Geschichte der Kreisbildung in Deutschland

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Die Geschichte der Kreisbildung in Deutschland erfasst die Bildung bzw. Gründung der Kreise, also der kreisfreien Städte (Stadtkreise) und Kreise (Landkreise). Innerhalb der Länder sind die Verwaltungsbezirke in alphabetischer Reihenfolge angegeben anstatt der, historisch bedingt, bisweilen von dieser abweichenden offiziellen Reihenfolge (wie es etwa bei den preußischen Provinzen oder bayerischen Regierungsbezirken der Fall war bzw. ist).

Verwaltungsgliederung auf Kreisebene am 1. Januar 1900

Im Herzogtum Anhalt wurden 1863 sechs Kreise gebildet.

Am 1. Januar 1866 wurde der Kreis Coswig in den Kreis Zerbst eingegliedert.

Hauptartikel: Kreis (Baden) und Bezirksamt (Baden)

Bereits seit 1810 bestanden in Baden Kreise als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung. Die den preußischen Kreisen eher vergleichbaren Behörden waren die Bezirksämter, die bis 1864 teilweise auch als Oberamt, Amt, Stadtamt, Landamt oder Stabsamt bezeichnet wurden. Mit dem Gesetz über die Organisation der Inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 wurden in Baden mit Wirkung vom 1. Oktober 1864 vier Landeskommissärbezirke eingerichtet, die in insgesamt 59 Bezirksämter untergliedert waren. Gleichzeitig wurden die Gemeinden zu insgesamt elf Kreisverbänden zusammengefasst.[1]

Es wurden zum 1. Mai 1872 die Bezirksämter Kenzingen und Walldürn aufgelöst und das Bezirksamt Kenzingen auf die Bezirksämter Emmendingen und Ettenheim, das Bezirksamt Walldürn auf die Bezirksämter Buchen, Tauberbischofsheim und Wertheim aufgeteilt, die Bezirksämter Boxberg wurde in das Bezirksamt Tauberbischofsheim, Gengenbach in das Bezirksamt Offenburg, Gernsbach in das Bezirksamt Rastatt, Jestetten in das Bezirksamt Waldshut und Radolfzell in das Bezirksamt Konstanz eingegliedert. Am 1. Oktober 1898 wurde das Bezirksamt Boxberg aus Gemeinden des Bezirksamt Tauberbischofsheim wiedererrichtet. Am 1. April 1924 wurden 13 Bezirksämter aufgelöst. Bei einer weiteren Reform wurde am 1. Oktober 1936 die Zahl der Bezirksämter um 10 verringert, am 1. April 1937 wurde das Bezirksamt Ettingen in das Bezirksamt Karlsruhe eingegliedert und am 1. April 1938 wurden das Bezirksamt Schopfheim in das Bezirksamt Lörrach, das Bezirksamt Wertheim in das Bezirksamt Tauberbischofsheim und das Bezirksamt Wiesloch in das Bezirksamt Heidelberg eingegliedert. Am 1. April 1939 wurden die Bezirksämter in Landkreise umbenannt und am 29. Juni 1939 wurden die Städte Baden-Baden, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Pforzheim aus ihren Landkreisen ausgegliedert und Stadtkreise.

Zum 1. Juli 1862 wurden im Königreich Bayern die Landgerichte bzw. Landkommissariate der Pfalz zur Trennung von Justiz und Verwaltung in Landgerichte für die Justiz (ab 1879: Amtsgerichte) und Bezirksämter für die Verwaltung umgewandelt. Die acht Regierungsbezirke waren nun in Bezirksämter und unmittelbare Städte unterteilt. Die Bezirksämter waren die Vorläufer der heutigen Landkreise. Die Bezeichnung Landkreis führte man erst 1939 ein. Aus den kreisunmittelbaren Städten wurden 1939 dementsprechend kreisfreie Städte.

Braunschweig

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Das Herzogtum Braunschweig wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1833 in Kreise eingeteilt.

Am 1. April 1925 schied die Landeshauptstadt Braunschweig aus dem Kreis Braunschweig aus und wurde kreisfrei. 1939 wurden die Kreise zu Landkreisen. Durch einen Gebietsaustausch kamen am 1. November 1941 der Stadtkreis Goslar und der Landkreis Goslar von der preußischen Provinz Hannover aus dem Regierungsbezirk Hildesheim an das Land Braunschweig, die Stadt Goslar blieb kreisfrei. Der Landkreis Holzminden kam an die preußische Provinz Hannover.

Am 15. Juni 1817 wurden im Bremer Landgebiet neben der Stadt Bremen anstelle der vier Gohen zwei Landherr(n)schaften gebildet.

  • Landherrschaften: Landherrschaft am linken Weserufer, Landherrschaft am rechten Weserufer
    Selbstständige Stadt: Bremen

Am 18. Oktober 1851 wurde Bremerhaven aus der Landherrschaft am rechten Weserufer ausgegliedert und zur selbständigen Stadt. Am 1. Januar 1852 kam ein Teil der Gemeinde Vegesack zur Stadt und wurde innerhalb des Stadtstaates Freie Hansestadt Bremen eine selbständige Stadt. Am 9. Februar 1874 wurden die beiden Landherrschaften am linken Weserufer und am rechten Weserufer zum Landkreis Bremen zusammengeschlossen. Am 1. April 1938 wurde die selbständige Stadt Vegesack in den Landkreis Bremen eingegliedert. Am 1. November 1939 wurde die selbständige Stadt Bremerhaven aus dem Land Freie Hansestadt Bremen in die preußische Provinz Hannover in den Stadtkreis Wesermünde eingegliedert. Der Hafen Bremerhaven wurde in die Stadt Bremen eingegliedert. Gleichzeitig wurde die Stadt Bremen um Gemeinden der Landkreise Bremen (Bremen), Osterholz und Verden (Hannover) vergrößert. Am 1. Dezember 1945 wurde der Landkreis Bremen in die Stadt Bremen eingegliedert. Am 1. Januar 1947 wurde die kreisfreie Stadt Wesermünde in Bremerhaven umbenannt. Bremerhaven wurde von Niedersachsen an das Land Bremen umgegliedert.

