Mindestwärmeschutz
Mindestwärmeschutz ist ein Begriff aus der Bauphysik für Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von flächigen Bauteilen von Aufenthaltsräumen. Der Mindestwärmeschutz dient der Verhinderung von Oberflächenkondensat und soll ein für die Bewohner hygienisches Raumklima sicherstellen sowie die Baukonstruktion vor schädlichen Feuchteeinwirkungen schützen. Kenngröße für den Mindestwärmeschutz ist der Wärmedurchlasswiderstand R in m²K/W. Der Kehrwert von R und den Wärmeübergangswiderständen R si und R se (innen+außen) ergibt den Wärmedurchgangskoeffizienten.
Die Anforderung, einen bestimmten Mindestwärmeschutz gewährleisten zu müssen, ergibt sich aus der aus dem Teil 2 der DIN 4108. Konkrete Werte für den Mindestwärmeschutz verschiedener Bauteile sind ebenfalls im Teil 2 der DIN 4108 festgelegt.
Weitere – darüber hinausgehende – Anforderungen an den Wärmeschutz finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Beispiele Wärmedurchlasswiderstand nach DIN 4108:
- R ≥ 1,20 m²K/W: Außenwände; Wände von Aufenthaltsräumen gegen Bodenräume, Durchfahrten, offene Hausflure, Garagen, Erdreich
- R ≥ 0,90 m²K/W: Unterer Abschluss direkt ans Erdreich grenzender Aufenthaltsräume, Decken zu nicht beheizten Dachräumen
- R ≥ 1,20 m²K/W: Dächer und Decken nach oben, unter Terrassen
Literatur
Bearbeiten- Klaus W. Usemann: Mindestwärmeschutz und Jahresheizwärmebedarf. Springer Verlag Berlin Heidelberg, Berlin Heidelberg 2004, ISBN 978-3-540-00064-8.
- Ekkehard Richter, Richard Jenisch, Hanns Freymuth, Martin Stohrer: Lehrbuch der Bauphysik. Schall – Wärme – Feuchte – Licht – Brand – Klima, 6. Auflage, Vieweg + Teubner Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-519-55014-3.
- Horst Schulze: Holzbau. Wände – Decken – Bauprodukte – Dächer – Konstruktionen, 3. Auflage, B. G. Teubner Verlag, Wiesbaden 2005, ISBN 978-3-322-80169-2.
Weblinks
Bearbeiten- Neue EnEV 2014. Was gilt für oberste Geschossdecken (abgerufen am 31. März 2016)
- Was bringt die EnEV 2014 für anstehende Investitionen (abgerufen am 31. März 2016)
- EnEV-konforme Nachrüstungen im Bestand – ab 2015 gelten neue Anforderungen (abgerufen am 31. März 2016)