie 1816–1933. Edition Temmen, Bremen 1996, ISBN 978-3-86108-273-6, S. 27f.
  5. Georg Huntemann: Diese Kirche muss anders werden! Ende der Volkskirche – Zukunft der Bekenntniskirche. Bad Liebenzell 1979, ISBN 3-88002-080-9, S. 85.
  6. Der Kirchenausschuss (XIII. Session). kirche-bremen.de, abgerufen am 8. Januar 2023.
  7. Bremische Evangelische Kirche: Das Bremer Kirchenparlament berät über die Finanzen für das Jahr 2024. 29. November 2023, abgerufen am 12. Juli 2024 (deutsch).
  8. Vorlage für die Sitzung des Senats am 25.11.2014 Zuwendungsbericht 2013 (Memento vom 26. Mai 2015 im Internet Archive), auf ssl.bremen.de
  9. Sabine Hatscher: bremer kirchenzeitung: Geschichten und Reportagen. Abgerufen am 22. Juni 2024 (deutsch).
  10. Internetseite Bremische Evangelische Kirche/Kirche in Bremen Stand: Juni 2024
  11. a b Kapitel 8: Warum heißt Kapitel 8 so? In: kirche-bremen.de. 3. Mai 2021, abgerufen am 3. Mai 2021.
  12. Reinhard Bingener, Hannover: Domprediger Abramzik in Bremen missbrauchte Jungen. In: FAZ.NET. 8. März 2024, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 8. März 2024]).
  13. die Kirche 12 (2024), 17. März 2024, S. 6.
  14. Bremer Anzeiger: Kirche segnet Homo-Paare. Neue Broschüre informiert über die „Trauung“ gleichgeschlechtlicher Paare. 23. September 2009.
  15. St. Martini: Gemeindeordnung. Ordnung des geistlichen Lebens in St. Martini, V. Kirchliche Trauung und christliche Ehe, Punkt 8. Abgerufen am 21. April 2021.
  16. EKD bekräftigt: Keine kirchliche Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung. EKD, 15. September 2009, abgerufen am 11. November 2024.
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