Fahrer

Betreiber von motorisierten Landfahrzeugen

Als Fahrer werden Personen bezeichnet, die bestimmte Fahrzeuge führen. Im Verkehrsrecht spricht man deshalb auch vom Fahrzeugführer. Zum Führen des entsprechenden Fahrzeuges gehört neben der Bedienung der Lenkung auch die des Antriebs, der Bremse und je nach Ausrüstung weiterer Komponenten.

Bei fast allen Fortbewegungsarten durch Motor- oder andere Kräfte werden das Ablegen von Eignungstests, Prüfungen und der Besitz von Lizenzen, Patenten, Berechtigungen oder Bescheinigungen bis hin zu Berufsausbildung und Studium gesetzlich gefordert.

Herkunft

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Das Wort Fahrer stammt ab von fahren (von mittelhochdt. „varn“ od. „varen“, althochdt. „faran“, gotisch „faran“ = wandern, germanisch „far“).

Varianten

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Die Art des Fahrers richtet sich nach der Art des Fahrzeuges:

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Wiktionary: Fahrer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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