« Kapitel B 22 Beschreibung des Oberamts Riedlingen Kapitel B 24 »
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23. Grüningen,

ein kath. Pfarrdorf, auf der Ebene, am Fuße der Alp und an der Poststraße nach Gamertingen, 1/2 St. von Riedlingen, mit 322 Einw. C. A. Heiligkreuzthal, F. A. Zwiefalten. Grund und Patronatsherr: Frh. von Hornstein-Grüningen; Zehnten, den großen bezieht der Grundherr, den kleinen, und aus 75 M. den großen, die Pfarrey. An dem großen Zehnten hatte früher auch die Stadtpfarrey Riedlingen Theil, neuerlich aber hat sie ihn dem Grundherrn gegen eine ständige Fruchtabgabe abgetreten.

Gefälle beziehen: Staat aus 7 Zinsgütern 43 fl. 2 kr.; Grundherr 308 fl. 10 kr.; Pfarrey 12 fl.; Präsenz Riedlingen 15 kr. Heilige Emeringen 20 kr. Hierzu kommen Landgarbengefälle des Grundherrn im Betrag von 1344 fl. 6 kr., der Pfarrey mit 101 fl.

Grüningen ist ein Rittergut, wozu 2 Schlösser in dem Orte mit Gütern und Waldungen, Lehen und Gefällen gehören. Dorf und Schlösser, und zum Theil die Güter sind Mannlehen. Das Gut war dem Ritter-Canton Donau einverleibt und hatte hohe und niedere Gerichtsbarkeit und forsteiliche Obrigkeit. Sein Ertrag ist auf 2000 fl. geschätzt. Sämmtliche Bauern waren dem Grundherrn mit schweren Frohndiensten verpflichtet, von 1807 bis 1819 bezahlten sie dafür jährlich 315 fl., 1820 kauften sie sich mit 4500 fl. ganz los. Wegen des von der Grundherrschaft neuerlich ausgeübten| Schafweiderechts führt die Gemeinde Prozeß mit derselben. Von obigen Zinsgütern des Staats waren 6 Lehenhöfe Falllehen, welche 1811 allodificirt wurden. Im J. 1821 wurden auch die Landgarben aus jenen Gütern mit 8881 fl. abgekauft.

Der Name des Orts wird auch Grieningen und Gröningen, in ältern Urkunden aber gemeiniglich Grueningen und also am richtigsten Grüningen geschrieben. Der Ort hat eine sehr angenehme, ganz ebene Lage und ein freundliches Aussehen. In dem Orte stehen die beyden grundh. Schlösser, wovon das eine, das obere genannt, von dem Gutsherrn bewohnt wird, das andere ist vermiethet und wird das Judenschlößlein genannt, weil es einmahl von Juden bewohnt wurde; das erstere ist ein hohes, stattliches Gebäude mit herrlicher Aussicht und von einem schönen Garten begrenzt. Es wurde i. J. 1686 wieder hergestellt, nachdem es im dreyßigjährigen Kriege zerstört worden war. Mit demselben ist der Rest des gewaltigen, wahrscheinlich Römischen, Thurms verbunden, dessen S. 22 gedacht ist. Bey Erneuerung des Schlosses i. J. 1785 wurde derselbe zur Anlage eines Zimmers benutzt. In ältern Schriften wird das Schloß auch gemeiniglich nur „der Thurm,“ zuweilen auch die Hochburg genannt. Das Judenschlößlein ist ein gewöhnliches Gebäude; aus seiner Umgebung aber sieht man, daß hier eine sehr weitläufige Burg gestanden haben muß. Ein drittes Schloß stand auf den Wiesen, wo man noch den Graben davon sieht; es muß aber schon sehr lange zerstört worden seyn, da man nirgends mehr eine Erwähnung davon findet. Der Ort hat 1 Schildw. und Brauerey, 1 Mahlmühle mit 3 G. welche von dem St. Blasienbrunnen getrieben wird.

