Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist ein deutsches Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren von großen Verkehrsinfrastruktur-Projekten in den Neuen Bundesländern.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin
Kurztitel: Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
Abkürzung: VerkPBG (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 910-8
Erlassen am: 16. Dezember 1991
(BGBl. I S. 2174)
Inkrafttreten am: 19. Dezember 1991
Letzte Änderung durch: Art. 464 VO vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474, 1542)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. September 2015
(Art. 627 VO vom 31. August 2015)
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Regelungen

Bearbeiten

Das Gesetz ermöglicht es, in den neuen Bundesländern auf ein Raumordnungsverfahren zu verzichten. Wird ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, ist es binnen sechs Monaten abzuschließen. Die Auslegung der Planunterlagen hatte spätestens drei Wochen nach deren Eingang bei der entsprechenden Behörde zu erfolgen. Drei Monate Zeit blieben anschließend für Erörterung und Stellungnahme. Anfechtungsklagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss wurden in erster und einziger Instanz am Bundesverwaltungsgericht entschieden.[1]

Geschichte

Bearbeiten

Das Gesetz wurde im Mai 1991 durch den Bundesverkehrsminister Günther Krause dem Bundeskabinett vorgelegt und stieß auf dessen Zustimmung.[2] Gegen das Gesetz richtete sich ein weitreichender Widerstand, der bis vor das Bundesverfassungsgericht reichte. Das Gesetz wurde 1991 beschlossen.[3] Der im ursprünglichen Entwurf vorgesehene generelle Verzicht auf ein förmliches Raumordnungsverfahren wurde abgemildert und die Entscheidung darüber den Ländern übertragen.[2] Am 1. Dezember 1993 trat das erste von mehreren Investitionsmaßnahmegesetzen, mit denen in Teilabschnitten der VDE-Projekte ein Planfeststellungsverfahren vermieden werden sollte, in Kraft.

Das zunächst bis Dezember 1996 befristete Gesetz wurde auf Antrag einiger Bundesländer bis Ende 1999 verlängert. Die Erfahrungen aus dem Gesetz führten zu dem 1993 beschlossenen Verkehrswegeplanungsvereinfachungsgesetz, das auch in den alten Bundesländern zu verkürzten Planungszeiten führen sollte. Umweltschutzverbände kritisierten, dass im Zuge der beschleunigten Verfahren der Bürger den Eindruck erhalte, dass große Verkehrsprojekte ohnehin nicht mehr geändert oder verhindert werden könnten.[4] Mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 1996 wurden die Vereinfachungen im Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes und der Länder nachvollzogen.[5]

Die durchschnittliche Verfahrensdauer von Straßen- und Schienenverkehrswegeprojekten hätte sich, im Vergleich zu ähnlichen Verfahren in den alten Bundesländern, von je zwei auf rund ein Jahr halbiert.[6]

1995 wurden nach dem Gesetz 141 Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben, im Jahr 1996 108 Klagen. 1996 wurden 88 Klagen entschieden. Bis zu Entscheidung vergingen 1996 im Durchschnitt zehn Monate.[7] Revisionsverfahren nach dem Gesetz dauerten durchschnittlich 14 Monate.[5]

Das Gesetz war bei Inkrafttreten in seinem § 1 ursprünglich bis zum 31. Dezember 1995 (Verkehrswege der Bundeseisenbahnen bis 31. Dezember 1999) befristet. Diese Frist wurde mehrfach verlängert, zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben und dessen Berichtigung auf den Ablauf des 16. Dezember 2006.[8]

Siehe auch

Bearbeiten

Der Schweizer Bundesrat erließ mit dem Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Plangenehmigungsverfahren ein ähnliches Gesetz.[9]

Der im Bau befindliche Flughafen Berlin Brandenburg (BER) wurde nach diesem Gesetz vereinfacht genehmigt, die Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht dazu fanden Anfang 2006 statt, am 16. März 2006 erging das Urteil.[10][11]

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit (Hrsg.): Profis für das Projektmanagement: Die Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbH stellt sich vor. 16-seitige Broschüre, Berlin, 1993.
  2. a b Carl Graf Hohenthal: Deutsche Einheit auf der Schiene, zu Wasser, auf der Straße. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Dezember 1994.
  3. Christian Tietze: Neubaustrecke Hannover – Berlin zum Fahrplanwechsel in Betrieb. In: Eisenbahn-Revue International. Heft 11, 1998, ISSN 1421-2811, S. 497–503.
  4. Frank Hornig: Rechtsreform beschleunigt Verkehrswegebau in Ostdeutschland. In: Handelsblatt, Nr. 23, 1. Februar 1996, S. 6.
  5. a b Siegfried Mängel: Verkehrsprojekte Deutsche Einheit „Schiene“: Versprechen eingelöst. In: Der Eisenbahningenieur. Band 65, Nr. 8, 2015, ISSN 0013-2810, S. 10–15.
  6. Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit (Hrsg.): Verkehrsprojekte Deutsche Einheit. Schienenwege. Schnelle Wege für morgen. Eine Information für den Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages. Gespräch mit Herrn Prof. Dr. S. Mängel, Sprecher der Geschäftsführung der Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbH (PB DE) am 23. November 1995 in der Parlamentarischen Gesellschaft Bonn. Bonn, 23. November 1995, ohne Seitennummerierung.
  7. Im vergangenen Jahr weniger neue Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 43, 20. Februar 1997, S. 5.
  8. BGBl. 2006 I S. 2833, ber. 2007 I S. 691.
  9. Beat Intergand, Alex Regli, Walter Schneebeli: Der lange Weg zur Plangenehmigung. In: AlpTransit Gotthard AG (Hrsg.): Das Jahrhundertbauwerk entsteht (= Gotthard-Basistunnel – der längste Tunnel der Welt). 1. Auflage. Band 2. Stämpfli Verlag, Bern 2010, ISBN 978-3-7272-1211-6, S. 33–37.
  10. Monika Köpcke: BER: Vor zehn Jahren - Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Flughafenbau zurück. Deutschlandfunk, 16. März 2016, abgerufen am 23. Januar 2019.
  11. Ullrich Fichtner, André Geicke, Matthias Geyer, Andreas Wassermann: Made in Germany. In: Der Spiegel. Nr. 34. Hamburg 19. August 2017, S. 72 f.
  NODES
INTERN 1