Elsaß-Lothringen

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Die Kreise Elsaß-Lothringens wurden 1872 unter Aufhebung der bisherigen französischen Arrondissements, auf Grundlage der Kantone neu gebildet.

Mit dem Waffenstillstand am Ende des Ersten Weltkrieges am 11. November 1918 wurde Elsass-Lothringen Frankreich eingegliedert. Im Friedensvertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 in Kraft getreten am 10. Januar 1920 wurde die Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich bestätigt.

Nach der deutschen Besetzung Frankreichs im Westfeldzug 10. Mai bis 22. Juni 1940 wurde im Waffenstillstand von Compiègne vom 22. Juni 1940 Elsass-Lothringen vom Deutschen Reich am 1. Oktober 1940 annektiert.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde Elsass-Lothringen wieder nach Frankreich zurückgegliedert.

Das Hamburger Landgebiet wurde seit dem 15. Jahrhundert in Landherrenschaften gegliedert, die man in etwa mit heutigen Landkreisen vergleichen kann:

Hinzu kamen umfangreiche Besitztümer der Hamburger Klöster und Hospitäler, die seit der Reformation ebenfalls vom Hamburger Senat bzw. dem Kollegium der Oberalten kontrolliert wurden. Nach Neugliederungen 1830 und 1874 gliederte sich das Landgebiet im Staate Hamburg in vier Landherrenschaften:

Die Stadt Hamburg bestand zunächst aus den heutigen Stadtteilen Alt- und Neustadt. Nach und nach wurden die Vorstädte aus den Landherrenschaften ausgegliedert. Am 22. Juni 1894 wurden die Vorstadt St. Pauli und die Vororte in die Hansestadt Hamburg eingemeindet. 1924 schieden auch Bergedorf, Cuxhaven und Geesthacht als weitere Städte aus dem Landgebiet aus. Daraufhin wurden die vier Landherrenschaften zu einer zusammengefasst, die ab 1937 als Landgebiet Hamburg bezeichnet wurde und 1938 bei der Bildung der Einheitsgemeinde aufgelöst wurde. Die durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 in das Gebiet des Landes Hamburg eingegliederten kreisangehörigen preußischen Gemeinden aus den Kreisen Landkreis Harburg, Pinneberg, Stormarn und Stade wurden kurzzeitig zu einem Landkreis Hamburg zusammengefasst, der ebenfalls schon 1938 bei der Bildung der Einheitsgemeinde aufgelöst wurde. Am 1. April 1937 kamen die preußischen Stadtkreise Altona, Bergedorf, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek als Selbständige Städte an das Land Freie und Hansestadt Hamburg. Die selbständige Stadt Cuxhaven wurde als Stadtkreis an die preußische Provinz Hannover und die Stadt Geesthacht wurde an den Kreis Herzogtum Lauenburg in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein umgegliedert. Am 1. April 1938 wurden die selbständigen Städte Altona, Bergedorf, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek und die Gemeinden des Landkreises Hamburg in die Stadt Hamburg eingemeindet. Der Landkreis Hamburg wurde aufgelöst.

Die Provinzen Oberhessen und Starkenburg im Großherzogtum Hessen wurden 1821/22 in Landratsbezirke eingeteilt. Diese wurden 1832 neu in Kreise und Landratsbezirke eingeteilt. Die Provinz Rheinhessen wurde 1835 in Kreise eingeteilt. Am 31. Juli 1848 wurden die Provinzen, Kreise und Landratsbezirke zugunsten der Errichtung von elf Regierungsbezirken abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 12. Mai 1852 rückgängig gemacht. Die frühere Gliederung in Provinzen wurde wiederhergestellt und es wurde eine nunmehr flächendeckende Einteilung in Kreise geschaffen.

Am 4. Februar 1867 wurden die Kreise Biedenkopf und Vöhl in die preußische Provinz Hessen-Nassau umgegliedert. Am 1. Juli 1874 wurden 6 Kreise in Hessen-Darmstadt aufgelöst. Am 1. November 1938 wurden 3 Kreise aufgelöst. Die Städte Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach am Main und Worms wurden aus den Kreisen ausgegliedert und kreisfreie Städte. Ab 1. April 1939 hießen die Kreise Landkreise.

Kurhessen

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Am 21. August 1821 wurde Kurhessen in 22 Kreise eingeteilt. Am 31. Oktober 1848 wurden die Kreise zugunsten der Errichtung von 21 Verwaltungsämtern in neun Bezirken abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 15. September 1851 rückgängig gemacht. Die früheren Kreise wurden wiederhergestellt.

Nach dem Deutschen Krieg 1866 wurde Kurhessen vom Königreich Preußen annektiert und der preußischen Provinz Hessen-Nassau angegliedert.

Im Jahr 1816 war Lippe in elf Ämter, die nicht als Vorläufer der Landkreise gelten können, und acht selbstständige Städte gegliedert.

