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Antisemitismus

Der 1873 von Wilhelm Marr eingeführte Begriff Antisemitismus bezeichnet Judenfeindschaft oder judenfeindlich eingegebene Infragestellung der bürgerlichen Gleichstellung der Juden (Judentum), mit affektiver oder ideologischer Akzentuierung durch rassistische Theorien, wirtschaftlich-soziale Schuldzuweisungen oder religiös-theologische Argumente. Unterschieden wird vor allem in der neueren deutschen Forschung zwischen der traditionellen, religiös fundierten Judenfeindschaft (Antijudaismus) und dem säkular-modernen, rassistischen Antisemitismus, wenn auch in beiden Haltungen gleiche oder ähnliche Muster und Motive vorhanden sind. Allgemein gilt Antisemitismus als Ausdruck des Rassismus (Fremdenfeindlichkeit). Kennzeichnend sind psychische Defizite, neurotische Fixierungen und fanatische Einstellungen.

Mittelalter bis 1848

Die Judenfeindschaft im christlichen Abendland des Mittelalters und auch in der frühen Neuzeit wurzelte in antijüdischen Vorstellungen der Antike, Textpassagen des Neuen Testaments, Disputationen aus den Anfängen der Kirche und in Schriften der Kirchenväter. Die christliche Lehre erklärte die Verwerfung und Ablösung der Juden als Volk Gottes durch das Christentum in folgender Weise: Ein Rest bezeuge durch sein Überleben in Zerstreuung (Diaspora) und Knechtschaft die Wahrheit des christlichen Glaubens, zu der er sich am Ende der Zeiten selbst bekennen werde. Bis dahin hätten die Juden eine Randexistenz zu führen. Dies zeigte sich insbesondere in beruflichen und besitzrechtlichen Einschränkungen (z.B. weder Ackerbau noch Landbesitz, Nichtzulassung zu den Handwerkerzünften), der beschränkten Niederlassung und Freizügigkeit (Judenquartiere, Judenschutz, -zoll), der äusserlichen Stigmatisierung durch Judenabzeichen und -hut (Viertes Laterankonzil 1215), dem Judeneid und der sogenannten Kammerknechtschaft (Kaiser Friedrich II. 1236), d.h. der Unterstellung der Juden unter kaiserliche Gewalt, die als Judenregal an Fürsten und Städte veräusserlich war (Judensteuer) und tatsächlich auch Städten wie zum Beispiel Bern, Zürich oder Basel überlassen wurde. Judenfeindliche Stereotypen prägten Predigten von Bettelmönchen, die Argumentation gegen den Talmud, Texte der Kreuzzugs- und der Geisslerbewegung sowie Anklagen der Inquisition. Das Darlehensgeschäft, das Christen des kirchlichen Zinsverbots wegen bis in das Spätmittelalter nicht ausübten, führte zum Vorwurf des Wuchers. Anschuldigungen wie Hostienschändung und Ritualmord entwickelten sich im 12. Jahrhundert.

Miniatur aus der Amtlichen Berner Chronik von Diebold Schilling, um 1483 (Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.1, S. 44).
Miniatur aus der Amtlichen Berner Chronik von Diebold Schilling, um 1483 (Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.1, S. 44). […]

Im Gebiet der Schweiz kam es wegen Letzterem zu Ausschreitungen in Bern (1294) und in der Nordostschweiz (Diessenhofen, Schaffhausen, Winterthur 1401). Jüdische Ärzte, die ein hohes Ansehen genossen, wurden der Scharlatanerie beschuldigt (z.B. David in Schaffhausen 1539). Die Kunde, dass Brunnenvergiftungen durch Juden die Ursache der Pest von 1348-1349 seien, breitete sich von Frankreich und Savoyen über eidgenössisches Gebiet aus. Verfolgungen begannen in der Waadt (Chillon, Villeneuve) und setzten sich fort in Bern und Zofingen, von wo sie auf Solothurn, Zürich, Basel und Strassburg übergriffen. Der christliche Antijudaismus und die wirtschaftlich bedingte Judenfeindschaft (Wuchervorwurf, Lockerung des Zinsverbots und Konkurrenz durch Lombarden und Kawertschen) führten bis ins ausgehende 15. Jahrhundert verschiedenenorts zur (z.T. nach baldiger Wiederaufnahme wiederholten) Vertreibung oder Flucht der ausschliesslich in den Städten etablierten und in religiöser wie sozialer Absonderung lebenden Juden, so in Basel 1397, in Bern 1349, 1392 und 1427, in Freiburg 1428, in Genf 1490, in Luzern 1384, in Zürich 1349, 1423 und 1436. Auch die Darstellung Konrad Justingers in seiner Chronik, wonach die im Kreuz- oder Ruf-Altar der Berner Pfarrkirche (seit 1420 Münster) geborgenen und Wunder wirkenden Überreste eines Kindes auf einen angeblichen 1288 durch Juden am Christenknaben Ruf (Rudolf) verübten Ritualmord zurückgehen würden, zeugt von der im 15. Jahrhundert herrschenden judenfeindlichen Einstellung. In der frühen Neuzeit waren Juden ― mit Ausnahme jüdischer Ärzte zum Beispiel in Freiburg und St. Gallen ― auf heute schweizerischem Gebiet nur im Fürstbistum Basel sowie in den gemeineidgenössischen Herrschaften Thurgau, Rheintal und Grafschaft Baden längerfristig geduldet. Die eidgenössischen Orte erliessen Niederlassungs-, Handels-, Transport- oder gar Betretensverbote (z.B. Zürich 1634). 1737 schränkte die eidgenössische Tagsatzung das Niederlassungsrecht auf die Grafschaft Baden, faktisch die beiden Dörfer Endingen und Lengnau, ein. Kurzfristige Aufenthalte waren jüdischen Händlern nur an Märkten und Messen (z.B. Zurzach) erlaubt. Nur im damals savoyischen Carouge (GE) bestand Ende des 18. Jahrhunderts eine jüdische Gemeinde.

