Diskussion:Trauzeuge

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Güwy in Abschnitt Kirchenrecht

Bezeichnungsweisen

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Umkehrung von "Trauzeuge des Braeutigams"

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Ich bin Trauzeuge des Bräutigams und möchte gerne wissen in welchem Verhältnis der Bräutigam sprachlich zu mir steht. Das er mein Bräutigam ist läßt sich mit Sicherheit ausschliessen.
Mit welchem Wort läßt sich umschreiben, dass ich nun nach der Funktion als Trauzeuge in einem anderen Verhältnis zu ihm stehe als vorher da wir einfach nur gute Freunde waren?
mit einem freundlichen Gruß (nicht signierter Beitrag von 213.196.198.77 (Diskussion) 13:04, 4. Okt. 2005 (CEST)) Beantworten

Trauzeugen untereinander

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Mich wuerde interressieren, mit welchem Wort sich die Beziehung der Trauzeugen untereinander beschreiben laesst. (nicht signierter Beitrag von 129.13.78.32 (Diskussion) 12:09, 12. Jan. 2006 (CET)) Beantworten

Das Gegenteil von Trauzeuge ist der Eheschliessungsangeklagte.
Zumindest solange bis jemand das Gegenteil beweisen kann. (nicht signierter Beitrag von 87.78.8.150 (Diskussion) 09:59, 18. Jan. 2006 (CET)) Beantworten
Die Verheirateten sind somit die Eheangeklagten, der Standesbeamte der Eherichter, dann wäre der später Scheidungsanwalt also der Gnadengesuchsbefürworter. (nicht signierter Beitrag von 213.168.122.107 (Diskussion) 09:41, 21. Jan. 2006 (CET)) Beantworten

Pflichten

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Gehen mit der Benennung eines Trauzeugen Pflichten für diese Person einher ? (nicht signierter Beitrag von 84.58.196.188 (Diskussion) 02:06, 19. Okt. 2005 (CEST)) Beantworten

Trauzeugen müssen im Falle ehelicher Auseinandersetzungen die Rolle des Schlichters / Vermittlers übernehmen. Trauzeugen sind demnach vom Brautpaar zum Berater in Streitfragen auf Lebenszeit auserkoren. (nicht signierter Beitrag von 195.14.201.93 (Diskussion) 21:59, 24. Okt. 2005 (CEST)) Beantworten

sonstige Bräuche

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Ich werde Trauzeuge auf einer Hochzeit sein. Ausser dabei zu sein- gibt es sonst noch irgendwelche Dinge, die man als Trauzeuge tun kann, um die Hochzeit schöner zu machen? Irgendwelche "ungeschriebenen Gesetzte"? Ich habe gehört, dass man sowas wie eine "Hochzeitszeitung" zusammenstellen soll... Kann mir jemand helfen? (nicht signierter Beitrag von 84.136.21.129 (Diskussion) 20:24, 14. Jun. 2006 (CEST)) Beantworten

Auch wenns schon ein bisschen her ist, eine Antwort ist immer noch verlangt: Du könntest dem Brautpaar wohl am besten dadurch helfen, dass du Abstand von dem dir verliehenen Auftrag nimmst. --141.2.22.211 13:47, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Firmung noetig?

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Habe eine grosse Frage ich heirate bald möchte meine Schwester als Trauzeugin nehmen aber sie ist nicht gefirmt ist es notwendig gefirmt zu sein? (nicht signierter Beitrag von 85.125.226.109 (Diskussion) 19:22, 25. Sep. 2006 (CEST)) Beantworten

Eheringe reichen - yes or no oder mal so mal so?

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Wikipedia vs. "Für die Bereitstellung der Eheringe, wie es in amerikanischen Filmen oft zu sehen ist, ist der Trauzeuge in Deutschland nicht verantwortlich. Diese werden dem Pfarrer oder Standesbeamten vor der Zeremonie gegeben." http://www.hochzeit-webkatalog.de/trauzeuge/ --77.4.13.145 11:58, 22. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Die Platzierung der Trauzeugen ist nicht vorgeschrieben.

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Was bedeutet das? --Peter2 (Diskussion) 20:44, 25. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Üblich ist, dass bei der standesamtlichen Trauung die zu trauenden in der Mitte der ersten Stuhlreihe des Standesamtraums (Sorry, für den gibt's auch nen Namen, ist mir gerade nicht im Kopf) sitzen!. Neben der Braut bzw. des Bräutigams sitzen deren jeweilige Trauzeugen. Da inzwischen aber keine Trauzeugen verpflichtend notwendig sind, werden die Trauzeugen auch nicht mehr offiziell einem der Brautleute zugeteit. Solmit ist auch die Sitzordnung völlig frei, wenn auch meißt wie ursprünglich vollzogen. --Lexx105 (Diskussion) 01:31, 5. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Trauzeuge - historische Wurzeln

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Andreas Malessa weist in seinem Buch "Hier stehe ich, es war ganz anders" (scm-Verlag, 3. Auflage, S. 167) daraufhin, dass die Trauzeugen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit die Aufgabe hatten, den Vollzug der Ehe zu bezeugen. Daher waren sie beim ersten Geschlechtsakt anwesend. (nicht signierter Beitrag von 89.233.78.22 (Diskussion) 14:11, 16. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Das ist m.E. richtig - und oft waren nicht nur die Trauzeugen anwesend. Denn zum Sakrament der Ehe, dass sich die Eheleute nach Lehre der röm. kath. Kirche spenden, gehört nur a) der erklärte Wille, lebenslang zusammen bleiben zu wollen und b) der Vollzug der Ehe (Geschlechtsverkehr). Siehe Dekret Tametsi des Tridentinischen Konzils. Mit dem Konzil kam das Ende der klandestinen Ehen und die Kirchenbücher, in denen die Eheschließung registriert wurde.--Güwy (Diskussion) 09:07, 2. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Kirchenrecht

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Die römisch-katholische Kirche setzt gemäß Can. 1108 CIC für eine gültige Eheschließung unter anderem die Anwesenheit zweier Zeugen voraus,... Das "unter anderem" wäre zu präzisieren (Ehehindernisse?) oder zu verlinken, denn mit can 1116 wird die Rolle der Zeugen und die Unwichtigkeit von allem anderen eineindeutig dokumentiert:

1116 — § 1. Wenn ohne schweren Nachteil niemand herbeigeholt oder angegangen werden kann, der nach Maßgabe des Rechts für die Eheschließungsassistenz zuständig ist, können jene, die eine wahre Ehe eingehen wollen, diese gültig und erlaubt allein vor den Zeugen schließen: 1° in Todesgefahr; 2° außerhalb von Todesgefahr, sofern vernünftigerweise vorauszusehen ist, daß der Zustand dieser Verhältnisse einen Monat andauern wird. § 2. In beiden Fällen muß, wenn ein anderer Priester oder Diakon anwesend sein kann, dieser gerufen werden und zusammen mit den Zeugen bei der Eheschließung dabeisein, unbeschadet der Gültigkeit der Eheschließung allein vor den Zeugen.--Güwy (Diskussion) 09:14, 2. Feb. 2018 (CET)Beantworten

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