Gegenkläger
Gegenkläger (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Gegenkläger | die Gegenkläger |
Genitiv | des Gegenklägers | der Gegenkläger |
Dativ | dem Gegenkläger | den Gegenklägern |
Akkusativ | den Gegenkläger | die Gegenkläger |
Worttrennung:
- Ge·gen·klä·ger, Plural: Ge·gen·klä·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌklɛːɡɐ]
- Hörbeispiele: Gegenkläger (Info), Gegenkläger (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: beklagte Person, die eine Gegenklage anstrengt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Kläger
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Widerkläger
Weibliche Wortformen:
- [1] Gegenklägerin
Beispiele:
- [1] Klage wurde eingereicht und mehrere Gegenklagen – und fünf Jahre später hatten weder Kläger noch Gegenkläger mehr davon als einen Haufen Gutachten.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] als Gegenkläger auftreten
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Rechtswesen: beklagte Person, die eine Gegenklage anstrengt
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenkläger“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gegenkläger“
- [1] Duden online „Gegenkläger“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gegenkläger“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Gegenkläger“
- [1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Gegenkläger“