Provinzen Japans

ehemalige Verwaltungseinheit in Japan

Seit dem Altertum ist Japan in Provinzen ( kuni, dt. „Länder“) unterteilt.

Provinzen Japans

Ab dem Mittelalter wurden die Provinzen als politische Landesgliederung zunehmend von feudalen Fürstentümern verdrängt und waren spätestens mit dem vollständigen Zusammenbruch der einheitlichen staatlichen Ordnung in den Bürgerkriegen des 16. Jahrhunderts überkommen, wurden als primäre geographische Einteilung Japans aber durchgehend weiter genutzt und auch als Verwaltungseinheiten nie formal abgeschafft. Die zum Ende hauptsächlich zeremoniellen Verwaltungsfunktionen der Provinzen wurden erst in der Meiji-Restauration im 19. Jahrhundert endgültig abgeschafft, und die zunächst als direkte Nachfolger der Feudalgliederung eingerichteten Präfekturen wurden zur ausschließlichen politischen Landesgliederung. Nachdem sie sich in mehreren Fusions- und Grenzbereinigungswellen territorial stabilisiert und vielerorts den Provinzgrenzen angenähert hatten, ersetzten die Präfekturen die Provinzen seit dem späten 19. Jahrhundert auch zunehmend als primärer geographischer Bezugsrahmen. Aber gelegentlich werden Provinzen als geographische Bezeichnungen auch heute noch verwendet.

Geschichte

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Als Verwaltungseinheiten des Kaiserhofs

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Die Provinzen wurden im Altertum sowohl als administrative Einheiten und geografische Regionen etabliert. Jede Provinz wurde weiter in gun (früher kōri) unterteilt.

Die Provinzen wurden in Kinai (in der Hauptstadt) und 7 oder – mit Hokkaidō, eine neuzeitliche Ergänzung – 8 („Routen, Wege“, weniger wörtlich „Großlandschaften, Reichskreise“; vgl. chinesische Dao) eingeteilt. Diese Einteilung wurde Gokishichidō genannt. entsprachen in diesem Zusammenhang jedoch noch nicht frühneuzeitlich-modernen Verkehrswegen (Kaidō) wie dem Tōkaidō von Tōkyō nach Kyōto oder Kōbe.

Die obersten Provinzbeamten inkl. des Gouverneurs wurden Kokushi, älter auch kuni no tsukasa, genannt und die Hauptstädte Kokufu.

Mittelalter

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Als im Mittelalter die Macht der Zentralregierung vom Kaiserhof auf den Shōgun überging und später ganz zu schwinden begann, gab es für die Provinzen zentral bestimmte Militärgouverneure, shugo, die die vom Kaiserhof bestimmte Zivilverwaltung der Provinzen zunehmend verdrängten. Zum Ende werden diese shugo-daimyō genannt und waren schließlich praktisch eigenständige, feudale Territorialherrscher, deren Herrschaft mehr auf ihrer eigenen wirtschaftlichen und militärischen Stärke als auf einer Zentralgewalt beruhte, und deren Herrschaftsgebiete somit auch nicht mehr unausweichlich an die Provinzeinteilung gebunden waren.

Als geographische Landeseinteilung

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Wichtige der „streitenden Reiche“ (Farben) um 1550 und Provinzen (Grenzen; im Norden aber anachronistisch mit den erst in der Meiji-Restauration erfolgten Teilungen von Dewa & Mutsu)

Zum Ende der Muromachi-Zeit wurde die Funktion der Provinzen als Verwaltungseinheiten vollständig durch die Ländereien der Sengoku-Daimyō verdrängt. An Stellen, an denen die Provinzgrenzen natürlichen Grenzen entsprechen, wie es an vielen Stellen der Fall ist, konnten auch militärisch bestimmte Grenzen denen von Provinzen entsprechen; aber ein direkter Zusammenhang bestand im Krieg nicht mehr. Unter der Herrschaft von Toyotomi Hideyoshi waren die Provinzen endgültig durch die Lehen der Daimyō abgelöst.

