Der Fachzahnarzt ist eine Gebietsbezeichnung für einen Zahnarzt, die nach der Approbation und einer erfolgreich absolvierten postgradualen drei- bis vierjährigen Weiterbildung erlangt wird.

Die erforderlichen Leistungs- und Befähigungsnachweise sind in Deutschland durch die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landeszahnärztekammern auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer geregelt.[1]

Arten von Fachzahnärzten

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Zahnärzte in der Deutschen Demokratischen Republik hatten die Berufsbezeichnung Stomatologe. Dem Studium der Stomatologie konnte seit 1961 zeitweise eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für allgemeine Stomatologie folgen. Darüber hinaus gab es den Fachzahnarzt für Kinderstomatologie, den Fachzahnarzt für orthopädische Stomatologie, den Fachzahnarzt für Sozialhygiene und den Fachzahnarzt für Kieferchirurgie. Nach der Wiedervereinigung wurden diese Titel abgeschafft, dürfen aber weitergeführt werden.[3]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer. abgerufen am 1. Oktober 2014
  2. Landeszahnärztekammer Brandenburg: Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 20. September 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lzkb.de, „Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Brandenburg vom 7. März 2016“; Abgerufen am 18. September 2019.
  3. H. J. Staehle: Die Geschichte der Fachzahnärzte in Deutschland@1@2Vorlage:Toter Link/hbec.jimdo.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Deutscher Ärzte-Verlag, Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift, 2010; 65 (4). S. 208. Abgerufen am 15. April 2015.
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