Parkpflegewerk
Ein Parkpflegewerk ist ein Instrument der Gartendenkmalpflege. Es gründet auf einer Analyse und Dokumentation historischer Gärten, Parks, Plätze und Grünanlagen und fasst die Maßnahmen zu ihrer Pflege, Erhaltung und Restaurierung in einer Planung zusammen. Zweck eines Parkpflegewerks ist es dabei, auf der Grundlage dieser Informationen unter allen Beteiligten ein verbindliches Programm für die Pflege, Unterhaltung oder Umgestaltung einer Gartenanlage zu erzielen, das ihren Denkmalwert nachhaltig sichert.
Geschichte (Deutschland)
BearbeitenSeit dem Ausgang der 1950er Jahre, als in den historischen Gartenanlagen die schlimmsten Verheerungen des Zweiten Weltkriegs und der Nachkriegszeit beseitigt waren, mehrten sich die Forderungen nach restaurativen Maßnahmen und Konzeptionen für eine langfristig vorausschauende Pflegeplanung. Zu den wichtigsten Veröffentlichungen dieser Zeit zählen die von Ernst Jobst (1960) und die des damaligen bayerischen Staatsgartendirektors Christian Bauer, der das „Parkpflegewerk“ als unerlässliches Instrument für die kontinuierliche Betreuung und „Betriebsführung“ historischer Anlagen vorstellte (1960, 1961, 1972).[1] Das Instrument des Parkpflegewerks wurde von Bauer aus dem Instrument des Forsteinrichtungswerks auf die Grünanlagenunterhaltung und -entwicklung übertragen. Mit der Charta von Florenz 1981 erfuhr die von Bauer vorgeschlagene Arbeitsmethode eine Fortentwicklung.[2]
Literatur
Bearbeitenalphabetisch geordnet
- Christian Bauer: Das Parkpflegewerk. In: Das Gartenamt 10 (1961).
- Christian Bauer: Das Parkpflegewerk als nachhaltige Betriebsführung und Betriebsplanung. In: Das Gartenamt 9 (1961), S. 232 f.
- Ruprecht Dröge: Probleme der Erarbeitung eines Parkpflegewerkes in kommunalem Auftrag. In: Die Gartenkunst 3 (2/1991), S. 246–249.
Weblinks
Bearbeiten- Margita M. Meyer: Parkpflegewerke für Gartendenkmale – Leitlinien, Webseite im Portal historischegaerten.de
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Dieter Hennebo: Gartendenkmalpflege in Deutschland. Geschichte – Probleme – Voraussetzungen. In: Dieter Hennebo (Hrsg.): Gartendenkmalpflege. Grundlagen der Erhaltung historischer Gärten und Grünanlagen. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 1985, ISBN 3-8001-5046-8, S. 27
- ↑ Rainer Herzog: Der bayerische Gärtendirektor Christian Bauer (1903–1978) und die Pflege historischer Gärten in der Obhut der Bayerischen Schlösserverwaltung von 1952 bis 1966. In: Arbeitskreis Historische Gärten in der DGGL, Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Zentrum für Gartenkunst und Landschaftsarchitektur (CGL), Leibniz Universität Hannover (Hrsg.): Symposium: 1963–2013. 50 Jahre Arbeitskreis Historische Gärten in der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e.V. Hannover 2013, S. 51 ff. (PDF ( des vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. )