Oberstarzt

Dienstgrad der Bundeswehr für Sanitätsoffiziere

Der Oberstarzt ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr. Oberstärzte sind Sanitätsoffiziere mit einer Approbation als Arzt oder Zahnarzt. Der Dienstgrad Oberstarzt wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[8] festgesetzt.

Oberstarzt
Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Sanitätstruppe (Humanmedizin). Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger (Humanmedizin).
Dienstgradabzeichen für Ärzte[1][A 1]
Dienstgradgruppe Stabsoffiziere[2]
NATO-Rangcode OF-5[3]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Oberstarzt
Dienstgrad Marine Flottenarzt[4]
Abkürzung (in Listen) Oberstarzt (OTA)[5][6]
Besoldungsgruppe A 16, B 2 oder B 3 nach BBesO[7]

Dienststellungen

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Oberstärzte werden zum Teil noch praktizierend als Facharzt in einem Bundeswehrkrankenhaus oder in einem Fachsanitätszentrum eingesetzt. Fachärzte leiten in Bundeswehrkrankenhäusern meist als Oberärzte Teilbereiche oder als Leitender Arzt Abteilungen oder eine der Kliniken eines Bundeswehrkrankenhauses. Sehr erfahrene Oberstärzte leiten teils (aber selten) auch schon ein Bundeswehrkrankenhaus. Oberstärzte sind häufig auch Leiter einer der dislozierten Fachsanitätszentren. Der Leitende Fliegerarzt des Heeres und der Luftwaffe sind in der Regel Fliegerärzte im Dienstgrad Oberstarzt. Oberstärzte sind ferner Kommandeure der Lazarett- oder Sanitätsregimenter und Kommandeur Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst. Ferner leiten sie in der Regel den Standort Koblenz des Zentralen Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und verschiedene weitere Institute (z. B. Zentrum für Sportmedizin der Bundeswehr, das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr oder das Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr). Im Heer beraten Oberstärzte als Leitende Sanitätsoffiziere (Divisionsärzte) die Divisionskommandeure hinsichtlich medizinischer Fachfragen. Wie alle Stabsoffiziere dienen auch Oberstärzte in Abteilungen und Referaten der Behörden, Ämter, Kommandobehörden aller Militärischer Organisationsbereiche (vorrangig im Zentralen Sanitätsdienst) und im Ministerium, wo sie medizinische Fachfragen bearbeiten. Häufig sind sie dort Abteilungs- oder Referatsleiter. Höchstrangiger Oberstarzt der Zahnmedizin ist der Inspizient Zahnmedizin der Bundeswehr. Der Generalarzt der Streitkräftebasis und der Generalarzt des Heeres im Dienstgrad Oberstarzt sind die ranghöchsten Ärzte ihres militärischen Organisationsbereiches. Insbesondere den Lehreinrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, darüber hinaus an fast allen weiteren Lehreinrichtungen der Bundeswehr, lehren Oberstärzte als Dozenten.

Ernennung

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Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Oberstarzt trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Oberstarzt können Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen für Sanitätsoffiziere und die Approbation als Arzt oder Zahnarzt. Der Dienstgrad kann frühestens zehn Jahre nach Ernennung zum Stabsarzt erreicht werden. Eine Einstellung mit dem Dienstgrad Oberstarzt ist mit einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation ebenfalls möglich.[A 2][9][10][11][A 3]

Dienstgradabzeichen

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Heer
Luftwaffe
Uniformträgerbereich[A 4][1]

Das Dienstgradabzeichen für Oberstärzte entspricht im Wesentlichen dem für Obersten. Zur Unterscheidung der Oberstärzte dienen zusätzliche Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelter Windung, bei Zahnärzten in einfacher Windung um den Stab.[1][4]

Sonstiges

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Hinsichtlich Befehlsgewalt im Sinne der Vorgesetztenverordnung[12] und Wehrdisziplinarordnung,[13] hinsichtlich Besoldung[7] und hinsichtlich äquivalenter, nach- und übergeordneter Dienstgrade im Sinne der ZDv 14/5[2] sind im Übrigen Oberstärzte dem Oberst gleichgestellt. Besonders in medizinischen Fachfragen sind Sanitätsoffiziere häufig Fachvorgesetzte auch höherrangiger Soldaten.[12] In der nach der Soldatenlaufbahnverordnung und ZDv 20/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge ist der dem Oberstarzt vorangehende Dienstgrad der Oberfeldarzt und der nachfolgende Dienstgrad der Generalarzt. Den Dienstgrad Oberstarzt führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger; der entsprechende Dienstgrad für Marineuniformträger ist der Flottenarzt.[9][11] In der Praxis ist der höchste für Zahnärzte in einer zahnmedizinischen Verwendung erreichbare Dienstgrad zukünftig der Oberst- bzw. Flottenarzt.[A 5]

  Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[14]   Höherer Dienstgrad[14]
Oberstleutnant
Fregattenkapitän
Oberfeldarzt
Oberfeldapotheker
Oberfeldveterinär
Flottillenarzt
Flottillenapotheker
Oberst
Kapitän zur See
Oberstarzt
Oberstapotheker
Oberstveterinär
Flottenarzt
Flottenapotheker
Brigadegeneral
Flottillenadmiral
Generalarzt
Generalapotheker
n.v.
Admiralarzt
n.v.

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Anmerkungen

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  1. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Sanitätstruppe (Humanmedizin). Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger (Humanmedizin).
  2. Voraussetzung ist die Approbation, eine Verpflichtung für mindestens ein Jahr, eine erfolgreich abzuleistende Eignungsübung, eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Gebietsarzt bzw. Fachzahnarzt oder die hauptberufliche Tätigkeit als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Insgesamt muss die hauptberufliche Tätigkeit der Verwendung in den Streitkräften entsprechen. In der Praxis kommen für die Einstellung mit dem Dienstgrad Oberstarzt also Fachärzte mit mindestens zehnjähriger beruflicher Tätigkeit in Frage.
  3. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). gesetze-im-internet.de (Memento vom 7. April 2014 im Internet Archive))
  4. Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Die für Heeresuniformträger abgebildete dunkelblaue Unterlage deutet auf einen Soldaten der Sanitätstruppe hin. Neben den hier auf den Schulterklappe des Dienstanzuges dargestellten gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.
  5. Der Inspizient Zahnmedizin der Bundeswehr und Unterabteilungsleiter III im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr wird künftig durch einen Oberst- oder Flottenarzt geführt. Er ist der „höchste Zahnarzt“ der Bundeswehr. Ernennungen in höhere Dienstgrade sind für Zahnärzte auf ihrem Fachstrang zukünftig bis auf Weiteres nicht vorgesehen (bisher war der Inspizient Generalarzt), wenn auch in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten nicht ausgeschlossen.

Einzelnachweise

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  1. a b c Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive) [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  2. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  4. a b c Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (pingwins.ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  6. Datenbanken für Terminologie und Abkürzungen der Bundeswehr. (mdb) In: bundeswehr.de. Planungsamt der Bundeswehr, 9. Oktober 2022, abgerufen am 9. Oktober 2022 (Offline-Datenbank für Abkürzungen; herunterladbar als Microsoft Access Datenbank).
  7. a b Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  8. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  9. a b Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). gesetze-im-internet.de (Memento vom 1. Februar 2014 im Internet Archive)
  10. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  11. a b Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  12. a b Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  13. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  14. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
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