Am 23. Juli 1879 wurden die inzwischen 13 Ämter aufgelöst und es wurden 5 Verwaltungsämter gebildet.

  • Verwaltungsämter: Detmold aus den Ämtern Detmold, Lage und Horn, Lipperode-Cappeln aus dem Amt Lipperode, Blomberg aus den Ämtern Blomberg, Schieder und Schwalenberg ohne den Flecken Schwalenberg, Brake aus den Ämtern Brake, Sternberg-Barntrup, Hohenhausen und Varenholz sowie Schötmar aus den Ämtern Schötmar und Oerlinghausen
    Selbständige Städte: Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Salzuflen und Flecken Schwalenberg, seit 1906 Stadt

Am 1. November 1927 wurden die 5 Verwaltungsämter aufgelöst und es wurden 4 Landratsämter gebildet.

  • Landratsämter: Detmold aus den Verwaltungsämtern Detmold und Lipperode-Cappeln, Blomberg aus dem Verwaltungsamt Blomberg, Brake aus dem Verwaltungsamt Brake und Schötmar aus dem Verwaltungsamt Schötmar
    Selbständige Städte: Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Oerlinghausen (seit 1926), Bad Salzuflen und Schötmar (seit 1921)

Am 1. April 1932 wurden die Landratsämter aufgelöst und 2 Kreise gebildet.

  • Kreise: Detmold aus den Landratsämtern Detmold und Blomberg und den selbständigen Städten Lage, Horn, Blomberg und Schwalenberg, Lemgo aus den Landratsämtern Brake und Schötmar (ab 1933 auch der Stadt Schötmar nach Trennung von der Stadt Bad Salzuflen) und den selbständigen Städten Barntrup und Oerlinghausen
    kreisfreie Städte: Detmold (bis 1. April 1934), Lemgo (bis 1. April 1934) und Bad Salzuflen (bis 1. April 1934)

Am 1. April 1934 wurden die kreisfreien Städte Detmold in den Kreis Detmold und Lemgo und Bad Salzuflen in den Kreis Lemgo eingegliedert.

Das Gebiet des Landes Lübeck war zum Beginn des 19. Jahrhunderts in drei Verwaltungseinheiten gegliedert.

  • Landgebiet: Landgebiet außerhalb der Landwehr, Landgebiet innerhalb der Landwehr
    Selbstständige Stadt: Lübeck

Am 1. Januar 1852 wurde das Land Hansestadt Lübeck in das Stadtamt Lübeck, Landamt Lübeck und Amt Travemünde eingeteilt. 1871 wurden das Stadtamt und das Landamt Lübeck zum Stadt- und Landamt Lübeck zusammengelegt. 1879 wurde das Amt Travemünde in das Stadt- und Landamt Lübeck eingegliedert. 1913 wurde die Gemeinde Travemünde in die Stadt Lübeck eingemeindet. Am 1. April 1937 wurde die Stadt Lübeck als Stadtkreis in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Es wurde der Kreis Eutin aus dem Oldenburger Landesteil Lübeck und Gemeinden des Landes Lübeck in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein gebildet. Einige Gemeinden des Landes Lübeck kamen an den Kreis Herzogtum Lauenburg und an den Landkreis Schönberg in Mecklenburg.

Mecklenburg

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Mecklenburg-Schwerin

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1815 wurde das Land in Ämter und freie Städte eingeteilt.

Nach dem Ende der Monarchie im November 1918 wurden die Domanialämter zu Ämtern. Bei der Kreisreform am 1. April 1921 wurden 38 freie Städte in Ämter eingegliedert, 7 Ämter wurden aufgelöst, es blieben 4 freie Städte übrig, die zu selbständigen Stadtbezirken Güstrow, Rostock, Schwerin und Wismar wurden. Am 11. November 1925 wurde die Zahl der Ämter von 17 auf 10 verringert.

Mecklenburg-Strelitz

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1815 wurde das Land in Ämter und freie Städte eingeteilt.

Fürstentum Ratzeburg

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Das Fürstentum Ratzeburg wurde verwaltungsrechtlich nicht weiter unterteilt.

Strelitz

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Im November 1918 bem Ende der Monarchie wurden die Domänenämter zu Ämtern. Am 1. Februar 1919 wurde die Stadt Schönberg aus dem Fürstentum Ratzeburg ausgegliedert und freie Stadt. Am 1. Oktober 1919 wurden die Städte Feldberg (Mecklenburg) und Mirow aus den Ämtern Feldberg und Mirow ausgegliedert und freie Städte. Am 16. Februar 1920 wurden die Ämter Feldberg und Mirow mit dem Amt Strelitz zusammengeschlossen. Fürstentum Ratzeburg wurde in Amt Schönberg umbenannt. Am 1. Oktober 1931 wurde die freie Stadt Strelitz in die freie Stadt Neustrelitz eingegliedert.

Mecklenburg

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Mit der Fusion der bisherigen Länder Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 1934 wurde das Land neu in Ämter (später Landkreise) und Stadtkreise gegliedert.

Nassau wurde am 1. Juli 1816 in 28 Ämter unterteilt.[2] Am 4. April 1849 wurden die Ämter zugunsten der Errichtung von zehn Kreisämtern abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 1. Oktober 1854 rückgängig gemacht. Die früheren Ämter wurden wiederhergestellt.

Nach dem Deutschen Krieg 1866 wurde Nassau vom Königreich Preußen annektiert und der preußischen Provinz Hessen-Nassau angeschlossen.

