Wikipedia:Auskunft

Letzter Kommentar: vor 25 Minuten von Würstlfürstl98 in Abschnitt Speicherplatzarmes Linux
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10. Dezember

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Stromnetzüberlastung durch Balkonkraftwerke?

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Die schiere Menge an Balkonkraftwerken, so wurde mir geflüstert, soll ein ganz großer Faktor bei der Gefahr der Überlastung des Stromnetzes sein. Klar, Kleinvieh und Mist und so, aber wenn ich sehe, wie „viele“ es davon gibt im Vergleich zu Dachanlagen oder aufgeständertem PV, kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, dass es ausgerechnet daran liegen soll, dass diese Kleinstanlagen ja kaum abregelbar sind. Neutrale Quellen finde ich zu dieser Problematik nicht (wo „Zappelstrom“ ernsthaft erwähnt wird, höre ich tendentiell auf zu lesen). Daher die Frage, weiß die Schwarmintelligenz etwas darüber? --L47 (Diskussion) 13:41, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Könnte der Flüsterer das hier gemeint haben? Überlastung des individuellen, lokalen Stromnetzes? 2A01:E0A:E6D:C910:C522:2DD7:A90E:D15D 14:22, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Laut Statistika: „Im dritten Quartal 2024 waren rund 714.000 Balkonkraftwerke in Deutschland im Betrieb“ Laut Verordnung: „Seit Mitte Mai 2024 darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung“ Also eine maximale Peakleistung von etwas mehr als 0,55 MW. Da deutschlandweit verteilt, sehe ich, zumindest momentan, keine akute Gefahr einer Netzüberlastung. Alleine meine Dachanlage hat rund 3 % dieser Peakleistung.--Elrond (Diskussion) 15:02, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke für die Zahlen. Aber etwas mehr als 0,55 GW, oder? Wäre auch etwas komisch, wenn man mit zig tausend davon nur ein paar hundert Wasserkocher betreiben könnte. ;) Trotzdem kein besonders großer Brocken im Vergleich zu ca. 96 GW installierter PV insgesamt laut Fraunhofer ISE [1]. --L47 (Diskussion) 16:06, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Viel schlimmer sind die PV-Anlagen, die mehr Einspeisegebühr bekommen als der Strom zu manchen Zeiten kostet. D.h. der Strom kostet mittags 0 cent (+Netzgebühr), aber die bekommen 8 cent. --2001:16B8:B89B:CA00:964:CF4F:30C8:B870 18:59, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wieso sollte das allgemeine Stromnetz durch (max.) 800-W-Einspeisungen belastet werden? Der Strom wird doch vornehmlich selbst verbraucht! Häng Deine Gefriertruhe und Deinen Kühlschrank dran, dann ist nicht mehr viel übrig zum Einspeisen. Einspeisung ist zudem gar nicht das Ziel der Balkonkraftwerke. Wenn man mal die Einwände im Vorfeld der neuen gesetzlichen Regelung anschaut, kam von gar niemandem Besorgnis wegen des Stromnetzes. Ich glaube, Du überschätzt das massiv. Gute Infos zum Thema gibt's übrigens beim Akkudoktor. --Schwäbin 19:47, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Du brauchst dringend einen neuen Kuehlschrank. --Timo 23:59, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nur, wenn Du davon ausgehst, dass man mit einem Balkonkraftwerk in Deutschland ganzjährig und rund um die Uhr die vollen 800 Watt reinkriegt ... --Schwäbin 18:02, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Szenario, weswegen es Probleme geben könnte: Im Netz liegen mehrere Trafos hintereinander: Das "Kraftwerk" (diese Dinger mit Feuerung, Dampfkessel und Turbine, also "größeres") erzeugt an den Generatorklemmen Mittelspannung, in der Gegend von 20-30 kV, die mit "Maschinentrafos" auf die Hochspannungsebene transformiert wird. Die Leistung geht dann über Fernleitungen und wird verbrauchernäher immer weiter heruntergespannt, zuletzt vom "Stadtnetz", was wieder Mittelspannung ist, mit Ortsstationen in die Niederspannungsnetze, die dann in den heimischen Steckdosen enden. Hier brauchen wir nur den Ortstrafo zu betrachten. Die Trafos sind vergleichsweise hohe induktive Widerstände, an den bei Belastung ziemlich viel Spannung abfällt. Freundlicherweise stört das nicht weiter, weil der induktive Spannungsabfall senkrecht auf dem Laststrom steht und sich deswegen der Betrag der Sekundärspannung unter Last kaum ändert. (Extremes Zahlenbeispiel: Leerlaufspannung 400 V, Spannungsabfall am Trafo 100 V, ergibt eine Sekundärspannung unter Last von 387 V; der Spannungsabfall der Sekundärspannung macht also bloß etwas über 3 % aus.) An den Trafo schließt sich dann noch die teilweise ziemlich lange Niederspannungsleitung an, und die hat einen erheblichen ohmschen Widerstand. Manche Abnehmer sind daran trafonah angeschlossen, andere am Ende. Wenn die Leitung nun belastet wird, sinkt die Spannung am Ende. Der Netzbetreiber hat nun durch entsprechende Auslegung dafür zu sorgen, daß die Spannung immer im zulässigen Toleranzbereich von 400 V ± 10 % bleibt; sie ist trafonah notwendigerweise am oberen und trafofern eher am unteren Ende des zulässigen Bereichs. Wenn nun an einem lastarmen Tag - Sonnenschein am Sonntagmittag - die PV-Anlagen nahe am Maximum produzieren, wird zwangsläufig Leistung aus dem Niederspannungsnetz ins Mittelspannungsnetz rückgespeist. Dadurch kann die Niederspannung unzulässig hoch werden, und dagegen kann man auch kaum etwas machen. "Überlastung" bedeutet hier also nicht, daß zuviel Strom fließt, sondern, daß die Lastflußrichtung ungünstig, nämlich "verkehrt herum" ist, und sich dadurch die Spannungstoleranz nicht mehr einhalten läßt. Auch, wenn das nach "fauler Ausrede" klingt: Es ist einfach so. --77.1.179.56 17:04, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das "Ziel" ist irrelevant: Sie tun es einfach. Und das Wort "Überlastung" ist irreführend: Es geht nicht darum, daß es mehr Verbrauchsnachfrage gibt, als geliefert werden kann. Das Problem ist die Rückspeisung aus dem Niederspannungsnetz in das vorgelagerte Mittelspannungsnetz. Das Mittelspannungsnetz stört das nicht, aber auf der Niederspannungsseite kann dadurch die Spannung zu hoch werden. Und das wiederum finden die Abnehmer nicht so gut, deren angeschlossene Geräte dadurch kaputtgehen. Natürlich gibt es technische Möglichkeiten. Aber die haben alle gemeinsam, daß sie Geld kosten. (Was ginge? 1. Noch einen Trafo neben den Ortstrafo stellen und noch ein Niederspannungsnetz in der Ortschaft vergraben - das "alte" dient ganz normal wie vorher der Versorgung der Abnehmer, die neuen Geräte sind zur Rückspeisung der Solarleistung "in die große weite Welt" vorgesehen. - Bewertung: Vergiß es, das wäre eine totale Schnapsidee. 2. Die Solarstromer kriegen die Auflage, jeweils soviel induktive Blindlast ans Netz zu hängen, daß der dadurch verursachte Spannungsrückgang genau der Spannungsüberhöhung durch die Rückspeisung entspricht, sie also kompensiert. (Die intelligentere, weil kostengünstigere Lösung wäre, daß der Netzbetreiber einen entsprechenden Regler am Trafo einbaut und die Kosten anteilig auf die Einspeiser umlegt.) Das ist nur so: Das machen die nicht, weil sich das nicht lohnt - lieber verzichten sie auf PV.) Und damit nützen theoretische technische Möglichkeiten nichts, wenn die nicht auferlegbar sind, weil nicht serienmäßig eingebaut, und sich nicht lohnen. - Die öffentliche Diskussion krankt übrigens u. a. daran, daß sowohl "Meckerfritzen" als auch Befürworter in der Regel keine Ahnung von den technischen Zusammenhängen haben und gewöhnlich dummes Zeug zusammenfabulieren. Wie man u. a. an dem schwachsinnigen Begriff "Überlastung" sieht. --95.116.158.67 08:39, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Welches Stromnetz, bzw. welcher Teil davon? Dem Uebertragungsnetz mit den Hoechstspannungen sind die paar Amateuranlagen egal. Je Kleinteiliger es wird, desto eher fallen ein paar eng nebeneinander stehende Kleinanlagen ins Gewicht. Vor ein paar Jahren ging mal das Schreckgespenst der "Zahnarztallee" um: Ein relativ kleiner elektrischer Anschluss (Strasse) an dem reiche Haushalte mit privater Schnelladestation fuers Elektroauto haengen. Rechnerisch bist Du da schnell am Limit fuer das die Leitung in Deiner Strasse normalerweise ausgelegt ist. Ob das Problem jemals real existiert hat weiss ich nicht. PV ist im Prinzip das Gleiche, nur mit weniger Einzelleistung aber systematisch viel Gleichzeitigkeit. Obs relevant ist: keine Ahnung. Ich habe in der Vergangenheit oft versucht von durchaus gutwilligen Forschern aus dem Gebiet Verteilnetze sinnvolle Informationen zu aehnlichen Fragen zu bekommen. Aber die Antwort war irgendwie immer "kann man pauschal nicht sagen, jedes Netz ist anders". Praktisch gibt es Verantwortliche dafuer, dass das Stromnetz funktioniert: Die zahlreichen Netzbetreiber. Die wissen hoffentlich vorher, falls sie ein Problem bekommen. Kann man ja anhand eines konkreten Netzes und Zubauszenarien recht einfach durchsimulieren. --Timo 23:56, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Irgendein Mittel-/Niederspannungsverteilnetzguru hat mal gesagt, für eine Vollelektrifizierung des deutschländischen Kraftverkehrs sei eine Verdopplung der installierten Niederspannungsscheinleistung nötig, also doppelt so viele gleichgroße Niederspannungsstationen (Trafohäuslein) oder genausoviele doppelt so große Niederspannungsstationen (Trafohäuslein) mitsamt adäquater (doppelten Querschnitts) Verkabelung und Uplink ins 63–380-kV-Netz nötig. Tatsache ist, dass der Lastabwurf angemeldeter Photovoltaik genau dann erfolgt, wenn die Sonne scheint und gerade Schwachlast herrscht, weil die Netzbetreiber ihr Netz noch nicht auf bayerische Verhältnisse (Maximalrückspeisemöglichkeit bei Schönstwetter) gebracht haben. --Rôtkæppchen₆₈ 00:55, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Gilt das generell oder nur für die Annahme einer weiterhin weitgehend zentralisierten Stromerzeugung? Mal laienhaft gedacht: Wenn mein E-Auto meinem Niederspannungsanschluss in etwa so viel Leistung entnimmt, wie meine PV gleichzeitig erzeugt, dann sollte doch das Netz außerhalb meines Zählerschranks gar nichts davon mitbekommen, oder? Entsprechend kann sich das im Niederspannungsnetz eines Wohngebiets verteilen, ohne dass der nächste Mittelspannungstrafo groß gekitzelt wird. --Kreuzschnabel 16:23, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Rechnung stimmt leider nur bedingt, denn die Blindlast P ist selten = 0. Und Blindlast bzw der dadurch entstehende Blindstrom ist etwas, dass die Netzbetreiber nicht mögen. Denn Wirk- und Blindstrom müssen bei der Berechnungsbemessungen addiert werden. Oder eben um bei deiner Aussprache zu bleiben Kreuzschnabel. Wenn P ≠ 0 ist, wird der Trafo eben doch "gekitzelt", auch wenn es rechnerisch eine Wirkleistung von 0 W ergibt. Das Netz muss eben nicht nur fähig sein die Wirkleistung der PV-Anlagen abzunehmen, sondern auch mit den kapazitive oder induktive Phasenverschiebungen durch diese Anlagen klar kommen.--Bobo11 (Diskussion) 16:44, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wäre die Belastung des Stromnetzes ohne besagte PV-Anlage also kleiner als mit? Szenario, ich lade mein E-Auto. --Elrond (Diskussion) 17:29, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nein! Außerdem müssen Verbraucher und Einspeisungen genau deswegen schon lange eine PFC haben, um den Blindstrom klein zu halten. Die "Netzüberlastung" erlebe ich zuhause tatsächlich manchmal. Mein Vermieter hat ein über Jahrzehnte zusammengestückeltes Sammelsurium an PV-Anlagen und wir sind am Anus der Welt am Ende der Leitung. Das Schlimmste was hier passiert, ist, dass sich bei viel Sonne der Batteriespeicher abschaltet, weil ihm die Netzspannung zu hoch ist. Der Speicher speichert also nicht den schönen PV-Strom. Das heißt aber nichts, denn der Hersteller des Speichers hat sich in vergangenen Jahren nicht gerade mit Qualitätsware verdient gemacht. --2.175.24.187 09:32, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das geht genau dann in die Grütze, wenn die Einspeisung die Last im NS-Netz übersteigt und die Leistung am Ortstrafo "verkehrt herum" fließt. --95.116.158.67 08:51, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das Problem sind die nicht angemeldeten und nicht abwerfbaren Balkonkraftwerke, die hirn- und sinnlos wie blöde einspeisen. Und wenn das tausendmal gut geht: Die fünf Minuten im Jahr, in denen sie dadurch Überspannung erzeugen und angeschlossene Verbraucherelektronik killen, sind fünf Minuten zuviel und für den Netzbetreiber nicht akzeptabel. --95.116.158.67 08:46, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Und was soll unter diesen Umständen der arme Gesetzgeber da machen? --95.116.158.67 08:53, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Erst einmal muss eine bezahlbare technische Lösung gefunden werden, die Nieder- und Mittelspannungsnetze rückspeisesicher zu machen. Dann könnte der Gesetzgeber die Nieder- und Mittelspannungsnetzbetreiber verpflichten, ihre Netze so zu ertüchtigen, dass angemeldete Photovoltaikanlagen bei Schönstwetter nicht mehr abgeworfen werden müssen und unangemeldete Photovoltaikanlagen nicht stören. --Rôtkæppchen₆₈ 13:30, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es scheitert an "bezahlbar". Die noch günstigste Lösung wäre, den ganzen Einspeisern aufzuerlegen, oberhalb bestimmter Spannungsgrenzen nicht einzuspeisen. Sie müssen den schönen Sonnenschein nicht ungenutzt scheinen lassen, sondern können damit Batterien laden. Nur: Das lohnt sich schon wieder nicht. PV-Module sind billiger geworden - Batterien tendenziell nicht, die werden wegen der zunehmenden E-Mobilität immer teurer. Aber schon "nicht einzuspeisen" ist teuer: Da die Balkonkraftwerke bisher nicht wissen, daß sie das zeitweise nicht dürfen, müßten die WR nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden - letztlich auch "unbezahlbar". (Und nebenbei führen erzwungene Lastabwürfe auch zu Instabilitäten: 100 Balkonkraftwerke speisen insgesamt 10 % Leistung zuviel ein - die Spannung steigt unzulässig. 100 Balkonkraftwerke werfen die Last ab - die Spannung bricht ein. 100 Balkonkraftwerke schalten sich wieder zu... ad infinitum. Gut, das ließe sich mit einem standardisierten P-U-Regelregime ähnlich der Spannungs-Frequenz-Regelung bei den "Großen" hinkriegen, das die Leistung "weich" regelt, aber das müßte auch erstmal eingebaut werden.) So ein bißchen ginge auch hochspannungsseitig probabilistisch: Die lokale Netto-Netzlast ist gut prognostizierbar. Wenn die zu klein wird, kann man einfach im USW die Mittelspannung runterregeln. Dann können die Ortsstationen ruhig rückspeisen, die NS bleibt trotzdem in der Toleranz. - Es gibt noch ganz andere Erwägungen aus dem Katastrophenschutz: Bei Mangellagen gibt es derzeit nur die Möglichkeit der Rationierung, was temporäre Stromsperren reihum bedeutet. Technisch ist das wie vor hundert Jahren auch derzeit nur so realisierbar, daß in den USW einzelne Mittelspannungsabgänge abgeschaltet werden, und dann sind alle angeschlossenen Ortsstationen und die von denen versorgten Verbraucher "schwarz". Wünschenswert wären natürlich "privilegierte" Verbraucher wie Arztpraxen oder andere systemrelevanten Einrichtungen. Ich hatte mal eine "Schubladenvorschrift" vorgeschlagen, nach der kommunale Behörden eine kritische Versorgungslage ausrufen und einen Maximalverbrauch anordnen können. Dann ist der Strom an sich noch da und Telekommunikation und Beleuchtung funktionieren noch, aber Wärmegeräte usw. sind dann halt tabu (wofür begründete Ausnahmen beantragt werden können). Wurde mit der Begründung abgelehnt, daß "freiwillige" Beschränkungen nicht funktionieren... (Als ob das so freiwillig wäre, rote Ampeln zu beachten und sie nicht einfach zu ignorieren.) Sowas läßt sich in zwei verschiedenen Intensitätsstufen realisieren: 1. Die Smartmeter "petzen", wenn die Abnahmeleistung unerlaubt überschritten wird. 2. Die klemmen den betreffenden Abnehmer einfach ab. Und das ginge auch bei Einspeiseüberschreitungen. Ist halt die Frage, was wir uns wieviel kosten lassen wollen. --95.116.158.67 21:58, 14. Dez. 2024 (CET)Beantworten
DDDaaannnkkkeee!!! (weil man IP-Beträgen sonst nicht danken kann). --Rôtkæppchen₆₈ 02:42, 15. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Quatsch. Nicht nur Solarmodule sind derzeit preislich massiv auf dem Weg nach unten, sondern auch Batterien - und die werden jetzt auch rasant zunehmend bei Steckersolar- und Privatanlagen verwendet. (Auch wenn die Verwendung von Akkus im Privathaushalt weniger netz-effizient ist als ausserhalb, aber so will es die dumme Politik ja) --  itu (Disk) 14:17, 16. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Und die Sonne hört pünktlich zu scheinen auf, wenn die Batterie voll ist. --Rôtkæppchen₆₈ 16:12, 16. Dez. 2024 (CET)Beantworten
So wie ich das mitbekomme was derzeit an Batterien verbaut wird, deutlich früher (selbst im Sommer). --  itu (Disk) 13:47, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Was auf die Frage führte, wie man PV und Batterien eigentlich richtig dimensioniert. Batterien werden durch eine gewisse Anzahl von Ladezyklen charakterisiert - nehmen wir mal optimistisch an, es wären 10.000. (Ich postuliere, Teilladungszyklen gehen entsprechend anteilig in die Lebensdauer ein: Wenn diese hypothetische Batterie also 10.000 Voll-Ladezyklen aushält und dann tot umfällt, wären es bei jeweils halber Ladung und Entladung dann also 20.000 halbe Zyklen.) Eine Zielgröße wäre also, die Batteriekapazität so klein zu wählen, daß die Zyklen in möglichst kurzer Zeit "heruntergeritten" werden, denn umso geringer ist die anteilige Kapitalbindung pro Zyklus. Die Dimensionierung der PV-Module sollte so erfolgen, daß die erzeugte Leistung möglichst viel sonst teuer zuzukaufenden Netzstrom substituiert und möglichst wenig niedrig vergüteten erzeugten Strom an das Netz "verschleudert". Die Pufferbatterie sollte diese Zielsetzung unterstützen. Was dabei herauskommt, läßt sich nicht so generell feststellen, weil es von den Hardwarepreisen, dem Marktzins und den Strompreisen sowie der Einspeisungsvergütung abhängt. Und all das ist schlecht prognostizierbar und läßt sich auch nicht "politisch gestalten", weil sämtliche Marktteilnehmer, auch die Kraftwerks- und Netzbetreiber, natürlich ökonomische Rahmenbedingungen zu beachten haben. "Senkung der Netzentgelte" ist also ein frommer Wunsch: Wer soll die durch Errichtung und Betrieb tatsächlich anfallenden Netzkosten denn bezahlen? Etwa der Steuerzahler? Warum sollte er das tun? Wobei die Situation auch instabil werden kann: Wenn hohe Netzentgelte das Medium verteuern, können Abnehmer darauf in der Weise reagieren, daß sie die Abnahme reduzieren und durch Eigenerzeugung substituieren. Dadurch wird der Anteil der Netzentgelte noch höher, bzw. wird die Netzkapazität reduziert. Städtische Erdgasnetze werden derzeit teilweise bereits stillgelegt. Diese Entwicklung kann dazu führen, daß das Verbundnetz substantiell geschwächt wird und partiell zerfällt. Niederspannungsnetze für Wärmepumpen und E-Mobilität ertüchtigen? Muß das wirklich so sein, ist das eine realistische Erwartung oder vielleicht eine gigantische Fehlplanung? Wozu braucht man denn Wärmepumpen? Es gibt gar keinen Heizwärmebedarf, weil richtig konstruierte Gebäude gar keine benötigen. Und was da noch an Wärmebedarf anfällt, wird wohl vorwiegend aus der Abwärme der in Wärmekraftkopplung betriebenen Eigenerzeugungsanlagen gedeckt werden. Traktionsbatterien aus dem Hochspannungsnetz laden? Wozu das denn? Wenn man mal das dümmliche, wenig kenntnisreiche Politikergeschwätz ausblendet, gibt es viele offene Fragen. Ich vermute, daß sich mit dem spitzen Bleistift gerechnet heimische Batteriespeicher überhaupt nicht rechnen. --95.112.137.57 22:04, 18. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Doch sie rechnen sich. Vor vielleicht 2 Jahren war die ökonomische Rentabilität noch als grenzwertig einzuschätzen, aber mittlerweile sind eben, wie gesagt die Batterie-Preise massiv im Sinkflug, so dass die Rentabilität von Batterien bei Photovoltaik wohl immer deutlich gegeben ist. --  itu (Disk) 16:33, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es mag wohl eher daran liegen, daß die Strompreise kriegs- und inflationsbedingt so explodiert sind. --2.241.51.121 03:51, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die günstigste Lösung dürfte sein, 1 Windung vom Ortsnetz Transformator abzuwickeln (oder alternativ die Mittelspannung etwas zurückzunehmen. Die Idee wäre, das Verbrauchernetz nahe am unteren Limit zu fahren, dann ist nämlich die Spannung bei Einspeisung nämlich keine Überspannung mehr, sondern nur noch an der oberen Grenze der Norm. --176.0.133.123 01:13, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Verringerung der Niederspannung erhöht den Strom (weil die thermostatisch geregelten Geräte längere Einschaltzeiten haben), was dann zu erhöhten Stromwärmeverlusten im Netz führt. Ob das mal so günstig ist? Mal abgesehen davon, daß ein Umbau der Trafos das Gegenteil von preisgünstig ist und an der Mittelspannung viele Trafos dranhängen. --95.112.113.160 02:42, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Und abends wickelst Du dann bei allen Trafos die Windung wieder drauf, weil abends und nachts die ganzen Wärmepumpen dafür sorgen, dass ohne die fehlende Windung die Niederspannung normwidrig zu niedrig ist. --Rôtkæppchen₆₈ 12:45, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
^ Der Elrond hat also eine PV-Anlage mit 3 % der Peakleistung aller Balkonkraftwerke hierzulande auf dem Dach, also ungefähr 40000 Standardmodule ... wahrscheinlich die grösste Solardachanlage der Welt, wenn nicht gar das grösste Solarkraftwerk ... --  itu (Disk) 17:39, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten

17. Dezember

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Listerien

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Es steht leider nicht im Artikel: Angenommen, man befürchtet, ein Lebensmittel könnte mit Listerien belastet sein. Ist es dann, wie beim Bakterium Clostridium botulinum, ausreichend, es kurz vor dem Verzehr zu erhitzen, um ein Infektionsrisiko auszuschließen? --2.241.25.239 01:18, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Da steht nix von Erhitzen gegen das Infektionsrisiko. --2.173.149.228 03:59, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Zitat aus https://www.test.de/Listerien-in-Lebensmitteln-Darauf-sollten-Sie-achten-1849205-0/: „Durch Kochen, Braten und Pasteurisieren werden Listerien abgetötet. Voraussetzung: Für mindestens zwei Minuten muss die Temperatur im Kern des Lebensmittels mindestens 70 Grad Celsius betragen.“ --178.115.67.143 06:46, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Bei Botox geht es im Gegensatz zu Listerien nicht um eine Infektion, sondern um eine Vergiftung. --BlackEyedLion (Diskussion) 07:15, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ja nein. Das Erhitzen zerstört tatsächlich die BoNT. Aber durch die "Botulinum-Kochung" (und vor allem durch eine Tyndallisation) können auch die "widerborstigen" Cl-B-Sporen "entschärft" werden. (Die sind aber normalerweise nicht das Problem.) Meine unausgesprochene Frage im Hinterkopf war eigentlich, wie gefährlich "Gammelfleisch" eigentlich wirklich ist, bzw. auch, wieso es beim Fleischskandal bei Wilke eigentlich Tote gegeben hatte. OK, die Produkte aus diesem kriminellen Dreckstall waren zweifellos verseucht. Aber die wurden doch schließlich nicht ungekocht verfüttert? --95.116.168.85 07:31, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das BfR hält zwei Minuten über 70°C für ausreichend (Merkblatt). Es ist aber unbedingt darauf zu achten, Kreuzinfektionen auszuschließen.--Meloe (Diskussion) 08:37, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Und was hatte die Toten dann nun umgebracht? OK, Kausalität ist so eine Sache... Die Fakten: Es gab Tote in Einrichtungen, bei denen Listerien nachgewiesen wurden, und auch noch mit identischen Genomen ([2]). Als Gemeinsamkeit wurde die Belieferung durch Wilke ausgemacht. Bei Wilke wurden skandalöse hygienische Zustände festgestellt, der Betrieb wurde (verspätet) geschlossen. Aber: Wurden die Geschädigten denn mit ungegarten Fleischprodukten ernährt? Waren die festgestellten Listerieninfektionen krankheits- und todesursächlich? Die Geschädigten gehörten alle vulnerablen Gruppen mit hoher Mortalität an. Da Listerieninfektionen häufig sind, wird man die bei beliebigen Stichproben von Proben von Verstorbenen aus diesen Gruppen oft finden. Rätselhaft ist dabei nur das Ergebnis der Typisierung. Aber beweiskräftig? --95.116.168.85 10:31, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
PS. Ja gut, Wurst wird beim Verbraucher nicht gekocht. --95.116.168.85 10:34, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
 
Ungegartes Fleischprodukt
Ungegarte Fleischprodukte sind z.B. Rohwurst und Rohschinken. --Rôtkæppchen₆₈ 11:07, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nachdem im Artikel Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren spezifisch Brühwursten genannt wurden, muss man von einer Infektion nach dem Erhitzen ausgehen. Zu vermuten wären Schmierinfektionen, beispielsweise durch Aufschnittmaschinen. Hier wären Rohwursten aufgrund des niedrigen pH-Wertes, der stark reduzierten Feuchtigkeit und des Rest-Nitritgehalts eher weniger anfällig, bzw. besser gegen Kontamination geschützt. Yotwen (Diskussion) 13:28, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Auf Deutsch lautet der Plural von "Wurst" "Würste". Wursten nennt man die Tätigkeit, bei der Würste hergestellt werden. - Ansonsten: Stimmt alles, wird wohl so gewesen sein. Beantwortet nur nicht meine nicht explizit gestellte Frage: Wenn man eine Packung "etwas müffeliges Gammelfleischprodukt" hat, wie gefährlich ist das wirklich? Roh essen ist wahrscheinlich nicht die beste Idee, aber wenn man diese "kontaminierte" Brühwurst beispielsweise kleinschneidet und in der Suppe mitkocht bzw. das ungekühlt gelagerte Hähnchen oder den Gyros brät, kann man sich dann noch was einfangen? Bzgl. Listerien offenbar nicht, die werden durch das Kochen wirksam inaktiviert. Was gibt es denn sonst noch? BoNT werden auch entschärft, vermutlich auch Salmonellen. Und sonst? Kann es vielleicht sein, daß die "Lebensmittelvergiftung" gar nicht aus dem Kochtopf kommt, sondern von den ungewaschenen Händen im Haushalt bzw. den versifften Putzlappen in der Küche? (Gammelfleisch: Über Geschmack läßt sich streiten, aber haut goût ist im Grunde auch nichts anderes als "ein bißchen angegammelt".) Um es also nochmal deutlich klarzustellen - und das gehört in den Listerien-Artikel rein - beim Verbraucher vor dem Verzehr erhitzte (gekochte) Speisen sind (diesbezüglich) sicher; die Erkrankungen bzw. Todesfälle sind auf Produkte zurückzuführen, die bereits im Lieferzustand mit Listerien belastet waren und üblicherweise vor dem Verzehr nicht erhitzt werden wie z. B. Wurst als Brotbelag. Kontaminiertes Hackfleisch in selbstgemachten Frikadellen kann man also essen, aber als Hackepeter nicht. --95.116.168.85 21:06, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Obacht. Das kann gutgehen. Aber wenn man die Bakterien umbringt, sind die von ihnen vorher schon erzeugten Toxine ggf. immer noch im Produkt enthalten. Wir hätten dazu das Stummelchen Enterotoxin, weitaus ausführlicher Botulinumtoxin. Sicher wäre es dann nur, wenn die Proteine durch die Hitzebehandlung denaturieren würden.--Meloe (Diskussion) 08:18, 18. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Für BoNT trifft das zu. --95.112.137.57 09:51, 18. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Natur hat uns mit einer Nase ausgestattet, die uns mitteilt, wenn ein Lebensmittel ungenießbar wird. Yotwen (Diskussion) 12:52, 18. Dez. 2024 (CET) Natürlich nur Menschen mit Geruchssinn. Der fehlt häufiger als man meint.Beantworten
Sie scheint auch sonst nicht so vollkommen zu sein, sonst gäbe es die Probleme mit Salmonellen, Listerien, Botulismus und Co. schließlich nicht. Aber vor Pilzvergiftungen kann man sich mit einem Silberlöffel schützen: Der läuft nämlich schwarz an, wenn er in die giftige Pilzsuppe getaucht wird. Auch so ein Aberglaube, den viele mit dem Leben bezahlt haben.Hast Du noch mehr Unsinn auf Lager? --95.112.137.57 14:55, 18. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Naja, niemand hat behauptet, die Nase könne verdorbene Lebensmittel mit 100%-iger Sicherheit erkennen. Unangenehmer bzw. ungewöhnlicher Geruch ist kein notwendiges, aber ein hinreichendes Kriterium zum Wegwerfen. --Kreuzschnabel 21:37, 18. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nun entspricht das nicht einer sinnvollen Definition von "sicher". Es ist wohl eher so, daß gefährliche Kontaminationen überwiegend nicht sensorisch festgestellt werden können (denn sonst wären sie eben nicht "gefährlich"). Was auf zwei Fragen führt: Wie gefährlich sind sie wirklich, bzw. welche Gefahren bleiben nach einem Durcherhitzen noch bestehen, und was kann man sinnvollerweise tun? Wobei man sich gegen kriminelle Aktivitäten vom Format "Wilke" offenbar nicht schützen kann, es sei denn, man verzichtet komplett auf ziemlich viel. Ganz böses Beispiel Brühwurst: Das war keine Rohware. Das Brät war bei der Verarbeitung auch in Ordnung. Aber dann haben diese Mörder die an sich einwandfreie Wurst mit verschmutzten Maschinen in Scheiben geschnitten und dadurch kontaminiert. Wer rechnet denn mit sowas? (Mörder? Aber ja: Dolus eventualis - "mir doch egal, wenn dabei ein Opa draufgeht" - Motiv Habgier. Und genau diese Argumentation sollte sich die Justiz auch endlich mal für die Radfahrer zu eigen machen, die von habgierigen LKW-Fahrern bzw. deren Speditionsunternehmen erlegt werden - bei den Posern und Rennrasern hat sie es inzwischen schon begriffen.) --95.112.137.57 22:23, 18. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Risiken, d.h. "Gefahren kombiniert mit Auftrittswahrscheinlichkeiten", werden mit zwei Methoden behandelt.
Positive Risiken ("nützliche Gefahren") mit
  • Share (mit anderen teilen)
  • Enhance (Auftrittswahrscheinlichkeit erhöhen)
  • Exploit (maximal ausnutzen)
negative Risiken mit
  • Mitigate (abmildern)
  • A1void (vermeiden)
  • Transfer (übertragen)
  • A2ccept (annehmen).
Die Gefahr (Existenz von Bakterien) lässt sich nicht beseitigen. Die Nase hilft dabei, das Risiko abzumildern (M), weil man die Exposition reduzieren kann. Das Risiko wird kleiner, aber nicht verschwinden, egal wie viele Nasen du einsetzt. Die Auftrittswahrscheinlichkeit wird nie auf Null gesenkt. Vermeiden (A1) kannst du durch sorgfältigen Umgang mit Lebensmitteln, Einhaltung der Hygienevorschriften, Beachtung der Kühlkette, Reinigung der Arbeitsmittel usw. Auch hier wird das Risiko nicht auf Null gesenkt. Übertragen T würdest du das Risiko, wenn du das Lebensmittel nicht selbst zu dir nehmen würdest, sondern deinen Gästen servieren. Du musst selbst wissen, ob du das ethisch vertreten könntest. Andererseits freut sich dein Hund über die Zuwendung. Er denkt auch nicht über die Risiken nach. Und schießlich bleibt dir am Ende wie bei vielen Risiken nichts anderes übrig, als nach der Berückischtigung der möglichen eingesetzten Verfahren, das verbleibende Risiko zu akzeptieren A2. Der Realität des Lebens entgeht niemand. Yotwen (Diskussion) 09:11, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Komm zurück auf den Teppich. Die Frage war: [Kontaminationen] "Wie gefährlich sind sie wirklich, bzw. welche Gefahren bleiben nach einem Durcherhitzen noch bestehen[?]" Da hätten wir Infektionen durch die Erreger und Intoxikationen durch deren Stoffwechselprodukte zur Auswahl. Bei Listerien und BoNT wird dieses Risiko durch Abkochen offenbar beseitigt, bei Salmonellen wohl auch. Gibt es nun konkrete Beispiele, daß Durcherhitzen "Gammelfleisch" nicht "entgiftet"? (Es war nicht die Rede davon, daß Durcherhitzen Gammelfleisch auch "entekelt". Aber die Argumentation geht ja wohl so: Wenn das Zeug schon richtig schön am Verwesen ist, ist es ungefährlich, weil das dann sowieso keiner mehr verzehrt (und in dem Fall funktioniert die natürliche Warnfunktion). Der gefährliche Fall ist vielmehr der, daß das Zeug "drüber" und kontaminiert ist, aber noch ziemlich proper wirkt, also nicht "Renn weg oder kotz ab" verkündet, sondern mit verborgenen Werten daherkommt. Und ist Durcherhitzen dann sicher, oder sind konkrete Konstellationen bekannt, wo das zum Selbstmord mit Messer und Gabel führt? --77.8.24.70 11:18, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten
In einer Risikobetrachtung ändert sich "Gefahr" nicht, auch nicht durch Abkochen oder Hände waschen. Potentiell tödlich bedeutet, dass es Fälle gibt, in denen der Tod als Folge der Gefahr festgestellt wurde. Und egal was du tust, der Bakterienbefall bleibt potentiell tödlich, so wie Autofahren, Rauchen und im Bett liegen.
Wenn du genaueres wissen möchtest, dann kannst du dich durch die einschlägige Seite des Robert Koch Instituts quälen. Dort findest du vermutlich alles, was dein Herz begehrt: Listerien, Salmonellen, Hep, Clostridium, Noro- und Rotaviren, Cholera und Legionellen. Guten Appetit! Yotwen (Diskussion) 12:55, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten
"In einer Risikobetrachtung ändert sich "Gefahr" nicht, auch nicht durch Abkochen oder Hände waschen." - Häh? Diverse Lebensmittel (z. B. Aal) sind ungekocht schlicht giftig bzw. ungenießbar. Ich finde schon, daß sich die Gefährdung durch korrekte Zubereitung ändert. "alles, was dein Herz begehrt: Listerien, Salmonellen, Hep, Clostridium, Noro- und Rotaviren, Cholera und Legionellen" Und welche davon bleiben nun nach Durcherhitzen noch schädlich? --95.116.99.210 23:35, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das ist der Unterschied zwischen Gefahr und Risiko. Die Gefahr ändert sich nicht. Das Risiko ändert sich, indem die Auftrittswahrscheinlichkeit reduziert wird. Daher funktionieren die sieben Faustregeln zum Risikomanagement so gut. Yotwen (Diskussion) 13:30, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Also für Kümmelspalter: Gibt es Mikroben, die bei Fleisch nach Durcherhitzen noch zu Gesundheitsschäden führen können? Risiko- und Gefahrendefinitionen, die diese Frage nicht beantworten, sind offensichtlich nutzlos und irrelevant. (Beispiel Listerien: Befallene Fleischprodukte können unbehandelt beim Verzehr solche Schäden hervorrufen; wenn durcherhitzt, nicht mehr. Beispiel Cl. botulinum: Die davon gebildeten BoNT sind gesundheitsschädlich. Durch Erhitzen werden sie zerstört.) Also: Kennst Du Mikroben, die durch Erhitzen nicht "entschärft" werden, etwa davon gebildete hitzeresistente Toxine? --95.112.46.18 16:49, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Clostridium. Die Sporen überleben Kochen. Du musst schon deutlich über 100°C kommen, um das Zeug loszuwerden. Yotwen (Diskussion) 20:54, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Solche Temperaturen ließen sich mit einer Friteuse oder einem Backofen erreichen. Allerdings muss der Kern des Fleischstückes drei Minuten 121 °C erreichen. Da könnte es außen schon zu stärkeren Maillardreaktionen kommen. --Rôtkæppchen₆₈ 21:39, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Solange ein Lebensmittel noch Wasser enthält, wird die Temperatur des Lebensmittels kaum über 100°C ansteigen. Höhere Temperaturen sind nur unter höherem Druck möglich, also in einem Druckkochtopf oder Autoklav. Ebenfalls sollte man sich klar machen, dass nicht alle Bakterien bei Erreichen der Zieltemperatur tot umfallen. Daher die Vorschrift, die Kerntemperatur für eine gewisse Zeit zu halten. Und auch dann gibt es keine Garantien, dass nicht ein paar Keime überleben und sofort mit der Teilung beginnen, sobald die Lebensbedingungen erträglich geworden sind.
Man kann die Auftrittswahrscheinlichkeit einer Kontamination erheblich reduzieren. Das ändert nichts an der Gefahr. Yotwen (Diskussion) 05:43, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das ist richtig. Bei denen sind aber nicht die Sporen, sondern die Toxine das Problem, und die sind nicht hitzeresistent. (Bei empfindlichen Person, z. B. Babys, können auch Sporen im Verdauungstrakt auskeimen und Botulismus verursachen. Deshalb sollten Kinder unter einem Jahr z. B. keinen Honig bekommen. Das ist aber kein Gammelfleischproblem, zumal derselbe Honig von Älteren ohne weiteres verzehrt werden darf. --77.8.237.139 14:10, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Deshalb behaupte ich ja, dass die Gefahr sich nicht ändert, sondern das Risiko. Die Gefahr bleibt eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung bis zum Tod. Das Risiko lässt sich durch geeignete Maßnahmen deutlich reduzieren = Es sterben viel weniger Leute, wenn man so ein paar Maßnahmen ergreift. Yotwen (Diskussion) 18:29, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten

19. Dezember

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Plasmafeuerzeuge

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Dazu gibt es leider keinen Artikel und auch sonst wenig Informationen. Vor- und Nachteile: Es wird kein Brennstoff (Gas, Benzin) benötigt. Sie sind aber nicht unabhängig, sondern auf eine Stromversorgung zum Aufladen des eingebauten Akkus angewiesen. Naheliegende Modifikation: Akku und USB-Ladebuchse fliegen raus, Strom wird nach dem Prinzip einer Schütteltaschenlampe erzeugt und die Energie in einem Superkondensator gespeichert. Scheint es aber nicht zu geben... Was ist von diesen Feuerzeugen überhaupt zu halten? --95.119.234.149 09:46, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Feuerzeug#Lichtbogen-Feuerzeug. Eine kurze Recherche ergab, dass die Akkus in Plasmafeuerzeugen eine Standardspannung von 3,7 Volt liefern, die Massen-Supercaps in solchen Lampen jedoch nur um die 2 Volt. Möglicherweise ist ein Plasmafeuerzeug mit "Handbetrieb" und einem 3,8-V-Li-Ion-Supercap eine Marktlücke? --Chianti (Diskussion) 10:40, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es geht nicht darum, solche Feuerzeuge umzubauen, sondern neu zu konstruieren, insofern sind Spannungen frei wählbar. Aber so ein paar Rahmeninformationen wären nicht schlecht: Welche Leistung wird zur "Lichtbogen"-Erzeugung benötigt, d. h. wieviel Energie muß in den Kondensator für zehn Sekunden Lichtbogen "hineingeschüttelt" werden? Und welche Macken und Krankheiten hat das Prinzip eventuell? "Hochspannung" klingt ja grundsätzlich nach Feuchtigkeitsproblemen. Soviel Leistung kann es übrigens nicht sein: Mehr als 5 W wird man aus Mini-Akkus wohl kaum entnehmen können, macht also für 10 s irgendwas von 50-100 J. Mit der Schüttel-Hand kommt man vielleicht auf 10 W, da sollte eine Minute Schütteln also für einmal Feuer ausreichen. Aber es gibt wohl auch grundsätzliche Mängel, sonst wären Plasmafeuerzeuge vermutlich verbreiteter. --95.119.234.149 10:58, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das Schöne am Akkufeuerzeug ist doch, dass man keine Anstrengung aufbringen muss. Allerdings muss das Zündgut auch im Lichtbogen zu brennen anfangen und nicht nur Löcher bekommen. Denn dann könnte man ohne Elektronik und Doppelschichtkondensator gleich einen Piezo-Gasanzünder nehmen, also ein Piezofeuerzeug ohne eigenes Gas und mit etwas größerer Piezokeramik. Da kurbelt man dann nicht, sondern quetscht ihn einfach zusammen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:22, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich finde es schon ganz schön anstrengend, ein Stromnetz in den Dschungel zu bauen, um den Akku vom Feuerzeug aufladen zu können. Und wozu auch? Anschließend ist der schöne Dschungel futsch, da hätte man auch gleich in der Zivilisation bleiben und die Affen im Urwald in Ruhe lassen können. Damit sich das Zündgut entzündet, wird man den Lichtbogen wohl so einige Sekunden lang einwirken lassen müssen, schon deswegen, weil es urwaldtypisch feucht zu sein pflegt. Und das schafft auch der "ganz große Piezo" nicht. Ohne Aufladen und zwischenspeichern wird es wohl nicht gehen. Zum "Kurbeln" könnte man auch an eine Feder denken: man zieht eine Art Uhrfeder auf, und wenn man dann den Knopf drückt, läßt die 5-10 Sekunden lang den eingebauten Dynamo rotieren, der dabei einen Zündlichtbogen speist. Beurteilung: zu kompliziert, zu teuer, zu verschleißanfällig. "Windbüchse" bzw. Druckluftmotor ginge auch: Man pumpt einen Luftbehälter auf, anschließend pustet der austretende Luftstrom auf Turbinenschaufeln, die den Generator antreiben. Auch mehr eine Schnapsidee... --95.119.234.149 21:44, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Du brauchst kein Stromnetz im Dschungel, um Feuer zu machen. Ein Hohlspiegel reicht und wenn keine Sonne scheint, nimmst Du ein Pneumatisches Feuerzeug oder Feuerstein, Stahl und Zunder. --Rôtkæppchen₆₈ 22:10, 19. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe noch nie ein Plasmafeuerzeug benutzt, aber ich würde trotzdem gerne mehr dazu wissen. (Als ich das letzte Mal Feuer gemacht - bzw. eine Art Kerze angezündet hatte - hatte ich überhaupt nichts zum Anzünden, sondern mir von jemand anderem ein Einwegfeuerzeug ausgeliehen.) --95.119.234.149 01:07, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ein bekannter Einwegfeuerzeug-Hersteller behauptet, dass man mit seinem Produkt mindestens 3000 Zündungen machen kann. Zum Preis eines Plasmafeuerzeugs bekommt man ungefähr 20 Einwegfeuerzeuge. Wenn man jeden Tag im Durchschnitt 10 Zündungen benötigt, dann hat sich das Plasmafeuerzeug in 16 Jahren amortisiert (wenn es so lange durchhält). --Optimum (Diskussion) 13:45, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Und die 20 Einwegfeuerzeuge schleppt man dann im Rucksack mit in die Wildnis? Ja gut, man kann es auch machen wie Ötzi und Glut in einem Birkenrindentragebehälter mitnehmen. Ist wahrscheinlich bequemer als mit Stahl und Stein oder mit Reibehölzern neu Feuer zu machen. Wenn man nicht wandert, braucht man auch nicht einmal einen Tragebehälter, sondern deckt das Feuer vom Vortag einfach mit Steinen und Sand ab. Wenn man es am nächsten oder übernächsten Tag wieder ausgräbt, ist noch genug Glut da, um sie wieder zu einem Feuer anzublasen. Hm, wieviel "Feuerzeug" braucht man im Notfall eigentlich? Drei Streichhölzer pro Tag sollten doch eigentlich ausreichen. Was ist mit dem längeren Stromausfall? Da hat man halt immer zwei, drei brennende Kerzen oder Teelichte auf dem Tisch stehen und zündet daran seine Notkocher an. So eine gewöhnliche Haushaltskerze hat acht Stunden Brenndauer, da benötigt man also ca. 10 Stück pro Tag: erst einmal eine anstecken, nach 2,5 Stunden dann noch eine, und nach 5 Stunden die dritte, und dann immer eine verloschene durch eine neue ersetzen. Oder man schafft sich einen Vorrat an großen Stumpenkerzen mit langer Brenndauer an, dann kann man auch mal eine ganze Nacht durchschlafen, ohne daß am nächsten Tag die Kerze ausgegangen ist. Bzw. nimmt man Kerzen überhaupt nur bei Bedarf als Lichtquelle - als "ewiges Licht" ist vermutlich am besten ein solches bzw. ein Grablicht geeignet, das halt eine ganze Woche lang durch. Irgendwie scheint der Bedarf an Feuermachgerätschaften im Notfall doch geringer zu sein, als man glauben mag. Wer braucht also ein Plasmafeuerzeug? Offenbar kaum jemand. Und jetzt schaue ich mal, was eingeschweißte Streichholzheftchen kosten. Wobei: Warum nicht ganz normale Streichholzschachteln lagern? In luftdichte Behälter verpacken oder einschweißen kann man die auch schließlich selbst. 3000 Zündungen schafft ein Einwegfeuerzeug? Das dürfte erheblich billiger als Streichhölzer sein: Das sind ca. 75 Schachteln Streichhölzer - 100 Schachteln kosten knapp 12 Euro. Ein Einwegfeuerzeug kostet ungefähr doppelt soviel wie eine Schachtel Streichhölzer. Einwegfeuerzeuge haben gewonnen... --77.8.24.70 14:32, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Allerdings lassen sich Einwegfeuerzeuge nicht beliebig lang aufbewahren, weil das Butan ganz allmählich durch den Kunststoffbehälter diffundiert. Als Ex-Raucher hab ich so etwas schon selbst erlebt. Wahrscheinlich müsste der Plastikbehälter diffusionsdicht umhüllt werden, z.B. mit Alufolie, oder ein nachfüllbares Feuerzeug mit Metalltank und übliche Alubehälter mit Butan zum Nachfüllen. Und nicht vergessen, Feuersteine zu bevorraten. --Rôtkæppchen₆₈ 16:42, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich hatte so etwas beinahe befürchtet... Gibt es nachfüllbare Feuerzeuge nicht mit Piezozünder? Feuersteine sind nämlich irgendwie doof... Und wie langzeitdicht sind die Nachfüllkartuschen? --95.112.41.84 12:05, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Mein Einwegfeuerzeug von der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 benutze ich seit 10 Jahren nur zu Silvester (ich rauche nicht). Da ist nichts rausdiffundiert - wie schnell soll das denn gehen ? -- Juergen 185.205.124.172 17:10, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten

{{Erledigt|1=Bitte Seitenintro beachten und Meinungsdiskussion im Café fortsetzen.--Chianti (Diskussion) 23:17, 20. Dez. 2024 (CET)}}Beantworten

