Singular Plural
Nominativ die Straftat die Straftaten
Genitiv der Straftat der Straftaten
Dativ der Straftat den Straftaten
Akkusativ die Straftat die Straftaten

Worttrennung:

Straf·tat, Plural: Straf·ta·ten

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːfˌtaːt]
Hörbeispiele:   Straftat (Info),   Straftat (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Tat, die juristisch mit Strafe belegt ist, ungesetzliche Handlung, gesetzwidrige Handlung, kriminelle Handlung

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Substantivs Strafe und dem Substantiv Tat

Synonyme:

[1] Delikt

Oberbegriffe:

[1] Straffälligkeit, Tat

Unterbegriffe:

[1] Gewaltstraftat, Sexualstraftat, Steuerstraftat, Verkehrsstraftat
[1] Verbrechen, Vergehen

Beispiele:

[1] Diebstahl ist eine Straftat.
[1] Die Staatsanwaltschaft legte mir eine Straftat zur Last.
[1] Die beiden Räuber begingen bereits mehrere Straftaten.
[1] Die Strafe bemisst sich an der Schwere der Straftaten.
[1] „Er spricht davon, wie eine Straftat einen Menschen verändert.“[1]
[1] „So gesehen sind Straftaten dieser Art eine etwas exzentrischere Form von Unternehmertum und damit eine bewusste und freie Entscheidung.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] eine Straftat begehen, jemandem eine Straftat zur Last legen

Wortbildungen:

Straftäter, Straftatbestand

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Straftat
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Straftat
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStraftat
[1] The Free Dictionary „Straftat
[1] Duden online „Straftat
[1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Straftat“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Straftat
[*] Wahrig Synonymwörterbuch „Straftat“ auf wissen.de
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Straftat

Quellen:

  1. Martin Knobbe: Die lange Jagd nach dem Mörder. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 1, 2016, Seite 44-48, Zitat: Seite 48.
  2. Vince Ebert: Machen Sie sich frei!. Sonst tut es keiner für Sie. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2011, ISBN 978-3-499-62651-7, Seite 94.
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