Diskussion:Sperrgebiet
Falsch
BearbeitenDas stimmt so nicht. Eine Sperrzone ist im mil. Sinne ein verschärfter militärischer Sicherheitsbereich. Mir stehen aber dazu keine Quellen zur Verfügung. --Pixelfire 00:45, 23. Nov 2004 (CET)
IR Spektroskopie
BearbeitenIn der Infrarotspektroskopie gibts auch sog. Sperrgebiete. In einem aufgenommenen Spektrum gibts Wellenlängenbereiche, wo das Spektrum nicht interpretiert werden kann/darf, da es nur Unsinn zeigt. Das Sperrgebiet entsteht, weil in diesem Bereich das Lösungsmittel absorbiert und somit alles Überlagert, wird dann Fouriertransformiert, entsteht Unsinn.
auskommentierter Verweis auf die niederländische Wikipedia
BearbeitenBitte die Quellen in der niederländischen Wikipedia angeben, dann kann man dorthin verlinken. Ein pauschaler Verweis auf die nl: bringt leider nichts. Ausserdem bitte auf korrekte Grammatik und Rechtschreibung achten, zur Not jemand mit besseren Sprachkenntnissen um Übersetzung bitten. Ich stehe hierfür gern bereit, auch wenn mein Niederländisch nicht besonders gut ist, so reicht es meistens für Übersetzungen NL->DE. Gruß --Lambdacore 14:35, 15. Nov. 2007 (CET)
Sperrgebiet auf dem Gebiet der früheren DDR
BearbeitenEs war wohl eher auf dem Gebiet der akuten DDR. Z. B. im Jahr 1979. Rückblickend ist es ja auch kein Faktum mehr. Logik-Schwierigkeiten ? --129.187.244.28 11:26, 27. Nov. 2015 (CET)
- Aloha, deine Änderung scheint schon syntaktisch/grammatikalisch falsch. Gruß, -- E (D) 11:30, 27. Nov. 2015 (CET)
- ein Sperrgebiet auf dem Gebiet der früheren DDR machte keinem mehr Schwierigkeiten bzw. Angst, und eine frühere DDR konnte auch nichts kriminalisieren. Beides war nur zu deren Lebzeiten möglich. --93.104.173.235 21:49, 27. Nov. 2015 (CET)
Sperrzone, Sperrgebiet, Schutzstreifen
BearbeitenIch lebte bis zu meinem 30. Lebensjahr bis 1976 in der Grenzstadt Sonneberg und habe zu den o.g. Begriffen folgendes festzustellen. In den 1950er Jahren gab es ein 500 m Sperrgebiet, zu dem nur autorisierte Personen und Einwohner Zutritt hatten. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde zusätzlich zum Sperrgebiet eine 5 km Sperrzone eingerichtet, in die auswärtige Personen nur mit Passierschein einreisen durften. Die Sperrzone wurde 1972 bis auf ca. 3 km zurückgenommen. Das Sonneberger Stadtgebiet wurde als Sonderfall vollstädig aus der Sperrzone ausgegliedert, obwohl es größtenteils weniger als 3 km von der Grenze entfernt war. Der Schutzstreifen war keinesfalls 500 m breit. Der Schutzstreifen befand sich innerhalb des 500 m Sperrgebiets unmittelbar an der Grenze. Im Schutzstreifen befand sich der Kontrollstreifen mit Grenzzäunen, Kollonnenwegen, Wachtürmen, der sicherlich weniger als 50 m breit war. -Hoss (Diskussion) 18:47, 27. Dez. 2019 (CET)
- Die 5 km Sperrzone mit Stempel im Personalausweis, Passierscheinen für auswärtige Besucher, 80 Mark Sperrzonenzulage und polizeilicher Ausweis- und Passierscheinkontrolle bei der Einreise an Straßenkontrollstellen mit Schlagbaum oder in der Bahn gab es erst ab 1961. -Hoss (Diskussion) 10:06, 28. Dez. 2019 (CET)