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Schellenwerk
Version vom 15.09.2023
Im alemannischen Sprachraum des 16. bis 18. Jahrhunderts unter anderem in Bern, Basel, Zürich und Luzern übliche Bezeichnung für die öffentliche Zwangsarbeitsstrafe, teilweise auch Schallenwerk genannt. In den französischsprachigen Untertanengebieten Berns und in Freiburg hiessen diese Strafen selnaux, sonnaux oder sonnettes. Der Begriff Schellenwerk nimmt Bezug auf die meist gefesselten und mit Schellen versehenen Verurteilten, die ihrer Arbeitspflicht nachzukommen hatten (Strafvollzug, Gefängnisse). Auch die Schandgeräte, an denen sie ausgestellt wurden, waren mit Schellen besetzt. Rechtsverstösse, welche keine peinlichen Strafen nach sich zogen, insbesondere Bettelei (Randgruppen), ab dem 17. Jahrhundert auch schwerere Delikte, die zufolge besonderer Milderungsgründe die Verhängung einer poena extraordinaria erlaubten, wurden mit Schellenwerk bestraft (Strafrecht). Meist waren für die Obrigkeit öffentlich nützliche Arbeiten zu verrichten (Strassen- und Festungsbau, Reinigung von Strassen und Plätzen usw.). Durch die Erziehung zu harter Arbeit sollte auf für den Staat wertschöpfende Weise eine moralische Besserung der Delinquenten erzielt werden. Obschon das Schellenwerk den Charakter einer öffentlichen Ehrenstrafe trug, machte es nicht ehrlos (Ehre), zumal es nicht den stigmatisierenden Kontakt mit dem Scharfrichter nach sich zog. Dennoch entsprach das Schellenwerk in seinen Auswirkungen auf die physische Integrität und Gesundheit der Betroffenen oftmals einer peinlichen Sanktion.