Das Landkommissariat Germersheim (amtlich: Land-Commissariat Germersheim) war einer von zwölf Verwaltungsbezirken im bayerischen Rheinkreis (1837 in „Kreis Pfalz“ umbenannt), der ab 1818 bestand und 1862 in Bezirksamt Germersheim umbenannt wurde. Sein räumlich weitestgehend (bis auf die Umgliederung von Hayna) identischer Nachfolger ist der heutige Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz. Der namensgebende Verwaltungssitz war auch damals schon in Germersheim.

Das Landkommissariat Germersheim in der Pfalz 1818–1862

Geschichte

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Der bayerische König Maximilian Joseph I. hatte am 30. April 1816 das Gebiet des später eingerichteten Rheinkreises aufgrund eines Tauschvertrages mit dem österreichischen Kaiser Franz I. förmlich in Besitz genommen.[1]

Aus der sogenannten Franzosenzeit hatte Bayern in der Pfalz zunächst die seit 1798 entstandene Verwaltungsstruktur im Wesentlichen übernommen. Der neu entstandene Rheinkreis war in vier Kreisdirektionen, später auch Bezirksdirektionen genannt, eingeteilt. Die nachgeordneten Verwaltungsebenen der Kantone und Bürgermeistereien, abgesehen von geringfügigen Gebietsanpassungen, blieben bestehen.

Das Gebiet des Landkommissariats Germersheim gehörte bis 1814 zum Departement Donnersberg (Kanton Germersheim) bzw. bis 1815 zum Departement Niederrhein (Kanton Kandel). Nach der Inbesitznahme durch Bayern und der Einrichtung der Kreisdirektionen gehörte das Gebiet zur Kreisdirektion Landau.[2]

Mit Wirkung vom 1. April 1818 wurden die Distrikte der bisherigen vier „Bezirks-Directionen“ des Rheinkreises in zwölf „Land-Commissariate“ neu aufgeteilt. Der Aufgabenbereich und die Zuständigkeiten änderten sich nicht. Zum ersten „Land-Commissär“ wurde Peter Anton Müller bestimmt. Dem Landkommissar standen ein Aktuar, zwei Schreiber und ein Bote zur Verfügung, für Gehälter und Bürokosten waren 3900 Gulden pro Jahr veranschlagt.[3]

Zum 1. Juli 1862 erhielten die Landkommissariate in der Pfalz die Benennung Bezirksämter,[4] aus denen nach der Dritten Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938[5] mit Wirkung zum 1. Januar 1939 durch Umbenennung die Landkreise entstanden.

Landkommissäre

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Dem Landkommissariat Germersheim standen fünf Landkommissäre vor (in Klammern deren Lebensdaten):[6][7]

Gliederung

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Das Landkommissariat Germersheim gliederte sich in die Kantone Germersheim und Kandel und umfasste 36 Gemeinden (alle Orte in der amtlichen Schreibweise von 1817):[8]

Kanton Germersheim

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Kanton Kandel

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Einzelnachweise

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  1. Amtsblatt für das kön. baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer vom 1. Juli 1816: Besitzergreifungspatent vom 30. April 1816 (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  2. Amtsblatt für das kön. baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer vom 25. Juli 1816: Bekanntmachung vom 22. Juli 1816, Liste der zu den Kreisdirektionen gehörenden Kantone (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  3. Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises vom 18. Februar 1818: Allerhöchstes Rescript vom 6. November 1817, Bekanntmachung vom 17. Februar 1818, Einführung der Land-Commissariate (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  4. Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt der Pfalz vom 22. Mai 1862: Königlich Allerhöchste Verordnung vom 19. April 1862, Veränderung der Benennung der Landcommissariate der Pfalz (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  5. RGBl. I S. 1675: Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs. Reichsministerium des Innern, 28. November 1938, abgerufen am 28. August 2013.
  6. Ludwig Hans: Von Landkommissären, Bezirksamtmännern und Landräten, in: Landkreis Germersheim (Hrsg.): Schriftenreihe zur Geschichte des Landkreises Germersheim, Band 1, Germersheim 2010, S. 323–330
  7. Ludwig Hans: Germersheimer Landkommissäre des 19. Jahrhunderts: Biografische Anmerkungen zu Peter Anton Müller, Georg Mayr, Maximilian de Lamotte, Ludwig Kollmann und Joseph Megele, in: Landkreis Germersheim (Hrsg.): Schriftenreihe zur Geschichte des Landkreises Germersheim, Band 2, Germersheim 2012, S. 199–234
  8. Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises vom 26. November 1817: Bekanntmachung vom 17. November 1817, Kantonal-Eintheilung des Rheinkreises (bavarica.digitale-sammlungen.de)
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