Türblatt
Mit Türblatt oder Türflügel wird der bewegliche Teil einer Tür bezeichnet. Zu einer Türe gehört außer dem Türblatt in der Regel eine Türzarge (Türrahmen). Bei Schwenktüren sind Türblatt und Türzarge durch die Türbänder beweglich verbunden. Deren Position am Rahmen ist abhängig von der Öffnungsrichtung und Konstruktion der Tür. Schiebetüren sind durch eine Aufhängung mit Rollen in einer Laufschiene mit dem Rahmen verbunden. Historische Türen wurden durch Holzverbindungen (Zapfen und Loch) beweglich mit ihrem Rahmen bzw. der Hauskonstruktion verbunden. Zum Verriegeln der Türe wird ein Riegel oder ein Tür-Schloss mit Türklinke verwendet.
Aufbau
BearbeitenEs werden ein- oder mehrfach gefälzte sowie stumpf ein- oder aufschlagende Türblätter unterschieden, angeschlagen in Blend- oder Blockrahmen (Türzarge) in verschiedenen Varianten.
Dabei unterscheidet man zwischen
- Flächigen (glatten) Türblättern und
- Füllungstüren, auch Rahmentüren, Gestemmte Türen oder Kassettentüren genannt.
Bei doppel- oder mehrflügeligen Türen werden Stehflügel (im normalen Betrieb geschlossen) und Gehflügel unterschieden. Der Stulp überdeckt den senkrechten Spalt zwischen den Türflügeln.
Material
BearbeitenAls Materialien für Türblätter sind gebräuchlich:
- Holz und Holzwerkstoffe
- Stahlblech
- Kunststoff, besonders bei Feucht- und Nassraumtüren sowie
- Glas für Ganzglastüren und als Füllungen.
Die Kantenausbildung der Türblätter wird durch das gewünschte optische Erscheinungsbild sowie durch die technischen und konstruktiven Anforderungen bestimmt. Dabei sind folgende Ausbildungen möglich:
- stumpf, d. h. geradkantig oder
- gefälzt, d. h. ein- oder mehrfach abgestuft, wobei die den Rahmen überdeckende Kante Überschlag genannt wird.
Ausführungen
BearbeitenDie technischen Anforderungen an Türblätter können sehr unterschiedlich sein und werden bestimmt von den Anforderungen aus Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz, Einbruchsicherheit oder auch Schusssicherheit. Wichtige Klassifizierungen von Türblättern sind:
- dichtschließend (d)[1]
- rauchdichte, selbstschließende Drahtglas-Türe im Bestand häufig als RS-Türe akzeptiert (dgt)
- vollwandig, dichtschließend, selbstschließende Tür (vds). Je nach Auslegung auch nur vollwandig, dichtschließend.
- vollwandig (vt)
- dichtschließend und selbstschließend (ds)[1]
- rauchdicht und selbstschließende Rauchschutztür (RS-Tür)
- feuerhemmende Tür (fh-Tür oder T30-Tür, nicht rauchdicht)
- feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Tür (T30/RS-Tür)
- hochfeuerhemmende Tür (hfh-Tür oder T60-Tür)
- hochfeuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Tür (T60/RS-Tür)
- feuerbeständige Tür (T90-Tür)
- feuerbeständige, rauchdichte und selbstschließende Tür (T90/RS-Tür)
- Schallschutztür (Schallschutzmaß in dB)
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Holger Schopbach: Türen mit brandschutztechnischen Anforderungen. (PDF) HOLZBAU, abgerufen am 7. Januar 2017.