Christliche Vorurteile gegen Juden wurden in Bild und Text tradiert: Juden wurden verspottet, traten als Synagoga personifiziert der Ecclesia gegenüber und wurden als Feinde und Mörder Christi auf Kirchenfenstern und -portalen, in Chroniken, Flugschriften, geistlichen Spielen oder Theatern dargestellt. Das Judenbild der Schweizer Reformatoren war ambivalent, die Kenntnis des Judentums im Allgemeinen gering. Judenfeindliche Stereotypen fanden zum Beispiel bei Zwingli im Kampf gegen die katholische Kirche Anwendung. Calvin wandte sich in scharfer Polemik gegen Juden, während sich Heinrich Bullinger von Luthers judenfeindlichen Schriften zum Teil abgrenzte. Auch christliche Hebraisten wie Sebastian Münster und Johannes Buxtorf (1564-1629), die in Lehre und Druckwerkstätten zur Verbreitung hebräischen Schrifttums beitrugen, strebten die religiöse und soziale Assimilation der Juden an. Noch zur Zeit der Aufklärung verkörperte Johann Caspar Ulrich mit seiner «Sammlung jüdischer Geschichten» (1768) diese zwiespältige Haltung.

Die rechtlichen Verbesserungen der Helvetischen Verfassung vom 28. März 1798 ― unter anderem Kultusfreiheit und Aufhebung der Sonderabgaben wie Leibzoll und Kopfsteuer, somit die Stellung als niedergelassene Fremde, nicht aber Bürgerrechte ― für die im nachmaligen Kanton Aargau wohnhaften Juden wurden durch die Mediationsakte und insbesondere in der Restauration wieder erheblich gemindert (1802 Plünderungen in Endingen und Lengnau, 1803 Hausierverbot im Aargau, 1809 aargauisches Judengesetz). Erst am Ende der Regenerationsperiode gewährten einzelne Kantone, namentlich Genf 1841 und Bern 1846, den Juden rechtliche Zugeständnisse (Niederlassungsfreiheit im Kanton). Die volle bürgerliche und politische Gleichberechtigung war damit aber noch nicht verwirklicht.

1848 bis heute

Mit den sich herausbildenden Industriegesellschaften änderte sich die Judenfeindschaft in Form und Funktion sehr stark. Als Ausdruck des eigenen Unbehagens am Wandel der gesellschaftlichen Strukturen und an kulturellen Umwertungen setzten in den europäischen Staaten eigentliche Antisemitismus-Bewegungen ein, die bald über nationalstaatliche Grenzen hinaus wirkten. Ihre Verfechter (Joseph-Arthur de Gobineau, Karl Eugen Dühring, Houston Stewart Chamberlain, Paul Anton de Lagarde) verbreiteten diffuse pseudowissenschaftliche Theorien, die auch in der Schweiz rezipiert wurden. Der «Jude» wurde mit biologistischen Rassenlehren als vermeintlich minderwertiger Urheber einer krankmachenden «Infizierung» der Nation oder Gesellschaft (sogenannte «Verjudung») verunglimpft. Im Mythos einer jüdischen «Weltverschwörung» hat das vorgefasste Bedrohungsbild bis heute weltweite Verbreitung gefunden.

Die Popularisierung des Antisemitismus wirkte sich in den einzelnen Staaten unterschiedlich aus. Die Dreyfus-Affäre (1893) in Frankreich führte zu einer vorübergehend erfolgreichen Abwehr des Antisemitismus durch die liberalen Kräfte. Hingegen fand er in Russland und Osteuropa schnell Verbreitung. In Deutschland koppelte der Nationalsozialismus die Überwindung wirtschaftlicher und politischer Krisen an die «Lösung der Judenfrage», die nach innen mit dem totalitären Staat, nach aussen mit der aggressiven «Raumpolitik» im Osten verknüpft wurde.

