Diskussion:Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 2003:4B:AD12:C801:8D7A:D586:993F:D1CF in Abschnitt aktuelle Veröffentlichung und Literatur

Wäre es nicht besser, diesen Artikel zu löschen und bei Medizinisches Tauglichkeitszeugnis als Unterkapitel einzufügen? Von Tauchtauglichkeitsuntersuchung könnte man einen Link auf Medizinisches Tauglichkeitszeugnis machen. --Pietlav 03:13, 24. Dez 2005 (CET)

Und in anderen Ländern?

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Gibt es den Facharzt für Tauchmedizin denn in anderen Ländern? Diese Info wäre eine sinnvolle Ergänzung Gruß, --62.220.2.102 21:01, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten


Berufstaucher

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Nicht jeder Feuerwehrtaucher ist ein Berufstaucher. Man müsste mal recherchieren, ob nicht sogar die Zahl der Feuerwehrtaucher, die freiwillig ihren Dienst bei einer Freiwilligen Feuerwehr ausüben, weitaus größer ist als die Zahl der Feuerwehrtaucher, die bei einer Berufsfeuerwehr beschäftigt sind.

Naja, jedenfalls ist bei beiden richtig, dass die Tauchtauglichkeit jährlich durch eine Untersuchung nach berufsgenossenschaftlichen Standard G 31 nachgewiesen werden muss.

Gruß, piek-7 (nicht signierter Beitrag von 89.183.76.38 (Diskussion | Beiträge) 16:43, 2. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

aktuelle Veröffentlichung und Literatur

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Eichhorn L, Leyk D: Diving medicine in clinical practice. Dtsch Arztebl Int 2015; 112: 147-58. DOI: 10.3238/arztebl.2015.0147 Mit freundlichen Grüßen--2003:4B:AD12:C801:8D7A:D586:993F:D1CF 16:20, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

quelle für die Behauptung, die Lebensversicherung könne die Leistung verweigern?

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Für die Behauptung, eine Lebensversicherung könne die Leistung verweigern, wenn der Taucher keine Untersuchung durchführen ließ und der Tauchschule ein Formular unterschreibt, daß bei ihm keine Erkrankungen vorliegen, hätte ich gerne einen Beleg.

Ich glaube nicht, daß die Vesicherungsbedingungen so etwas hergeben. (nicht signierter Beitrag von 132.187.191.4 (Diskussion) 16:27, 28. Jul 2016 (CEST))

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