Hauptgleis

Gleise, welche sicherungstechnisch durch Zugfahrten benutzt werden dürfen

Hauptgleise sind die Einfahr-, Ausfahr-, Kreuzungs- und Ausweichgleise der Bahnhöfe und die Gleise der freien Strecke (Streckengleise).[1] Auf Hauptgleisen können – im Gegensatz zu Nebengleisen – im Regelfall Zugfahrten durch Fahrtstellung am Hauptsignal zugelassen werden.[2]

Hauptgleise im Bahnhof Moreno im Großraum Buenos Aires

Auf Hauptgleisen können wie auf Nebengleisen auch Rangierfahrten (in Österreich: Verschubfahrten) verkehren, für die zusätzliche Rangiersignale – in Deutschland Sperrsignale oder Wartezeichen – aufgestellt sein können.

Hauptgleise werden in durchgehende Hauptgleise und nicht durchgehende Hauptgleise unterteilt. Durchgehende Hauptgleise sind die Fortsetzung der Streckengleise der freien Strecke im Bahnhof.[3] Sie sollen in ihrer Linienführung und unter Berücksichtigung der zulässigen Überhöhungen die auf der Strecke gefahrenen Geschwindigkeiten ermöglichen.[4] Übrige, nicht durchgehende Hauptgleise werden umgangssprachlich auch als Randgleise, Ausweichgleise, Überholung, Ecke oder – fälschlich – als Nebengleise bezeichnet.

Einzelnachweise

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  1. Lexikon der Eisenbahn. Hauptgleise. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag, Berlin 1978, S. 364.
  2. R 300.1 - R 300.1 - A2024.pdf Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11,8 MB). R 300.1, Abschnitt 2.3 Erklärung der Begriffe
  3. Fahrdienstvorschrift (Memento vom 23. Januar 2021 im Internet Archive) Netzzugangsrelevantes Regelwerk der DB Netz AG. Abgerufen am 15. Januar 2021.
  4. Lexikon der Eisenbahn. S. 197 (Stichwort Durchgehendes Hauptgleis).
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