Diskussion:Dauerstrichradar

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 2A0A:A541:7C5A:0:B9F9:5DD1:1625:2835 in Abschnitt Eingeforderte Referenz für das akustische Abhorchen mit Hilfe von Radar
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Angebote ebay

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Auf ebay werden derzeit viele Angebote für Radarmodule im X-band unterbreitet. (Herkunftsland China, Bezeichnung zum Beispiel: Wireless Module Doppler Radar Microwave Motion Sensor.) Diese CW-Radarmodule arbeiten auf der Frequenz 10,525 GHz (±3 MHz). Solche Module dürfen in Deutschland zwar angeboten, gekauft und besessen werden, aber nicht in Betrieb genommen werden. Diese Frequenz ist von der Bundesnetzagentur nicht für Radaranwendungen freigegeben. --≡c.w. 10:34, 12. Feb. 2014 (CET)Beantworten

was soll das denn? Schleichwerbung oder Besserwisserei? WP ist kein Ratgeber für Bundesnetzagentur-konformes Verhalten!--Ulfbastel (Diskussion) 22:13, 6. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Zum Zeitpunkt dieses Diskussionsbeitrages gab es auf eBay eben genau diese Angebote. Das ist nun mehr als drei Jahre her. Diese Angebote gibt es schon lange nicht mehr. Der Vorwurf „Schleichwerbung“ ist deswegen schon mal Unsinn, zumal es eher eine Art „Anti-Werbung“ wäre, weil genau vor dem Kauf solcher Module aus gutem Grund gewarnt wurde. Was daran nun „Besserwisserei“ sein soll, entzieht sich allerdings meinem Verständnis. Zur Erinnerung: dies hier ist eine Diskussionsseite! Hier dürfen doch schon mal gute Ratschläge gegeben werden – und wenn es nur Hinweise zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten aus Unkenntnis sind. Gut, dass es Wikipedia gibt, wo man auch solche Hinweise erfahren kann – auch wenn es dir nicht passt, weil du anscheinend den Autor dieses Artikels nicht leiden kannst. (Jedenfalls kommt man zu einem solchen Eindruck aufgrund deiner untypisch unfreundlichen Edits sowohl im Artikel als auch hier auf der Diskussionsseite.) --91.1.171.169 19:38, 12. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Eingeforderte Referenz für das akustische Abhorchen mit Hilfe von Radar

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Der Hype um das Abhorchen des Bundestages aus der amerikanischen Botschaft heraus ist vorbei. Der betreffende Abschnitt formulierte auch nur die technische Möglichkeit dieser Methode, nicht dass sie auch tatsächlich so stattgefunden hätte. Das kann man also auch getrost weglassen ohne dass dieser gute Artikel einen wesentlichen Informationsverlust erleiden würde. --91.1.171.208 21:23, 21. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ohne fehlenden Beleg sollte man diese wichtige Info nicht entfernen; bzw. zumindest erst diskutieren, und nach etwaiger Konsensfindung löschen. --Frank Helbig (Diskussion) 22:12, 21. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Wie gesagt: es war formuliert als technische Möglichkeit... ohne einen Beleg für eine Realisierung. Da ist dann dieses Bapperle {{Belege fehlen}} nach mehreren Monaten erfolgreichen Ignorierens mal einfach durchzusetzen, dass also (wie in dem Bapperle angedroht) dieser betroffene Abschnitt nach einer gewissen Zeit dann entfernt wird. (Was man daran noch vorher hätte diskutieren sollen, entzieht sich meinem Verständnis. Es sei denn, man hätte tatsächlich eine Referenz...) --91.1.171.208 22:57, 21. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Im Übrigen: es wäre ja mal interessant, ob sich da mal jemand findet, diese Bapperle an den Abschnitten, die bereits eine Referenzierung erhielten, in der Folge dann auch wieder zu entfernen. (Oder sollte man darüber vorher auch erst noch diskutieren?) --91.1.171.208 23:08, 21. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Es hat sich niemand gefunden. Es geht hier doch immer nur nach den zwei Schemen: „Wat de Buer nich kannt, is irrelevant; wird der Fakt belegt, kein Sichter sich regt.“
(Vielleicht sollte man auch das dem CopperBot übertragen.) (nicht signierter Beitrag von 2a0a:a541:7c5a:0:b9f9:5dd1:1625:2835 (Diskussion) 23:03, 24. Dez. 2017 (CET))Beantworten
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