Nicht erledigt, es findet immer noch eine Wissens-Sach-Diskussion statt. --Rôtkæppchen₆₈ 23:26, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Meine 5 1/2 Cent, für (auch lange) Touren ins Nirgendwo geht nichts über den modernen Feuerstab bzw. Mischmetallstab: klein, preiswert, Nässeunempfindlich, bis zu 10.000 Zündungen bei normaler Größe. Einmal das Handling erlent (ist nicht schwer) kann dieser lange halten. Ein normales Einwegfeuerzeug als Back-Up. Fertig. Grüßle, NobbiP Diskussion 23:55, 20. Dez. 2024 (CET)Beantworten
"Spielgerät zum Spinning"? --95.112.41.84 12:01, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Vermutlich war Feuerstahl gemeint. --95.112.41.84 12:07, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten
"Nässeunempfindlich"? Stahl und Stein selbst vielleicht. Also, ich weiß nicht... Was zündet man denn bei Stromausfall - das ist natürlich nicht im Nirgendwo - als erstes an? Doch vermutlich die Kerze, damit man was sieht. Steck damit mal eine Kerze an - viel Spaß! Mit Streichhölzern oder "Feuerzeugen" kriegt man auch feuchtes Brennmaterial an - etwas länger dranhalten, dann wird es lokal getrocknet und in Glut/Flammen gesetzt. Mit dem Schlagfeuerzeug geht ohne Zunder gar nichts. Aber wie auch immer: Plasmafeuerzeuge sind offenbar wirklich nicht die erste Wahl, unter keinem Gesichtspunkt. --95.112.41.84 12:30, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Unter Wohnungsabfackelungs- und Feinstaubvermeidungsgesichtspunkten zündet man selbstverständlich die LED-Leuchte zuerst an. Die gibt es auch mit Kurbelbetrieb. --Rôtkæppchen₆₈ 15:33, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Auch wieder wahr; braucht auch kein Plasmafeuerzeug. Bei der Gelegenheit: Es gibt unter der Bezeichnung WaterLamp o. ä. (überteuerte) unbegrenzt lagerfähige Notfalleuchten, die eine Batteriezelle enthalten, die durch etwas Wasserzugabe aktiviert wird. Leider weiß ich für diesen Zellentyp keine Bezeichnung, im Batterie-Artikel kommt die auch nicht vor. Hat das Ding auch einen Namen? Die Sinnhaftigkeit ist auch fragwürdig: Unbegrenzt lagerfähig sind auch Zink-Luft-Batterien in getrockneter, sauerstofffreier Atmosphäre. --95.112.41.84 17:08, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Zellchemie einer derartigen Zelle kann auf mehrerlei Art funktionieren. Es ist eigentlich nur wichtig, dass der Elektrolyt in der Zelle bleibt und nicht ausläuft. Das lässt sich durch eine Umhüllung mit einer semipermeablen Membran erreichen. Drin kannst Du dann ein beliebiges elektrochemisches System mit wasserbasiertem Elektrolyt veranstalten, beispielsweise Zink-Braunstein mit Ammonium- oder Zinkchlorid als Elektrolyt oder Alkali-Mangan mit Kaliumhydroxid als Elektrolyt. Die Batterie hört dann temporär zu funktionieren auf, wenn das Wasser durch die semipermeable Membran verdunstet ist. Endgültig ist die Batterie dann leer, wenn Zink oder Mangandioxid alle sind. Die Lagerung in der Konservendose schützt das elektrochemische System auch vor Luftfeuchtigkeit. Bei einer Zink-Luft-Batterie müsstest Du das Luftloch aktiv verschließen, um die elektrochemische Reaktion zu unterbinden. Die Wasserzelle trocknet von selbst aus. --Rôtkæppchen₆₈ 23:23, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Mit den Zink-Luft-Batterien ist das so eine Sache: man kennt sie aus Hörgeräten, von denen die Hörgeräteakustiker empfehlen, sie zwecks Entfeuchtung bei Nichtgebrauch in einem Trocknungsbehälter (verschraubbare Dose mit einer Silicagel-Kartusche) aufzubewahren. Aber ohne die Batterien: U. a. auch Varta empfiehlt, die nicht in den Trockner zu stecken, weil das den Elektrolyten austrocknet und sie vorzeitig zerstört. Anscheinend werden die also mit flüssigem Elektrolyten hergestellt und nehmen nicht etwa, wie ich zeitweise dachte, Luftfeuchtigkeit durch das Belüftungsloch aus der Luft auf, sondern bekommen daraus nur den erforderlichen Sauerstoff. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum sie auch bei verschlossenem Luftloch, also im Lieferzustand, nur eine begrenzte Haltbarkeit haben: die korrodieren einfach, und wahrscheinlich läßt sich das durch Wiederverschließen des Lochs auch nicht stoppen. Bei der H2Only-Lampenbatterie ist das wohl anders, die wird "trocken" produziert und deswegen unter Luftabschluß gelagert, weil sie durch Wasserzugabe aus irgendwelchen wäßrigen Flüssigkeiten einschließlich Getränken oder Urin aktiviert wird; sie ist hinsichtlich des Elektrolyten also nicht wählerisch. Daß das eine Oxidationsreaktion unterschiedlich edler Metalle ist, ist schon klar, aber wie heißt die Kleine denn nun, und warum wird sie von der Wikipedia so stiefmütterlich behandelt, daß sie darin nicht vorkommt? (Die Wasserbatterie ist auch zu Unrecht ein Rotlink, aber wieder etwas anderes.) --95.116.99.210 04:07, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
PS. https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Auskunft/Archiv/2022/Woche_43#c-95.112.6.202-20221028235400-H2Only-Lampe gab es schon, wurde allerdings wikipediatypisch vertrollt. --95.116.99.210 04:18, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich frage mich übrigens gerade, ob die Daten überhaupt stimmen können. Die geben 67 lm und 1500 h Gesamtleuchtdauer an. 67 lm würde ich mal optimistisch auf 0,5 Wel schätzen - es soll auch eine 0,5-W-LED verbaut sein -, das wären dann also 0,75 kWh. Die Batterie wiegt ca. 100 g. Das wären also 7,5 kWh/kg. Passen die da überhaupt rein? Eine Mignonzelle LR6 (AA) hat ca. 3 Wh und wiegt rund 25 g, also Größenordnung 0,1 kWh/kg. Das ist schon ein auffälliges Mißverhältnis. Zink-Luft-Batterien kommen auf 0,4 kWh/kg. Das ist immer noch deutlich weniger als 7,5 kWh/kg. Wo steckt der Fehler? 1500 h sind zwei Monate durchgehend. Hat das überhaupt mal wer getestet? Sind diese Wasserdinger Betrug? --95.116.99.210 08:39, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Verbrennungswärme von Al und Mg kommt allerdings in diese Größenordung. Unmöglich ist das also nicht. --95.116.99.210 10:03, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich vermute, dass die Abgabeleistung der LED mit der Entladung der Batterie abnimmt und 0,5 Watt nur das Maximum bei frisch erstaktivierter Batterie sind. Wenn man mal nach 750-Wh-Batterie googelt, kommen dann E-Bike-Akkus bei raus, die größer und schwerer als die Wassertaschenlampe sind. --Rôtkæppchen₆₈ 16:11, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Rumraten nützt nichts, man müßte messen. Die - hier eigentlich nicht hergehörige - Nebenfrage ist, warum es eigentlich keine "unendlich lange" lagerfähigen Batterien gibt, und welche Energiedichten man von denen vernünftigerweise erwarten könnte. Das Prinzip von "Luftzellen", also die Oxidation von Metallen durch Luftsauerstoff, ist ja schon einmal ein ganz vernünftiger Ansatz. Als obere Grenze kann man wohl die Reaktionsenthalpie bei Oxidation der fraglichen Metalle annehmen, und selbst, wenn man da wirkungsgradmäßig Abstriche machen muß, kommen immer noch interessante Potentiale heraus. (Warum ich an diesen Wasserlampen keine fundierte Kritik finde, verstehe ich eigentlich nicht.) --95.116.99.210 23:11, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Redox-Flow-Batterie Yotwen (Diskussion) 08:07, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ja klar, sowas muß man natürlich im Keller im Regal mit den Notvorräten haben... --95.112.113.160 09:17, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Sicherer als Lithium-Ionen sind die Dinger allemal. Und eine unbrennbare Flüssigkeit statt Heizöltanks im Keller klingt auch nicht so schlecht. Jetzt muss nur noch jemand die Dinger mit einem Wärmespeicher kombinieren... Yotwen (Diskussion) 18:23, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Heizöl hat die zwölffache Energiedichte und ist frei von giftigen und ätzenden Bestandteilen. Einen Redox-Flow-Stack stelle ich mir einigermaßen kompliziert vor, da die Elektrolyte elektrisch leitend sind im Gegensatz zum Brennstoff einer Brennstoffzelle. --Rôtkæppchen₆₈ 07:58, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
   Yotwen (Diskussion) 11:03, 26. Dez. 2024 (CET) Nu? Warum regen sich die Küstenbewohner dann so auf, wenn ein Tanker vor ihrer Küste versinkt?Beantworten

21. Dezember

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Einzelbild aus geschuetztem Filmwerk veroeffentlichen

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Gibt es Umstaende, unter denen es generell, also ohne auf den Einzelfall bezogene Lizenz, legal ist, ein beiebiges Einzelbild aus einem dem Urheberrecht unterliegenden Filmwerk im Internet (also konkret im WWW) in voller Aufloesung zu veroeffentlichen ?

Oben ging es um einen bestimmten Film, aber hier soll diese Frage allgemeingueltig beantwortet werden, unter der Annahme, dass das Werk weltweit geschuetzt ist. Hierbei geht es nicht um eine Veroeffentlichung unter einer freien Lizenz, wie sie etwa auf Commons notwendig ist, sondern um eine Veroeffentlichung unter fuer den Veroeffentlicher moeglichst guenstigen Umstaenden, eben um diese nach Moeglichkeit zu legalisieren. Insbesondere koennte das durch die geschickte Wahl der Jurisdiktion geschehen, indem man den Serverstandort geeignet waehlt.

Weil es sich um ein Bild (Screenshot) handelt, ist dieses technisch bedingt auch isoliert von einer etwa Bildungszwecken dienenden Webseite, in die es eingebettet ist, abrufbar. Nach meinem (laienhaften) Verstaendnis ist deshalb das deutsche Zitatrecht nicht anwendbar. Aber vielleicht kann man so etwas z. B. in Nordkorea legal veroeffentlichen und dann hier in der Auskunft verlinken ? Der reine Link (anstelle einer direkten Einbettung) sollte jedenfalls immer dann legal sein, wenn auch die verlinkte Veroeffentlichung selbst legal ist. -- Juergen 185.205.124.172 18:43, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Wenn du weißt, dass es sich bei der verlinkten Datei um eine Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht handelt, dann hilft dir ein exotischer Serverstandort gar nichts, egal wie dort die Rechtslage ist. Sobald du dir den verlinkten Inhalt zu eigen machst, bist du in der Störerhaftung. Siehe diesen schönen Hinweis auf der Webseite eines Landgerichts.
Die Umstände, in denen die Veröffentlichung in Deutschland legal ist, findest du im Artikel Schranken des Urheberrechts. Auch in einem Wiki ist ein legales Bildzitat möglich, wenn die Seite nicht mit Hilfe von Mediawiki, sondern mit HTML oder UseModWiki erstellt wird (z.B. hier im Abschnitt "Inline Images"). --Chianti (Diskussion) 21:47, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Warum sollte es einen Unterschied machen, mittels welcher Technologie ein Bild direkt eingebunden wird ?
Fuer das Distanzieren vom verlinkten Inhalt, um sich diesen wie in der von Dir verlinkten Gerichts-Seite nicht zu eigen zu machen, ist es notwendig, eine direkte Bildeinbindung wie rechts
 
direkte Bildeinbindung
zu vermeiden und statt dessen einen externen Link wie diesen hier zu verwenden.
Dann bleibt der Link selbst (zumindest in D) legal und der verlinkte Inhalt bleibt unabhaengig vom Link zu beurteilen, also ggf. eben nicht nach deutschem Recht . -- Juergen 185.205.124.172 23:46, 21. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das ist falsch. --Chianti (Diskussion) 00:30, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ebenso falsch ist die Behauptung eine "direkten" Bildeinbindung via Mediawiki-Syntax. Diese geschieht immer über eine separate Unterseite mit dem Bild, was - siehe oben - genau das Problem ist.--Chianti (Diskussion) 09:31, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

22. Dezember

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Nußallergie

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Ich kenne jemanden, der unter einer Nußallergie leidet. Wegen des gegenwärtigen Hypes bezüglich Dubai-Schokolade hatte ich gefragt, ob das auch Pistazien betrifft, und bekam die Antwort, daß die auch sehr heftige Symptome verursachen würden. Nun stammen die verschiedenen Nußarten von sehr unterschiedlichen botanischen Familien: Hülsenfrüchte, Steinfrüchte, Birkengewächse, Juglandaceen, was weiß ich noch alles... Was sind eigentlich deren Gemeinsamkeiten, daß mehrere davon allergen wirken? Wobei hier anscheinend ein "Allergiepersönlichkeit" vorliegt, die z. B. auch auf manche Textilien mit Hautausschlägen reagiert (möglicherweise eine Lanolinallergie). Da bei der offenbar auch noch eine Arztallergie vorhanden ist, wurde das wohl auch nicht angemessen diagnostiziert... --95.116.99.210 03:38, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Bin selbst betroffen, kein Arzt. Die Blut- und Pricktests sind nicht unbedingt valide, entscheidend ist der Patient, insofern schadet mE die Arztallergie nichts. Ich selbst bin allergisch gg echte Nüsse Hasel & Co. Erdnüsse und Cashews vertrage ich gut. Pistazien mag ich nicht, daher weiß ich das nicht. --2003:C1:9716:3200:752C:A03:2A52:C78 07:15, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wie äußert sich eine Nussallergie? --2001:9E8:F21:8C00:ADD9:B147:6020:2926 08:44, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Anaphylaxie --95.116.99.210 09:57, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es gibt auch weniger gravierende Reaktionen wie Prickeln auf den Lippen oder an den Akren, Krämpfe der Speiseröhre (eosinophile Ösophagitis) usw. --Chianti (Diskussion) 10:41, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Bei mir sind es eher Beschwerden im Hals, auf der Zunge, es schwillt an, aber bislang ohne Atemnot. --2003:C1:9716:3200:752C:A03:2A52:C78 10:28, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wie äußert sich eine Nussallergie?“ Von bis. Unwohlsein oder leichte Anzeichen, bis hin zu einer heftigen Anaphylaxie. --Elrond (Diskussion) 11:29, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Bei allen Allergien geht es um eine Reaktion des Körpers auf bestimmte Eiweiße. Das muss also nicht mit der botanischen Gattun zu tun haben. Außerdem gibt es primäre und sekundäre Allergien, so dass manche Menschen auf bestimmte Nüsse reagieren, weil sie eigentlich auf bestimmte Pollen allergisch sind und "nur" eine Kreuzreaktion auf die Nuss erleben. Das Schubladendenken ist hier nicht hilfreich, das ist eine hoch-individuelle Angelegenheit. Ich schlage vor, Du glaubst der Person einfach, dass sie bestimmte Dinge nicht essen möchte, weil sie darauf negativ reagiert. --Schwäbin 13:27, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es sind nicht nur Eiweiße potentiell allergen, sondern z.B. auch Metalle wie Nickel oder bestimmte Alkohole, die in Wollwachs (Lanolin) enthalten sind. --Rôtkæppchen₆₈ 13:38, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Nickel selbst ist nur höchst selten allergen, dazu ist das Atom zu klein. Viel häufiger kommt es vor, dass sich das Nickel Atom in einer (oder mehr) Disulfidbrücke einnistet und dabei das Protein verdreht, und erst dieses verdrehte Protein löst dann die Allergie aus. Dabei ist es natürlich interessant,wo das Protein herkommt, es kann ein wichtiges körpereigenes sein,dann kann man kaum etwas machen. Aber es kann auch aus einem Nahrungsmittel kommen, dann kann man Nickel anfassen, wenn man zum Beispiel heute noch kein Brot (oder vegetarische Frikadellen) gegessen hat. Oder es ist Bestandteil des Immunsystems. Dann kann vielleicht Nickel anfassen, wenn man gerade nicht mit Helicobacter pylori infiziert ist. Natürlich alles nur als Beispiel. Leider ist die medizinische Wissenschaft noch nicht soweit, diese Fälle unterscheiden zu können. So etwas kommt nur durch Zufall raus. --176.0.133.123 23:30, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Prinzipiell kann der Körper gegen so gut wie alles allergisch reagieren, siehe Allergen. --Elrond (Diskussion) 14:01, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Da gibt es nichts zu glauben. Die Frage war, was botanisch nicht miteinander verwandte "Nüsse" gemeinsam haben, daß sie sämtlich Allergien auslösen. Aber ich fürchte, die Antwort ist "nichts, das ist purer Zufall". (Eine andere interessante Frage wäre, warum manche Leute sehr allergieempfindlich sind und "alles Mögliche" haben, während andere das alles "nicht juckt". Aber das sprengt hier den Rahmen.) --95.116.99.210 14:13, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Da gibt es nichts zu glauben. Die Frage war, was botanisch nicht miteinander verwandte "Nüsse" gemeinsam haben, daß sie sämtlich Allergien auslösen“ Diese Anmerkung suggeriert, dass Menschen, die z.B. gegen Haselnüsse allergisch sind, mehr oder weniger zwangsläufig auch gegen Pistazien allergisch reagieren, was so aber nicht stimmt. Wie ich weiter oben schrieb, können Menschen gegen eine Vielzahl von Substanzen Allergien entwickeln. Wobei einige natürlich potenter sind als andere. --Elrond (Diskussion) 15:36, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
"Bei folgenden Hauptallergien kann es zu Kreuzallergien kommen: [...] Gräser- und Getreidepollen: Kreuzallergie auf Erdnuss, Soja, Erbse, Bohne, Linse, Tomate, Banane, Melone, Mango, Cashewkern, Pistazie, Getreidemehle und -produkte (Weizen), Lupinenmehl" (Nüsse und „Pseudonüsse“ hervorgehoben). Quelle: aok.de. Es scheint also tatsächlich Ähnlichkeiten der Allergene zu geben. 80.71.142.166 17:29, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es gibt keine "Nussallergie" in dem Sinne, dass es Kreuzallergien gegen alles, was Nuss heisst, geben würde. Insbesondere Kreuzallergien gegen "Baumnüsse" und Erdnüsse sind nicht häufiger als nach Zufall zu erwarten. Die tatsächlichen Kreuzallergien hängen tatsächlich von der (botanischen) Verwandtschaft ab (vermittelt über gemeinsame als Allergen wirkende Proteine), z.B. Haselnüsse und Birkenpollen (Fam. Betulaceae). Bei Pistazien ist extrem häufig eine Kreuzallergie zu Cashews ausgeprägt ("In summary, the high degree of clinically relevant IgE cross-reactivity demonstrated between the Anacardiaceae family 2S albumins in cashews and pistachios has led to the recognition of “the pistachio-cashew nut allergic syndrome,” as these nut allergies are highly correlated and do not predict allergies to other tree nuts." doi:10.1016/j.waojou.2022.100641, open access).--Meloe (Diskussion) 09:58, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Sicherung von Microsoft Authenticator

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Ich bin gewzungen, den Microsoft Authenticator zuverwenden. Kann mir jemand in einfachen und verständlichen Schritten erklären, wie ich den Microsoft Authenticator sichern kann, z.b. gegen Verlust des Smartphones. Ich will dazu keine Daten in die Cloud senden.

