Geröllsperre

durchströmte Stauanlage

Eine Geröllsperre (Geschiebesperre) ist eine durchströmte Stauanlage (meistens im Ober- und Mittellauf eines Fließgewässers), die dem Rückhalt von Feststoffen und der Verminderung der Fließgeschwindigkeit dient. Sie wird vorwiegend eingesetzt, um Gebirgsbäche mit steilen Flussbetten einzudämmen bzw. um zu verhindern, dass diese sich weiter ins Gelände graben. Sie können so Erosion verhindern, Strömungen verlangsamen, und zur Renaturierung von Gewässern beitragen. Gleichzeitig verringern sie das Hochwasserrisiko.

Geröllsperre beim Hallstätter Mühlbach; ursprünglich 1885 errichtet und 2018 erweitert
Geröllsperren aus Natursteinen

Meist werden Geröllsperren in mehreren Stufen angelegt[1], um ein stabiles Strömungsbild des Gewässers zu erreichen. Sie können aus Gabionen, Holz, Beton, Stahlgittern oder Stein gebaut werden.

Im Regelfall füllt sich die Geröllsperre im Laufe der Zeit mit Material, das der Fluss mit sich bringt. Im Gegensatz zu einem Wehr muss eine Geröllsperre nicht unbedingt von den Ablagerungen des Flusses befreit (ausgebaggert) werden. Ihren Zweck – die Verminderung der Fließgeschwindigkeit – erfüllt sie auch, wenn sie überströmt wird. Wird sie primär zum Rückhalten von Geröll oder Geschiebe eingesetzt, muss sie allerdings regelmäßig entleert werden.

Siehe auch

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Literatur

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Normen:

  • ONR 24800–3 Schutzbauwerke der Wildbachverbauung
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Commons: Geröllsperren – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Schutzkonstruktionen: Arbeitskreise am Österreichischen Normungsinstitut. mit einer graphischen Übersicht der Konstruktion von Wildbachsperren. In: www.baunat.boku.ac.at. Universität für Bodenkultur Wien, Department für Bautechnik und Naturgefahren, Institut für konstruktiven Ingenieurbau (IKI), ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 27. April 2023.@1@2Vorlage:Toter Link/www.baunat.boku.ac.at (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)

Einzelnachweise

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  1. Geröllsperre Verringerung von Erosion in Fließgewässern. In: UHRIG. Abgerufen am 9. Juli 2024.
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