Oldenburg

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Landesteil Birkenfeld

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Das Fürstentum Birkenfeld war von 1817 bis 1879 in die drei Ämter Birkenfeld, Nohfelden und Oberstein gegliedert. 1919 wurde aus dem Fürstentum Birkenfeld der Landesteil Birkenfeld, aus dem am 1. April 1937 der Kreis Birkenfeld in der preußischen Rheinprovinz wurde.

Landesteil Lübeck

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Das Fürstentum Lübeck war bis 1843 in die Stadt Eutin sowie in die Ämter Eutin, Großvogtei, Kaltenhof und Kollegiatstift untergliedert; von 1843 bis 1879 nur noch in die Ämter Eutin, Schwartau und (ab 1867) Ahrensbök. 1919 wurde das Fürstentum Lübeck zum Landesteil Lübeck, aus dem am 1. April 1937 der Kreis Eutin in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein wurde.

Landesteil Oldenburg

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1814 wurden die Verwaltungsstrukturen im Herzogtum Oldenburg grundlegend reformiert und das Land in Kreise und Ämter gegliedert. Die Kreise dienten als Gerichtsbezirke, während die Ämter für die allgemeine Verwaltung zuständig waren. Verwaltungstechnische Sonderformen bildeten anfänglich die Herrschaft Kniphausen (ab 1854 Amt Kniphausen) und die Herrlichkeit Dinklage (1826 zum Amt Steinfeld). 1824 bestand die folgende Verwaltungsgliederung:[3]

Die Einteilung in Kreise wurde 1858 aufgehoben. Städte I. Klasse aus den Ämtern ausgegliedert. Städte I. Klasse waren Oldenburg (Oldb) 15. Juli 1817 – 11. Aug. 1833, ab 1. Juli 1855, Varel 10. Dez. 1857 bis 26. Apr. 1933, Delmenhorst seit 24. Febr. 1903 Rüstringen (Stadt) 28. Mai 1919 bis 31. März 1937, Jever 1. Mai 1856 bis 26. Apr. 1933, Wilhelmshaven seit 1. Apr. 1937 bei Umgliederung von der preußischen Provinz Hannover zum Land Oldenburg. Die Anzahl der Ämter wurde schrittweise, zuletzt 1933, auf sechs reduziert.[4] Die Ämter Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch wurden 1939 zu Landkreisen und die Städte I. Klasse zu Stadtkreisen.

Preußen

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Im 17. Jahrhundert wurden in der Mark Brandenburg Verwaltungseinheiten herausgebildet, die als Landrätliche Kreise bezeichnet wurden.[5] Räumlich orientierten sie sich an den bisherigen Bezirken der Landreiter. Sie dienten unter anderem dem in Selbstverwaltung erfolgenden Steuereinzug beim grundherrlichen Adel und der Bevölkerung des „platten Landes“. Der im Kreis ansässige Adel bildete den Kreistag, der das Präsentationsrecht für den Landtag hatte.[6] Dieses Modell wurde mit Modifikationen (so gab es in den 10 Kreisen Ostpreußens keine Kreistage) im 18. Jahrhundert auf die anderen Teile Preußens ausgeweitet. 1742 wurde 48 Kreise in Schlesien geschaffen, 1753 folgte die Bildung der Kreise Kleve, Wesel, Emmerich, Hamm, Hörde, Wetter und Altena für das Herzogtum Kleve und die Grafschaft Mark.[7]

Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt, die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des Deutschen Bundes zählten. Die Provinzen wurden in Regierungsbezirke und diese wiederum in Kreise und kreisfreie Städte eingeteilt.

Provinz Brandenburg

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Die Kreise in der Provinz Brandenburg wurden 1816/17 gebildet.

Am 1. Oktober 1920 schied das durch Eingemeindungen erweiterte Berlin aus der Provinz Brandenburg aus und wurde den Provinzen gleichgestellt.

Provinz Großherzogtum Niederrhein

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Die Provinz bildete ab dem 22. Juni 1822 zusammen mit der Provinz Jülich-Cleve-Berg die Rheinprovinz.

Provinz Hannover

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Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 blieb in der neugebildeten Provinz Hannover die historische Verwaltungsgliederung in Ämter und selbstständige Städte zunächst bestehen; neben diesen wurden jedoch mit Verordnung vom 12. September 1867 auch Kreise (auch Steuerkreise genannt) gebildet, die der Finanz- und Militärverwaltung dienten und zugleich die Bezirke der kreisständischen Vertretungen umschrieben.[12] Diese parallele Verwaltungsstruktur hatte bis 1885 Bestand. Mit der Kreisordnung vom 1. April 1885 wurden Stadt- und Landkreise wie im übrigen Preußen gebildet:[13]

Provinz Hessen-Nassau

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Nach der Eingliederung in Preußen wurde die Provinz durch Verordnung vom 22. Februar 1867 neu gegliedert.[14]

Hohenzollernsche Lande

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In den Hohenzollernschen Landen wurden am 7. Oktober 1925 aus den vier Oberämtern Gammertingen, Haigerloch, Hechingen und Sigmaringen die beiden Kreise Hechingen und Sigmaringen gebildet.

Provinz Jülich-Cleve-Berg

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Die Provinz bildete ab dem 22. Juni 1822 zusammen mit der Provinz Großherzogtum Niederrhein die Rheinprovinz.