Grüningen ist eine alte Pfarrey, aber nur das obere Schloß, der Widdumhof, die Mühle und der Hof des h. Blasius gehörten dahin, der größere Theil des Ortes gehörte, wie Pflummern und Friedingen, in die Pfarrey Enslingen, und wahrscheinlich einst zu dem untern Schlosse. 1455 befreyte| Graf Ulrich von Würt., als Patronatsherr von Enslingen, den Ort, auf Verwenden des Herrn und Vogts, Bruno von Hertenstein, von dieser Verbindung. Ernst von Virst zu Riedlingen war 1405 im Besitze von 1/4 der Zehnten, und vermuthlich rührt daher der Antheil der Stadtpfarrey. 1/4 des Kleinzehnten stiftete Ludwig von Adelhartshofen 1416, und 2/4 Heinrich Boße 1426 zur Ortspfarrey. Kirche und Pfarrhof werden von der Kirchenpflege gebaut, wozu ein eigener Lehenhof gehört. Die Schule hat einen Fond von 1200 fl., und die Ortsarmen erhalten jährlich 50 fl. von der Gutsherrschaft. Grüningen ist ein sehr alter und geschichtlich merkwürdiger Ort. Wie es schon i. J. 805 und vor und nach der Vergabung an die Klöster Reichenau und St. Gallen vorkommt, ist S. 6 u. ff. zu finden. Später ist keine Rede mehr von dem Besitze dieser Klöster. Dagegen kommen Grafen von Grüningen, nachher von Landau genannt, zum Vorschein, und alle Umstände beweisen, daß dieselben sich von dem diesseitigen Grüningen geschrieben haben. S. Landauhof. Zur Zeit aber, da die Geschichte des Orts, mittelst der Heiligkreuzthaler Urkunden, sich aufhellt, war Grüningen schon in andern Händen, und man findet nur noch einzelne Spuren von dem Besitzstande der Grafen[1]. Aus denselben geht aber hervor, daß die andern Besitzer Lehens- und Dienstleute der Grafen waren. Diese Lehen- und Dienstleute waren die Ritter von Grüningen und die von Hornstein, welche letztere den Ort noch inne haben. Im Jahr 1340 überläßt Gr. Eberhard von Landau dem Kloster Heiligkreuzthal das Eigenthum von 61/2 Jch. Äcker, die Otto von Grüningen von ihm zu Lehen gehabt; 1343 verkauft Conrad von Hornstein ein Gut, das Gravengut genannt, | an Heiligkreuzthal, und auch in dem Landauischen Lehens-Verzeichnisse werden die von Hornstein als Lehensleute der Grafen aufgeführt. S. Landauhof. Schon 1335 überläßt auch Graf Heinrich von Veringen dem Kloster die Eigenschaft eines Hofes, den die von Hornstein von ihm zu Lehen getragen; die Grafen von Veringen aber und die von Grüningen-Landau waren, wie an einem andern Orte gezeigt werden wird, ohne Zweifel von Einem Stamme. Von den Rittern von Grüningen, welche sich, wie häufig die Ministerialen von dem Sitze der Dienstherrn, von dem Orte Grüningen schrieben, kommt ein Ritter Marquart von Grüningen schon bey der Verhandlung zu Bempflingen ums J. 1092 vor, ein Berthold von Grüningen legte nach Sulgers Annalen noch in seinen alten Tagen 1094 zu Zwiefalten das Mönchskleid an, und stiftete 1112 an das Kloster 15 Jch. Äcker zu Grüningen, und sein Sohn Berthold wurde 1139 Abt zu Zwiefalten. In denselben Annalen ist beym Jahr 1170 einer Vergabung Wimars von Grüningen, Dienstmanns Grafen Werners v. Gr. so wie vor und nach anderer Ritter v. Gr. gedacht. Diese Ritter kommen später auch in Kreuzthaler Urkunden öfters vor; insbesondere Otto, miles de Grueningen 1267–1296 und noch 1340 verkaufen Otto von Grüningen und seine Geschwister Haus und Güter zu Gr. an das Kloster H. Kreuzthal; von dieser Zeit an aber verschwinden die Ritter von Grüningen, ob blos dem Namen oder dem Geschlechte nach, möchte schwer zu entscheiden seyn. Nach den Rittern von Grüningen, aber auch noch lange Zeit und schon im 13. Jahrh. neben denselben, findet man die von Hornstein im Besitze von Gr.[2] und vielleicht gehörten| sie zu einem Geschlechte mit den erstern. Obgleich in demselben Jahr 1543, da Otto von Grüningen an Heiligkreuzthal verkauft, auch ein Conrad von Hornstein vorkommt, der an dasselbe Kloster ein Gut verkauft, so ist es doch nicht unwahrscheinlich, daß beyde Familien von Einem Stamme waren. Ein Conrad kommt von 1274 an bald als Conrad von Grüningen, bald als Conrad von Hornstein vor. Die von Hornstein besaßen Grüningen, theils unter sich, theils mit andern getheilt, bis sie endlich 1538 in den ganzen Besitz kamen. Bemerkenswerth ist, daß die Theilung eben so gemacht war, wie sie in den kirchlichen Verhältnissen bestand. Den einen Theil, nämlich die obere Burg mit Zugehör, besaßen lange Zeit die Boßen von Daugendorf. Nach dem Östr. Lehensurbar hatte ihn Heinrich der Boße von Ludwig von Adelhartshofen, dem Tochtermann Conrads von Hornstein zu Grüningen, uff der Hochenburg gesessen, an sich gebracht; übrigens hatte eine Anastasia von Hornstein schon 1303 einen Boßen von Daugendorf zum Manne. Heinrichs Gemahlinn, Clara von Schad, welcher der Antheil zur Heimsteuer angewiesen war, trug denselben 1421, gegen Eigenmachung anderer Güter, Östreich zu Lehen auf. Nach mancherley Wechsel wurde endlich, nach dem Östr. Lehensurbar, 1538 dem Jakob Ernst von Hornstein ganz Grüningen mit beyden Schlössern und aller Obrigkeit von Östreich von neuem | verliehen[3]. Man erfährt aber nicht, auf welche Weise auch der andere Theil von Gr. Österreichisches Lehen geworden ist. Vergl. auch Göffingen und Zwiefaltendorf. Von dem Grundeigenthum waren indeß, hauptsächlich von 1315 bis 1380 durch die von Hornstein und Andere mehrere Höfe und Güter theils als fromme Stiftung, theils durch Kauf an das Kloster H. Kreuzthal gekommen, welche mit dem Kloster an Würtemberg fielen. Die Vogtey über das ganze Dorf war in den Händen der von Hornstein geblieben, welche von K. Rudolph II. auch mit dem Blutbanne belehnt wurden. 1806 kam der Ort unter Würt. Landeshoheit. Der alterthümlichen Merkwürdigkeiten ist S. 20 u. ff. Des Hungerbrunnens und Blasienbrunnens S. 33 erwähnt.



