Schaich al-Islam

Ehrentitel für islamische Rechtsgelehrte im osmanischen Reich
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Schaich al-Islām oder Scheich al-Islam (arabisch شيخ الإسلام, DMG šaiḫ al-islām, türkisch Şeyhülislam; auch: Scheichülislam, Scheichulislam, Scheikulislam und Scheik ül-Islam) ist ein Ehrentitel für islamische Religionsgelehrte, der seit dem 10. Jahrhundert im Gebrauch ist. Im Osmanischen Reich war er der Titel für den Mufti der Hauptstadt (ab 1453 Istanbul), der gleichzeitig die oberste religionsrechtliche Autorität des Staates darstellte.

Scheich al-Islam
Abbildung eines Schaichs al-Islām, 1809

Osmanisches Reich

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Seit dem 15. Jahrhundert wurde die politische Rolle des Schaich al-Islam institutionalisiert. Symbolisch sollte diese einem Großwesir gleichgestellt sein. Im Osmanischen Reich wurden jene religiösen Oberhäupter aus der islamisch-sunnitischen Rechtsschule der Hanafiten rekrutiert.[1]

Der erste Schaich al-Islam war 1424 Mullah Fenârî und der letzte 1922 Medenî Nuri Efendi. So ergibt sich eine Kontinuität von beinahe 500 Jahren.

Als herausragende Amtsinhaber galten beispielsweise:

Raschīd Ridā kritisierte in einer im Jahre 1901 veröffentlichten Schrift, dass der Titel „Schaich al-Islām“ eine Erfindung von Königen und Emiren sei, die selbst keinerlei Bezug zur Religion gehabt hätten und diesen Titel nur deswegen eingeführt hätten, um die ungebildeten Massen zu beeindrucken.[2]

Die Jungtürken schränkten ab 1916 dieses System weitgehend ein. Nach der Gründung der Großen Nationalversammlung der Türkei im Jahre 1920 war das Amt „Scheich ul-Islam“ bis 1924 im Ministerium für Scharia und Stiftungswesen (Şeriye ve Evkaf Vekaleti) beheimatet. Der Schaich al-Islam hatte die Aufgabe den obersten Kadi (Richter) zu ernennen.

Aufgrund der Trennung von Religion und Staat wurde das Ministerium in der Türkei abgeschafft. Als Nachfolgeinstitution wurde das „Präsidium für Religiöse Angelegenheiten“ (Diyanet[3]) eingerichtet, das sich als Nachfolger des Schaich al-Islam in einem laizistischen Staat versteht.

Außerhalb des Osmanischen Reiches

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Auch in anderen Staaten wird der oberste Mufti (bzw. Obermullah) noch heute gelegentlich als Schaich al-Islam betitelt, so z. B. derzeit Allahşükür Paşazadə in Russland bzw. im Kaukasus oder der Chula Raja Montri in Thailand.[4]

Schon zu Zeiten der Sowjetunion trug der oberste Mufti von Baku den Titel Schaich al-Islam, als Zeichen dafür, dass in seinem Bereich auch Schiiten leben.[5]

Siehe auch

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Literatur

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  • Amit Bein: Ottoman Ulema, Turkish Republic. Agents of Change and Guardians of Tradition. Stanford 2011.
  • Art. „Shaykh al-Islām.“ In: Encyclopaedia of Islam Second Edition. Bd. IX, S. 399–402. (1. J. H. Kramers/R. W. Bulliet: Early history of the term. 2. R. C. Repp: In the Ottoman Empire.)
  • Richard C. Repp: The Müfti of Istanbul: A Study in the Development of the Learned Ottoman Hierarchy. London 1986.

Einzelnachweise

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  1. Amit Bein: Ottoman Ulema. S. 4.
  2. Vgl. Malcolm Kerr: Islamic Reform. The Political and Legal Theories of Muḥammad ʿAbduh and Rashīd Riḍā. Berkeley 1966. S. 178 f.
  3. Das „Diyanet İşleri Başkanlığı“ ist in Deutschland über die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion“ (DITIB) und
    in Österreich über die „Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich“ (ATIB) tätig.
  4. Encyclopaedia of Islam, Artikel über Thailand (X:430a) (Memento vom 18. August 2005 im Internet Archive) und Homepage des Sheikhul Islam Office (Thai) (Memento des Originals vom 4. Januar 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sheikhulthailand.org
  5. Martin Robbe, Gerhard Höpp: Welt des Islam – Geschichte und Alltag einer Religion, Seite 178. Urania-Verlag Leipzig 1988
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