Hauptfeldwebel

Dienstgrad der Bundeswehr

Der Hauptfeldwebel ist ein Dienstgrad der Bundeswehr. In früheren deutschen Streitkräften war der Hauptfeldwebel eine Dienststellung.

Deutscher Hauptfeldwebel in Afghanistan

Bundeswehr

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Hauptfeldwebel
   
Dienstgradabzeichen[1][A 1]
Dienstgradgruppe Unteroffiziere mit Portepee[2]
NATO-Rangcode OR-8/OR-7[3]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Hauptfeldwebel
Dienstgrad Marine Hauptbootsmann[4]
Abkürzung (in Listen) HptFw (HF)[5]
Besoldungsgruppe A8Z nach BBesO[6]

Der Dienstgrad Hauptfeldwebel wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen

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In der Bundeswehr ist der Hauptfeldwebel ein Unteroffiziersdienstgrad,[4] der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 14/5 „Soldatengesetz“ zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee zählt.[2][A 2] Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee können Hauptfeldwebel auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften und Unteroffizieren ohne Portepee Befehle erteilen.[8][9]

Hauptfeldwebel werden beispielsweise als Kompaniefeldwebel, Zugführer, Kompanietruppführer, stellvertretende Zugführer und in Stäben eingesetzt. Aufgrund der Dienststellung können Hauptfeldwebel in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][10]

Ernennung und Besoldung

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Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Hauptfeldwebel trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Hauptfeldwebel können Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung zur Ernennung in den Dienstgrad Hauptfeldwebel ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen der Feldwebel. Die Einstellung mit dem Dienstgrad Hauptfeldwebel ist möglich, wenn der Bewerber über in der Verwendung verwertbare Kenntnisse verfügt.[A 3] Die meisten Hauptfeldwebel haben zuvor aber im Dienstgrad Oberfeldwebel gedient. Wenn zuvor alle Dienstgrade zwischen Unteroffizier und Oberfeldwebel durchlaufen wurden, kann der Dienstgrad frühestens fünf Jahre nach Ernennung zum Unteroffizier erreicht werden.[A 4][11][12][13][A 5]

Hauptfeldwebel werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 8Z (mit Amtszulage) besoldet.[6]

Dienstgradabzeichen

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Das Dienstgradabzeichen für Hauptfeldwebel zeigt einen Kopfwinkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen.[4][1] Trotz der gegebenen optischen Ähnlichkeit mit der Othala- bzw. Odal-Rune nehmen die Dienstvorschriften auf jene keinen Bezug.

Die Schulterklappen erhielten erst Mitte 1959 eine umlaufende, auf Höhe der Schulternaht aber noch nicht geschlossene Borte. Bei Luftwaffe und Heer galt dies vom Dienstgrad Unteroffizier aufwärts, bei der Bundesmarine ab dem Dienstgrad Bootsmann. Die Farbe der Borte war in der Anordnung nicht definiert, dürfte sich aber an jener des Dienstgradwinkels orientiert haben. Die unten offene Schulterklappen-Borte identifizierte also noch nicht (wie heute) speziell den Dienstgrad Unteroffizier, sondern fungierte als allgemeines Rangabzeichen des Unteroffiziersstandes.[14] Erst Ende 1962 erhielten alle oberhalb des Dienstgrades Unteroffizier stehenden Unteroffiziere eine auch auf Schulternahthöhe geschlossene Borte.[15]

Geschichte

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In der zweiten Anordnung des Bundespräsidenten über die Uniform der Soldaten vom 26. Juli 1957, also zwei Jahre nach der Gründung der Bundeswehr, wurde der Dienstgrad Hauptfeldwebel neu geschaffen.[16]