--176.199.210.203 18:26, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Meines Wissens ist es nicht möglich die Konten zu sichern. Bei Verlust und Wechsel des Handys muss man alle Konten neu einrichten. --Carlos-X 18:49, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Kommt darauf an, wer Dich zwingt - normalerweise sollte derjenige einen Mechanismus haben, um mit defekten/verlorenen/gestohlenen Geräten umzugehen. Andererseits: der Authenticator gleicht die Daten Deines Phones mit denen von Deinem Konto ab, dass in dieser Konstellation mit 95%-Sicherheit eh in der Cloud liegt. Ohne Cloud kein Microsoft-Authenticator. -- southpark 19:27, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe keinen Microsoft Account. Die Einzige Möglichkeit, den Authentikator zu sichern ist laut der App und Microsoft ein Microsoft Cloud Konto. Ja ne, is klar. --176.199.210.203 20:24, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich meine, ich habe die Cloud-Sicherung einmal durchgeführt, um dann festzustellen, dass zwar alle Konten noch da waren, ich jedes Konto aber mit einem neuen QR-Code wieder aktivieren musste. Da ich die Konten mit QR-Code auch ohne Sicherung hinzufügen konnte, erschien mir der Nutzen der Sicherung sehr überschaubar. --Carlos-X 20:48, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
So ist es: https://www.giga.de/tech/microsoft-authenticator-so-uebertragt-ihr-es-auf-ein-neues-handy--01J4S8A8AYR3KE42KG3ENXFSJC . Eine Institution, die jemanden zur Benutzung einer App "zwingt", ist dazu verpflichtet, ein Dienst-Smartphone zu stellen. --Chianti (Diskussion) 20:55, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Was die Frage aufwirft: Wer zwingt Dich? Da ich zu den Menschen gehöre, die andere zum Authenticator zwingen (und auch Diensthandies dazugebe), weiß ich wieviel man im Backend konfigurieren kann. Zu irgendeinem Account wird der Authenticator ja gehören. -- southpark 21:02, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Diensthandys. Handy ist (im genannten Zusammenhang) nicht einmal ein englisches Wort. Selbst wenn ein englisches Wort in Schland übernommen wird, folgt es der deutschen Grammatik. Daher auch Babys, nicht Babies. --2A02:3100:7E33:5500:9466:F739:434D:EA29 11:48, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
solange ich keine amtlichen verlautbarungen verfasse ist mir das egal. -- southpark 14:30, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Als Nachtrag: je nachdem wie es eingerichtet ist - siehe die Frage "wer" zwingt dich - ist es möglich, die Authenticator-App auf mehreren Geräten mit demselben Account zu verknüpfen. Dann kann mensch sich bei Verlust von Gerät A immer noch mit Gerät B in Authenticator-Oberfläche anmelden und das alte Gerät entfernen. Aber ob das in der speziellen Konstellation möglich ist. Das weiß ich nicht. -- southpark 19:53, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wo ich arbeite, wir auch der Authenticator benutzt. Wenn jemand ein neues Handy benutzen möchte, muss die Anmeldung zunächst zurückgesetzt werden, dazu bietet das Unternehmen einen Service an. Beim neuen Handy kann man die Anmeldung danach neu einrichten. Wenn man kein neues hat, sondern das alte einfach „weg“ ist, wie bei dir, ist der Account auf dem alten Handy dann eben ungültig. Wie bei einer gesperrten EC-Karte. Ein Unternehmen, das, wie du sagst, dich zwingt, wird auch Möglichkeiten zur Verwaltung der Accounts haben. Frag doch einfach, wie im Fall eines Verlustes vorgegangen würde, da solltest du konkretere Auskünfte erhalten als hier. eryakaas • D 16:00, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

In Großbritannien gibt es keine Allgemeine Hochschulreife?

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Wenn ich die Artikel GCSE, GCE und A-Level richtig verstehe, gibt es im britischen Bildungssystem nur fachbezogene Hochschulzugangsberechtigungen? Kann man dann also generell nur studieren, was man auch in der Schule hatte (eingeschränkter noch: nur das, was man im Abschluss hatte)? Wie kann man dann dort überhaupt etwas studieren, was kein Schulfach ist? Mir wäre neu, dass Recht oder Medizin irgendwo Schulfächer wären. Oder exotische Sprachen. Und was ist, wenn jemand erst spät ein Interesse an einem Fach entwickelt, ist der dann für immer gekniffen? Ich könnte mit meinem deutschen Abitur nicht nur meinen Abiturfächern entsprechend Mathematik, Geschichtswissenschaft, Niederlandistik oder Physik studieren, sondern auch Anglistik, Germanistik, Theologie, Philosophie (hatte ich nie als Schulfach), Latinistik (dito), Ägyptologie (gibt es nicht als Schulfach), Medizin (dito) oder Jura (dito). Gibt es solche Möglichkeiten in Großbritannien überhaupt nicht? Erstrecken sich solche Einschränkungen auf den ganzen englischsprachigen Raum (evtl. minus USA)?

--2A0A:A541:4636:0:ED62:1AD2:5747:61E8 21:53, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Ist etwas kompliziert in UK. Also letztendlich bewirbt man sich an Unis mit dem Vorzeugnis der A-Level. Dort machen die Unis einem womöglich ein Angebot "Hey, wenn du in diesem und diesem Fach ein A hast und in den anderen nicht schlechter als B, dann nehmen wir dich". Dann schreiben die Studis die A-Lebel-Prüfungen und dann gibt es das Clearence-Verfahren, in dem die Plätze vergeben werden die entweder vorher nicht ausgehandelt wurden oder die Studis die Vorgaben nicht schafften. Nun ist es so, dass den Unis es frei steht in den Verhandlungen quasi bestimmte Fächerkombis zu fordern. Will man beispielsweise Medizin studieren, sollte man um sicher zu gehen nicht allein auf Grund von Fachkombinationen schon bei einigen Unis aussortiert zu werden möglichst, Chemie, Biologie und Mathe/Physik im A-Level gehabt haben.[3] Für das Fach gäbe es dann auch noch einen allgemeinen Aufnahmetest (ebenso für Jura und ein paar weitere). Letztendlich zählen also eben nicht nur die Noten, sondern auch das man dies halbwegs in den Fächerkombis geholt hat die die jeweilige Uni bei der man sich bewirbt bevorzugt (Für andere Fächer gibt es ebenfalls Empfehlungen: [4]). Aber letztendlich steht es den Unis frei den Leuten ein Angebot zu machen, dass sind alles jeweils für die Unis nur Guidelines, die Entscheidungen treffen die quasi wie sie wollen.--Maphry (Diskussion) 22:09, 22. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ist das (auch "Angebot") der Grund, warum einige deutsche "Experten/Expertinnen" in UK studieren/studiert haben? --Wikiseidank (Diskussion) 09:27, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Gäähn. Gibt es auch mal andere Pointen? 2003:E4:5F11:E741:6A5:B0BB:7B8D:E280 23:09, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Maphry hat inhaltlich schon geantwortet. Das ist der Unterschied zwischen können (wenn Sie kein Latein in der Schule hatten, dürfen Sie es in D studieren, werden es vermutlich aber kaum können, weil es andere mit besserer Vorbildung gibt) und dürfen. Im Uk darf der, der kann. (zumindest in der Theorie und für die renommierten Unis gilt das wohl auch noch) --2003:C1:9716:3200:752C:A03:2A52:C78 02:09, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Naja, "nicht können": Im Studium kriegen Theologen Latein, Griechisch und Hebräisch per Schnellbräunung verpaßt, ziemlich unabhängig von den Vorkenntnissen. (Wobei, was ich vor nicht allzulanger Zeit noch gar nicht wußte, das Bibel-Griechisch (ältere und jüngere Koine) gar nicht so schwer ist; der Wortschatz ist auch "übersichtlich". Das NT ist praktisch ein frühes Beispiel von Leichtersprache. --2.241.51.121 03:46, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
So ziemlich alle Sprachen darf man in Deutschland (inzwischen) studieren, ohne sie vorher in der Schule gehabt zu haben (Englisch (und erst recht Deutsch) lasse ich mal außen vor, da man ihm/ihnen in der Schule und der Umwelt ohnehin nicht entgehen kann). Bei Sprachen, die es nur selten oder gar nicht als Schulfach gibt, ist es sogar ganz normal, dass man im Studium bei Null anfängt, und dennoch kann man am Ende eines solchen Studiums sogar berechtigt sein, die Sprache zu unterrichten, auch an Schulen. Ich glaube, meine Niederländischlehrerin hatte auch keine wirklichen Vorkenntnisse vor ihrem Studium. Und ich habe hier gerade auf meinem Smartphone die Studienordnung für Lehramt Schwedisch von der Universität Greifswald geöffnet, die enthält einen Spracherwerb in fünf Modulen über planmäßig 8 Semester, von A1 als erstem Niveau bis hin zu C1/C2 als letztem. (Neben Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft) Und danach darf man die Sprache an Gymnasien unterrichten, ohne vorher Vorkenntnisse gehabt zu haben. --89.1.185.76 03:54, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Eben, der Unterschied zwischen dürfen und können. In Ausnahmefällen kann man wohl als Zwanzigjähriger in zwei oder drei Jahren in Deutschland eine Sprache so erlernen, daß man sie sinnvoll unterrichten kann. Die Regel wird das nicht sein. --2003:C1:9711:6100:98D:A1FC:E2C9:DCFA 10:19, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
8 Semester sind vier Jahre, keine zwei oder drei – und auch das nur, wenn man das Studium in der Regelstudienzeit durchzieht. Hinzu kommen im Studium moderner Fremdsprachen in aller Regel Auslandsaufenthalte bzw. Auslandssemester. --Jossi (Diskussion) 13:19, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Noch ein Erklärversuch. Die Unis in GB geben Vorgaben wie "mindestens jeweils ein 'A' in Englisch und Mathe, plus ein weiteres 'A' in einer Naturwissenschaft". Also relativ allgemein. Je nachdem wie angesehen die Uni sind sind diese Vorgaben strenger oder lascher. Dazu kommt dass man in GB nicht nur 4 Prüfungsfächer im Abi hat sondern so um die 8 A-level. Mathe und Englisch und eine Naturwissenschaft sollten schon dabei sein wenn man später ein MINT Fach studieren möchte. Im Effekt sind die Vorgaben eher mit einem Numerus Clausus vergleichbar als einem Fachabitur. Es gibt dann tatsächlich noch das Clearance Verfahren wo kurz vor Semesterbeginn freigebliebene Studienplätze praktisch verramscht werden. Das ganze gilt für Bachelor Kurse. Die "Expertin" auf die ich denke sich der Troll oben bezieht, hat einen Masters bei der sehr angesehenen LSE gemacht. Da kriegt man einen Studienplatz nicht so einfach (Und der Troll würde da nie und nimmer eine Chance haben) 2003:E4:5F11:E741:6A5:B0BB:7B8D:E280 23:22, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Also ich kenne Websites, die für jedes angestrebte Studienfach die richtigen A-levels empfehlen. Außerdem habe ich gelesen, dass e sin Großbritannien ja gerade keine Wahlpflichtfächer aus mehreren Bereichen gibt, die abgedeckt sein müssen, sondern dass alles frei wählbar sei. --2A0A:A540:F2D3:0:2044:E31:ABB8:BC6A 13:02, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

23. Dezember

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Warum nicht Plusquamfutur, anstatt Futur II?

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Ist Futur II analog zum Plus-quam-Perfekt eine (dann) vollendete Zukunft wie eine vollendete Vergangenheit? (Falls ja, warum nennt man es nicht gleichartig "plusquam oder II"?) --Wikiseidank (Diskussion) 12:01, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten

"Plusquam" (wörtlich: "mehr als") paßt zur Beschreibung dieser Futurform schlecht. 91.54.42.130 12:10, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Weil "plus-quam" bedeutet "mehr als". Im Plusquamperfekt ist etwas nicht nur fertig sondern "mehr als fertig", also noch weiter vergangen. Beim Futur II wird eine zukünftige Betrachtzeit fixiert und von dort zurückgeblickt, diese Zeit wäre eher "weniger zukünftig". --Alazon (Diskussion) 12:10, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
(BK) Plus quam = Latein für "Mehr als". Das passt zum Plusquamperfekt, also "mehr als beendet", auch Vorvergangenheit. Es wäre aber unlogisch für das Futur II, denn dies ist ja kein "Mehr als Zukunft", was so etwas wie ein übers Futur hinausgehendes "ich werde (danach) ins Dorf zurückgehen werden" impliziert, während das Futur II ja etwas darstellt, was im beschriebenen zukünftigen Zeitpunkt schon beendet ist. Es ist also eher ein Minusquamfutur. -- 79.91.113.116 12:12, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ein weiteres Problem ist, dass das lateinische Perfekt zwei unterschiedliche Aspektfunktionen vereint: Den Perfektaspekt der Gegenwart und den aoristischen Aspekt der Vergangenheit. Das dürfte auch den Begriff "Plusquamperfekt" für die Vorzeit der Vergangenheit begründen. Eigentlich ist es logisch, drei solche Aspektformen anzunehmen: Futurperfekt, Präsensperfekt, "Vergangenheitsperfekt". Aber im Alltag wird solche Aspektlogik nicht unbedingt gebraucht, weshalb sie nicht in jeder Sprache ausgesprägt ist. --2A0A:A540:F2D3:0:2044:E31:ABB8:BC6A 13:08, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das Futur II heißt auf Französisch auch Futur antérieur, also quasi Vorfutur. Im Deutschen ist es allerdings meist eher eine Form zum Ausdruck von Vermutungen über vollendete Tatsachen in der Gegenwart, also eher ein Abart des Perfekts (Er wird das wohl schon gelesen haben). --2A02:3032:8:A504:C69D:5315:24FC:CB1B 12:28, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Auf Englisch en:Future perfect. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:52, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Beispiel aus dem Artikel "„Egon wird morgen vor dem Abendessen eingetroffen sein.“ - Ist das nicht eine "vollendete"/"mehr als" Zukunft? --Wikiseidank (Diskussion) 16:45, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das ist eine "weniger als" Zukunft, weil es in der Zukunft schon Vergangenheit ist und nicht Zukunft - also insgesamt eher eine Halbzukunft. Die "mehr als Vergangenheit" hingegen ist selbst in der Vergangenheit schon Vergangenheit, also eher eine doppelte Vergangenheit. -- 79.91.113.116 16:55, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Also Minusquamfutur? -- St. Magnus (Diskussion) 08:58, 24. Dez. 2024 (CET) Beantworten
Guckst Du oben, 12:12. -- 79.91.113.116 09:11, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Betrug(?), welche Möglichkeiten?

