Leitender Notarzt

Ärztliche Führungskraft bei Großschadenslagen und Katastrophenfällen

Der Leitende Notarzt (Abkürzung „LNA“ oder „Ltd. Notarzt“) ist eine ärztliche Führungskraft bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall. Er hat alle medizinischen Maßnahmen am Schadensort zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. Er ist in Deutschland Teil der Sanitätseinsatzleitung (SanEL) beziehungsweise in Österreich Teil der Einsatzleitung Sanitätsdienst. In manchen Bereichen wird aber auch der Ärztliche Leiter Rettungsdienst als Leitender Notarzt bezeichnet.

Leitender Notarzt der Stadt Köln
Fahrzeug eines Leitenden Notarztes des Rettungsdienstzweckverbandes Südthüringen

Leitende Notärzte rekrutieren sich aus dem Kreis der aktiven Notärzte, nachdem sie durch den Hauptverwaltungsbeamten offiziell bestellt wurden.[1]

Aufgaben

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Aufgaben des Leitenden Notarztes umfassen:

  • Feststellung und Beurteilung der Lage aus medizinischer Sicht (Lagebeurteilung, Art des Schadens, Art der Verletzungen/Erkrankungen, Anzahl Verletzter/Erkrankter, Intensität/Ausmaß der Schädigung, Zusatzgefährdungen, Schadensentwicklung, Befreiung aus Zwangslagen, notwendiges Einsatzpotenzial, Anzahl der benötigten Kräfte, insbesondere Ärzte, Bedarf an Verbandsmaterial, Medikamenten und medizinischem Gerät, notwendige Transportkapazität, stationäre und ambulante Behandlungskapazität)
  • Feststellung des Schwerpunktes und der Art des medizinischen Einsatzes (Sichtung, medizinische Versorgung, Transport)
  • Festlegung der Behandlungs- und Transportprioritäten, der medizinischen Versorgung, Delegation medizinischer Aufgaben, Festlegung der Transportmittel und Transportziele.

Einsatzindikationen

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Die Alarmierung des diensthabenden Leitenden Notarztes erfolgt nach Einsatzstichwort der jeweils geltenden Alarm- und Ausrückeordnung (AAO). Die verschiedenen AAO sind daher sehr unterschiedlich aufgebaut, sodass keine einheitlichen Einsatzstichworte gibt. Klassische Einsatzindikation ist der Massenanfall von Verletzten.

Besonderheiten in Deutschland

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Ausbildung

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Um den hohen Anforderungen an einen Leitenden Notarzt gerecht zu werden, hat die Bundesärztekammer in ihrer Empfehlung[2] festgehalten, dass als Qualifizierung zum Leitenden Notarzt ein 40-stündiges Seminar zu besuchen ist, welches auf die Tätigkeit als Notarzt und eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Arzt oder eine besonders einschlägige Facharztanerkennung aufbaut. Inhalte des Seminars sind unter anderem Patientensichtung, rechtliche Grundlagen und Einsatzorganisation, technische Themen und praktische Übungen.[2] Eine regelmäßige Tätigkeit im Rettungsdienst wird vorausgesetzt.[1] Wichtig sind auch Kenntnisse der regionalen Rettungs- und Gesundheitsinfrastruktur.[1] Es sollen regelmäßig Auffrischungsseminare im Umfang von mindestens acht Stunden besucht werden.[2]

Funktion

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Aufgaben, Unterstellungsverhältnisse, Voraussetzungen/Ausbildung, Alarmierung/Einsatzindikationen, Kennzeichnung und Benennung der „Leitenden Notärzte“ in Deutschland werden von den Ländern, zuständigen Kreisverwaltungen oder Hilfsorganisationen unterschiedlich geregelt. Laut Bundesärztekammer umfassen die Aufgaben die Lagebeurteilung, Entscheidungen zur Aufgabenlösung sowie die Formulierung notwendiger Anordnungen einschließlich der Abstimmung mit der Gesamteinsatzleitung.[1]

Normierung

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Das Deutsche Institut für Normung (DIN) (Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus NARK und der Normenausschuss Feuerwehrwesen FNFW) definiert den Begriff in der DIN 13050 „Rettungswesen, Begriffe“ (Entwurf vom April 2000):

3.17 Leitender Notarzt (LNA)
Ein beim Rettungsdienst tätiger Arzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter sowie auch bei anderen Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen zu leiten hat. Der Leitende Notarzt übernimmt medizinische Führungs- und Koordinationsaufgaben. Er verfügt über die entsprechende Qualifikation und wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen.

Diese Definition hat die Bundesärztekammer im Kern übernommen.[1]

Besonderheiten in Österreich

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In der gemeinsamen Einsatzleitung Sanitätsdienst sind der Einsatzleiter des Rettungsdienstes und der Leitenden Notarzt prinzipiell gleichgestellt, müssen jedoch auf Grund ihrer unterschiedlichen Zuständigkeiten (vergleichbar mit denen in Deutschland) ihre jeweiligen Belange miteinander koordinieren. Vor allem in ländlichen Regionen Österreichs kommt es oftmals vor, dass kein eigener Leitender Notarzt existiert, weshalb diese Funktion vom regulär diensthabenden Notarzt in einem Zuständigkeitsbereich übernommen wird bzw. werden muss. Diese „Doppelbelastung“ führt oftmals dazu, dass in der Praxis die Funktion des Leitenden Notarztes erst dann in Aktion tritt, wenn sich mehrere Notarztmittel an einem Einsatzort befinden, ansonsten übernimmt der einzige regulär im Dienst stehende Notarzt die Erstsichtung und Erstversorgung von Patienten am Einsatzort und überlässt die Leitung dem Einsatzleiter des Rettungsdienstes, mit dem er sich dann abspricht und ihn in medizinischen Belangen berät.

Literatur

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  • Thomas Mitschke und Hanno Peter (Hrsg.): Handbuch für Schnell-Einsatz-Gruppen. 3. Auflage, Stumpf und Kossendey-Verlag, Edewecht und Wien 2000, ISBN 3-932750-30-6
  • Peter Knuth, Peter Sefrin: Handbuch für den Leitenden Notarzt. ecomed Medizin, Heidelberg 1991, ISBN 3-609-71510-3
  • Oliver Hoffmann: Die Rechtsstellung des Leitenden Notarztes bei großen Schadensereignissen: Seminararbeit, Hochschule für Polizei, 2006

Einzelnachweise

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  1. a b c d e für den deutschen Fall: Notfall: Leitender Notarzt. Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Fortbildung zum "Leitenden Notarzt" (Stand 1988/2007)
  2. a b c Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Qualifikation Leitender Notarzt (Stand: 1. April 2011)
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