Provinz Ostpreußen

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Das 1525 gegründete Herzogtum Preußen war ursprünglich in die drei „Kreise“ Samland, Natangen und Oberland eingeteilt, die wiederum aus Hauptämtern bestanden. Diese Kreise dienten hauptsächlich ständischen Angelegenheiten; bedeutsamer für die allgemeine Verwaltung waren die Hauptämter.[20] König Friedrich II. gliederte den Landesteil 1752 nach brandenburgischem Vorbild in landrätliche Kreise, wobei jeweils mehrere alte Hauptämter zu einem Kreis zusammengefasst wurden. Dabei entstanden die Kreise Schaaken, Tapiau, Insterburg, Brandenburg, Rastenburg, Seehesten, Oletzko, Mohrungen, Marienwerder und Neidenburg. Die Landräte der neuen Kreise sollten in für ihren jeweiligen Kreis die Gegenstände des Geschäftskreises der Kriegs- und Domänenkammern wahrnehmen.[21][22]

Seit den preußischen Gebietsgewinnen im Rahmen der ersten Polnischen Teilung von 1772 wurde das historische Herzogtum Preußen zur Unterscheidung von Westpreußen als Ostpreußen bezeichnet. Der Kreis Marienwerder wurde von Ostpreußen an Westpreußen abgegeben, während das von Ostpreußen hinzugewonnene Ermland in die zwei Kreise Braunsberg und Heilsberg gegliedert wurde.[23] Im Rahmen der seit 1807 durchgeführten preußischen Verwaltungsreformen ergab sich mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 die Notwendigkeit einer umfassenden Kreisreform in den beiden Regierungsbezirken der Provinz Ostpreußen, da sich die im 18. Jahrhundert eingerichteten Kreise als unzweckmäßig und zu groß erwiesen hatten.[24]

Provinz Pommern

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Die Kreise in der Provinz Pommern wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Posen

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Die Provinz Posen setzte sich zusammen aus einem großen Teil des Netzedistrikts, der 1772 durch die Erste Teilung Polens an Preußen gelangt war sowie aus Großpolen, das 1793 durch die Zweite Teilung Polens an Preußen gefallen war und seitdem zur Provinz Südpreußen gehörte. Sowohl der Netzedistrikt als auch Südpreußen wurden in landrätliche Kreise gegliedert, die aber nach den Maßstäben von 1815 in den meisten Fällen zu groß waren.

Provinz Sachsen

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Provinz Schlesien

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Schlesien war unter österreichischer Herrschaft in sogenannte Weichbilder gegliedert. Nach der preußischen Besitzergreifung wurden von König Friedrich II. 1742 in Niederschlesien und 1743 auch in Oberschlesien preußische Verwaltungsstrukturen eingeführt. Dazu wurden, mit nur geringen Korrekturen, aus den Weichbildern landrätliche Kreise gebildet und in diesen Landräte installiert.[32][33] Im Kammerdepartement Glogau bestanden seitdem die Kreise Freystadt, Glogau, Goldberg-Haynau, Grünberg, Guhrau, Hirschberg, Jauer, Liegnitz, Löwenberg-Bunzlau, Lüben, Militsch-Trachenberg, Sagan, Schwiebus, Sprottau, Steinau-Raudten sowie Wohlau und im Kammerdepartement Breslau die Kreise Beuthen, Bolkenhain-Landeshut, Breslau, Brieg, Cosel, Creutzburg, Falkenberg, Frankenstein, Glatz, Groß Strehlitz, Groß Wartenberg, Grottkau, Leobschütz, Lublinitz, Münsterberg, Namslau, Neisse, Neumarkt, Neustadt, Nimptsch, Oels, Ohlau, Oppeln, Pleß, Ratibor, Reichenbach, Rosenberg, Schweidnitz, Strehlen, Striegau, Tost-Gleiwitz und Trebnitz.[34]

In Folge der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 wurde Schlesien neu abgegrenzt und in vier Regierungsbezirke eingeteilt, deren Regierungen aufgetragen wurde, die bestehende Kreiseinteilung den neu erlassenen Vorgaben bezüglich der Größe und des Zuschnitts der Kreise anzupassen.[35][36]

Provinz Schleswig-Holstein

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Die Provinz Schleswig-Holstein wurde mit Wirkung vom 22. September 1867 in 19 Kreise und einen Stadtkreis eingeteilt.[41] Zunächst wurden zwei Regierungsbezirke gebildet. Der Regierungsbezirk Holstein wurde bereits am 1. Oktober 1868 aufgelöst. Seine Kreise wurden in den allein verbliebenen Regierungsbezirk Schleswig umgegliedert.

Provinz Westfalen

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Provinz Westpreußen

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Der größte Teil der Provinz Westpreußen war 1772 durch die Erste Teilung Polens an Preußen gelangt, Danzig und Thorn kamen bei der Zweite Teilung Polens 1793 noch dazu. Nach der Inbesitznahme wurde das Gebiet in Kreise eingeteilt.[51] Da die so entstandenen Kreise nach den 1815 erlassenen Maßgaben des preußischen Staatskanzlers Karl August von Hardenberg zu groß waren, wurden 1818 in den beiden Regierungsbezirken der Provinz umfassende Neuordnungen der Kreise vorgenommen.[36]

Mit Wirkung vom 15. Oktober 1874 trat eine Verwaltungsreform in Sachsen in Kraft, bei der die volle Trennung zwischen der Justiz und der Verwaltung im Königreich erfolgte. Das Land wurde in vier Kreishauptmannschaften eingeteilt, denen Amtshauptmannschaften und ggf. bezirksfreie Städte zugeordnet wurden.

