Kreisamt Meißen
historische Verwaltungseinheit im Kurfürstentum Sachsen und im Königreich Sachsen
Das Kreisamt Meißen war der Verwaltungsmittelpunkt des Meißnischen Kreises im Kurfürstentum Sachsen. Das Territorium gehörte zu den sächsischen Erblanden. Daher kommt die Bezeichnung Erbamt Meißen.[1]
Geschichte
BearbeitenDie Wurzeln des Kreises liegen in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen das Kerngebiet der Markgrafschaft Meißen. Bis ins 16. Jahrhundert bestanden die Strukturen alter sorbischer Unterbezirke, der Supanien (sorbisch župa), im Kreis. Zwar bestand die Ressorttrennung von Justiz- und Rentamt schon seit 1784, jedoch wurden daraus erst 1831 selbstständige Behörden.[2]
1547 übernahm das Kreisamt die Verwaltung der Grundherrschaften Cölln und Brockwitz bei Meißen.
Angrenzende Verwaltungseinheiten
BearbeitenAmt Oschatz | Amt Großenhain | Amt Großenhain |
Amt Leisnig | Amt Dresden | |
Amt Nossen | Kreisamt Freiberg | Amt Grillenburg |
Gebiet
Bearbeiten324 Dörfer
Literatur
Bearbeiten- Kreisamt Meißen. In: August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. 6. Band. Schumann, Zwickau 1819, S. 301–311.
- Karlheinz Blaschke, Uwe Ulrich Jäschke: Kursächsischer Ämteratlas 1790, Klaus Gumnior, Chemnitz 2009, ISBN 978-3-937386-14-0.
- Heinz Pannach: Das Amt Meissen vom Anfang des 14. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Akademie-Verlag, Berlin 1960 (Digitalisat).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Ämterverzeichnis im Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen
- ↑ Archivgut Kreisamt Meißen im Hauptstaatsarchiv Dresden