Toleranzedikt

regierungsamtlicher Erlass (Edikt), der religiösen Minderheiten die Duldung zusichert

Ein Toleranzedikt ist ein regierungsamtlicher Erlass (Edikt), der religiösen Minderheiten die Duldung zusichert. Oftmals waren Toleranzedikte in der Geschichte von kurzer Dauer und wurden mit der Zeit offiziell oder schleichend außer Kraft gesetzt. Der Begriff hat seine Wurzeln im lateinischen Wort tolerare für „erdulden“ oder „ertragen“ (siehe auch Toleranz).

Toleranzedikte in der Geschichte

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Anmerkungen

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  1. Die politische Gleichstellung der Protestanten mit den Katholiken wird ab etwa der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts schleichend außer Kraft gesetzt. Sie wird erst während der Herrschaft (1764–1795) des Königs Poniatowski ein Thema seiner Reformen
  2. Das Toleranzedikt (29. November 1787) – Artikel beim Virtuellen Museum des Protestantismus; Stand: 7. Oktober 2008
  3. Toleránz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 15, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 742.
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