Am 1. Januar 1907 wurden Plauen, am 1. Januar 1915 Bautzen, Freiberg, Meißen, Zittau aus ihren Amtshauptmannschaften ausgegliedert und exemte (bezirksfreie) Städte. Am 1. April 1924 wurden Döbeln, Freital, Glauchau, Meerane, Mittweida, Pirna, Reichenbach im Vogtland und Wurzen, am 30. Juni 1924 Aue, am 1. Juli 1924 Crimmitschau und Werdau und am 1. Oktober Riesa aus den Amtshauptmannschaften ausgegliedert und exemte (bezirksfreie) Städte. Am 1. Januar 1935 wurde die Stadt Radebeul aus der Amtshauptmannschaft Dresden ausgegliedert und zu einer exemten Stadt. Die Anzahl der Amtshauptmannschaften wurde verändert. Am 1. Juli 1932 wurden die Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen zur Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen zusammengelegt. 1939 wurde aus den Amtshauptmannschaften Landkreise, aus den exemten Städten Stadtkreise und aus dem Kreishauptmannschaften die Regierungsbezirke Dresden-Bautzen, Leipzig, Chemnitz und Zwickau.

Schaumburg-Lippe

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Am 15. Januar 1816 existierten in Schaumburg-Lippe vier Ämter und zwei selbstständige Städte.

  • Ämter: Arensburg, Bückeburg, Hagenburg und Stadthagen
    Selbstständige Städte: Bückeburg und Stadthagen

Am 31. Dezember 1884 wurden aus den seit 1. Oktober 1879 existierenden Ämtern Bückeburg-Arensburg und Stadthagen-Hagenburg 2 Landratsamtsbezirke. Bückeburg und Stadthagen blieben selbständige Städte.

  • Landratsamtsbezirke: Bückeburg-Arensburg aus dem Amt Bückeburg-Arensburg, Stadthagen-Hagenburg aus dem Amt Stadthagen-Hagenburg
    Selbständige Städte: Bückeburg und Stadthagen

Am 25. März 1899 wurden die beiden Landratsamtsbezirke in Kreise und die beiden selbständigen Städte in die kreisfreien Städte Bückeburg und Stadthagen umbenannt.

Am 1. April 1934 wurden die beiden kreisfreien Städte Bückeburg und Kreis Bückeburg und Stadthagen in den Kreis Stadthagen eingegliedert.

Thüringen

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Das Land Thüringen bestand bei seiner Gründung am 1. Mai 1920 aus den Verwaltungseinheiten, die die Vorgängerländer ins neue Land mit eingebracht haben.

Am 1. Oktober 1922 wurde in Thüringen eine Gebietsreform durchgeführt. Einige Immediatstädte, selbständige Städte und Stadtkreise wurden in Landkreise eingegliedert. Einige Landkreise wurden zusammengelegt. Es wurden neue Stadtkreise gebildet. Aus Landratsämtern, Verwaltungsbezirken, Bezirksverbänden und Kreisen wurden Landkreise. Aus einer Exklave des ehemaligen Landes Sachsen-Meiningen wurde die Kreisabteilung Camburg gebildet. Am 1. April 1939 wurde die Kreisabteilung Camburg aufgelöst und dem Landkreis Stadtroda angeschlossen.

Thüringische Länder

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Reuß älterer Linie

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Im Rahmen der Rennung von Verwaltung und Justiz wurde am 1. Oktober 1868 ein Landratsamt in Greiz für das gesamte Fürstentum eingerichtet. In der Exklave Burgk übernahm das dortige Justizamt einen Teil der Befugnisse des Landratsamts.[52][53]

Reuß jüngerer Linie

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Das Fürstentum wurde 1852 in drei Landratsämter eingeteilt.[54]

Volksstaat Reuß

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Nach der Vereinigung der beiden reußischen Staaten zum Volksstaat Reuß wurden am 17. April 1919 drei neu abgegrenzte Bezirksverbände eingerichtet.[55]

Sachsen-Altenburg

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Das Herzogtum wurde 1826 in zwei Kreise eingeteilt.

  • Kreise: Ostkreis (Altenburgischer Kreis) und Westkreis (Saal-Eisenbergischer Kreis)

Sachsen-Coburg und Gotha

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Das Herzogtum wurde 1826 in zwei Verwaltungsbezirke gegliedert.

Sachsen-Coburg-Meiningen

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Das Herzogtum wurde 1815 in drei Verwaltungsbezirke gegliedert.

  • Verwaltungsbezirke: Gemeinschaftliche Herrschaft, Oberland und Unterland

Sachsen-Coburg-Saalfeld

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Das Herzogtum wurde 1815 in drei Fürstentümer gegliedert.

Sachsen-Gotha-Altenburg

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Das Herzogtum wurde 1815 in zwei Fürstentümer gegliedert.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen

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Das Herzogtum wurde 1826 in zwölf Verwaltungsämter nebst einer Residenzstadt eingeteilt.

  • Verwaltungsämter: Camburg, Eisfeld, Gräfenthal, Heldburg, Hildburghausen, Kranichfeld, Meiningen, Römhild, Saalfeld, Salzungen, Sonneberg und Wasungen
    Residenzstadt: Meiningen

Sachsen-Weimar-Eisenach

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Das Herzogtum wurde 1815 in drei Kreise eingeteilt.

Schwarzburg-Rudolstadt

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Das Fürstentum wurde 1815 in zwei Verwaltungsbereiche gegliedert.

Schwarzburg-Sondershausen

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Das Fürstentum wurde 1815 in zwei Verwaltungsbereiche gegliedert.

Am 27. April 1850 wurden die neuen Kreise gebildet.

