Handelsname

Im Handel übliche Bezeichnungen eines Artikels

Ein Handelsname (auch: Handelsbezeichnung) ist die als Wortmarke geschützte Bezeichnung eines Artikels, eines Herstellungsverfahrens, einer chemischen Verbindung oder Ähnlichem. Besonders auffällig wird die Verwendung von Markennamen in der Chemie und der Pharmazie, weil die korrekten chemischen Bezeichnungen oft sehr komplex und damit nicht eingängig sind.

Als bekannte Beispiele kann man Acetylsalicylsäure (Abk. ASS) nennen, die als Aspirin (Bayer AG) bekannt wurde, Polystyrol, das im geschäumten Zustand als Styropor (Marke der BASF) bekannt ist, Polytetrafluorethylen (Teflon) als Marke von DuPont oder Tempo als Gattungsname für Papiertaschentücher. Man spricht hier zum Teil auch von „generischen Markennamen“, deren Produktnamenschutz sich bisweilen schwierig gestaltet.

Nicht geschützte Handelsnamen

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Neben den Markennamen werden im Lebensmittel- und Blumenhandel Handelsnamen für umgangssprachlich unübliche Bezeichnungen von Waren nach Marketing-Gesichtspunkten ausgewählt, zum Beispiel:

Auch in der Textilindustrie, beim Hausbau und im Haushalt sind Handelsnamen üblich:

Siehe auch

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  NODES
eth 1
punk 1
see 3