Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
Text
TRACTAT Von Bekannttnuß der Zau=
berer und Hexen. Ob und wie viel
denselben zu glauben.
Anfänglich durch den Hochwürdigen Herrn
Petrum Binsfeldium, Trierischen Suffraganien/und
der H. Schrifft Doktom/kurtz und summarischer
Weiß in Latein beschrieben.
Jetzt aber der Warheit zu [...] in unser Teutsche Sprach
[...]/durch den Wolgelehrten M.Bernhart Vogel/deß löblichen
Stattgerichts in München/Assesson.
EXOD. XII. CAP.
Die Zauberer solt du nicht leben lassen.
Gedruckt zu München bey Adam Berg.
ANNO DOMINI M. D. XCII.
Mit Röm:Kay:May:Freyheit/nit nachzudrucken.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
Petrus Binsfeld:Tractat von der Bekanntnuß der Zauberer und Hexen. München: Berg 1602 Source: Hexen und Hexenverfolgung im deutschen Südwesten. Katalogband 1994, p. 99 {{PD-art}} Category:witch
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