Württemberg

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Am 1. Januar 1818 wurden die 1810 gebildeten zwölf Landvogteien durch vier Kreise ersetzt.[56] Es entstanden der Donaukreis mit Sitz in Ulm, der Jagstkreis mit Sitz in Ellwangen (Jagst), der Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg und der Schwarzwaldkreis mit Sitz in Reutlingen. Insgesamt gab es 64 Oberämter, die sich 1819 wegen der Eingliederung des Oberamtes Albeck in das Oberamt Ulm auf 63 reduzierten.

Die Oberämter, die 1818 gebildet wurden und den späteren Landkreisen entsprachen, waren:

Am 1. April 1924 wurden die Kreise Donaukreis, Jagstkreis, Neckarkreis und Schwarzwaldkreis aufgelöst. Das Oberamt Cannstatt wurde am 1. Oktober 1924 aufgelöst und auf die Oberämter Eßlingen, Amtsoberamt Stuttgart und Waiblingen aufgeteilt. Das Oberamt Weinsberg wurde am 1. April 1926 aufgelöst und auf die Oberämter Hall, Heilbronn und Öhringen aufgeteilt. Am 1. Oktober 1938 wurden die Oberämter zu größeren Landkreisen zusammengelegt. Die Städte Heilbronn und Ulm wurden aus den Oberämtern ausgegliedert und Stadtkreise.

Einzelnachweise

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  1. Siehe Weizel S. 238–239 Internet Archive
  2. Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau vom 7. Juny 1816 (Online)
  3. Oldenburgischer Staats-Kalender 1824. S. 165 ff., abgerufen am 16. August 2011.
  4. Historische Verwaltungsgliederungen des Landes Oldenburg
  5. Oskar Kutzner: Das Landratsamt in Schlesien 1740–1806, 1911
  6. Conrad Bornhak: Geschichte des preußischen Verwaltungsrechts, Erster Band, Bis zum Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I., 1884, S. 267 ff., Digitalisat
  7. 100 Jahre Landkreistag, S. 5 und 6
  8. Amtsblatt der Regierung zu Aachen 1816; S. 10
  9. a b Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 7: Provinz Rheinland, bearbeitet von Rüdiger Schütz, 1978, ISBN 3-87969-122-3
  10. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Coblenz 1816. Nr. 6, 14. Mai 1816, Neue Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S. 54 ff. (google.de).
  11. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Coblenz 1817. Nr. 10, 20. Februar 1817, Endgültige Bestätigung im Regierungsbezirk, S. 76 (google.de).
  12. Amts- und Kreisverfassung in der Provinz Hannover (1867)
  13. Kreisordnung für die Provinz Hannover (1884)
  14. Preußische Verordnung zur Kreisbildung in den Regierungsbezirken Cassel und Wiesbaden vom 11. März 1867 (Digitalisat)
  15. Wilhelm Grabe: 200 Jahre Kreis Paderborn. S. 2 (kreis-paderborn.de [PDF]).
  16. a b Adolf Schill: Die Einführung des Landratsamtes in Cleve-Mark. Duncker & Humblot, 1909.
  17. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Cleve 1816. Nr. 1, 27. April 1816, Neue Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S. 4 ff. (digitale-sammlungen.de).
  18. Amtsblatt der Regierung zu Cöln 1816; S. 5, S. 25 und S. 83
  19. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf 1816. Nr. 2, 29. April 1816, Neue Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S. 13 ff. (uni-duesseldorf.de).
  20. Max Toeppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen. Nach den Quellen, Namentlich auch Archivalischen, dargestellt. Justus Perthes, Gotha 1858, S. 260 (google.de [PDF]).
  21. Toeppen, S. 319 f. Digitalisat
  22. Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert. Akten von Anfang August 1750 bis Ende 1753. In: Königliche Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Acta Borussica. Band 9. Paul Parey, Berlin 1907, Einrichtung von Landrathsämtern in Ostpreußen (1752), S. 426 (Digitalisat).
  23. Toeppen, S. 322 f. Digitalisat
  24. Toeppen, S. 343 ff. Digitalisat
  25. a b Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Reihe A: Preußen; Band 1: Ost- und Westpreußen, bearbeitet von Dieter Stüttgen, 1975, ISBN 3-87969-108-8
  26. Amtsblatt der Regierung in Bromberg 1816, Blatt Nr. 21 vom 24. Mai 1816
  27. Amtsblatt der Regierung in Bromberg 1817, Blatt Nr. 51 vom 19. Dezember 1817
  28. Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 2, Teil 1: Provinz Posen. bearbeitet von Dieter Stüttgen, 1975, ISBN 3-87969-109-6
  29. a b Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 6: Provinz Sachsen, bearbeitet von Thomas Klein, 1975, ISBN 3-87969-118-5
  30. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg 1817. Nr. 25, 21. Juni 1817, Organisation der Stadtkreise Magdeburg und Halberstadt, S. 298 (google.de).
  31. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg 1816. Nr. 33, 11. September 1816, Neue Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S. 329 ff. (google.de).
  32. Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert. Akten vom 31. Mai 1740 bis Ende 1745. Königliche Akademie der Wissenschaften. Paul Parey : Berlin 1901 (= Acta Borussica. 6,2) (Kapitel Königliche Ordre zur Bestellung von Landräthen in Niederschlesien S. 259 ff. Textarchiv – Internet Archive).
  33. ebenda,. Immediatbericht Münchows zu Bestellung von Landräthen in Oberschlesien, S. 540 (Digitalisat).
  34. a b c Roman Kamionka: Die Reorganisation der Kreiseinteilung Schlesiens in der Stein-Hardenbergschen Reformperiode. Breslau 1934.
  35. Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815. In: Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, Nr. 9 vom 8. Juli 1815, S. 85 ff., Digitalisat und weitere Informationen im Internet-Portal "Westfälische Geschichte".
  36. a b Instruktion vom 3. Juli 1815 die Ausführung der Verordnung vom 30. April 1815 wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden betreffend. in Die Reform der Verwaltungsbezirke in Brandenburg und Pommern 1809–1818, Berthold Schulze, Berlin 1931, Seite 118
  37. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau 1817, Nr. XLV. Neue Eintheilung und Abgränzung der Kreise im Breslauer Regierungs-Departement vom 31. Oktober 1817. Breslau, S. 476 ff. (Digitalisat).
  38. Vorläufige Bekanntmachung der Kreiseinteilung der Oberlausitz im Regierungsbezirk Liegnitz. In: Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz. Band 1816. Liegnitz 28. Mai 1816, S. 1 (Digitalisat).
  39. Amtsblatt der Regierung Liegnitz 1819, Nr. 52. Verordnung die neue Kreis-Eintheilung betreffend vom 15. Dezember 1819. Liegnitz, S. 470 (Digitalisat).
  40. Amtsblatt Königlichen Oppelnschen Regierung 1817, Nr. XLI. Bekanntmachung der neuen Kreis-Eintheilung des Oppelnschen Regierungs-Bezirks vom 1. Oktober 1817. Oppeln, S. 523 ff. (Digitalisat).
  41. Preussische Gesetzsammlung 1867, S. 1597: Kreiseinteilung der Provinz Schleswig Holstein
  42. Wilhelm Grabe: 200 Jahre Kreis Paderborn. S. 2 (kreis-paderborn.de [PDF]).
  43. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Coblenz 1817. Nr. 27, 9. Juni 1817, S. 169 (google.de).
  44. Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 8: Provinz Westfalen, 1980, ISBN 3-87969-123-1
  45. Theodor Kraayvanger: Die Organisation der preußischen Justiz und Verwaltung im Fürstentum Paderborn. In: Münsterische Beiträge zur Geschichtsforschung. Schöningh, Paderborn 1905, Kap. Die Einsetzung der Landräte, S. 44 ff. (Digitalisat).
  46. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Minden 1816. Nr. 18, 25. Oktober 1816, Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S. 161 ff. (uni-muenster.de).
  47. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Minden 1817. Nr. 34, 24. Juni 1817, S. 289 (uni-muenster.de).
  48. Verordnung zur Kreiseinteilung des Erbfürstentums Münster. In: Johann Josef Scotti (Hrsg.): Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Erbfürstentum Münster. Münster 23. Dezember 1803 (Digitalisat).
  49. Verordnung zur neuen Kreiseinteilung des Erbfürstentums Münster. In: Johann Josef Scotti (Hrsg.): Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Erbfürstentum Münster. Münster 11. April 1806 (Digitalisat).
  50. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Münster 1816. Nr. 2, 10. August 1816, S. 9 ff. (uni-muenster.de).
  51. August von Haxthausen: Die ländliche Verfassung in den einzelnen Provinzen der preussischen Monarchie. Gebrüder Bornträger, Königsberg 1839, S. 153 (Digitalisat).
  52. Gesetz, die Organisation der Justiz- und Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. September 1868. In: Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. Band 1868, Nr. 20. Greiz 1868, S. 277 ff. (Digitalisat).
  53. Regierungsverordnung zum Gesetz zur Organisation der Justiz- und Verwaltungsbehörden. In: Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. Band 1868, Nr. 51. Greiz 1868, S. 524 (Digitalisat).
  54. Verordnung zur Organisation der Verwaltungsbehörden vom 29. Juli 1852. In: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. Band 1852, Nr. 129. Schleiz 1852, S. 131 ff. (Digitalisat).
  55. Gesetz über die Vereinigung der beiden Freistaaten Reuß vom 4. April 1919. In: Gesetzsammlung für beide Freistaaten Reuß. Band 1919, Nr. 5. Greiz 1919, S. 27 ff. (Digitalisat).
  56. Edikt über die Einteilung des Königreichs in vier Verwaltungs-Bezirke vom 18. November 1817

