Klägerin
Klägerin (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Klägerin | die Klägerinnen |
Genitiv | der Klägerin | der Klägerinnen |
Dativ | der Klägerin | den Klägerinnen |
Akkusativ | die Klägerin | die Klägerinnen |
Worttrennung:
- Klä·ge·rin, Plural: Klä·ge·rin·nen
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: weibliche Person, die zivilrechtlich vor Gericht eine Klage führt
- [2] veraltet: weibliche Person, die über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
Gegenwörter:
- [1] Beklagte
Männliche Wortformen:
- [1, 2] Kläger
Oberbegriffe:
- [1] Partei
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Gegen den Beschluss kann die Klägerin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
- [2] Bei der Beerdigung des alten Ratsherren ging die Klägerin als erste hinter seinem Sarg.
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Rechtssprache: weibliche Person, die zivilrechtlich vor Gericht eine Klage führt
[2] ?