ADB:Grumbkow, Joachim Ernst von

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Grumbkow, Joachim Ernst von“ von Siegfried Isaacsohn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 25–26, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Grumbkow,_Joachim_Ernst_von&oldid=- (Version vom 28. Dezember 2024, 03:41 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Grumbkow, Wilhelm von
Nächster>>>
Grummer, Veit
Band 10 (1879), S. 25–26 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Joachim Ernst von Grumbkow in der Wikipedia
Joachim Ernst von Grumbkow in Wikidata
GND-Nummer 117572217
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|10|25|26|Grumbkow, Joachim Ernst von|Siegfried Isaacsohn|ADB:Grumbkow, Joachim Ernst von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117572217}}    

Grumbkow: Joachim Ernst von G., geb. den 29. Septbr. 1637 in Pommern, erhielt eine höhere wissenschaftliche Ausbildung auf der Universität Rostock, machte dann größere Reisen durch Frankreich und Italien und trat bei der Rückkehr in die Heimat zur Zeit des nordischen Krieges in das brandenburgische Heer. – Der rege Geist und die administrativen Talente des inzwischen zum Hauptmann avancirten Officiers lenkten, Anfang 1671, des Kurfürsten Friedrich Wilhelm Aufmerksamkeit auf ihn. Er wurde zum Amtskammerrath in sehr unabhängiger und für ihn günstiger Stellung ernannt. Wie es scheint, hoffte der Kurfürst sich in ihm einen Nachfolger für den hochverdienten, doch jetzt alternden Amtskammer-Präsidenten Raban von Canstein heranzubilden. Seit dieser Zeit stieg er äußerst schnell. Kaum ein Jahrzehnt verging und er hatte die höchste Staffel der damaligen Amtshierarchie Brandenburgs erklommen: September 1682 wurde er zum Wirklichen Geheimen Rath ernannt. Das Geheimniß dieses schnellen Steigens beruht in erster Reihe auf der Vielseitigkeit Grumbkow’s, der wie wenige seiner Zeitgenossen, einen freien wirthschaftlichen Blick mit militärischer Tüchtigkeit und organisatorisches Talent mit der Feinheit des Hofmannes verband. Der Krieg gegen Frankreich und Schweden von 1672–79 rief ihn wieder in den activen Dienst. Der Friede von Vossem (1673) führte ihn als Oberstlieutenant bei den Leibdragonern in die Residenz zurück. Zur Zeit der Schlacht von Fehrbellin zum Obersten der Leibgarde befördert, wurde er zugleich dem ebendamals zum interimistischen Generalkriegs-Commissar (d. h. Kriegsminister) ernannten Geh. Rath Bodo von Gladebeck als Adlatus beigegeben. Damit war er endlich in die seinem Genie gemäßeste Stellung gelangt, die Leitung der Heeresverwaltung, zu einer Zeit, wo das Heer eben begonnen hatte, diesen Namen im modernen Sinne des Wortes zu verdienen. Denn Gladebeck’s, eines pedantisch-ängstlichen Mannes, Oberleitung wurde mehr und mehr zu einer formellen, verschwand bald ganz hinter der Initiative des jüngeren, energisch vorgehenden Gehülfen, wie dies die zwei G. im November 1676 und 1678 als Generalkommissariats-Director ertheilten Bestallungen bezeugen. Seine förmliche Bestallung zum Amt des Generalkriegscommissarius verzögerte sich bis zum December 1679, längere Zeit nach Gladebeck’s Uebertritt zur Kammerverwaltung und nach dem Friedensschluß mit Frankreich und Schweden. Ein Grund dafür ist uns nicht bekannt; sehr möglich knüpfte G. seine Annahme an die Bedingung größerer Selbständigkeit und Unabhängigkeit vom Generalfeldmarschall, an dessen Ordres der Generalcommissar bis dahin gebunden gewesen war. Wenigstens änderte sich seit dieser Zeit die Stellung des Generalcommissarius in der angedeuteten Weise. Es spricht [26] für die Vielseitigkeit und Arbeitskraft Grumbkow’s, daß er gleichzeitig mit diesem schwierigsten Amt der gesammten Verwaltung noch ein Hofamt versehen