Arnold II. (IV.) von Bentheim-Tecklenburg

Graf von Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt und Limburg, Herr von Rheda

Arnold II. (IV.) von Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt (* 10./11. Oktober 1554 in Neuenhaus; † 11. Januar 1606 in Tecklenburg) war Graf von Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt, Herr von Wevelinghoven sowie durch Ehe Graf von Limburg. Er ist nach Bentheimer und Tecklenburger Zählung der zweite regierende Graf seines Namens, in Steinfurt der Vierte; in Limburg führt er als einziger seines Namens keine Ordnungszahl.

 
Arnold IV. von Steinfurt
 
Denkmal in Steinfurt

Arnold ist der Sohn des Grafen Eberwin III. von Bentheim-Steinfurt (ä. L.) und der Gräfin Anna von Tecklenburg-Schwerin. Seine Jugendjahre verbrachte er im Stift Leeden bei Tecklenburg mit seiner Schwester Walburga.

Dank seiner Mutter wurde ihm eine besondere geistige Bildung zuteil. Er besuchte die Fürstenschule in Jülich, um die „guten Künste, Sprachen und ritterliche Übungen“ zu erlernen. Dies alles absolvierte der junge Graf unter Anleitung sowohl eines katholischen und als auch eines reformierten Lehrers. Im Jahr 1571 ging der junge Graf an die Hohe Schule in Straßburg. Dort studierte er evangelische Theologie, Jura und Politik. Arnold sollte auf seiner Kavaliersreise nach dem Studium in Straßburg auch den französischen Hof in Paris besuchen. Dieses Vorhaben wurde jedoch abgebrochen, als der protestantische Graf von den Auswüchsen der Bartholomäusnacht erfuhr. Seine Ausbildung wurde am landgräflich hessischen Hof zu Kassel fortgesetzt.

Durch Erbschaften und Heirat vereinigte er eine beachtliche Zahl kleiner Territorien in seiner Hand. Es waren die Grafschaften Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt, Limburg an der Lenne, niederrheinische Besitzungen, die Herrschaft Rheda und Vogteirechte im Kurfürstentum Köln. Dadurch kam dem Grafenhaus Bentheim-Tecklenburg eine durchaus politische Bedeutung zu. Diese konnte jedoch wegen des fehlenden Erstgeburtsrechts und der nachfolgenden Erbteilungen mit Landesabtretungen nicht beibehalten werden. Während seiner Regierungszeit hatte Graf Arnold sich zudem mit einem Erbprozess mit den Grafen von Solms-Braunfels wegen der Grafschaft Tecklenburg auseinanderzusetzen.

Zwischen 1588 und 1593 führte Graf Arnold II. (IV.) die reformierte Lehre Johannes Calvins und Huldrych Zwinglis nach und nach in seinen Territorien ein. Die Lehren dieser beiden protestantischen Theologen hatte er als Student an der Hohen Schule zu Straßburg in den Jahren 1571 und 1572 kennengelernt. Die Straßburger Zeit war nicht nur konfessionell, sondern auch politisch-pädagogisch prägend für Graf Arnold. Er ließ in seinen Grafschaften Schulen gründen. Im September 1588 nahm eine von Graf Arnold gegründete und in einem aufgehobenen Nonnenkloster angesiedelte Lateinschule in Schüttorf in der Grafschaft Bentheim ihren Unterricht auf. Dies war die erste Schulgründung des Grafen, bisher hatte er sich darauf beschränkt, den bestehenden Schulen Zuwendungen zu machen. Die Schüttorfer Schule musste jedoch im Jahre 1591 wegen Einfälle feindlicher Truppen nach Steinfurt verlegt werden. Aus der Hohen Schule zu Steinfurt wurde 1853 das Gymnasium Arnoldinum.

Arnold II. von Bentheim-Tecklenburg starb 1606 nach einer Serie von 39 Krampfanfällen einer plötzlich aufgetretenen Epilepsie. Der Düsseldorfer Arzt Galenus Weyer († 1619), der zu ihm nach Tecklenburg gekommen war, konnte ihn nicht retten. Zusammen mit dem Apotheker und Chirurgen David[1] balsamierte Weyer den Leichnam ein.[2] Graf Arnold wurde in der evangelisch-reformierten Pfarrkirche zu Bentheim beigesetzt.

Nachkommen

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In Wesel heiratete er am 26. Juli 1573 Magdalena von Neuenahr-Alpen, eine Tochter Gumprechts II. von Neuenahr-Alpen. Das Paar hatte folgende Kinder:

Literatur

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  • Oskar Prinz von Bentheim: Anna von Tecklenburg 1532–1582. Die erste evangelische Regentin in Westfalen. In: Jahrbuch für westfälische Kirchengeschichte. Bd. 98, 2003, ISSN 0341-9886, S. 77–86.
  • Hans-Joachim Böckenholt: Schloss und Herrschaft Rheda. Rhode Druck und Verlag, Harsewinkel-Marienfeld 1979, ISBN 3-921961-02-8, S. 26–30.
  • Karl Georg Döhmann (Hrsg.): Das Leben des Grafen Arnold von Bentheim 1554–1606. Nach den Handschriften herausgegeben. Winter, Burgsteinfurt 1903 (Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf).
  • Stephanie Marra: Allianzen des Adels. Dynastisches Handeln im Grafenhaus Bentheim im 16. und 17. Jahrhundert. Böhlau, Köln u. a. 2007, ISBN 3-412-31105-7.
  • Gerhard Arnold Rumpius: Des Heil. Röm. Reichs uhralte hochlöbliche Graffschafft Tekelenburg. Aus viel und mancherley alten glaubwürdigen Geschichts-Büchern und Brieffschafften. Brauer, Bremen 1672, S. 105 ff. (Nachdruck: Edition Howe, Tecklenburg 1988, ISBN 3-925147-02-0).
  • Rudolf Rübel: Graf Arnold von Bentheim-Steinfurt 1554–1606. In: Westfälische Lebensbilder 9, Münster 1962, S. 18–33.
  • Geh. Justizrat in Arnsberg, Müller: Aus der Geschichte der Grafschaft Tecklenburg. Verlag Bischof, Lengerich 1920, S. 12 ff.
  • Peter Veddeler: Das Testament des Grafen Arnold von Bentheim vom Jahre 1591. In: Das Bentheimer Land 76, 1973, S. 71–88.
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Einzelnachweise

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  1. Vermutlich David Schweinder aus Steinfurt.
  2. Karl Georg Döhmann (Hrsg.): Das Leben des Grafen Arnold von Bentheim 1554–1606. Nach den Handschriften herausgegeben. Winter, Burgsteinfurt 1903, S. 68 f.
VorgängerAmtNachfolger
Eberwin III.Graf von Bentheim-Tecklenburg, Herr von Rheda
1562–1606
Adolf
Arnold III.Graf von Steinfurt
1566–1606
Arnold Jobst und
Wilhelm Heinrich
Adolf von NeuenahrErbvogt des Erzstiftes Köln
(in Vertretung seiner Frau)
1589–1606
Adolf
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