Leuchtturm (Heraldik)

gemeine Figur in der Heraldik (Wappen)

Der Leuchtturm ist eine gemeine Figur in der Heraldik und wird vorrangig von Städten und Gemeinden verwendet, deren Lage meeresnah ist oder in deren Gebiet ein natürlicher Leuchtturm steht oder stand. Der Leuchtturm ist ein Wahrzeichen von See- und Handelsstädten.

Es wird ein Turm dargestellt, von dem oft nach rechts und links je ein Kegel anderer Tingierung in der Andeutung von Licht am obersten Turmdrittel nach dem Schildrand größer werdend ausgeht. Möglich ist die Verwendung von gemauerten oder glatten Türmen. Fehlt der Lichtstrahl, wird durch eine detaillierte Darstellung des Lampenhauses oder der Turmgalerie im Wappen versucht, die Eindeutigkeit herzustellen. Weitere Merkmale sind ein blauer (Wellen-)Schildfuß, auf dem sich der Turm befindet (vgl. Wellenschnitt). Kleine graue Felsen oder grüne, eine Insel andeutende Standflächen sollen die Wassernähe unterstreichen.

Literatur

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  • Karlheinz Blaschke, Gerhard Kehrer, Heinz Machatscheck: Lexikon der Städte und Wappen der DDR. Verlag Enzyklopädie, Leipzig 1979.
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Commons: Leuchtturm in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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