Diskussion:Kollektivvertrag

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Taste1at in Abschnitt Vergleich Deutschland

Vergleich Deutschland

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Hallo,

Nach meinem Eindruck war der Artikel vom Inhalt etwas zu sehr im Detail verhaftet, und es fehlte eine Einleitung die Grundlegendes für jene Leser darstellt, die sich mit dem österreichischen Arbeitsrecht nicht auskennen und vielleicht in dem Bereich auch noch keine praktischen Erfahrungen als Dienstnehmer gesammelt haben.

Ich habe versucht dies in der Einleitung nachzuziehen.

Bei der Gelegenheit ist mir aufgefallen, dass in der WP an vielen Stellen der Eindruck vermittelt wird, "Kollektivvertrag" wäre das österreichische Wort für "Tarifvertrag", inhaltlich würde aber das gleiche gemeint. Nach meiner Kenntnis der Situation in Deutschland ist das aber nicht der Fall, ich habe versucht aus das entsprechend anzupassen.

-- Lx 17:59, 26. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Ich schließe mich dem Vorredner vollumfänglich an. Es fehlt das grundlegende Verständnis dieser Rechtsnatur, es fehlen Beispiele, die die Wirkung im Alltag mit und ohne Kollektivvertrag abgrenzen. Es fehlt die Abgrenzung zum Arbeitsrecht in Deutschland und anderen europäischen Ländern, um die Besonderheit des Kollektivvertrags im Arbeitsrecht herauszustellen.
Wie jetzt dargestellt, ist es ein rein juristischer Text. Das ist zu wenig.
Ich muss jetzt woanders recherchieren. Dass mir Wikipedia nicht einmal einen Ansatzpunkt gibt, ist mir noch nie untergekommen. Um es zusammenfassend zu sagen: Wirklich schlechter Beitrag, der ob der dafür aufgewendeten Zeit verärgert.--Rkendlbacher (Diskussion) 09:52, 24. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Der Artikel mag zwar nicht besonders gut sein, es zeugt aber schon auch von einer gewissen Ignoranz, wenn die hier allenvoran kritisierst, dass hier die Unterschiede zum deutschen Tarifvertrag nicht herausgearbeitet sind. --Taste1at (Diskussion) 09:15, 27. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Verpflichtung an wen?

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Ist auch der Arbeitnehmer zur Einhaltung des Mindestlohns verpflichtet? --Hokanomono 20:23, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Delegation an ÖGB?

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Ich las mal, die AK als gesetzliche Körperschaft hätte das Recht zum Abschluß der KVs an den ÖGB delegiert. Weiß da jemand Genaueres? Für Deutsche ist es schwer verständlich, warum die vom ÖGB ausgehandelten KVs auch für Nichtmitglieder verbindlich sind. Und warum sollte der ÖGB da aufgrund seiner Mitgliederzahl ein Privileg haben gegenüber anderen, zugegebenermaßen wesentlich kleineren, anderen Gewerkschaftsbünden? (gibt's den FPÖ-nahen eigentlich noch, man hört ja nix.) -- Firmian 11:04, 3. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Delegation

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Die Lage mit dem delegieren funktioniert anders: Kollektivverträge die eine gesetzliche Interessensvertretung abschließt, verlieren ihre Gültigkeit für jene Bereiche in denen eine freiwillige Interessensvertretung einen Kollektivvertrag abgeschlossen hat. Der Grund dafür liegt in der Grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit also dem Recht für Arbeitgeber- und Arbeitnehmergemeinschaften ihre gegenseitigen Verpflichtungen frei zu regeln.

Die Verbindlichkeit für Nichtmitglieder ergibt sich aus der Zugehörigkeit des Arbeitgebers zum Arbeitgeberverband nicht aus der Rolle der Gewerkschaft als ArbeitnehmerInnenvertretung. Wenn du den im Artikel zitierten § ließt wird das vielleicht klarer.

Der ÖGB hat in diesem Zusamenhang kein gesondertes Privileg, die selbe Lage gibt es auch bei anderen kollektivvertragsfähigen Organisationen etwa der Vereinigung angestellter Apotheker. Ob es den kurz mal kolportierten FP-Gewerkschaftsbund als eigene Organisation noch gibt weiß ich nicht, er erlangte aber nie genug Breite um Kollektivvertragsfähig zu werden. Allerdings stellen die Freiheitlichen Arbeitnehmer eine Fraktion innerhalb des ÖGB, Details kann man beim ÖGB Eintrag in der Wikipedia nachlesen. LG (nicht signierter Beitrag von 178.191.180.200 (Diskussion) 21:25, 1. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Eigentlich keine Delegation

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Von einer Delegation kann man in dem Sinn eigentlich nicht sprechen, denn es waren die Gewerkschaften, die seit 1917 für die Arbeiterkammer gekämpft hatten, bevor 1920 unter Staatssekretär Ferdinand Hanusch das Arbeiterkammergesetz beschlossen wurde. Die Aufteilung der Zuständigkeiten war von Anfang an so festgelegt, daß die Gewerkschaften die kämpferische Seite übernehmen (wozu auch damals schon die Kollektivvertragsverhandlungen und -abschlüsse zählten), während die Kammern die Vertretung gegenüber dem Staat übernahmen. Als 1934 das austrofaschistische Dollfuß-Regime die Kammern ministeriellen Verwaltungskommissionen unterstellte, waren es Gewerkschafter, die auf die Straße gingen und, wenn auch erfolglos, dagegen protestierten. 1945 waren es wiederum Gewerkschafter, an ihrer Spitze Johann Böhm, die für die Wiedererrichtung sorgten. - Es hat also die Arbeiterkammer zu keiner Zeit irgendetwas aus der Hand gegeben, es war immer in gemeinsamen Händen. Liebe Grüße, --Haeferl 02:35, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Überarbeiten, als überarbeitungswürdig kennzeichnen

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Dieser Artikel verfügt über wesentliche Mängel. Er zeigt keine Beispiele, keine Vergleiche auf und vermittelt dadurch die Sonderstellung seines Themas nicht. Das macht es außerösterreichischen Lesern unmöglich seinen Inhalt zu verstehen. Zudem beschränkt er sich auf eine rein juristische Sicht, klammert die politische und ökonomische vollkommen aus.

Ich habe keine Ahnung, wie man mangelhafte Artikel kennzeichnet und zur Überarbeitung animiert. Dazu ist mir Wikipedia auch zu bürokratisch. Aber es gibt sicher User, die wissen wie das geht und die das hier bei diesem Artikel ähnlich sehen.--Rkendlbacher (Diskussion) 23:06, 24. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

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