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Bei amazon wird eine Taschenlampe mit einer 26650 Batterie und einer CREE XHP70.2 mit "500000 lumen" beworben. Wenn man mal davon ausgeht, daß man aus der Zelle höchstens 5-10 W rausholen kann, dann kommt man auf einen maximal möglichen Lichtstrom von bestenfalls 2000 lm. In meinen Augen sind solche phantastisch übertriebenen Angaben Betrug. Die Frage wäre, was man gegen solche unseriösen Angebote tun kann. Wenn man amazon darauf aufmerksam macht, ist das dann nicht strafbare Beihilfe zum Betrug, wenn sie das Angebot nicht löschen? (Warum mich das ärgert: Wenn ich ein Angebot für einen bestimmten Lichtstrombereich suche, werde ich mit solchen Märchendaten zugeschissen und habe keine Chance, Angebote mit seriösen Angaben zu finden. "Mehr" ist auch keineswegs zwangsläufig "besser", weil mehr Licht natürlich mit niedrigerer Akkulaufzeit erkauft wird.) --95.112.46.18 13:33, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Wenn man amazon darauf aufmerksam macht, ist das dann nicht strafbare Beihilfe zum Betrug ... ???? --2001:871:69:366:7451:B84C:1F1F:496B 13:59, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Richtig, das war die Frage. --95.112.46.18 14:37, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
(BK) Man muß den Satz schon mehrmals lesen - und auch bis zum Ende -, um ihn zu verstehen, was der Fragesteller gemeint haben könnte. Ich vermute, daß das "nicht" nicht zu "strafbare" gehört, sondern Teil der Frage ist, etwa wie in "Ist das nicht schön?" Der Fragesteller erwartet bei Fragen dieser Art eine Bestätigung seiner Annahme. Oben geht es um die Bestätigung der Annahme, daß es "strafbare Beihilfe zum Betrug" ist, wenn Amazon das Angebot nach einem Hinweis auf falsche Wertangaben ("unseriösen Angebte") nicht löscht. 91.54.42.130 14:40, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ach so, das war ein sprachliches Problem... Weather's a bit awful, isn't it? --95.112.46.18 14:53, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe die Frage so verstanden, dass die IP 95.112.46.18 dann eine strafbare Handlung begeht - darauf bezogen sich meine vier Fragezeichen, die Unverständnis ausdrücken sollten. Aber offenbar meint er Amazon, die dann Beihilfe zum Betrug begehen. --217.149.163.199 19:13, 23. Dez. 2024 (CET) (gleiche Person, wie die IP 2001:871:69:366:7451:B84C:1F1F:496B)Beantworten
Solange der Fragesteller das Zeug nicht kauft und bezahlt, ist es von ihm aus gesehen allenfalls versuchter Betrug (bzw. Beihilfe zu solchem). --Morino (Diskussion) 14:55, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Der Versuch ist auch strafbar. --95.112.46.18 16:27, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Bei solchen offensichtlich falschen Angaben denke ich nur achselzuckend: PMPO. Das könnte ein Übersetzungsfehler durch Dezimalkomma und Dezimalpunkt sein. 500 Lumen bei 3 W würde etwa hinkommen, was auch schon ganz ordentlich ist. Vielleicht waren es mal 500000 mlm (Millilumen). --2003:F4:C719:EDCE:CD25:4D04:594B:5B2D 15:07, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Mit Deinen 10 Watt liegst Du daneben. Je nach CRI und Farbtemperatur gibt es die Cree XHP70.2 mit bis zu 5511 lm und 45 Watt.[5] --Rôtkæppchen₆₈ 15:34, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Welche Leistung gibt denn die Batterie her? --95.112.46.18 16:28, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es gibt 26650-Akkus bis 125 Watt Entladeleistung. --Rôtkæppchen₆₈ 17:33, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Denkbar ist, dass hier einfach eine Verwechslung von Candela und Lumen vorliegt. --Rôtkæppchen₆₈ 15:48, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wie auch immer: Die Angabe ist objektiv falsch. Und daß das kein Vorsatz ist, glaubt doch nun wirklich niemand. Ist das seitens amazon nun Beihilfe, das nach Kenntnisnahme nicht zu löschen, oder nicht? (Also mal unter uns: Die Hälfte der dortigen Angebote ist betrügerischer Schrott. Wenn amazon den konsequent abschießen würde, sägten sie heftig am eigenen Ast, und das wissen sie auch. Also müssen sie dazu gezwungen werden.) --95.112.46.18 16:34, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Heuer einen Abmahnanwalt an und geh gegen Amazon vor. Vielleicht ist das ein goldenes Geschäftsmodell? Oder Du holst Dir eine blutige Nase. --2003:F4:C719:EDCE:CD25:4D04:594B:5B2D 16:42, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
(ianal) Du kannst als (potentieller) Kunde einen Händler gar nicht abmahnen. Das müssten die Konkurrenten tun, allenfalls noch die Verbraucherschützer. Und finanziell lukrativ ist so eine Abmahnung hauptsächlich für den Anwalt; der Abmahnende kann höchstens den ihn entstandenen Schaden (hier keiner) einfordern. Oder zusammen mit dem Anwalt krumme Dinger drehen, abmahnungswürdiges Verhalten provozieren und sich dann die Abmahngebühren teilen. Aber krumme Dinger wollten wir hier ja gar nicht... --Karotte Zwo (Diskussion) 17:05, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
So weit ich sehe ist da keine Beihilfe zum Betrug gegeben, weil Amazon als Drittem kein Vermögensvorteil aus der mutmaßlich betrügerischen Tat zukommt. Amazon verkauft nicht selbst sondern organisiert auf seiner Plattform Angebot, Verkauf und Vertrieb von Waren anderer Anbieter und verdient damit das Geld. Die Verantwortung für die Ware und ob sie im Wert dem geforderten Preis entspricht liegt aber beim Hersteller und Verkäufer. Man müsste also nachweisen, dass, wie der Artikel Betrug es formuliert, bei diesen eine „Bereicherung durch eine täuschungsbedingte Vermögensverschiebung“ stattfindet. Amazon hat aber sicherlich keine Kenntnis darüber, ob der Wert einer Taschenlampe mit korrekten Leistungsangaben sich relevant von dem in Rede stehenden Angebot unterscheidet, ob also die mutmaßliche „täuschungsbedingte Vermögensverschiebung“ nicht als eine geringfügige Bagatelle rechtlich vernachlässigbar ist. Und Amazon kann sich diese Kenntnis möglicherweise auch garnicht verschaffen. Wahscheinlich ist die Verantwortungslosigkeit von Amazon irgendwo in den AGB auch geklärt.
Hinzu kommt, wie der Artikel Betrug formuliert: „Kein Vermögensschaden liegt demgegenüber vor, wenn sich die Vermögenslage des Opfers in Folge der Verfügung nicht verschlechtert. Hierzu kommt es insbesondere, wenn das Opfer unmittelbar durch die Verfügung einen adäquaten Ausgleich erwirbt.“ Es wäre also auch der monetäre Schaden zu quantifizieren, den der Käufer durch eine falsch deklarierte Taschenlampe statt einer richtig deklarierten Taschenlampe erleidet und ob die Differenz gegenüber einem „adäquaten Ausgleich“ (was immer das ist) nicht als Schaden zu geringfügig und juristisch gesehen wenn überhaupt ein Bagatelldelikt ist.
Nicht zuletzt müsste dem Hersteller oder Verkäufer ein Vorsatz nachgewiesen werden. Der Artikel Betrug formuliert: „Eine Strafbarkeit wegen Betrugs erfordert gemäß § 15 StGB, dass der Täter zumindest mit bedingtem Vorsatz handelt.“
Weiterhin formuliert der Artikel Beihilfe (Strafrecht): „Eine Beihilfe liegt vor, wenn jemand vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt.“ Es müsste also auch Amazon ein Vorsatz der Unterstützung im Sinne eine (strafrechtlichen) Beihilfe nachgewiesen werden, nämlich eine bewußte Entscheidung, getragen von dem Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen. Die Rechtsprechung definiert ihn im Strafrecht als Willen zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner Tatumstände. Bei Vorsatzdelikten stellt der Vorsatz den wesentlichen Teil des subjektiven Tatbestands dar, weitgehend deckungsgleich mit dem Tatentschluss.“ Es wird Amazon jedoch nur schwerlich nachzuweisen sein, dass dort irgendjemand entschieden hat: Whow, cool, da zieht jemand mit seinen Taschenlampen die Leute übern Tisch durch Falschangaben bei der Leistungsfähigkeit des Produkts und da machen wir doch gerne mit, indem wir das an die dummen Käufer vermitteln.
Insgesamt zu viele Unwägbarkeiten also für den wasserdichten Nachweis einer Straftat, wobei selbstverständlich ein Gefühl von Ungerechtigkeit, Ohnmacht und Ausgeliefertsein dabei verständlich ist. Die aktuelle Werbung von Lindt-Schokolade, die nicht die Produktionsbedingungen der Schokoladenfabrik sondern einen einzelnen Mann vor einem Topf mit flüssiger Schokolade zeigt, belügt uns auch. Das ist normal, dass sie bis knapp vor die Grenze des Strafrechtlichen gehen und manchmal (wie VW) eben auch etwas weiter, bis sie auffliegen. Es gibt eben keinen Kuschelkapitalismus. Ob nun bei den technischen Angaben nur Schludrigkeit oder bewusste Falschangabe im Spiel sind, das unterliegt der gleichen Logik. --88.64.56.240 16:52, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
An diesen pseudo-juristischen Ausführungen ist dermaßen viel falsch, daß ich erst gar nicht den Versuch unternehme, die einzelnen Punkte richtigzustellen. --95.112.46.18 17:31, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Deine Annahmen sind aber auch nicht richtig. Du schätzt die Leistungsfähigkeit von Batterie und LED falsch ein. Gemäß Ockhams Rasiermesser liegt nur eine Einheitenverwechslung vor, keine böse Absicht und kein Betrugsversuch. --Rôtkæppchen₆₈ 17:48, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
"ist das dann nicht strafbare Beihilfe zum Betrug, wenn sie das Angebot nicht löschen?" In Deutschland auf keinen Fall, weil es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt. "An diesen pseudo-juristischen Ausführungen ist dermaßen viel falsch, daß ich erst gar nicht den Versuch unternehme, die einzelnen Punkte richtigzustellen." Als Fragesteller ist es auch gar nicht Deine Aufgabe, Antworten zu verbessern. Für mich liegt im Übrigen auch kein Betrug durch den Verkäufer vor; nicht jede verbotene Handlung ist gleich strafbar. Insbesondere steht es dem Käufer in jedem Fall frei, die erhaltene Ware schon alleine bei Missfallen und erst recht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften zurückzuschicken und den Vertrag zu widerrufen, was dann zu einem Schaden beim Verkäufer und zum Ausbleiben eines Schadens beim Käufer führt. Wer soll dann wen betrogen haben? Außerdem gibt es mit Para. 5 UWG eine Spezialvorschrift, die vor unwahren Angaben in Angeboten umfassend schützt. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:10, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
"In Deutschland auf keinen Fall, weil es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt." Das heißt lediglich, daß nicht Unternehmen als juristische Personen, sondern Geschäftsführer und Abteilungsleiter usw. strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, also bestraft werden können. Was nichts daran ändert, daß die Handlung des Unternehmens Straftatbestände verwirklichen kann. - "Für mich liegt im Übrigen auch kein Betrug durch den Verkäufer vor; nicht jede verbotene Handlung ist gleich strafbar." Eine Täuschung aber schon. - "Insbesondere steht es dem Käufer in jedem Fall frei, die erhaltene Ware schon alleine bei Missfallen und erst recht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften zurückzuschicken und den Vertrag zu widerrufen, was dann zu einem Schaden beim Verkäufer und zum Ausbleiben eines Schadens beim Käufer führt. Wer soll dann wen betrogen haben?" Es besteht auch eine Versuchsstrafbarkeit. Ein Taterfolg ist nicht notwendig. --77.8.237.139 14:23, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wenn der Fragesteller derart fundierte und umfassende juristische Kenntnisse hat, meine vorgeblich „pseudo-juristischen Ausführungen“ als solche sofort zu erkennen und zu bewerten bzw. abzuwerten, dann stellt sich auch die Frage, warum er angesichts seiner unendlichen Weisheit hier überhaupt noch fragen muss. Da ich mich ja vornehmlich auf die Artikel Betrug, Geringfügigkeit, Bagatelldelikt, Vorsatz (Recht) und Beihilfe (Strafrecht) bezogen und daraus zitiert habe, wäre es schon hilfreich, die dortigen „einzelnen Punkte“ dieser „pseudo-juristischen Ausführungen“ richtigzustellen und in den Artikeln entsprechend zu korrigieren. Da ich davon ausgehe, dass der Fragesteller, wie es im Intro gewünscht wird, vor seiner Frage diese Artikel selbstverständlich selbst gelesen und durchdacht hat, bleibt auch offen, warum er seinen abweichenden Rechtsstandpunkt nicht auch gleich von diesen Inhalten abgrenzt und offenlegt. Wenn er durch eine Information an Amazon diese in die Verlegenheit bringen will, entweder Beihilfe zu einer strafbaren Handlung zu leisten oder eine Dienstleistung einzustellen, dann hat er ja eine Vorstellung, was Beihilfe zu einer strafbaren Handlung ist und wo sie der Darstellung in unseren Artikeln widerspricht. Hier ist also Klärungsbedarf im Sinne einer guten und inhaltlich möglichst richtigen Wikipedia. Damit es nicht heißt: Wir haben keine Ahnung aber das mit ganzer Kraft. :-) --88.64.56.240 19:26, 23. Dez. 2024 (CET) :Nachtrag. Zitat: „Amazon Europe Core Sarl, Amazon EU Sarl und/oder deren verbundene Unternehmen ("Amazon") bieten Webseitenfunktionalitäten und andere Produkte und Services an, wenn Sie die Amazon.de-Webseite (die "Webseite") nutzen oder auf der Webseite einkaufen, Geräte, Produkte oder Services von Amazon nutzen, Amazon Mobile-Applikationen verwenden oder in einem der vorgehenden Zusammenhänge von Amazon bereitgestellte Software nutzen (zusammen die "Amazon Services"). (...) Andere Personen als Amazon betreiben Läden, erbringen Dienstleistungen oder verkaufen Sortimente auf dieser Webseite. Ferner stellen wir Links zu Seiten von verbundenen Firmen und bestimmten anderen Unternehmen zur Verfügung. Wir sind nicht für eine Untersuchung und Bewertung dieser Angebote oder Seiten verantwortlich und wir leisten keine Gewähr für die Angebote dieser Unternehmen oder Einzelpersonen oder die Inhalte auf deren Webseiten. Sofern in diesen Nutzungsbedingungen, den nachstehenden Verkaufsbedingungen oder den Servicebedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, übernimmt Amazon keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen, Produkte und Inhalte all dieser oder jeglicher dritter Personen. Sie werden darüber informiert, wenn eine dritte Person in Ihren Geschäftsvorgang einbezogen ist und wir dürfen Ihre Informationen bezüglich dieses Geschäftsvorgangs dieser dritten Person mitteilen. Sie sollten deren Datenschutzerklärungen und andere Nutzungsbedingungen sorgfältig lesen. (...) Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. Es wird die nicht-ausschließliche Gerichtsbarkeit der Gerichte des Bezirks Luxemburg Stadt vereinbart. Dies bedeutet, dass Sie Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen, die sich aus verbraucherschützenden Normen ergeben, wahlweise sowohl in Luxemburg als auch in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem Sie leben, einreichen können. Wenn Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU sind, genießen Sie außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Aufenthaltsstaates.“ (Amazon.de Allgemeine Geschäftsbedingungen) --88.64.56.240 01:47, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Amazon juristische Positionen laufen in etwa darauf hinaus "wir stellen nur die technische Plattform bereit, ein Vertrag kommt nur zwischen den Beteiligten zustande, Straftaten werden von uns weder gebilligt noch verhindert, dafür sind andere zuständig,wenn sie uns jedoch bewiesen werden, werden wir im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten einen minimalen Aufwand betreiben, um den Eindruck zu erwecken, wir würden uns davon distanzieren" und jetzt kommt die Ergänzung, die Amazon nicht so laut ausspricht, dafür aber mit eiserner Hand durchsetzt "mit jedem Vertrag, der über unsere Plattform abgeschlossen wird, kommt auch ein Vertrag zwischen uns und jedem der Beteiligten zustande,nachdem wir uns aus dem Geld, das vereinbart war, nach Belieben bedienen können, ganz gleich ob wirklich Geld geflossen ist oder am Ende ein wirksamer Vertrag gestanden hat. Auch bei Straftaten ist unser Anteil zuerst zu leisten, alles andere ist zweitrangig " --176.0.133.123 23:03, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Sind die Amazon-Produktinfos nicht prinzipiell ziemlich strange? Nur mal ein Beispiel:
Die Infos für ein 16er-Pack AA-Akkus:
Im Lieferumfang enthalten
AA Akkus 16 Stück
Produktinformation
Batterien ‏ : ‎ 16 AA Batterien erforderlich
...
Sprache ‏ : ‎ Englisch
...
Garantierte Software-Updates bis ‏ : ‎ unbekannt
Man benötigt also zu jedem Akku eine AA-Batterie und muss damit rechnen, dass die Akku-Software nicht mehr upgedated wird. Hier ist leicht zu erkennen, dass es sich um Blödsinn handelt. Muss man dann nicht annehmen, dass es bei weniger gebräuchlichen Größen ebenso ist? --Optimum (Diskussion) 20:01, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten
 
Ockhams Rasiermesser
 
der Erfinder
Das ist eher das Problem, dass die Verkäufer(m/w/d) Felder der Amazon-Produktdatenbank ausfüllen, die nicht einschlägig sind. Der Verkäufer(m/w/d) bemüht sich natürlich, möglichst viele Informationen zu liefern und dann lässt er(m/w/d) möglichst wenig Felder leer und das führt dann zu derartigen Unsinnsangaben. Auch die Tatsache, dass Maschinenübersetzungen fernöstlicher Texte konkave Klammern U+3010【 und U+3011 】unübersetzt lassen, ist ein Anzeichen, dass eine möglicherweise verunfallte Maschinenübersetzung vorliegt. Auch hier sollte Ockhams Rasiermesser zur Anwendung kommen und natürlich dessen wikipedische Inkarnation als Fass wp:AGF. --Rôtkæppchen₆₈ 01:02, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die von Amazon vorgegebenen Rahmen für Produktbeschreibungen sind zu restriktiv und teilweise zu unpassend für das angebotene Produkt. Man kann nicht frei formulieren. Da kommen schon mal schwachsinnige Produktbeschreibungen heraus. Mein Nachbar hat das Vorhaben, seinen Handel in die Plattform einzubinden, schnell wieder aufgegeben. Das war ihm alles viel zu unflexibel. Auch in der Preisgestaltung. --2003:F4:C719:ED98:FDE2:78A9:12A8:A16A 15:50, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke. --Rôtkæppchen₆₈ 00:55, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Dann gibt es da noch die Produktbeschreibungen, die klingen, wie mit einer schlechten Übersetzungssoftware erzeugt. Z.B. für einen "Flying Orb"-Ball (Kinderspielzeug): 【Einfaches und Einfaches Spielen】 Schalten Sie den Switch zunächst ein und das "Up" -Zeichen ist aktualisiert. Dann schütteln Sie den fliegenden Ball, um es zu drehen. Wenn Sie es um 30 ° zur Fliege werfen, wird es wie ein Bumerang umdrehen und kehren Sie zu Ihnen zurück. Fliegen Sie in einer stetigen geraden Linie, wenn Sie 30 ° nach unten fliegen. Schütteln Sie es einfach, um aufhören zu fliegen. --Optimum (Diskussion) 22:19, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten

24. Dezember

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Bundeswehr-Taschenmesser

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In meiner Zeit des Grundwehrdienstes (1985) wurde jeder Soldat mit einem Taschenmesser ausgerüstet, das beim Ausscheiden aus dem Dienst, wieder zurückgegeben werden musste. Weiß vielleicht zufällig jemand hier, ob das heute auch noch so ist? Wenn ja welches Messer wird da ausgegeben, wenn möglich, mit Quellenangabe. Vielen Dank!

