Dienstgrade der Feuerwehr in Bremen

Die Dienstgrade der Feuerwehr Bremen werden als Winkel, silberne und goldene Steifen am linken Oberarm, oberhalb des Ärmelabzeichens auf der Dienstjacke getragen und werden bei der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr durch einheitliche Schulterklappen ergänzt. Das Aussehen der Abzeichen wird über den Erlass über Kennzeichnung und Helmkennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Berufsfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren im Lande Bremen des Senators für Inneres geregelt.

Berufsfeuerwehr

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Die Dienstbezeichnungen der Berufsfeuerwehr werden durch die Feuerwehr-Laufbahnverordnung (FwLV) geregelt.[1]

Bezeichnung Abzeichen Bemerkung
Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst)
Brandmeisteranwärter/in   Während der Ausbildung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt.
Brandmeister/in  
Oberbrandmeister/in  
Hauptbrandmeister/in  
Hauptbrandmeister/in
mit Amtszulage
 
Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst)
Oberbrandinspektor-Anwärter/in   Während der Ausbildung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt.
Brandinspektor/in  
Oberbrandinspektor/in  
Brandamtfrau / Brandamtmann  
Brandamtsrat / Brandamtsrätin  
Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat  
Brandoberamtsrat / Brandoberamtsrätin
mit Amtszulage
 
Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer feuerwehrtechnischer Dienst)
Brandreferendar/in   Während der Ausbildung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.
Brandrätin / Brandrat  
Brandoberrat / Oberbrandrätin  
Branddirektorin / Branddirektor  
Leitender Branddirektor / Leitende Branddirektorin  
Leitende Branddirektorin als Leiterin der Feuerwehr Bremen /
Leitender Branddirektor als Leiter der Feuerwehr Bremen
 

Freiwillige Feuerwehr

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Die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Bremen werden durch den Erlass über Mitgliedschaft, Altersgrenzen, Leitung, Dienstbezeichnungen und Funktionen in Freiwilligen Feuerwehren im Lande Bremen des Senators für Inneres geregelt.

Dienstgrad Abzeichen Voraussetzungen
Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau   Wird auch während der Probezeit als Anwärter/in geführt
Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann   5-jährige Dienstzeit und abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann / zur Truppfrau.
Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Truppführer/in-Ausbildung.
Brandmeister / Brandmeisterin   5-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach Ernennung zur Oberfeuerwehrfrau / zum Oberfeuerwehrmann.
Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Gruppenführer/in-Ausbildung oder Übertragung der Funktion des stellvertretenden Jugendwartes / der stellvertretenden Jugendwartin.
Erste Brandmeisterin / Erster Brandmeister   8-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach der Ernennung zum Brandmeister / zur Brandmeisterin.
Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin   Ausbildung zum Gruppenführer / zur Gruppenführerin und Ausübung der Funktion.
Alternativ bei Übertragung der Funktion der stellvertretenden Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des Jugendwartes / der Jugendwartin.
Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister   Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung.
Alternativ bei Übertragung der Funktion der Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartes / der stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartin.
Erster Hauptbrandmeister / Erste Hauptbrandmeisterin   Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung.
Brandinspektorin / Brandinspektor   Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Wehrführung.
Alternativ bei Übertragung der Funktion des Landesjugendfeuerwehrwartes / der Landesjugendfeuerwehrwartin.
Oberbrandinspektor / Oberbrandinspektorin   Wiederholte Übertragung der Funktion der Wehrführung.
Brandamtfrau / Brandamtmann   Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereitschaftsführung.
Brandamtsrat / Brandamtsrätin   Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung.
Alternativ die wiederholte Übertragung der Funktion der Bereitschaftsführung.
Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat   Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung.
Brandrat / Brandrätin   Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereichsführung.
Oberbrandrätin / Oberbrandrat   Wiederholte Übertragung der Funktion der Bereichsführung.

Funktionsabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr

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Siehe auch

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  1. Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV -)
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