Textdaten
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Autor: unbekannt
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Titel: Zur Geschichte des Sundzolls
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aus: Die Gartenlaube, Heft 16, S. 220
Herausgeber: Ferdinand Stolle
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Erscheinungsdatum: 1856
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[220] Zur Geschichte des Sundzolls. Eine geschichtliche Darstellung den Sundzolls dürfte auch den Lesern der Gartenlaube, die den politischen Verhältnissen nicht fern stehen, willkommen sein.

Der Sundzoll rührt aus dem 14. Jahrhundert, und seine Erhebung gab in den folgenden Jahrhunderten Anlaß zu hartnäckigen Kämpfen zwischen Dänemark und dem Bunde der Hansa. Seine erste diplomatische Anerkennung erhielt der Sundzoll durch den im Jahre 1544 zwischen Dänemark und Holland abgeschlossenen Vertrag. Holland verpflichtete sich hiernach, jenen Zoll zu entrichten, und von jener Zeit an erhob ihn Dänemark nach einem mehr oder weniger hohen Tarif, je nachdem die Fahrzeuge begünstigten oder nicht begünstigten Staaten angehörten. Schweden wurde im 17. Jahrhundert vom Sundzoll befreit, aber schon im folgenden Jahrhundert ihm wieder unterworfen. Auch Holland und Preußen hatten sich eine Zeit lang gegen eine jährliche Abfindungssumme der Befreiung vom Sundzolle zu erfreuen, aber diese Ausnahmen waren nur von kurzer Dauer. Der Tarif, wonach noch gegenwärtig der Sundzoll erhoben wird, ward im Jahre 1745 eingeführt. Eine kleine Anzahl verschiedenen Zöllen unterworfene Artikel ausgenommen, setzte dieser Tarif eine Abgabe von 1 Procent des Werths am Ursprungsorte für alle Erzeugnisse fest, welche auf Schiffen geladen sind, die begünstigten Nationen angehören; diese Abgabe beträgt 11/4 Procent für die Waaren an Bord solcher Schiffe, welche die Flagge von nicht begünstigten Staaten führen. Zu der Klasse der letztern gehören gegenwärtig nur noch Portugal, der Kirchenstaat und die Türkei. Die durch diesen Tarif festgesetzte Abgabe von 1 Procent war aber in der That viel höher geworden dadurch, daß der Preis der Waaren, worauf er basirt war, seit der Zeit, wo die ursprünglichen Veranschlagungen gemacht worden, bedeutend gefallen war.

Gegen dieses Mißverhältniß wurden von allen Seiten Reclamationen erhoben, und der am 4. Juni 1841 zwischen Dänemark und Großbritannien abgeschlossene Vertrag trug diesen Reklamationen Rechnung. Durch diesen Vertrag, dessen Vortheile nach und nach auch andern Staaten zu Theil wurden, ward der Zoll auf seinen anfänglichen Fuß von 1 Procent zurückgeführt. – Um die Wichtigkeit der Frage für Handel und Schifffahrt beurtheilen zu können, braucht nur bemerkt zu werden, daß im Jahre 1853 die Zahl der von der Ost- und Nordsee den Sund passirenden Schiffe sich auf 21,512 belief. Diese Zahl sank im Jahre 1854 in Folge politischer Umstände auf 16,367. Vor einem Jahrhundert, im Jahre 1750, betrug sie nur 4500. Die schwedische und englische Flagge sind in dieser Schifffahrtsbewegung am stärksten vertreten. Von den für das Jahr 1853 angeführten Schiffen kommen 5407 auf Schweden und 4668 auf Großbritannien; dann kommen Preußen mit 3472, Dänemark mit 2094 und Holland mit 1874 Fahrzeugen. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika, welche gegenwärtig bekanntlich gegen den Fortbestand des Sundzolls die Initiative ergriffen haben, haben bei der Frage nur ein untergeordnetes Interesse, da die Zahl ihrer im Jahre 1853 den Sund passirenden Schiffe nur 96 betrug. Es ist dabei jedoch zu beachten, daß die Fahrzeuge der Union gewöhnlich von starkem Tonnengehalt sind und Waaren von ziemlich hohem Werthe befördern. Dänemark zog im Jahre 1853 aus dem Sundzoll eine Einnahme von 1,600,000 Thalern, wovon mehr als zwei Drittel von England gezahlt wurden. Die Beibehaltung dieses Einkommens liegt begreiflicherweise sehr im Interesse Dänemarks, dessen Gesammteinnahme sich nur auf etwa 10 Millionen Thaler beläuft. Außer der Haupttaxe entrichten die Schiffe dem Sundzollamte noch ziemlich hohe Abgaben an Leuchtthurms-, Lootsen- und andern Gebühren. Bekanntlich verlangt das Kabinet von Washington, nachdem es sich anfänglich einer Ablösung des Sundzolls durch eine auf einmal gezahlte Entschädigung nicht abgeneigt gezeigt, jetzt die völlige Aufhebung desselben als ein Recht und hat erklärt, den Zoll für die amerikanische Flagge vom 26. April 1856 an, mit welchem Datum der 1826 zwischen den Vereinigten Staaten und Dänemark abgeschlossene Vertrag abläuft, als nicht mehr bestehend betrachten zu wollen. Die nordamerikanische Regierung hat jedoch neuerdings den Vertrag noch um zwei Monate verlängert, und andererseits weiß man auch, daß das kopenhagener Kabinet in eine Ablösung den Sundzolls einwilligt und zur Grundlage der Kapitalisirung desselben eine Erhebung von 25 Jahren und ein Interesse von 4 Procent annimmt, was eine Summe von 38 Millionen ergeben würde, welche auf alle Staaten, deren Handel von der Maßregel Nutzen ziehen würde, zu vertheilen wäre. Was England betrifft, so willigt dies zwar, wie es neuestens heißt, in die Ablösung des Sundzolls ein, aber nicht nach dem von Dänemark vorgeschlagenen System; es soll diesem System einen Gegenvorschlag entgegengestellt haben, oder auch, wie es andererseits heißt, zur Erwägung neuer Vorschläge sich bereit erklärt haben.

Das ist die Geschichte des Sundzolls und der gegenwärtige Stand desselben.


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