Toleranzedikt
regierungsamtlicher Erlass (Edikt), der religiösen Minderheiten die Duldung zusichert
Ein Toleranzedikt ist ein regierungsamtlicher Erlass (Edikt), der religiösen Minderheiten die Duldung zusichert. Oftmals waren Toleranzedikte in der Geschichte von kurzer Dauer und wurden mit der Zeit offiziell oder schleichend außer Kraft gesetzt. Der Begriff hat seine Wurzeln im lateinischen Wort tolerare für „erdulden“ oder „ertragen“ (siehe auch Toleranz).
Toleranzedikte in der Geschichte
Bearbeiten- 538 v. Chr. – Edikt des Kyros – erlaubt den Israeliten Heimkehr aus dem babylonischen Exil.
- 30. April 311 – Toleranzedikt des Galerius – Christentum wird geduldete Religion.
- 13. Juni 313 – Mailänder Vereinbarung (fälschlich oft Toleranzedikt von Mailand genannt) – Freiheit der Glaubensentscheidung für alle Religionen.
- 13. Januar 1568 – Edikt von Torda, Siebenbürgen – Gleichberechtigung aller christlichen Lehren, insbesondere der Katholiken, Lutheraner, Reformierten und Unitarier
- 1573 – Das Toleranzedikt der Warschauer Konföderation sichert neben der Religionsfreiheit für Minderheitskonfessionen auch volle Zivilrechte und politische Gleichstellung mit den Katholiken.[1]
- 1593 – Die Costituzione Livornina garantiert Glaubensfreiheit in der toskanischen Stadt Livorno.
- 13. April 1598 – Edikt von Nantes – Duldung der Hugenotten (widerrufen am 18. Oktober 1685).
- 1649 – Maryland-Toleranz-Akte, USA.
- 16. September 1664, Toleranzedikt im Kurfürstentum Brandenburg, Toleranz der protestantischen Konfessionen untereinander.
- 29. Oktober 1685 – Edikt von Potsdam – Aufnahme der (reformierten) Hugenotten im lutherischen Preußen.
- 1689 – Toleranzakte (toleration act), der englische König erlaubt den Dissenter eigene Gottesdienste
- 1692 – Der chinesische Kaiser Kangxi gestattet die Jesuitenmission in China.
- 29. März 1712 – Toleranzedikt des Grafen Ernst Casimir in Büdingen. Es garantierte „vollkommene Gewissensfreiheit“ und verlangte im Gegenzug, sich „im Bürgerlichem Wandel gegen Obrigkeit und Unterthanen sowohl als in ihren Häusern ehrbar, sittsam und christlich sich aufzuführen“. Eigentliches Ziel war es, dem von Krieg und Pest verursachten Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken.
- 17. Juni 1773 Toleranzedikt von Katharina II. als Reaktion auf die innenpolitischen Auseinandersetzungen mit den muslimischen Tataren. Im Toleranzedikt versprach sie die Duldung aller religiösen Bekenntnisse im Russischen Reich, ausgenommen die große Zahl von Juden, die seit der Ersten Teilung Polens ihre Untertanen waren.
- 13. Oktober 1781 – Toleranzpatent Josef II. – Duldung zuvor in Österreich verfolgter Minderheiten.
- 1784 – Toleranzedikt von Kurfürst Clemens Wenzeslaus von Sachsen – Duldung von Protestanten im Kurfürstentum Kurtrier.
- 29. November 1787: Ludwig XVI. erlässt das Edikt von Versailles zugunsten der Hugenotten.[2]
- 11. März 1812 – Friedrich Wilhelm III. von Preußen erweitert durch das Preußische Judenedikt die Rechte von bereits in den altpreußischen Landesteilen eingebürgerten Juden.
- 30. März 1847 – Toleranzedikt Königs Friedrich Wilhelm IV. von Preußen[3] – Unter anderem wird der Kirchenaustritt erlaubt.
- 30. April 1905 - Russisches Toleranzedikt von 1905, mit dem allen Volljährigen die freie Wahl der Konfession gestattet wurde.
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ Die politische Gleichstellung der Protestanten mit den Katholiken wird ab etwa der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts schleichend außer Kraft gesetzt. Sie wird erst während der Herrschaft (1764–1795) des Königs Poniatowski ein Thema seiner Reformen
- ↑ Das Toleranzedikt (29. November 1787) – Artikel beim Virtuellen Museum des Protestantismus; Stand: 7. Oktober 2008
- ↑ Toleránz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 15, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 742.