  1. Ein alter Index über die das Dorf Grüningen betreffenden Documente im Heiligkreuzthaler Archive enthält die Anzeige von einem Fascikel Schankungs-, Kaufs- und Willbriefen mit einem lat. Verzichtsbriefe Graf Hartmanns von Grüningen über die dortigen Güter v. J. 1250.
  2. Vergl. Sulgers Annalen 1286, 1288. Die Burg Hornstein wovon sich die Hornstein schrieben, lag im Laucherthale, und ist jetzt in das Fürstl. Sigmaringische Zuchthaus verwandelt. Zu dem Geschlechte von Hornstein gehörten auch die von Hertenstein, die sich von einer andern Burg im Laucherthale, nahe bey Hornstein, schrieben. In einer H. Kreuzthaler Urkunde von 1271 kommen vor: Manegoldus miles de Hornstein et frater ejus Gozzwinus. Dieser Gozzwin aber wird in Salmansweiler Urkunden Goezwinus de Hertenstein und Mangold selber „Mangold von Hornstein zu Hertenstein“ genannt. In der leztern Verbindung, oder auch „Hornstein genannt von Hertenstein,“ kommen die H. auch anderwärts häufig vor. Die Familie breitete sich mit ihren Besitzungen in vielen Ästen aus; Hornstein-Schatzberg, Hornstein-Wilflingen, Hornstein-Göffingen, Hornstein-Grüningen, Hornstein-Weiterdingen, Hornstein-Bußmanshausen, wovon aber die meisten erloschen sind.
  3. Balthasar von Hornstein, sein Sohn, erheirathete mit Cleapha von Stoffeln die Herrschaft Hohenstoffeln und Weiterdingen.
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