Resolution 4 des UN-Sicherheitsrates
Die Resolution 4 des UN-Sicherheitsrats wurde am 29. April 1946 angenommen. Der Sicherheitsrat verurteilte das Franco-Regime in Spanien und bildete ein Subkomitee, welches feststellen sollte, ob die Herrschaft Francos zu internationalen Spannungen führt und falls ja, was zu tun sei.
UN-Sicherheitsrat
Resolution 4 | |
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Datum: | 29. April 1946 |
Sitzung: | 39 |
Kennung: | S/RES/4 |
Abstimmung: | Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1 |
Gegenstand: | Die spanische Frage |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1946: | |
Ständige Mitglieder: | |
CHN FRA GBR SUN USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
AUS BRA EGY MEX NLD POL | |
Spanische Flagge zur Zeit des Franco-Regimes in der Version von 1945 bis 1977 |
Abstimmung
BearbeitenDie Resolution wurde mit 10 Stimmen angenommen. Die Sowjetunion enthielt sich der Stimme. Dies ist die erste Resolution in der Geschichte des Sicherheitsrats, in der sich ein ständiges Mitglied der Stimme enthielt. Das ist insofern von Bedeutung, als in der Anfangszeit des Sicherheitsrats nicht eindeutig geklärt war, ob eine Enthaltung im Sicherheitsrat einer Nein-Stimme und damit einem Veto gleichkommt oder nicht. Der sowjetische Vertreter im Sicherheitsrat, Gromyko, der die Resolution nicht öffentlich unterstützen, aber dennoch wirksam werden lassen wollte, gab zu Protokoll, dass er seine Enthaltung auf keinen Fall als Präzedenzfall für die Behandlung der Enthaltung ständiger Mitglieder im Sicherheitsrat verstanden wissen wolle.[1]
Folgen
BearbeitenIn der Resolution 7 vom 26. Juni 1946 beschäftigte sich der Sicherheitsrat mit dem Ergebnis der Untersuchung des Subkomitees. Dieses hatte alle Fakten bestätigt, die zur Verurteilung des Franco-Regimes führten. In der Resolution 10 vom 4. November 1946 beendete der Sicherheitsrat schließlich sein Engagement in der Sache und übergab der Generalversammlung alle Akten.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Hortense Ute Demme: Hegemonialvorstellungen im Völkerrecht: Der ständige Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Frankfurt am Main, 2006, S. 965.