konnte. Er hatte seit 1675 das des Oberschenken, dann seit 1678 das des Schloßhauptmanns inne, endlich seit Fr. von Jena’s Tod, September 1682, übernahm er die Leitung des Hofstaats, mit dem Titel eines Oberhofmarschalls, den sein Vorgänger nicht geführt hatte. Bemerkenswerth ist, daß er zunächst nicht seines Generalcommissariats halber, sondern erst jetzt (1682) speciell um der Leitung des Hofstaates willen in die oberste Landesbehörde, den Geh. Staatsrath, berufen wurde. Diesmal wissen wir aus den der Annahme vorausgehenden Vorverhandlungen, daß G. sich nur unter dieser Bedingung zur Uebernahme der sehr schwierigen und viel angefeindeten Stellung bereit erklärte, die nach seiner Ueberzeugung, nur bei dem mit der Stellung des Wirklichen Geheimen Raths verknüpften Rechte jederzeit freien Zutritts beim Kurfürsten erfolgreich und ohne persönliche Gefährdung versehen werden konnte. Es gelang ihm wie seinem Vorgänger Jena den Intentionen seines Herrn gemäß, eine der Stellung desselben entsprechende würdige Repräsentation mit verrhältnißmäßig geringen Einkünften zu bestreiten. Der Schwerpunkt seiner Bedeutung fällt indeß in das Gebiet der Heeresorganisation und Verwaltung. Die 14 Jahre seiner Leitung (1676–1690) gestalteten die lose Masse der mit dem Abgang oder Tod eines Obersten oft noch zerstiebenden Regimenter zu Einem in sich verbundenen Heerkörper, dessen oberstes Gesetz Ehre und Mannszucht waren, der ein Officiercorps aufwies, mit dem sich schon damals nur wenige in Europa messen konnten. G. ist der Erste, dem es gelang, diese Uniformität auch bis zu den Aeußerlichkeiten herab durchzuführen und damit jene innere Disciplin vorzubereiten, die das Europa des 18. Jahrhunderts in Staunen versetzen sollte. Zugleich ist er es, der durch die Organisation der Accise und die Steuerverwaltung im Allgemeinen einen Steuermodus mitschaffen half, der die Bedürfnisse des Heeres mit der Leistungsfähigkeit der Unterthanen in Einklang setzte, und es ist wohl zu beachten, wie sehr sich das Niveau des Heeres mit dem Augenblick einer geordneten Verproviantirung im Felde, regelmäßiger Löhnung und Servicen im Frieden hob. Die Kriegssteuerverwaltung und das Intendanturwesen, wie es sich in den Steuer- und Provinzialcommissariaten darstellt, ist in erster Reihe das Werk Grumbkow’s, der hier in kurzer Zeit so Bedeutendes leistete, daß seinen beiden ebenso hervorragenden Amtsnachfolgern, Daniel Ludolf von Dankelmann, des Oberpräsidenten jüngerem Bruder, und Friedrich Wilhelm von Grumbkow, unseres Joachim Ernst Sohn, nur die Vervollkommnung des neuen Systems in der unteren, die Herausbildung der Collegialität in der obersten Instanz übrig blieb. Sein Geist ist es, der die Kriegsverwaltung während der nächsten funfzig Jahre durchweht. Dieser von der Natur mit so feiner Empfindung für das Nützliche und Praktische begabte Mann wurde vom Kurfürsten Friedrich Wilhelm gelegentlich der Einwanderung der französischen Réfugiés 1685 auch mit deren Unterbringung, Ansetzung und Beschäftigung betraut. Er löste diese schwierige Aufgabe in ausgezeichneter Weise und erwarb sich dadurch ein nicht geringeres Verdienst um die armen Vertriebenen selbst, als um sein Vaterland, zu dessen Vortheil er die ganze Summe der in den Eingewanderten vorhandenen intellectuellen Kräfte, ihrer technischen Fertigkeiten und ihres materiellen Vermögens trefflich zu verwerthen verstand. Er starb am 20. Septbr. 1690 plötzlich am Schlagfluß auf einer Reise nach Holland, die er im Gefolge des Kurfürsten Friedrichs III. machte, nahe der holländischen Grenze, im frühen Alter von 53 Jahren.

Vgl. Cosmar und Klaproth, Gesch. des Preuß. Geh. Staatsraths 369, 70; Isaacsohn, Gesch. des Preuß. Beamtenthums II, 263–67.
  NODES
orte 1
punk 1