"Die deutsch-jüdischen Bankiers, die sich die Jura-Bern-Luzern-Bahn und die Suisse Occidentale unter den Nagel reissen, präsentieren ihre Beute den höchsten Autoritäten ihres Landes", hiess es in der Karikatur, die 1889 im Carillon de Saint-Gervais erschien (Fotografie A. & G. Zimmermann, Genf).
"Die deutsch-jüdischen Bankiers, die sich die Jura-Bern-Luzern-Bahn und die Suisse Occidentale unter den Nagel reissen, präsentieren ihre Beute den höchsten Autoritäten ihres Landes", hiess es in der Karikatur, die 1889 im Carillon de Saint-Gervais erschien (Fotografie A. & G. Zimmermann, Genf). […]

In der Schweiz kamen antisemitische Meinungen und Handlungen immer wieder vor, wobei zwischen popularisierenden und offiziellen Formen zu unterscheiden ist. Die Bundesverfassung von 1848 verweigerte den Juden die Rechtsgleichheit und die freie Niederlassung. Erst 1866 wurde den Juden freie Niederlassung gewährt, nachdem Frankreich, die Niederlande und die USA Druck ausgeübt hatten. Die Kultusfreiheit wurde erst in der revidierten Bundesverfassung von 1874 verwirklicht, und erst 1879 erhielten die Juden in den aargauischen Gemeinden Endingen und Lengnau das Ortsbürgerrecht. Gleichzeitig wurden antisemitische Motive in der schweizerischen Politik erneut erkennbar, zuerst in der Diskussion um die Verstaatlichung der in Konkurs geratenen Eisenbahnen, dann deutlich in der Schächtfrage. Das Schächtverbot von 1893 kam einem indirekten Versuch gleich, die Zuwanderung osteuropäischer Juden zu hemmen. Nach 1900 trugen vor allem kleinbürgerliche «Heimatwehren» und rechtsbürgerliche Eliten einen fremdenfeindlich motivierten Antisemitismus vor, während konservative christliche Kreise Antisemitismus aus religiösen Vorurteilen und zur Bekämpfung der modernen Kultur und Lebensweise verwendeten. Nach dem Ersten Weltkrieg schwelten die antisemitischen Strömungen weiter und brachen gelegentlich in Pamphleten, Kirchenblättern, Flugschriften, Wahlkampfparolen und Wandschmierereien hervor.

Diese Karikatur erschien am 26. Mai 1933 in der Zeitschrift Der Eiserne Besen, dem Organ der Nationalen Front (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Diese Karikatur erschien am 26. Mai 1933 in der Zeitschrift Der Eiserne Besen, dem Organ der Nationalen Front (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).

Mit der Frontenbewegung gewann der Antisemitismus in den 1930er Jahren parteipolitisches Profil. Radau- und Propaganda-Aktionen nach nationalsozialistischem Vorbild, Kritik an der parlamentarischen Demokratie, Vorliebe für das «Führerprinzip» und die Mystifikation «alteidgenössischer Tugenden» gingen einher mit antisemitischen Hetzen, in die antiliberale und antikommunistische Parolen eingebaut wurden. Nach Anfangserfolgen in lokalen Wahlen (1934-1936) vermochten sich die Fronten aber nicht weiter durchzusetzen. Einen Teilerfolg gegen den Antisemitismus erzielte der Schweizerische Israelische Gemeindebund 1933-1937 im Berner Prozess um die sogenannten «Protokolle der Weisen von Zion» (gefälschtes «Zeugnis» einer angeblich jüdischen Weltverschwörung). Dem Verlangen nach staatlichen Schutzmassnahmen gegen rassistische und antisemitische Verunglimpfungen wurde bei den Bundesbehörden kein Gehör geschenkt. Die Schweizer Juden sahen sich bei der «Abwehr und Aufklärung» auch vor die Frage nach verlässlichen Bündnispartnern gestellt, die sie bei einzelnen Kantonsvertretern, linken Kräften sowie bei liberal und humanistisch eingestellten Persönlichkeiten fanden. Besonnene Vertreter der Landeskirchen, vor allem des liberal geprägten Protestantismus, in Behörden und Armee sowie Medienschaffende stellten sich gegen den Antisemitismus und brachten damit zugleich ihre gegen das Dritte Reich gerichtete Haltung zum Ausdruck.