--2A02:810C:1AA:6800:C07D:E621:BACE:FACE 11:54, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Victorinox GAK 1 war das. --2003:F4:C719:ED98:FDE2:78A9:12A8:A16A 13:03, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich sehe gerade, dass das keine Antwort auf die Frage war. Ich habe meins übrigens behalten. Der Nachfolger ist als Einhandmesser eingestuft und darf nicht einfach so herumgetragen werden. Vermutlich darf man es (eigentlich) schon deshalb nicht behalten. --2003:F4:C719:ED98:FDE2:78A9:12A8:A16A 17:49, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Einstufung als Einhandmesser dürfte mit der Frage ob man es behalten darf nichts zu tun haben. Du darfst Einhandmesser besitzen. Nur (grundsätzlich) nicht führen. Transportieren (so, dass du keinen schnellen Zugriff drauf hast) kannst Du sie aber. Rechtlich spräche also nichts dagegen, es zu behalten. --SNAFU @@@ 09:35, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Siehe auch Liste von Handwaffen der Bundeswehr#Blankwaffen und Taschenmesser --134.19.35.213 14:46, 24. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke für den Link! --2A02:810C:1AA:6800:1129:C76:5E9:CFE1 16:14, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Schweinerei! Warum habe ich als ausscheidender Sani nicht 1982 solch ein Messer verehrt bekommen? Wurde am Ende doch nicht „jeder Soldat“ damit ausgerüstet? --Heletz (Diskussion) 06:56, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Auch als Sani wirst du so ein Messer bekommen haben, weißt es vielleicht nur nicht mehr. Das mit dem "einfach so behalten" ist wahrscheinlich auch nicht ganz legal gewesen, es handelte sich ja um Eigentum der Bundeswehr. Natürlich, so im Nachhinein überlegt hätte man auch einfach sagen können, dass man nie eins bekommen hat oder es verloren hat. --2A02:810C:1AA:6800:1129:C76:5E9:CFE1 16:13, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe mein Taschenmesser Bw stumpf 1990 erhalten, irgendwann nach 2010 gegen das neuere Modell getauscht und nach Beendigung meiner Wehrdienstes diesen September abgegeben. Der Obermuckel von der WiedieBekleidungskammerjetztauchimmerrichtigheißt wollte es unbedingt haben, und ich fand es nicht so chic, dass ich darüber eine Diskussion führen wollte. --Kiew86 (Diskussion) 02:13, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Anschlussfrage Bordmesser

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"Very few people know that MacGyver was based on an older German TV series, in which an astute German mariner solved problems with his brains and a pocket knife. He didn't flail his open hand in pain after punching someone, used the Marlinspike to interrogate his opponents, and was generally not a good role model for youngsters, so the grip panels of his knife were black of course. The series was re-made in the '80s by ABC: the character was written to be nicer, he got a Swiss Army Knife with red panels and a Jeep instead of a boat. The mullet was retained."
Erkennt jemand die deutsche Serie? --RAL1028 (Diskussion) 16:18, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Falsche Frage. Die korrekte lautet: warum sollte jemand ein Zitat ohne jede Quellenangabe ernst nehmen? --Chianti (Diskussion) 18:45, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
naja: hätte der Finne 'ne Quelle angegeben, hätte es diese Frage nicht gegeben. Prösterchen --RAL1028 (Diskussion) 19:01, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

25. Dezember

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Amygdalin

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Die Informationen über Bittermandeln und Co. sind vermutlich korrekt. Was ich nicht gefunden habe, ist, welcher Anteil der Bevölkerung den Bittermandelgeschmack nicht wahrnehmen kann und deshalb durch den Verzehr von Mandelkernen gefährdet ist, weil darunter auch immer ein paar Prozent Bittermandeln sind. --95.112.113.160 09:59, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Na ja, um da gefährdet zu sein muss schon entweder der Zufall eine große Rolle spielen oder man muss Massenkonsument sein: ca 2% der Mandeln sind Bittermandeln, ab ca 50 Stück wird es gefährlich: D.h. man müsste ungefähr 2500 Stück in einer "Verdauungsperiode" essen. --TheRunnerUp 10:46, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es gibt auch eine chronische Blausäurevergiftung. Das steht leider weder in Blausäure noch in Cyanidvergiftung, aber es gibt den Artikel Konzo. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:10, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Antwort findet sich dort: Cyanwasserstoff#Genetisch_bedingte_Wahrnehmungseinschränkung --109.43.243.175 11:08, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
In der Disk des Artikels gibt es eine Menge Stellungnahmen, die sowohl die Art des Cyanwasserstoffgeruchs anders darstellen als auch die Zahlen bezweifeln. So klar scheint das alles gar nicht zu sein. --95.112.113.160 00:20, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

impfen gegen covid ohne mRNA-Impfstoff

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Hallo, gibt es in Deutschland oder den Nachbarländern die Möglichkeit sich mit traditionellen Impfstoffen gegen Covid impfen zu lassen? (Würde sich um eine Auffrischung handeln.) Also vermutlich geht es um Frage,ob es Ärzte gibt und es diesen erlaubt ist, Impfstoffe ohne EU-Zulassung zu verwenden. --176.6.145.211 10:13, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Falsch. Einfach ganz oben auf diese Seite gehen, den Einleitungstext lesen, verstehen und beherzigen und dann COVID-19-Impfstoff lesen, Abschnitt 4 (Zugelassene Impfstoffe) und sich den in der EU zugelassenen Impfstoff auf Basis inaktivierter Viren und das entsprechende Nachbarland aussuchen. --Chianti (Diskussion) 14:09, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Und welches soll das sein? Bei drei in Frage kommende Impfstoffen ist die Zulassung ausgelaufen. --Rôtkæppchen₆₈ 14:40, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Dann eben den Novavax COVID-19-Impfstoff - der ist ohne mRNA und auch für eine Booster-Impfung zugelassen. --Chianti (Diskussion) 18:42, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Ist Sherlock Holmes eigentlich ein Schmock oder Spack?

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Oder wie man heute zeitgemäß sagte, ein Nerd [Nörd] oder Geek [Giek]? In den modernen Zeiten, die in der Jetztzeit spielen, sage ich mal: defintiv! Aber wie versetzt man sich mit seiner Menschenkenntnis und Vorurteilen ins Jahr 1885? Wäre Holmes da das Alphatier der Schulklasse gewesen, oder der skurile Außenseiter? Ich vermute mal, dass der Deerstalker-Hut gewaltig in die Richtung Schmock weist. Rolz Reus (Diskussion) 16:14, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

WP:Café? --Aalfons (Diskussion) 16:39, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
+1, bitte verschieben. Frage nach Spekulatius. --Chianti (Diskussion) 18:34, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ist deine Frage, wie die Zeitgenossen von Arthur Conan Doyle die Figur Sherlock Holmes wahrgenommen haben? Das ist keine so leicht zu beantwortbare Frage, aber ich hätte eine Teilantwort dazu. Bevor ich mir die Mühe mache, Quellen etc. rauszusuchen, will ich aber sichergehen, ob das so gemeint ist. --Bildungskind (Diskussion) 16:44, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Wenn man sowohl als auch ist, ist man dann Gerd oder Neek? --2003:D9:1F30:D700:8970:77F9:F9E9:3385 18:53, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Hihi, erinnert mich daran, wie ich damals™, als eine Zeitung in Hongkong anlässlich der Wikimania von den Wikiwonks berichtete und ich mal in die (Coder-)Runde fragte, was eigentlich ein Wonk sei. Kamen sehr vergnügliche Erklärungen dabei rüber, die den Wonk innerhalb der Geek-Nerd-Welt eingeordnet haben. Hachja. --Schwäbin 22:46, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
@Bildungskind: Ja, so habe ich es gemeint. In der Serie Elementary sieht man ja klar, dass er immer zeimlich verkrampft herumläuft, das Hemd bis zum letzten Knopf geschlossen und darüber eine vollkommen unpassende Weste. Von daher denke ich auch ich meine es als Auskunfts-Frage und nicht als Geplauder fürs Café. Rolz Reus (Diskussion) 23:09, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ah, also erst einmal muss man klarstellen, dass zur Zeit der Viktorianik die Serie Elementary noch nicht existierte ;)
Die Figur des Sherlock Holmes ist über die unzähligen Adaptionen hinweg wohl ein typisches Opfer der en:Flanderization, das heißt: Über die Zeit hinweg wurden Charaktermerkmale verstärkt, die ursprünglich gar nicht so sehr vorhanden waren. Wenn du dir die originalen Werke des Schriftstellers anschaust, dann merkst du: Okay, er ist vielleicht etwas introvertiert, manchmal etwas forsch oder unhöflich, aber so verschroben ist er gar nicht. Aber natürlich ist er auch schon aus Sicht der Viktorianik ein eigenbrödlerischer Charakter; das merkt man daran, dass die Geschichten überwiegend aus der Sicht von Watson erzählt wird. Watson repräsentiert den „typischen“ Leser, der Sherlock Holmes beobachtet, und auch für den Leser die Fragen stellt. Also schon alleine dadurch, dass die Geschichte nicht aus Holmes', sondern aus Watsons Sicht erzählt wird, wird klar, dass Watson und nicht Holmes eher der „Normalo“ von den beiden ist. Trotzdem wirkt Holmes in den Erzählungen von Watson wie ein greifbarer Charakter, dem man im viktorianischen London begegnen könnte; eine gute Analyse fand ich zum Beispiel hier: [6] --Bildungskind (Diskussion) 12:48, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Mindestlohn Erhöhung

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Der Lohn geht ja auf 12,82 hoch dieses Jahr, welche STeigerung ist für 2026 zu erwarten? 13,23? (nicht signierter Beitrag von 185.104.138.52 (Diskussion) 18:07, 25. Dez. 2024 (CET))Beantworten

Für solche Meinungen, Mutmaßungen und Spekulationen biite ins WP:Café umziehen, hier fehl am Platz. Gesichertes Wissen findet sich unter https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Kommission und da ist für 2026 noch nichts beschlossen. --Chianti (Diskussion) 18:37, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland (fehlt leider in der Frage) ist nicht spekulativ, sondern besitzt eine gesetzliche Grundlage. Zunächst sollte geprüft werden, ob für 2026 überhaupt eine Anpassung zu erwarten ist. Die Antwort lautet ja: Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über eine Anpassung. Da tat sie zuletzt Mitte 2023 für Anpassungen Anfang 2024 und Anfang 2025. Trotz der Anpassung Anfang 2025 ist also für Mitte 2025 wieder ein Beschluss der Mindestlohnkommission vorgesehen. Die Höhe richtet sich gesetzlich nach den vorherigen Anpassungen des Tariflohns. Man kann also prüfen, welche Erhöhungen des Tariflohns es seit Mitte 2023 gegeben hat: bei der IG Metall 3,3 Prozent ab Mai 2024, bei Verdi für die Tarifbeschäftigten der Länder erst vor wenigen Wochen 11 Prozent[7] und für die im Bankenwesen 11,5 Prozent[8] beschlossen, beides auf etwas mehr als zwei Jahre. Man kann noch weitere Anpassungen der Tariflöhne aus den letzten Monaten prüfen und dann eine erwartbare Erhöhung des Mindestlohns daraus ableiten. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:02, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es wird eher Nullrunden in den nächsten Jahren geben, ich rechne daher dass der Mindestlohn erstmal bei 12,82 bis mindestens Ende 2026 bleibt.--81.200.197.163 09:37, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Ghzm. vs. Kfsm.

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Hallo allerseits,

ich wollte nur mal fragen, welche der beiden monarchischen Regierungsränge höhergewichtiger war bzw. wenn beide zur gleichen Zeit existiert hätten, wer den höheren Rang gehabt hätte. Klar kam es immer auch auf den Besitz, das Geld und die Armee an, aber nähmen wir einmal an, dies alles wäre gleich, wer hätte dann den höheren Rang, der/die Großherzog/in oder der/die Kurfürst/in....und wo gliedert sich da der Großfürst ein. LG --2A02:810A:1405:CE00:44E7:93C:86CE:AB06 20:05, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Das kommt genau genommen darauf an, für welches Reich gefragt wird. Im Allgemeinen siehe die Reihenfolge in Adelstitel. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:14, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
War schon für das deutsche Reich gefragt...insofern danke...der/die Großherzog/in war also höhergestelt als der/die Kurfürst/in. Den Großfürst kann man da wahrscheinlich nicht so leicht einordnen, da dieser östliche Titel im deutschen Reich nicht vorkam. Gibts da ev. doch Meinungen, welchen Rang dieser Titel im Vergleich zu den Deutschen Titeln gehabt haben könnte?--2A02:810A:1405:CE00:44E7:93C:86CE:AB06 20:23, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Großfürsten waren die jüngeren Brüder des russischen Zaren. Grüße --Ricardalovesmonuments (Diskussion) 20:27, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Also ev. im Rang von Königen?--2A02:810A:1405:CE00:44E7:93C:86CE:AB06 20:23, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
(Multi-BK) Kurfürst war ein Funktionstitel, dazu kam immer das eigentliche Adelsprädikat. KF und Ghzg zugleich gab es nur in einem Fall, nämlich 1805-14 das Großherzogtum Würzburg mit der aus Salzburg mitgenommenen Kurwürde. War aber bedeutungslos, weil 1806 das HRR aufgelöst wurde. Im HRR gab es bis zum 19. Jh. überhaupt keine Großherzogtümer. Danach rangierten Ghzge direkt unter einem König, aber da gab es keine KF mehr. --Aalfons (Diskussion) 20:31, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ja, das ist mir aufgefallen, dass beide Würden zusammen so gut, wie nie vorkommen. Danke für diese Erläuterungen. Nun wäre nur noch interessant, wo da relativ genau der Großfürst eingeordnet werden würde? Kann aber auch sein, dass man das nicht vergleichen kann. Ich weiß es jedenfalls nicht. Gruß.--2A02:810A:1405:CE00:44E7:93C:86CE:AB06 20:43, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Überhaupt nicht vergleichbar. Ein Großfürst (weliki knjas) ist ein russischer Herrschertitel. Wer bei einem Drei-Kaiser-Treffen im Gefolge den jeweiligen Vortritt hatte, konnten die Hofschranzen sicherlich sorgenvoll wochenlang diskutieren. --Aalfons (Diskussion) 21:27, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
:-) Ich danke dir für die Recherchen. Ich ordne den Titel mal privat etwas unter dem eines Königs ein, aber danke für die Mühe, war sehr interessant. LG--2A02:810A:1405:CE00:44E7:93C:86CE:AB06 21:37, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
[BK] Großfürst war kein deutscher, sondern ein russischer Titel. Regierende Großfürsten gab es in Deutschland nicht. --Jossi (Diskussion) 21:30, 25. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Naja, in Holstein gab es mal die Großfürstliche Zeit, in der der russische Thronfolger (=Großfürst) und spätere Zar auch Herr über die herzöglichen Anteile Holsteins war. Das war ja dann eigentlich ein regierender Großfürst in Deutschland :) (/Klugscheißermodus aus) --Optimum (Diskussion) 00:16, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das ist ja interessant. War dann Peter III. (Karl Peter Ulrich von Schleswig-Holstein-Gottorf) schon als Großfürst (1742–61) ranggleich mit dem dänischen König Friedrich? Schwer vorstellbar. --Aalfons (Diskussion) 02:38, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Innerhalb des HRR schon. Allerdings ist tatsächlich schwer vorstellbar, dass die Titel und Funktionen außerhalb des HRR völlig außer Acht gelassen wurden. Obwohl auch dann die beiden genannten nach dem Westphalian System, das ja ab 1648 weitgehende Gültigkeit beanspruchen durfte, gleichrangig waren, da sie ja souveräne Herrscher waren. --2A02:8071:5811:37E0:2574:70B9:E295:C54 08:18, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Großherzöge gab es in Deutschland im wesentlichen erst seit dem Wiener Kongress: Oldenburg, Baden, beide Mecklenburg, Luxemburg (damals im Deutschen Bund), als es schon keine Kurfürsten mahr gab. Die beiden Herzöge von Mecklenburg (-Schwerin und -Strelitz) verdankten ihre Rangerhöhung der russischen Verwandtschaft, erhielten nun das Prädikat Königliche Hoheit und setzten eine Königskrone auf ihr Wappen. Sie hatten damit in etwa den Rang eines Kronprinzen in einem Königtum. --Concord (Diskussion) 15:13, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Okay, dann sei auch noch die Landgrafschaft Hessen-Kassel erwähnt. Wurde 1803 auf den letzten Drücker mit Kurwürde ausgestattet (seitdem kurz: Kurhessen), auf dem Wiener Kongress bestätigt, und KF Wilhelm I. durfte sich ebenfalls "Königliche Hoheit" nennen – aber nicht als Großherzog, sondern als Landgraf. Damit es nicht zu einfach wird, aber kurz: An Kurhessen fiel auch das erst 1815 gebildete Großherzogtum Fulda (aus dem größten Teil des einstigen Hochstifts Fulda). Der Kurfürst behielt aber zugleich seinen altdynastischen Titel, und in einer fröhlichen Mischung aus alten und neuen Elementen lautete die Titulatur nun: Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda..., dann folgten die Fürsten- und Grafentitel. Damit war aber 1866 wegen Verpreußung Schluss, während die Obodriten es mit ihren Großherzogstiteln noch ins Jahr 1918 schafften. --Aalfons (Diskussion) 16:29, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
In der Markgrafschaft Baden war es ähnlich: 1771 wiedergegründet, 1803 Kurfürstentum Baden, dann dank Napoleons Gnaden 1806 Großherzogtum Baden bis zum Ende der Monarchie 1918. --Rôtkæppchen₆₈ 20:37, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

26. Dezember

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Kreuzbein, Steißbein sichtbar?

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Hallo! Wenn in Rücklage eine Röntgenaufnahme vom Beckenbereich gemacht wird und der Darm reichlich gefüllt war (Verstopfung), ist dann das Kreuzbein und Steißbein auf der Aufnahme zu sehen? Gruß Mac1405 (Diskussion) 11:20, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Das hängt von der Härte der Strahlung ab, siehe Röntgen#Weiche und harte Strahlung. --Rôtkæppchen₆₈ 12:52, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Absturzort Tiangong 1

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Unter Raumschifffriedhof#Hintergrund steht, dass groessere Weltraumobjekte, z. B. Tiangong 1, eine Gefaehrdung darstellten und deshalb gezielt dort, ueber 2000 km entfernt vom naechsten Land, zum Absturz gebracht wuerden. Unter Tiangong 1 steht aber, diese sei nur 100 km von Tahiti entfernt unkontrolliert abgestuerzt. Was stimmt nun ? -- Juergen 86.111.152.139 17:43, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Im Artikel Raumschifffriedhof steht da das wichtige Wörtchen "möglichst". Das Chinesische Raumflugprogramm hat bei Tiangong 1 nicht für einen gezielten Absturz geplant sondern mit "wird schon schiefgehen". --Geist, der stets verneint (Diskussion) 17:49, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Wenn man einen kontrollierten Absturz gar nicht geplant hatte, dann waere der von mir verlinkte Text aber mindestens sehr missverstaendlich formuliert, denn dann waere der gezielte Absturz ja nicht nur gescheitert, sondern von Anfang an gar nicht versucht worden. Kann man dann noch von "möglichst" sprechen oder muesste man dieses Beispiel nicht vielmehr als Gegenbeispiel bezeichnen ? -- Juergen 86.111.152.139 18:04, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Im verlinkten Text wird von "Möglichkeit" und "möglichst" gesprochen. Das bezieht sich auf zwei verschiedene Sachverhalte. Erstens: Bei größeren Objekten besteht die Möglichkeit, dass Teile die Erdoberfläche erreichen. Das gilt ganz allgemein und ist unabhängig davon, wo diese Objekte in die Atmosphäre eintreten. Beispiele dafür sind die Raumstationen Tiangong 1 und Skylab, die ungesteuert abgestürzt sind, und Dutzende von Progress-Frachtern, die gesteuert zum Absturz gebracht werden. Das zweite "möglichst" bezieht sich dann darauf, dass man Raumfahrzeuge kontrolliert zum Absturz bringt, wenn das möglich ist. Die Aussagen sind korrekt und die Beispiele stimmen, aber offensichtlich kann man die Beispiele für den ersten Teil so missverstehen, als ob sie auch für den zweiten Teil gelten. Wie könnte man das klarer formulieren? --Asdert (Diskussion) 22:59, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Ich hab aus Tiangong 1 Tiangong 2 gemacht, wo der Deorbit kontrolliert war.[9] --Rôtkæppchen₆₈ 23:18, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Das löst das Problem nicht. Wenn Jürgen Tiangong 1 falsch zuordnet, dann können andere das bei Skylab immer noch tun. Aber das ist eine Sache für Diskussion:Raumschifffriedhof, nicht für die Auskunft. Lass uns dort weitermachen. --Asdert (Diskussion) 07:59, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Es stimmt das, was im von Dir referenzierten Artikel Tiangong 1 steht: „Eine Betankung des Raumlabors für gezielte Bahnsenkungsmanöver, wie später bei Tiangong 2, war von vornherein nicht vorgesehen.[1]“ --Rôtkæppchen₆₈ 22:43, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
  1. 我国打造“经济适用型”太空“别墅”. In: cnsa.gov.cn. 12. Mai 2021, abgerufen am 13. Mai 2021 (chinesisch).
  2. --Rôtkæppchen₆₈ 22:43, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

    Ein Fall von ...

