Dieu et mon droit

Wahlspruch der britischen Könige

Dieu et mon droit [djø e mɔ̃ ˈdʀwa] (französisch Gott und mein Recht) ist der Wahlspruch der britischen Monarchen. Er wurde während der Herrschaft von Heinrich VI. (1422–1461) eingeführt, der sowohl als König Frankreichs als auch als König Englands gekrönt worden war und fließend Französisch sprach. Ursprünglich lautete der Wahlspruch gemäß der damaligen französischen Orthographie „Dieu et mon droict“, doch später wurde das veraltete c in „droict“ weggelassen. Heute erscheint der Wahlspruch auf dem Wappen des Vereinigten Königreichs.[1]

Königliches Wappen Großbritanniens (1714–1801)
Dasselbe Wappen auf einem Taler König Georgs I. als Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, 1724

Schon über zwei Jahrhunderte vor der offiziellen Einführung war der Wahlspruch verwendet worden, 1198 als Losungswort von König Richard Löwenherz während der Schlacht von Gisors gegen den französischen König Philipp II. Er bedeutet, dass der König nur gegenüber Gott verantwortlich ist (Gottesgnadentum), aber nicht gegenüber einer irdischen Macht oder einem anderen Monarchen, und selbst Recht setzen kann.[1]

Verwendung von Dieu et mon droit an einem Gebäude in Newcastle upon Tyne (Großbritannien)

Literatur

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  • Augustus Meves: „Dieu et mon Droit.“ The Dauphin – Louis XVII, King of France. His Deliverance from the Tower of the Temple at Paris, Adoption, and Subsequent Career in England. Dedicated to the French Nation and European Powers. R. Bentley and son, 1876. Reprint: 2009, ISBN 978-1-176-10784-7.
  • Dieu et mon Droit. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 1. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 433–434 (Digitalisat. zeno.org).

Einzelnachweise

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  1. a b Seite der britischen Botschaft in Deutschland.
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