Mit Einführung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes, 1969, avancierte der Hauptfeldwebel/Hauptbootsmann zeitweilig zum höchsten erreichbaren Dienstgrad der Unteroffizierslaufbahn, da zeitgleich das Bundesministerium der Verteidigung die Dienstgrade Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel auf den Aussterbeetat gesetzt hatte, also keine Neubeförderungen dazu mehr vorgenommen wurden.[17] Eine gewisse Anzahl an Stabs- und Oberstabsfeldwebeln, die den Wechsel in die Offizierslaufbahn abgelehnt hatte, verblieb jedoch weiterhin im Dienst. Der Hauptfeldwebel konnte nun, je nach Verwendung, über die Besoldungsgruppe A 8 hinaus auch A 9 sowie A 9 m. A. erreichen. Diese Regelung entfiel zum 1. Januar 1983, als die Dienstgrade Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel erneut als reguläre Spitzendienstgrade der Unteroffizierslaufbahn etabliert wurden.[18] Hauptfeldwebel/Hauptbootsleute in Besoldungsgruppe A 9 erhielten den Dienstgrad Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann, analog wurden Hauptfeldwebel in A 9 m. A. zu Oberstabsfeldwebeln/Oberstabsbootsleuten ernannt.[19]

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade

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Den Dienstgrad Hauptfeldwebel führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Hauptbootsmann.[4] Offizieranwärter führen den ranggleichen Dienstgrad Oberfähnrich (für Heeres- und Luftwaffenuniformträger) oder Oberfähnrich zur See (für Marineuniformträger).[4] In den Streitkräften der NATO ist der Hauptfeldwebel zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-7 und OR-8 äquivalent.[3]

In den Feldwebellaufbahnen ist der Hauptfeldwebel gemäß Nr. 127 f. ZDv 20/7 zwischen dem rangniedrigeren Oberfeldwebel bzw. Oberbootsmann und dem ranghöheren Stabsfeldwebel bzw. Stabsbootsmann eingeordnet (erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung jeweils für Marineuniformträger).[13]

  Unteroffizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[20]   Höherer Dienstgrad[20]
Oberfeldwebel
Oberbootsmann
Hauptfeldwebel
Hauptbootsmann
Oberfähnrich
Oberfähnrich zur See
Stabsfeldwebel
Stabsbootsmann

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Wehrmacht

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„Spieß“ Wehrmacht und Waffen-SS
(1938 bis 1945)
Hauptfeldwebel (Heer) im Dienstgrad Oberfeldwebel
SS-Stabsscharführer, deutlich sichtbar „Spieß-Kolbenringe“ an Ärmelaufschlägen
 
Ärmellitzen („Spieß-Kolbenringe“) Hauptfeldwebel Wehrmacht/SS-Stabsscharführer

Der Hauptfeldwebel der Wehrmacht wurde 1938 eingeführt und war kein Dienstgrad (im Gegensatz zur Bundeswehr), sondern die Dienststellungsbezeichnung für den Kompaniefeldwebel, auch „Spieß“ oder „Mutter der Kompanie“. Dieser ersetzte die bisherige Bezeichnung „Oberfeldwebel der Truppe“ und war in der Regel ein dienstälterer Portepeeunteroffizier im Rang Feldwebel (OR-6) oder Oberfeldwebel (OR-7). In der Kavallerie und Artillerie lautete die Bezeichnung Hauptwachtmeister.

Statuszeichen waren zwei parallel aufgenähte, 10 mm breit, silberfarbene Unteroffizierslitzen, die „Spieß-Kolbenringe“ oder „Spieß-Litzen“ an beiden Ärmelaufschlägen an Uniformjacke, Paraderock und Uniformmantel. Im Kriege gab es zudem auch die Dienststellungsbezeichnung „Hauptfeldwebel-Diensttuer“. Hierfür gelangten in Ausnahmefällen auch Unterfeldwebel (vergleichbar dem heutigen Stabsunteroffizier OR-5) zum Einsatz.

Waffen-SS

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In der Waffen-SS war der SS-Stabsscharführer dem Spieß in Heer und Luftwaffe, im Sinne von Kompaniefeldwebel vergleichbar.

Ordnungspolizei

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Äquivalent zum „Hauptfeldwebel“ (Spieß) der Wehrmacht war der Geschäftsführende Hauptwachtmeister in geschlossenen Polizeiformationen (z. B. Ausbildungsbataillone, Polizei-Hundertschaften). Hier fungierten seit 1939 als Statussymbol für den Spieß über beiden Ärmelaufschlägen ebenfalls je zwei „Kolbenringe“ aus silberfarbener Unteroffizierslitze, ähnlich den Hauptfeldwebeln der Wehrmacht. Die Bestimmung wurde 1940 auf die Hauptwachtmeister-Diensttuer ausgedehnt.