Die nach der Reichseinigung wieder der zentralen Autorität des Shōgun untergeordneten Lehen der Edo-Zeit werden nachträglich als Han bezeichnet. Durch die besondere Ausprägung des Edo-zeitlichen Feudalismus, der an das nominelle Einkommen (Kokudaka) eines Territoriums, nicht das Territorium selbst geknüpft war, konnte ein politisch starker Shōgun Territorien so umverteilen, dass die han potentieller Rivalen militärisch oder wirtschaftlich nicht gut haltbar waren. Vor allem unter den ersten Tokugawa zu Beginn der Edo-Zeit gab es weitreichende territoriale Neuordnungen; mancherorts blieben die Grenzen danach für Jahrhunderte unverändert. Außerdem vergab er an die Hatamoto kleinere Lehen, und die in der Reichseinigung weltlich zwar weitgehend entmachteten Schreine, Tempel und Klöster durften weiter kleine geistliche Territorien behalten. Es entstand so vor allem in den zentraleren Landesteilen um die große Shogunatsdomäne (bakuryō) ein Flickenteppich mit zahlreichen Kleinterritorien, En- und Exklaven. Beispielsweise im heutigen Hyōgo, das sich in fünf Provinzen erstreckt, gab es über 100 verschiedene Territorialherrscher; manche mächtige, vor allem „äußere“ (tozama) Fürsten in Nord- und Südjapan herrschten wiederum nach wie vor praktisch über eine gesamte oder sogar mehrere Provinzen. Die Provinzen verblieben als geografische Regionsbezeichnung und die Bevölkerung gab einen bestimmten Ort oft mit der Kombination aus Provinz und Han an.

 
Auf Siebolds Material und Perrys Expedition basierende US-Karte Japans von 1855 mit Provinzeinteilung
 
Japanische Karte von 1880 mit Provinzeinteilung, einschließlich der Meiji-zeitlichen Provinzen in Ezo/Hokkaidō; für die Präfekturen (, fu und , ken) sind nur die Verwaltungssitze gekennzeichnet.

Im Boshin-Krieg und während der Meiji-Restauration wurden ab 1868 die Shōgunatsterritorien und einige wenige Rebellen- (bzw. Shogunatsloyalisten-)Han durch Fu (städtische Präfekturen) und Ken (ländliche Präfekturen) ersetzt und die übrigen Han im fu/han/ken-System zunächst als administrative Einheiten legitimiert, aber 1871 sämtlich durch Ken ersetzt. Als Teil des Adress-Systems wurden die Provinzen nicht abgeschafft, sondern spielten eine noch wichtigere Rolle. 1871 gab es 304 Präfekturen und 68 Provinzen (ohne Hokkaidō und die Provinz Ryūkyū). Die vielen Präfekturen entsprachen zunächst den feudalen Vorgängern mit ihren komplizierten Grenzen. Anschließend wurden die Präfekturen in mehreren Wellen fusioniert, geteilt und ihre Grenzen verschoben. Bis zum Ende der 1880er Jahre wurden dadurch im Wesentlichen die heutigen 47 Präfekturen gebildet, deren Grenzen an vielen Stellen mit denen der Provinzen deckungsgleich sind. Erst nach dieser Konsolidierung der Präfekturen konnten sie die Provinzen als geographischer Bezugsrahmen weitgehend ersetzen.

Bis heute sind die Provinzen durch kein Gesetz abgeschafft, sie werden aber als veraltet angesehen. Ihre Namen werden jedoch noch immer oft als Teil von geografischen Bezeichnungen, Firmennamen und Marken verwendet. So schlug der Gouverneur der Präfektur Nagano noch Anfang des 21. Jahrhunderts die Umbenennung seiner Präfektur in Shinshū vor (ein aus der Provinz Shinano abgeleiteter Name).

Provinzen

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Tōkaidō (東海道, dt. „Östliche-See-Route“)

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Tōsandō (東山道, dt. „Östliche-Gebirgs-Route“)

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Hokurikudō (北陸道, dt. „Nördliche-Land-Route“)

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San’indō (山陰道, dt. „Gebirgsrücken-Route“)

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San’yōdō (山陽道, dt. „Gebirgsfront-Route“)

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Nankaidō (南海道, dt. „Südliche-See-Route“)

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Saikaidō (西海道, dt. „Westliche-See-Route“)

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Hokkaidō (北海道, dt. „Nördliche-See-Route“)

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Detailkarten der Provinzen zu verschiedenen Zeiten finden sich auf:

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