hmm, dieser Artikel definiert eindeutig die "Wegnahme" im Tatbestand des § 242 StGB (Diebstahl). Die Definitionen kann ich auch noch nachts um drei auswendig hersagen. Das mag ja seinen Platz in der Wikipedia haben, meinetwegen auch unter diesem Lemma. Aber es sollte dabeistehen, worum es sich handelt. Und warum ist dieser Artikel der Kategorie:Sachenrecht zugeordnet?? --Alkibiades 23:37, 9. Aug 2005 (CEST)

Bingo, habe gerade zeitgleich schon kleine Korrekturen vorgenommen. Meiner Meinung nach gehört der Abschnitt zum Gewahrsam raus, dafür sollte der Begriff unter diesem Lemma etwas überarbeitet werden. -- Idefix2005 23:42, 9. Aug 2005 (CEST)
ok, selber korrigieren ist natürlich immer besser als nur zu kritisieren. Von mir aus kann das so bleiben. --Alkibiades 15:58, 10. Aug 2005 (CEST)

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