Patronatsloge

der Patronatsherrschaft einer Kirche vorbehaltener separater Besucherraum

Als Patronatsloge – regional abweichend auch Patronatsstuhl, Fürstenstuhl oder Grafenstuhl – bezeichnet man eine abgeschlossene Loge oder Prieche in Kirchen, die dem adligen Grundherrn und seiner Familie für Besuche des Gottesdienstes diente.

Lage und Gestaltung

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Die Patronatsloge diente als Platz für die Vertreter der weltlichen Gewalt in protestantischen Kirchen, in Funktion und Bedeutung den Herrschaftsemporen verwandt. Bevorzugt ist die Anordnung gegenüber dem Altar oder der Kanzel oder in deren Nähe, entweder als eigener Anbau, der sich im Obergeschoss zum Kirchenraum öffnet, oder als hölzerner Einbau im Kirchenschiff oder als Teil einer Empore.[1]

Patronatslogen waren oft über einen eigenen Eingang erreichbar, damit der Grundherr oder Schlossbesitzer die Kirche nicht zusammen mit dem einfachen Volk oder seinen Bediensteten betreten musste. Die Logen repräsentieren den Stand des Patronatsherrn. Häufig waren sie so hoch angebracht, dass sie höher als die Kanzel der jeweiligen Kirche liegen. Sie sind zumeist verglast oder vergittert, was einen gewissen Sichtschutz ermöglichste (vgl. Geräms). Auch in der künstlerischen Ausgestaltung treten Patronatslogen meist nicht gegenüber der Gestaltung von Altar und Kanzel zurück.

Siehe auch

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Literatur

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Commons: Patronatsloge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur. Mit englischem, französischem, italienischem und spanischem Fachglossar (= Kröners Taschenausgabe. Bd. 194). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X (Digitalisat auf moodle.unifr.ch, abgerufen am 14. Januar 2024), S. 355 f.
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