Nach 1900 trat die Koppelung von antijüdischen Tonlagen mit dem Argument einer «überbevölkerten» Schweiz auch in amtlichen Dokumenten zutage, zum Beispiel in «J»-Zeichen auf vereinzelten Einbürgerungsanträgen. 1920 erliess die Stadt Zürich besondere Vorschriften zur Einbürgerung, welche «Ostjuden» diskriminierten (1936 fallengelassen). In den 1930er Jahren nahmen Einbürgerungen ausländischer Juden drastisch ab, während die plötzliche Abwanderung von Schweizer Juden nach Übersee das judenfeindliche Klima allgemein dokumentiert. Diese Politik gipfelte 1941 auf eidgenössischer Ebene in einem geheimen «Numerus clausus», der Einbürgerungen von Juden faktisch verunmöglichte. Im gleichen Jahr zögerte der Bundesrat, den jüdischen Schweizern in Frankreich und Italien vollen diplomatischen Schutz zu gewähren.

"Meine Herren, stören Sie sich bitte nicht an dieser kleinen Veranstaltung – sie trägt rein sportlichen Charakter!" Karikatur von Gregor Rabinovitch aus dem Nebelspalter, 1935, Nr. 32 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern; e-periodica).
"Meine Herren, stören Sie sich bitte nicht an dieser kleinen Veranstaltung – sie trägt rein sportlichen Charakter!" Karikatur von Gregor Rabinovitch aus dem Nebelspalter, 1935, Nr. 32 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern; e-periodica). […]

Die Schweiz betrieb von 1938 an in ihrer offiziellen Haltung gegenüber den jüdischen Flüchtlingen eine antisemitische Politik, indem sie der besonderen Kennzeichnung der Pässe deutscher Juden mit einem Judenstempel zustimmte. 1942 diskriminierte der Bundesrat jüdische Flüchtlinge in besonderer Weise durch Asylverweigerung; die Rückweisung mehrerer Tausend jüdischer Flüchtlinge bedeutete für viele den Tod. Ebenfalls antisemitisch motiviert waren Massnahmen wie zum Beispiel die diskriminierende Praxis gegenüber jüdischen Kindern, die während des Zweiten Weltkriegs nicht wie andere zu einem Erholungsaufenthalt in die Schweiz kommen konnten, und ab Oktober 1938 die bundesrätliche Weigerung, ehemaligen Schweizerinnen jüdischen Glaubens, die mit einem Ausländer verheiratet waren, an der Grenze aufzunehmen oder wieder einzubürgern. 1995 hat sich der Bundesrat für diese Politik offiziell entschuldigt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg zeigte sich der Antisemitismus in Europa zunächst nur in seltenen Fällen, weil er nach dem Holocaust als in der Geschichte einzigartig mörderische Ideologie und Bewegung diskreditiert schien. Die Gründung des Staates Israel und die Genesis des Zionismus machen deutlich, dass antisemitische Politik von jüdischer Seite nicht wehrlos hingenommen wird. In der Schweiz wurde angesichts der Judenvernichtung (Holocaust, Schoa) 1946 die Christlich-jüdische Arbeitsgemeinschaft gegründet, die neben der Abwehr des Antisemitismus vor allem auch ein gegenseitiges Verständnis von Juden- und Christentum fördert. Antisemitische Komponenten lebten indessen unterschwellig weiter und haben sich in unterschiedlichen Milieus und Bewegungen erhalten. Seit 1967 (arabisch-israelischer Sechstagekrieg) wurde zunehmend ein linker Antisemitismus in Form von Antizionismus sichtbar. In den 1990er Jahren machte sich Antisemitismus erneut in rechtsextremen und fundamentalistischen Kreisen breit. Die rassistischen Tendenzen und deren Abwehr haben seit dem Ende des Kalten Krieges an Bedeutung gewonnen. Dabei spielt die Leugnung von Auschwitz eine zentrale Rolle. 1995 ist in der Schweiz ein in der Referendumsabstimmung vom Vorjahr angenommenes Gesetz gegen Rassismus in Kraft getreten, das der UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung entspricht. Damit ist die Abwehr des Antisemitismus zu einer staatlichen Aufgabe geworden.

Quellen und Literatur

  • AfZ
  • Florence Guggenheim-Archiv, Zürich
Allgemeines
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Mittelalter bis 1848
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  • F. Külling, Bei uns wie überall?, [1977]
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  • D.P. Ferrero, Le "Courrier de Genève" et les Juifs (1880-1900), 1993
  • J. Picard, Die Schweiz und die Juden 1933-1945, 1994
  • H. Roschewski, Auf dem Weg zu einem neuen jüd. Selbstbewusstsein?, 1994
  • Antisemitismus in der Schweiz 1848-1960, hg. von A. Mattioli, 1998
  • U. Altermatt, Katholizismus und Antisemitismus, 1999
Weblinks

Zitiervorschlag

Gaby Knoch-Mund; Jacques Picard: "Antisemitismus", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.11.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011379/2009-11-18/, konsultiert am 24.11.2024.
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