Nationale Volksarmee

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Die Nationalen Volksarmee der DDR bezeichnete Hauptfeldwebel einen als Kompaniefeldwebel oder Batteriefeldwebel fungierenden Soldaten, analog dem Wehrmachtsbrauch. In der Artillerie lautet die Bezeichnung Hauptwachtmeister, bevor Ende 1970 auch hier Hauptfeldwebel vorgeschrieben wurde. Die Dienststellung konnte ein Berufsunteroffizier im Dienstgrad Oberfeldwebel/Oberwachtmeister bzw. Stabsfeldwebel/Stabswachtmeister innehaben oder ein Dienstgrad aus der Ranggruppe der Fähnriche.

Funktionsinsignien waren ein 10 mm breiter, silberner Streifen Unteroffizierslitze, die „Spieß-Kolbenringe“, an jedem Ärmel oberhalb des Aufschlages an Dienstjacke, Paradejacke und Uniformmantel.

Andere Streitkräfte

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Das Äquivalent zum Dienstgrad Hauptfeldwebel war in einer Reihe Streitkräfte des ehemaligen Warschauer Pakts der Dienstgrad Starschi serzhant (deutsch: Oberfeldwebel). In den Streitkräften der NATO wird der deutsche Dienstgrad Hauptfeldwebel als NATO-Rangcode OR-7 und OR-8 eingestuft.

Anmerkungen

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  1. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der ABC-Abwehrtruppe. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
  2. Heeres- und Luftwaffenuniformträger dieser Dienstgradgruppe werden inoffiziell auch als Feldwebeldienstgrade zusammengefasst. Unteroffiziere mit Portepee, die entsprechende Dienstgrade für Marineuniformträger führen, werden inoffiziell auch als Bootsleute bezeichnet.
  3. Nach § 17 der Soldatenlaufbahnverordnung zählen dazu beispielsweise je nach angestrebter Verwendung die Meisterprüfung, der Abschluss an einer zweijährigen Fachschule, der Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger, das Grundstudium an einer Hochschule für Musik mit Abschluss Vordiplom etc. und darüber hinaus eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit im entsprechenden Bereich.
  4. Die fünfeinhalbjahresfrist gilt für Fliegendes Personal, Offiziere im Kommando Spezialkräfte, die für besondere Einsätze verwendet werden sowie für Kampfschwimmer. Für alle anderen Feldwebel sieht die ZDv 20/7 eine Frist von sechs Jahren vor. Bei einer Einstellung mit Dienstgrad Ober-/ Hauptgefreiter, Unteroffizier, Stabsunteroffizier oder Feldwebel, verkürzt sich die Frist entsprechend der ZDv 20/7.
  5. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813). Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 (BGBl. I S. 730)).)

Einzelnachweise

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  1. a b Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive) [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  2. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. a b Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1996 (NATO Rank Codes – 1996 [PDF; abgerufen am 5. August 2020] Englisch).
  4. a b c d e f Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (PDF – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (PDF – Stand 17. September 1999).
  6. a b Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (PDF [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
  9. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  10. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  11. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
  12. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  13. a b Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  14. Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Dritte Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 8. Juni 1959. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1959, 20 vom 19. Juni 1959. Bonn 8. Juni 1959, S. 281 (HTML [PDF; abgerufen am 4. August 2024]).
  15. Bundespräsident Heinrich Lübke et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 12. November 1962. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1962, 47 vom 24. November 1962. Bonn 12. November 1962, S. 675 f. (HTML [PDF; abgerufen am 4. August 2024]).
  16. Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 26. Juli 1957. In: BGBl Teil 1. Band 1957, 39 vom 7.8.1957. Bonn 26. Juli 1957, S. 1056 (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
  17. Bundesgesetzblatt Teil I 1969 Nr. 43 vom 4. Juni 1969. Fünfte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung.
  18. Bundesgesetzblatt Teil I 1983 Nr. 13 vom 24. März 1983. Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung.
  19. BGBl. I S. 1916
  20. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
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Wiktionary: Hauptfeldwebel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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