Diskussion:Privileg
So ist es z.B. ein Privileg der Frauen die zur Bundeswehr dürfen, junge Männer aber mit niedrigster Bezahlung zur Wehrpflicht gezwungen werden! In westliche Länder wie Amerika, Frankreich, England usw. wurden diese Zwangsdienste (Wehrpflicht / Zivildienst) schon vor langer Zeit abgeschafft! Nur Männer werden aufgrund nur wegen ihres Geschlechts (Geschlechterrassismus) zu Zwangsdienste gezwungen. Eine Reihe von wohlgemerkt gesetzlichen Diskriminierungen und Benachteiligungen gibt es nur noch gegen Männer, da geniesen die Frauen mehrere Privilegien.
- „Geschlechterrassismus“? Niedlich. In feministischen Kreisen sagt man für dasselbe Phänomen „Geschlechterdiskriminierung“ oder „Sexismus“, aber das ist den Männerrechtlern offensichtlich nicht schrill genug. --Florian Blaschke (Diskussion) 21:24, 22. Jan. 2014 (CET)
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BearbeitenWegen anhaltendem Edit-War. Seriöse Ergänzungen oder Entsperrwünsche bitte hier äußern. Gruß --GS 22:38, 5. Jan 2006 (CET)
Es ist auch ein Privileg der Frauen, wenn sie zur Bundeswehr zu dürfen, aber junge Männer zur Wehrpflicht, mit niedrigster Bezahlung, gezwungen werden!
- zur bundeswehr dürfen ist ein privileg? irgendwie kannn ich deiner logik nicht folgen. -- ∂ 07:05, 6. Jan 2006 (CET)
Ich rege folgende Ergänzung des Artikels an. Einfügung nach der Passage mit Edith Rommelsbacher: "Der Professor für Steuerrecht Klaus Tipke definiert den Begriff Privileg steuersystematische als prinzipienwidrige Begünstigung". Fundstelle: Tipke, Klaus, Die Steuerrechtsordnung, Band I, Köln 1993, S. 283.
19. und 20. Jahrhundert
BearbeitenÄnderungsbegründung:
1. Wenn die heute übliche kritische Sicht auf Privilegien beschrieben wird, ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, daß sie auch oft Pflichten, nicht nur Vorrechte enthalten. Siehe auch Begriff.
2. Die im bisherigen Text genannte Zäsur Absolutismus ("Insbesondere Privilegien, die mit der Geburt erworben werden, sind seit dem Ende des Absolutismus in der westlichen Welt meist nicht mehr akzeptiert") ist nicht sinnvoll: Zum Beispiel wurden die Privilegien des britischen Adels lange Zeit durchaus von breiten Bevölkerungsschichten akzeptiert, ohne dass überhaupt in England je von Absolutismus die Rede sein konnte. Auch auf Deutschland und das Heilige Römische Reich bezogen lässt sich feststellen, dass es dort Absolutismus nie gegeben hat. Siehe auch: Artikel Absolutismus. -- B.Vetter 13:58, 14. Feb. 2011 (CET)
der letzte Absatz zum 19./20. Jhdt. scheint mir recht wirr. --Decius 10:58, 15. Feb. 2011 (CET)
Tautologische Erklärung
BearbeitenSo wie es jetzt drinsteht wird der lateinische Begriff "Privileg" mit dem deutschen Wort "Vorrecht" für Privileg erklärt, was eine Tautologie darstellt.
Etymologie
BearbeitenDer Satz zur Etymologie ist m. E. voraussetzungsreich. Ich persönlich bin Latein-Babel vielleicht irgendwo zwischen 0,2 und 0,5, ich erinnere mich dass die Formen von „lex“ zumeist mit „leg…“ beginnen. Manch andere sind Latein < 0,2 und von diesem Satz gänzlich verwundert. Ein Hinweis auf die Form (Bezeichnung von Kasus & Numerus, genau ausgeschriebene Form) von „lex“ würde helfen, also z.B. „zusammengesetzt aus … legium (Genitiv Plural von lateinisch lex …)“ (falls Gen Pl die richtige Form ist). Ähnliches gilt für den ersten Wortteil „Privi…“. --Himbeerbläuling (Diskussion) 15:17, 6. Dez. 2020 (CET)