Literatur

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Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn;
Reihe A: Preußen;

Thomas Klein (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn;
Reihe B: Mitteldeutschland (außer Preußen);

  • Band 13: Mecklenburg, bearbeitet von Helge Bei der Wieden, 1976, ISBN 3-87969-128-2
  • Band 14: Sachsen, bearbeitet von Thomas Klein, 1982, ISBN 3-87969-129-0
  • Band 15: Thüringen, bearbeitet von Thomas Klein, 1983, ISBN 3-87969-130-4
  • Band 16: Mitteldeutschland (Kleinere Länder), 1981, ISBN 3-87969-131-2
    • Teil I: Braunschweig, bearbeitet von Christoph Römer,
    • Teil II: Anhalt, bearbeitet von Thomas Klein,
    • Teil III: Lippe, bearbeitet von Walther Hubatsch und Thomas Klein,
    • Teil IV: Schaumburg-Lippe, bearbeitet von Dieter Poestges,
    • Teil V: Waldeck, bearbeitet von Thomas Klein
  • Band 17: Hansestädte und Oldenburg, 1978, ISBN 3-87969-142-8
    • Teil I: Lübeck, bearbeitet von Antjekathrin Graßmann,
    • Teil II: Bremen, bearbeitet von Wilhelm Lührs,
    • Teil III: Hamburg, bearbeitet von Heinz Postel,
    • Teil IV: Oldenburg, bearbeitet von Stefan Hartmann

Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, München, 1983, ISBN 3-406-09669-7

Siehe auch

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