Der Feldverweis auf Zeit in Form einer zehnminütigen Zeitstrafe wurde durch Beschluss des DFB-Bundestages vom 29. Oktober 1977[1] für den Amateur-Spielbetrieb der Mitgliedsverbände im DFB in ihrem Bereich vom Spieljahr 1978/79 an eingeführt.

Diese Regelung, die im Einvernehmen mit dem IFAB und in Abstimmung mit der FIFA zugleich als Test in deren Auftrag beschlossen wurde, war zunächst bis zum Ende des Spieljahres 1982/83 befristet gewesen, wurde dann aber zunächst beibehalten. Seit Einführung der Gelb/Roten Karte 1992 durfte er nicht mehr angewendet werden. Der DFB-Beirat beschloss am 29. Mai 1993 allerdings, für den Junioren-Spielbetrieb der Mitgliedsverbände im DFB in ihrem Bereich den Feldverweis auf Zeit weiterhin zuzulassen. Wegen der – mit Ausnahme der A-Jugend – aber regelmäßig kürzeren Spielzeit dauert dort ein „FaZ“ nur fünf Minuten. Die meisten Landesverbände haben dies so in ihre Jugendordnungen übernommen.[2]

Einzelnachweise

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  1. Mitteilung der Pressestelle des DFB vom 8. Juli 2014
  2. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 5. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hfv-online.de> Jugendordnung des Hessischen Fußballverbandes als Beispiel
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