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    • Friedrichs Vermutung sei in Richtung des Hebräischen als ältester Sprache gegangen.
    • Friedrichs Vermutung sei in Richtung des Hebräischen als älteste Sprache gegangen.

    Ich habe auch eine Vermutung, möchte aber vorher eure Meinungen hören. 79.142.230.127 18:20, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

    Was seriös belegbar ist, kann man unter Proto-Weltsprache finden. Ansonsten fragst du nach Meinungen, etwas für WP:Café? --Bildungskind (Diskussion) 18:30, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Ich glaube, die Grammatik des Ausdrucks ist gemeint. In dem Falle: beides geht. Prinzipiell steht die Apposition mit als kasuskongruent zum Bezugswort (Version 1), bei Genitivattributen aber auch häufig (oder gar meist) ungebeugt (Version 2). Grüße Dumbox (Diskussion) 18:41, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Danke fürs Differenzieren. 79.142.230.127 11:05, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

    „Globus“ auf Stange an Bahnhöfen

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    Kugel auf Stange
     
    hier etwas besser zu sehen

    Auf (älteren) Fotos von Bahnhöfen sind manchmal Stangen abgebildet auf denen sich eine Art Kugel aus gebogenen Eisenstangen in einiger Höhe befindet, z.B. auf nebenstehenden Foto über der Lokomotive. Ein Fahrdienstleiter eines österreichischen Bahnhofes, den ich danach gefragt habe, sagte, das sei der Mittelpunkt des Bahnhofes und von hier wurden vor der Einführung von Computern die Fahrkartenpreise berechnet und Fahrzeiten in Fahrplänen angegeben. Für mich klingt das aber nicht sehr plausibel, da für den genannten Zweck ja auch ein Schild ab Boden reichen würde, zumal auf manchen Fotos auch mehrere Kugeln pro Bahnhof zu sehen sind. Weiß jemand, was die Bedeutung dieser Kugel ist? --188.23.231.233 19:37, 26. Dez. 2024 (CET)Beantworten

    Es könnte für die Beantwortung deiner Frage hilfreich sein, wenn du noch weitere Bilder – wie du sie in deiner Anfrage erwähnst – beibringen könntest. --Joschi71 (Diskussion) 02:23, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Die KI meines Vertrauens (naja) meint, es handle sich um ein Fahrleitungs-Trennungszeichen/Isolationszeichen, das die elektrische Trennung verschiedener Fahrleitungsabschnitte im Oberleitungssystem der Eisenbahn markiert. Auf Nachfrage kann sie keine konkreten Belege dafür nennen. Allerdings finde ich den Hinweis interessant, dass die erhöhte Position vor allem eine gute Sichtbarkeit für Lokführer garantieren soll. Es scheint plausibel zu sein, dass das Zeichen für den laufenden Fahrbetrieb bedeutsam war. Mittelpunkt des Bahnhofs, Preisberechnung etc. klingen eher unwahrscheinlich. --Zinnmann d 02:45, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Der oben gezeigte Zentralverschiebebahnhof Wien-Kledering hat doch gar keine Fahrleitung. Außerdem würde ich da eher eine blau-weiße Rautentafel (Eisenbahnsignale in Österreich#Oberleitungssignale) erwarten. --Rôtkæppchen₆₈ 09:15, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Sektorenkennzeichnung? Also eine Kennzeichnen damit etwas am richtigen Ort abgestellt werden kann. Denn bei kurzen Zügen kann es sinnvoll sein. die in einem viel längeres Gleis benutzen, die an einem bestimmten Ort abzustellen. Unter anderen aus dem Grund, damit dahinter/davor eine weiterer Triebzug o.Ä. abgestellt werden kann. Wir in der Schweiz kennen verschiedene Arten von Haltetafeln, die teilweise auch in den Abstellgleisen benutzt werden. Dann kriegst durchaus den Auftrag den Zug bei Tafel C (oder 3 bzw 300m) usw. abzustellen. Bzw soweit vorzuziehen, dass der Sektor A (1 bzw 100m) usw. frei bleibt. --Bobo11 (Diskussion) 13:39, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Ich habe geschaut, ob die Einrichtungen bei OpenStreetMap eingetragen sind, das sind sie aber nicht, obwohl andere Signale es dort sind. Wenn die Frage hier nicht beantwortet werden kann, am besten bei Drehscheibe Online nachfragen und die Antwort dann auch hier einstellen. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:28, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

    27. Dezember

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    Speicherplatzarmes Linux

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    Ich würde mir gern einen MySQL-Server einrichten, und zwar unter anderem aus Sicherheitsgründen nicht einfach so auf meinem Rechner, sondern (so habe ich mir überlegt) in einer virtuellen Maschine (VirtualBox) mit einem Linux. Das belegt aber natürlich zusätzlichen Speicherplatz für das Betriebssystem (bei anderen Linux-Installationen zum Teil um die sieben, acht GB – was allerdings zu großen Teilen am X Window System liegen mag, das ich für MySQL natürlich nicht brauche). Mir stellt sich also die Frage: Welche Linux-Distribution (in der MySQL lauffähig ist) belegt den geringsten (Platten-)Speicherplatz? Die kleinste, die ich bisher gefunden habe, ist Alpine mit laut Website 130 MB. Kennt jemand noch was Kleineres? Oder (ja, ich weiß, keine Wissensfrage) hat andere nützliche Tipps? --Würstlfürstl98 (Diskussion) 13:02, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

    Damn Small Linux gilt als das kleinstmögliche. Wie gut dein MySQL-Server darauf läuft, weiß ich nicht, der braucht ja diverse Netzwerkkomponenten. Ich würde ein aktuelles Debian ohne GUI installieren (die gewünschte GUI kannst du im Debian-Installer einfach ankreuzen, also auch ganz ohne), das nimmt vielleicht 2 GB in Anspruch und ist garantiert ausreichend funktionell. --Kreuzschnabel 15:31, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Wüsste zwar nicht, wo MySQL nicht lauffähig sein sollte, aber wenn du das wirklich in einer VM aufsetzen willst, was ich einzig mit der genannten (und an sich dubiosen) Begründung für Overkill halte aber das nur nebenbei, kommen gar nicht soviele in Frage. Und gerade die experimentellen oder Nischenprojekte ja eher nicht. Auch mit VirtualBox und selbst Headless, wird halt nicht unterstützt, dir ging's um Sicherheit? Ich bin da zwar nicht mehr ganz so auf dem Laufenden, aber Alpine könnte schon frickelig werden, ansonsten keine schlechte Wahl. So aber eher wie Kreuzschnabel sagt, nimm was Etabliertes (Debian) und installier ein reines Basissystem. Viel schlanker wird's nicht. -89.245.22.31 17:34, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Danke erst mal! Bin tatsächlich nicht so ganz im Bilde, wie groß das Sicherheitsrisiko durch einen offenen MySQL-Port wirklich wäre, aber da ich auch in öffentlichen Netzwerken mit dem Gerät unterwegs bin…
    Ein anderer Grund ist, dass ich beim Neuaufsetzen des Systems die VM relativ einfach mit rübernehmen kann (wo eine geringe Dateigröße für das Virtual Disk Image ebenfalls praktisch ist). Der allein wäre natürlich auch nicht so wirklich gewichtig. Na ja, und irgendwie will ich mein System halt auch vom MySQL-Server abkapseln/isolieren (oder ihn vom System). Hab unangenehme Erfahrungen gemacht mit Software, die sich mit anderer Software in ungute Wechselwirkung verwickelt. Insofern VM wahrscheinlich Overkill, aber besser als physisch separaten Rechner…
    Noch ein Vorteil: So eine VM kann man zur Not komplett löschen und neu aufsetzen. Ich kann also Damn Small Linux probieren und wenn es nicht funktioniert, dann Alpine oder Debian ohne GUI… (btw scheint auch DSL ja eine GUI zu haben, wie klein wäre das wohl ohne die?!) --Würstlfürstl98 (Diskussion) 18:29, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

    Problem mit Laptop mit Linux ==> Umstieg auf Windows 10/11

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    Servus, ich brauche mal die Hilfe der Schwarmintelligenz: An Weihnachten kehrte ich als guter Sohn wieder mal nach Hause zurück, um die IT-Probleme der Eltern zu lösen. In diesem Fall: Ein neuer ACER-Laptop auf dem ein Ubuntu-Linux installiert wurde, was sich dann als nicht ganz so herausstellte, wie man es sich dachte. Sprich: Ubuntu sollte wieder weg und durch ein Windows 10 oder 11 ersetzt werden. Problem: Die Windowsinstallation erkennt keine Festplatte. Das Problem kenne ich schon, ließ sich auf anderen Rechner immer durch Umstellen von UEFI auf den Legacy-Modus im BIOS umgehen. Aber: Das BIOS bietet ausschließlich UEFI an. Auch DISKPART über die Eingabeaufforderung erkennt die Platte nicht (zeigt mir nur den USB-Stick an, auf dem sich die Windowsinstallation befindet). Ich bin jetzt kein Linux/Ubuntu-Spezialist, habe dann herausgefunden: Das Linuxeigene Dateisystem wird bei der Windowsinstallation nicht erkannt, man müsse mit einem Linux-Live z.B. über GPARTED auf GPT umstellen. Problem: GPT wird nicht angeboten, ich habe die Windows-kompatiblen Formate wie ntfs, Fat16/32, usw. So wurde man Linux dann auch los, indem man die Partition löschte, die Platte bleibt für Windows aber unerreichbar. Über Ubuntu-Live sehe ich sie, sie wurde von meinem Vadder als ntfs formatiert, unter der Windowsinstallation und über Diskpart: nicht. Ich bin mit meinem Latein sowas von am Ende. Hat mir jemand ein paar Tipps? Danke    --Schraubenbürschchen (Diskussion) 13:08, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

    Da wirfste zwei Sachen durcheinander, nämlich Dateisystemformate und Partitionstabellenformate. GPT ist kein Dateisystem, sondern ein Partitionstabellenformat für Datenträger, das von Linux ebenso genutzt wird (hier bei mir zum Beispiel) wie von Windows. Zum Formatieren der vorhandenen Ubuntu-Partition kann GPT daher nicht angeboten werden, du musst schon die gesamte Festplatte damit formatieren (dabei wird sie komplett gelöscht, wie üblich). In GParted geht das mit Laufwerk → Partitionstabelle erstellen (oder so). Wenn dein Windows-Installer die gesamte Festplatte nicht sieht, liegt das nicht daran, dass das hinterhältige Linux sie auf eine Weise formatiert hat, die das arme Windows hilflos im Regen stehen lässt. Das ist technisch nicht möglich, es muss eine andere Ursache haben. Der Satz „Die Windowsinstallation erkennt keine Festplatte“ ergibt keinen Sinn – wo ist die Windowsinstallation denn dann, wenn nicht auf einer Festplatte? Falls der Windows-Installer gemeint war, das ist was anderes. Ich an deiner Stelle würde mit GParted die Platte plattmachen (GPT-Partitionstabelle anlegen), Windows 11 normal installieren (10 willste nicht, das ist in ein paar Monaten EOL) und dann die persönlichen Daten vom aktuellen Backup zurückspielen (das hoffentlich existiert, denn das ist das allererste, was man macht, bevor man ein System neu aufsetzt). --Kreuzschnabel 15:22, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    <BK>@Kreuzschnabel:: Die Windowsinstallation habe ich auf einem USB-Stick (Original ISO, sowohl über das Original Microsofttool, Rufus als auch mit YUMI einen bootfähigen USB-STick erstellt. Ich habe Windows noch gar nicht auf dem Laptop, weil die Platte ja nicht erkannt wird. Ubuntu könnte ich wieder problemlos installieren, Ubuntu-Setup findet die Festplatte, das Windows-Setup nicht. --Schraubenbürschchen (Diskussion) 15:26, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Wenn der Stick überhaupt bootet, wird er auch in Ordnung sein. Wie ich vorgehen würde, hab ich oben schon geschrieben. Außerdem kann es helfen, im UEFI die Firmware des Laptops auf Werkszustand zurückzusetzen, aber so weit warst du wohl auch schon. --Kreuzschnabel 15:35, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Ein BackUp exisitiert nicht   , das System ist noch völlig unbenutzt. Mit Gparted habe ich die GPT-Partitionstabelle angelegt, Windows will das Ding weiter nicht finden. Die Firmware habe ich wirklich schon zurückgesetzt, ja.--Schraubenbürschchen (Diskussion) 16:04, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Welche Art von „Platte“ ist es denn? Bei eMMC-Massenspeicher verweigert der Windows-Installer manchmal die Installation, weil sie als austauschbarer SD-Speicher erkannt wurde. Manchmal fehlen dem Windows auch schlicht die Treiber. Da brauchst Du dann einen „F6-Datenträger“, früher war das oft eine Diskette. Den bekommst Du beim Hersteller von Massenspeicher oder Massenspeichercontroller. Ich hab das Problem durch Einbau eines SATA-Datenträger (SATA- oder mSATA-SSD) gelöst. Das ist außerdem performanter als eMMC. --Rôtkæppchen₆₈ 15:38, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Ist eine M.2 (wd sn740 sddpnqd-512g-1014) Treiber konnte ich leider keine finden. Ich habe schon überlegt die "Platte" auszubauen und in meinen Desktop-PC zu klöppeln, dort habe ich einen ungenutzten M.2-Slot, und dann aus einem vorhandenen Windows heraus zu versuchen die Platte "greifen zu können". --Schraubenbürschchen (Diskussion) 16:11, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Windows braucht bestimmt keine speziellen Treiber, um eine stinknormale NVMe-SSD ansprechen zu können. GPT neu angelegt hast du, ohne Änderung. Dann weiß ich auch nicht weiter. Ich würde noch probieren, die SSD (zumindest den Anfang davon) mit Nullen zu überschreiben, falls da irgendwas ganz Komisches steht, das Windows abschreckt. Das kannst du im Live-System von GParted machen: 1. Gerätedatei der SSD ermitteln (beginnt mit /dev/sd…, vermutlich /dev/sda), 2. Konsole öffnen, 3. dd if=/dev/zero of=/dev/sda ausführen. Eine Minute laufen lassen, dann mit Strg-C abbrechen, das schreibt schon mal so an die 20 GB Nullen auf das Gerät. Dann nochmal den Windows-Installer ansetzen, jetzt ist die Festplatte garantiert komplett unformatiert. --Kreuzschnabel 16:22, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Die NVMe muss aber vom Bios/Uefi unterstützt werden. Wenn der Rechner zu alt ist, ist die NVMe im Bios/Uefi unsichtbar und wird dann erst im Windows sichtbar. Da hier die NVMe aber im Bios/Uefi angezeigt wird, muss es wohl am Windows Installer liegen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:52, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Unter https://www.reddit.com/r/buildapc/comments/nriysx/nvme_m2_not_showing_on_windows_installation/ wird eine Lösung vorgeschlagen. Vielleicht klappt das auch bei Dir. --Rôtkæppchen₆₈ 17:01, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Im BIOS siehst du die Platte aber? --2001:16B8:B88D:1C00:5A82:1E1F:BFDB:C2B0 16:09, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Ja, sehe ich --Schraubenbürschchen (Diskussion) 16:11, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

    Mikumi Airport (Tanzania)

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    Wie lautet der 3 letter Code vom Mikumi Airport (Tanzania) ? IATA !!!

    nicht der ICAO Code (4 Stellig)

    --2003:C7:2F45:E300:B926:94BA:CC14:28A5 13:12, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten

    Der scheint keinen IATA Code zu haben. --RAL1028 (Diskussion) 13:23, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
    Unter en:List of airports in Tanzania ist der ICAO-Code HTMK verzeichnet, aber kein IATA-Code. --Rôtkæppchen₆₈ 16:03, 27. Dez. 2024 (CET)Beantworten
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